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in ragender Wohlgestalt, neben dem schmächtigen und häßlichen jungen Kaiser, und sich verlasend auf ihm dienstbare Schüßlinge unter den Hauptleuten, hegte er die Hoffnung, daß er ist als Augustus würde ausgerue fen werden.

15. Sobald das Heer dem Kaiser die gewohnten Ehren erzeigt, und dieser es freundlich begrüßt hatte, gab Gaïnas ein verabredetes Zeichen, worauf sogleich Rufinus von Soldaten uniringt, niedergestoßen, in Stücke zerhauen ward. Sie steckten den Kopf auf ei=_Claud. in nen Speer, mit einem Sten im Munde, ihn offen zu erhalten, zogen so in die Stadt ein, und löseten viel Zosim V, 7. Geld von dem Volke, dem sie die rechte Hand des Er- Hist. Eccl. schlagenen mit den Worten darhielten: »Gebt ein Al- g. Chr. G. mosen dem, dessen Habsucht unerfättlich war!«<

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Ruf. ot in

Stilich.

Philost,

895.

16. Die Frau und die Tochter des Rufinus flüchteten in eine Kirche, erhielten aber vom Eutropius Er. laubniß, nach Jerusalem zu reisen, wo sie ihr Leben Zosim, V, 8. beschlossen haben.

17. Sylvia, Schwester des Rufinus, wird gerühmt wegen ihres gottesfürchtigen Wandels, und tiefer Kunde Pallad, in der heiligen Schrift.

18. Das ungeheure Vermögen des Präfectus Prätorio ward eingezogen. Der Oberkämmerling, welcher es an sich riß, wußte bald die gegebne Erklärung des Kaisers, daß jeder, welcher erweisen könnte, daß Rufin ihn beraubt habe, zum Seinigen wieder gelangen follte, zu vereitlen.

19. Das Reich gewann nichts, als ein heilsames Beyspiel, durch den Untergang des Rufinus. Eutropius übte nun, weil ohne Nebenbuhler, größre Gewalt aus über den schwachen Arkadius, und eben so frevlend wie sein Vorgänger. Er war eben so habsüchtig, eben so grausam, daher eben so ungerecht wie Rufin, und die Schmach der Herrschaft eines Entmanneten war um so größer.

20. Bürtig aus Armenien, war er Sklave vieler Herren gewesen, die ihn immer bald wieder verkauft hatten, bis ein Hauptmann ihn dem Feldherrn Arinthaus, dieser seiner Tochter, als sie heirathete, zum Haarkräusler schenkte. Schon alt ward er als Unterkämmerling im kaiserlichen Palast aufgenommen. Durch

Hist. Lau. siaca.

Ránke und durch Heucheley wußte er den großen Theodosius zu täuschen, der ihn, vor dem Kriege wider Eugenius, nach Egypten, zum heiligen Johannes von Lyd. R.kopolis sandte, ihn über den Erfolg des Feldzuges zu befragen.

C. Xu

LI. 1.

21. Arkadius schämte sich vielleicht noch, einen Entmanneten zum Präfectus Prátorio zu ernennen. f.. d. R. mag sich wundern, daß Cäsarius, ein rechtschaffner G. Man J. CXII. XXXI. 30. Mann, zu dieser Würde gelangte. Marcellus, welcher auch als ein solcher gerühmt wird, ward des Hoffanz(Magisterium leramtes durch Eutropius entsegt, und erhielt zum Claud. in Nachfolger einen Spanier, Hosius, welcher Sklave Eutropio. gewesen, und ein guter Koch war.

officii, )

1.

III.

Unähnlich ihrem Vater an Geistesgaben und

an Edelmuth, waren doch beyde Kaiser, wie er, dem wahren Glauben zugethan, wiewohl sie, wohl öfter aus Beschränkung und weil sie mißleitet wurden, diesem Glauben, welcher Gerechtigkeit und Liebe üben lehrt, in ihren Handlungen nicht entsprachen.

2. Stilicho, Rufinus und Eutropius wollten für gute, katholische Christen gehalten werden, und bey ihrer Gemüthsart konnten sie, ohne Aufopferung des Gefühls, es gerne sehen, wenn Honorius und Arkadius ihrem Eifer gegen die Kezer freyen Lauf ließen.

3. Arkadius bestätigte alle Gefeße, welche sein Vas ter gegen diese gegeben hatte, ja einige derselben wurden von ihm geschärft. Die Eunomianer schloß er von allen öffentlichen Aemtern aus, und nahm ihnen das Recht, Testamente zu machen, welches Theodosius ihnen wieder gegeben hatte. Doch noch im Laufe dieses Jahrs Cod. Theod. 395 hub Arkadius dieses Verbot wieder auf.

4. Durch ein andres Gefeß untersagte er allen Irrgläubigen sowohl öffentliche als geheime Versammlungen, verbot ihnen auch, bischöfliche oder andre geistCod. Theod. liche Würden unter sich zu haben. Wer ihnen Versammlungen bey sich erlaubte, der sollte durch Einziehung des Hauses oder des Landguts, wo sie gehalten würden, bestraft werden. Und da man erfuhr, daß einige Verwalter kaiserlicher Güter, wo die Einziehung

nicht Statt finden konnte, solche Versammlungen bey sich begünstigten, verbot Arkadius solches bey harter Strafe.

Cod. Theod.

officiorum.)

5. Durch ein an Marcellus, den Hoflanzler, gerich= (Magister tetes Gesez ward ihm anbefohlen, Untersuchungen an= zustellen, ob unter den Personen des Hoflagers Kezer wären, und solche, welche dafür erkannt würden, nicht nur zu verabschieden, sondern auch sie aus der Stadt zu verbannen. Berbannet werden sollten auch die, durch deren Schuld sie in den Palast aufgenommen worden.

Cod. Theod.

6. Alle zuvor gegen Heiden und Kezer gegebene Ge: Cod. Theod. sege wurden von Arkadius im Orient erneuet.

IV.

Auch Honorius zeigte Eifer für die katholische

Kirche, doch dürfen wir nicht ihm die ihr günstigen
Geseze zuschreiben, welche, in den ersten Jahren semer
Herrschaft, oder vielmehr der Herrschaft des Stilicho
gegeben wurden.

2. Unter dem Namen des Honorius wurden, schon im Jahr 395, der Kirche und ihren Dienern, alle ihnen von den vorigen christlichen Kaisern ertheilte Rechte und Freyheiten bestätiget, auch über diese Rechte zu wachen den Obrigkeiten anbefohlen.

N. Chr. Y 395.

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3. Zufolge des väterlichen leßten Willens erklärte Honorius allgemeine Verzeihung allen, welche Antheil an der Empörung des Eugenius genommen hatten. God. Theod. Man glaubt auch, daß der von Honorius zu dieser Zeit erlaßne Befehl, durch welchen er mehr als fünfmal hunderttausend Morgen unfruchtbaren Landes im südlichen Italien steuerfrey erklärte, im Testamente des God. Theod, Theodosius verordnet worden.

4. Der Theilung ungeachtet, war gleichwohl noch nicht die Idee Eines römischen Gesammtreichs völlig erloschen. Beyde Kaiser traten das Consulat des Jahres 396 an; Arkadius zum vierten, Honorius zum dritten Mal.

5. Bey diesem Anlasse gab Honorius zu Mailand Kämpfe wilder Thiere, die ihm aus Libyen gesaudt worden.

6. Die Gladiatorenspiele waren durch den ersten christlichen Kaiser verboten, aber nicht ganz getilget worden. Folgende Kaiser hatten diesem Gräuel Einhalt gethan.. Offenbar ist es, daß bey dieser Consularfeyer feine Gladiatoren erschienen; aber es scheint, daß man noch gewohnt gewesen, statt ihrer, öffentliche zum Tode ver urtheilte Verbrecher in Kampf mit wilden Thieren auftre ten zu sehen. Auf Rath des Präfecten Eusebius, erlaubte Stilicho den Soldaten, einen solchen, der Cresconius hieß, und in eine Kirche geflüchtet war, herauszureißen. Da stellte sich der Erzbischof Ambrosius, eifernd für das Vorrecht der Kirche, Unglücklichen zur Zuflucht zu dienen *), zwischen diesem Menschen und den Soldaten, welche Gewalt brauchten, und ihn, vor den Augen des Ambrosius, mit sich dahin schleppten ins Amphitheater.

7. Leoparden wurden gegen ihn losgelassen, schonten sein, fielen aber her über die Soldaten die ihn herbeygeführt hatten, deren einige übel von ihnen zerfleischet wurden.

8. Da ließ Stilicho den Cresconius abführen, und verbannete ihn, weil er sich schwerer Verbrechen schuldig gemacht, ließ ihn aber doch bald wieder heimkommen, und bat den heiligen Ambrofius um Verzeihung. So erzählt der Diakon Paulinus, ein zu Mailand levita Ambrosii, bender Zeitgenoß, im Leben dieses Heiligen.

Paulin. in

3. Kön. I, 51. 11. 28.

9. Um diese Zeit bekehrte sich Fritigil, Königin der Markomannen, eines an der Donau, in Baiern und Schwaben, wohnenden deutschen Volkes,. zum christli chen Glauben. Ein aus Italien angekommner Christ hatte ihr das Evangelium verkündiget, und viel erzählt vom heiligen Ambrofius. Sie schrieb au ihn, und bat ihn um schriftlichen Unterricht, den er ihr auch sandte. Zugleich ermahnte er sie, ihren Gemahl zu vermögen, daß er Friede halten möchte mit den Römern. Sie that

*) So war die herrschende Idee der Zeit. Auch, bey den Ifraeliten schüßte der Altar. Es war nicht die Absicht, Verbrecher der verdienten Strafe zu entziehen, sondern solche, deren Urtheil noch nicht gesprochen, ges gen jähe Gewalt zu schüßen. Aber aus dem Gebrauch entstand ein Mißbrauch, über den vernünftige Männer in manchen Zändern noch ißt seufzen.

vita Ambrosi.

es mit solchem Erfolge, daß er sich und sein Land dem Paulin. in Schuße der Römer unterwarf.

1.

ས.

Nachdem Stilicho, auf Befehl des Arkadius, im Herbste des Jahrs 395, Theffalien mit dem Heer hatte räumen und den Gothen preis geben müssen, verheerten sie nicht nur diese Proving, sondern ergossen sich, durch die berühmte, nicht vertheidigte Bergenge von Thermopyle, über Böotien und Attika; durch die Erdenge bey Korinth, über den Peloponnes.

2. Argos, Lacedámon, Megara, Korinth wurden erobert, und Athen *), nebst vielen andern Städten.

3. Mit Recht glaubte Stilicho, daß er, sen es mit oder wider Willen des Arkadius, diesem schönen, und Italien so nahen Lande zu Hülfe ziehen müßte. Mit kräftiger Eile rüstete er ein Heer und eine Flotte, welche jenes hinüberführte in den Peloponnes.

4. Alarich zog sich zurück in das zwischen Elis und Arkadia sich erhebende Gebirge Pholce (izt Gebirge Xiria). Hier ward er in seinen Verschanzungen von Stilicho belagert, welcher den Strom, der die Gothen mit Wasser versah, ableitete, und ihnen die Lebensmittel abschnitt, so daß ihre Lage verzweifelt schien.

5. Sen es, daß Stilicho zu sicher auf unvermeidli chen Untergang der Gothen rechnete, wie Zosimus ihm Zosim, V, 7.

*) Zosimus fabelt, Alarich hab' Athen nicht feindlich bes handelt, abgeschreckt durch Pallas, Schußgöttin der Stadt, und durch Achilleus, die ihm erschienen. Er habe Friede mit den Atheniensern gemacht, sey mit kleinem Gefolge in die Stadt hinein gegangen, und als Gast bewirthet worden. Ihm widersprechen aber die Zeugnisse des Hieronymus, des Sophisten Eunapius Hieron. Epist. und des Claudian. Der Sophist spricht von Zerstörung 3.(adHeliod) der Tempel zu Athen und der geheimnißvollen Heilig Eunap. in thümer des nahen Eleusis. Claudian sagt, ohne Ber vitis Philos. rath des Rufinus, welcher den Befehl des Arkadius zum Rückzuge des Stilicho bewürkte, würden Arkadiens und Lacedamoniens Städte, würde Korinth nicht seyn zerstört, noch Athens Weiber seyn gefangen geführt worden. Nec fera Cecropias traxissent vincula

matres.

Claud, in

Ruf. II, 191.

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