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Abhandlung bietet besonderes Interesse auch dadurch, als ja das Jahr 800 die Uebergangsperiode bezeichnet, aus der zunächst die heutigen liturgischen Gewänder hervorgegangen find. Die genaue Kenntniß des leßten Abschnittes dürfte ganz besonders jenen Künstlern zu empfehlen sein, welche mit kirchlichhistorischen Darstellungen sich befassen und sehr häufig im Unklaren bezüglich der Costümirung ihrer Gestalten und der Wiedergabe kirchlicher Geräthe sich zeigen. Aber nicht nur den Künstlern, gebildeten Laien überhaupt wird das Beissel'sche Buch großen Nußen und reiche Anregung bieten. Die Erhabenheit und Schönheit des christlichen Cultus hat es empfänglichen Seelen nicht selten schon erleichtert, auch die erhabenen Heilswahrheiten, deren Trägerin und Hüterin wir in der apostolischen römischen Kirche erkennen, noch näher zu würdigen und zu erfassen.

München.

Max Fürst.

VIII.

Neue Literatur zur Geschichte der Bettelorden."

Ein Sohn des edlen Bayernlandes, der Minorit P. Conrad Eubel, beschenkt uns hier mit einer sehr beachtenswerthen Arbeit über die Geschichte der abendländischen Bettelorden in der Periode des Schisma's. Von dem geradezu erstaunlichen Fleiß, mit welchem dieser Sohn des heiligen Franziskus die nach der Verwaltung seines Amtes als Beichtvater im St. Petersdom in der Hauptstadt der christlichen Welt ihm verbleibende Zeit im Dienste der Wissenschaft verwerthet, davon

1) Die avignonesische Obedienz der Mendikanten-Orden, sowie der Orden der Mercedarier und Trinitarier, zur Zeit des großen Schismas. Beleuchtet durch die von Clemens VII. und Benedikt XIII. an dieselben gerichteten Schreiben von P. Konrad Eubel, Ord. min. conv. (Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte. In Verbindung mit ihrem historischen Institut in Rom herausgegeben von der Görres - Gesellschaft. I. Band. 2. Theil) Paderborn. Ferdinand Schöningh 1900. Lex-8°, XIX., 231 G.

Legen Zeugniß ab die von ihm besorgte Herausgabe des fünften Bandes des Bullarium Franciscanum (Romae 1898), sodann die 1898 in Münster erschienene Hierarchia catholica medii aevi. Eine sozusagen nebenbei vollendete Arbeit, die aus den Vorarbeiten zum sechsten Band des Bullarium des Franziskanerordens erwachsen ist, liegt in einem weiteren Bande der Publikationen der Görres-Gesellschaft vor, dessen Inhalt nicht nur überraschend neu, sondern auch für die Kenntniß des abendländischen Schismas von seltener Bedeutung ist. In den allgemeinen Darstellungen der Kirchengeschichte lernen wir die Prätendenten der Tiara vorwiegend in ihren Beziehungen zu einander kennen, wie sie in den Unionsbemühungen zu Tage

Eubel's mustergültige Schrift läßt uns einen Blick thun in das Innere der einzelnen Obedienzen selbst.

Schon die Quelle, aus welcher P. Eubel schöpfte, erregt unser Interesse. Nur spärlich hat man sie bis zur Stunde benüßt. Denn erst in den siebziger Jahren des achtzehnten Jahrhunderts von Avignon nach Rom gebracht, hat die avignonesische Sammlung der Papst regesten ebensowenig in Avignon, wie bis zum dritten Jahr der Regierung Leo's XIII. in Rom zur Benütung offen gestanden. Seit 1881 ist das anders geworden, nachdem der heilige Vater wie mit einem Zauberstabe diese kostbaren Schäße berührt und der Benüßung durch die Vertreter der geschichtlichen Wissenschaft eröffnet hat. Diese avignonesische Serie enthält, wie P. Eubel in seiner gehaltvollen Vorrede ausführt, in erster Linie die auf Papier geschriebenen Regesten eller avignonesischen Päpste, sowohl der rechtmäßigen von Clemens V. bis Gregor XI., wie auch der beiden Afterpäpste Clemens VII. und Benedikt XIII. Taneben verwerthete der Herausgeber aber auch die vatikanische Regestenserie der avignonesischen Päpste, zu deren Verständniß bemerkt sei, daß die Regesten der vor dem Schisma in Avignon ansässigen Päpste zunächst auf Papier geschrieben, dann aber auf Pergament übertragen und in der eigentlich vatikanischen Serie aufbewahrt wurden, während man unter den falschen Päpsten Clemens VII. und Benedikt XIII. dieser Praxis cntiagte und nur einzelne Originale der auf Papier geschriebenen Bärde in der vatikanischen Serie aufbewahrte.

Nicht den vollen Inhalt dieser Registerbände wünschte P. Eubel mitzutheilen, sondern nur jene Schreiben der Pseudopäpste, welche sich auf die vier großen Bettelorden, sowie auf die Mercedarier urd Trinitarier beziehen. Die Regesten sind, was die Uebersicht erleichtert, mit fortlaufenden Nummern versehen, sie spenden den Inhalt der Schreiben in fließendem Latein und am Ende die Anfangsworte sammt dem Fundort in der Weise, daß der Leser die vatikanische Serie von der avignonesischen leicht zu unterscheiden vermag. In erläuternden Anmerkungen hat der Herausgeber auf wichtige Erzeugnisse der geschichtlichen Literatur hingewiesen, in welcher das Chartularium Universitatis Parisiensis vom Dominikaner P. Heinrich Denifle die erste Stelle behauptet. Welche Mühe P. Eubel darauf verwendet hat, um seiner Schrift die Venüßung möglichst zu erleichtern, das erkennt man aus den mit rühmlichem Fleiße gearbeiteten Registern, welche die Seiten. 211 bis 231 bedecken. Den Regesten selbst hat der gelehrte Herausgeber eine geschichtliche Einleitung vorausgesandt und darin eine Charakteristik des Hauptinhaltes geliefert. Mit der letteren möchte ich mich durchaus einverstanden erklären, den Ausführungen auf S. VII indeß nur mit Einschränkungen zustimmen. Der Saz „Man kann also Clemens VII. und Venedikt XIII. nicht im strengen Sinne Gegenpäpste nennen; sie waren Päpste in ihrer Obedienz' so gut wie Urban VI. und dessen Nachfolger bis Gregor XII." läßt sich doch kaum. vertheidigen. Wenn das richtig wäre, dann hätte die Kirche von 1378 bis zur freiwilligen Verzichtleistung des einzig rechtmäßigen Papstes Gregor's XII. in Konstanz kein legitimes Oberhaupt gehabt. Thatsache ist aber, daß Gregor's XII. Verzicht erst die Möglichkeit zur Vornahme einer gültigen Papstwahl darbot. Die Berufung auf die Gerarchia cattolica. für die Rechtmäßigkeit Alexander's V. und Johannes XXIII. findet in dem verhängnißvollen Zusaß bei Gregor XII. ,,rinunziò nel 1409" ihre ausgiebigste Widerlegung. Eine Verzichtleistung Gregor's XII. im Jahre 1409 ist der heutigen Forschung unbekannt.

Vermag auch der Umfang der Obedienzen das Recht eines Papstes nicht anzutasten, so gewährt es doch ein lebhaftes

Interesse, die Regierung der Pseudopäpste zu betrachten, da wir auch in deren Anhang nicht selten hochangesehenen Personen begegnen, und zwar solchen, welche die Kirche als Heilige verehrt. Selbstverständlich befanden sich die letteren in gutem Glauben. P. Eubel faßt die Regierung der beiden Pseudopäpste unter dem Gesichtspunkte der Ordensgeschichte auf, die aber eben deßhalb unsere besondere Beachtung fordert, weil die Orden die Blüthe des geistlichen Lebens darstellen. In den Orden suchten auch Clemens VII. und Benedikt XIII. ihre vornehmlichsten Stüßen. Dominikaner, Minoriten und Augustiner wurden von ihnen mit wichtigen Aufträgen befaßt. Zu solchen Männern gehört auch der heilige Vincenz Ferrer, den Benedikt XIII. im Jahre 1414 mit der Aussöhnung zwischen zwei hadernden Grafen beauftragt (Nr. 1293). Der Minorit Johannes de Woderone wird 1381 als Nuntius nach England und Irland gesandt, fünfzig Personen in England darf er im Todesfall vollen Nachlaß ihrer Sünden gewähren (149). Für das Erzbisthum Cashel in Irland bestellte Clemens VII. am 22. Oftober 1382 den Minoriten Michael von Irland zum Oberhirten. Diese und andere Ernennungen beweisen die Bemühungen des Pseudopapstes, in einem Reiche Boden zu gewinnen, welches stets zum rechtmäßigen Papste gestanden. Auf der anderen Seite habe ich in Eubel's Arbeit vergebens nach der Urkunde eines Pseudopapstes für Schottland. gesucht, welches doch in Folge seiner uralten Verbindung mit Frankreich auch in den Zeiten des Schismas zu den beiden falschen Päpsten gehalten und somit der französischen Kirchenpolitik gedient hat.

Andere Urkunden betreffen die Ernennung von Dominikanern zu Inquisitoren und von Mitgliedern sämmtlicher Bettelorden zu Pönitentiaren an der Curie, zu Beichtvätern fürstlicher Personen und zu päpstlichen Kaplänen. Mit der leßtern Ernennung wurde wahrer Unfug getrieben, so daß die Ordensobern zulezt einschritten und Benedikt XIII. dieser Sitte ein verdientes Ende bereitete.

Erschlaffend auf die Ordensdisciplin mußte die Praxis wirken, den Uebergang zu Orden mit einer, wie man annahm, leichteren Regel zu ermöglichen. Der verlegende Ein

druck, welchen solche Dispensen beim Leser hervorrufen, wird verstärkt durch die andere Thatsache, daß man die Vertauschung von einer Obedienz mit einer anderen zu belohnen sich bestrebte. Zwei Beispiele genügen. Am 23. Juli 1387 gestattet Clemens VII. dem Minoriten Johannes Molsheim, der auf Grund seiner Behauptung, Clemens VII. sei rechtmäßiger Papst, Urban VI. dagegen Eindringling, durch seine Mitbrüder Gefängniß erduldet, dann aber aus demselben entkommen und nach Ablegung des Ordenskleides in der Welt gelebt, in den Orden der Benediktiner zu treten. Zugleich hebt der Papst die Makel der Inhabilität (zur Bekleidung von Aemtern) und der Infamie. auf (518). Und am 12. Januar 1389 läßt Clemens VII. dem deutschen Minoriten Johannes von Pophongen (Bopfingen?) Lossprechung von allen Kirchenstrafen spenden, die auf ihm lasteten, weil er als Anhänger Urban's VI. dennoch gewagt, der Königin Elisabeth von Frankreich (Prinzessin von Bayern) und anderen Personen die heiligen Sakramente zu spenden (595). Wilhelm de Frigidimonte, den Urban VI. zum Bischof von Tournai befördert hat, war von dieser Obedienz zurückgetreten. Nach Abschwörung des Schismas wird er von allen Censuren losgesprochen unter Anweisung einer jährlichen Pension auf die Einkünfte des Bisthums (611 a).

Weil Deutschland zu den rechtmäßigen Päpsten hielt, begegnet man deutschen Personen und Verhältnissen in Eubel's Sammlung höchst selten. Am 19. August 1390 erlaubt Clemens VII. dem Generalvikar der deutschen Provinz der Dominikaner, Antonius Costa, zwei Brüder dieser Provinz zum nächsten Generalkapitel behufs Erwählung eines Generals abzuordnen. In der deutschen Provinz, die größtentheils Bonifaz IX. folge, lasse sich ein solches nicht abhalten (639). Zur Erläuterung des Ausdrucks größtentheils" (maxima ex parte) erlaube ich mir auf Regest 966 zu verweisen, in welchem Benedikt XIII. am 5. Juli 1404 dem Karmeliter Felix de Monden, der als Nuntius nach Tournai, Lüttich und Utrecht geht, gestattet, denen, welche zu seiner Obedienz kommen, Lossprechung zu gewähren.

"

In Regest 96 begegnen wir dem Augustiner-Eremiten Johannes von Basel und dem Minoriten Kleophardus von Regensburg. Der Minorit Johannes Schrezenberg aus Wien,

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