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eigen Werk nicht verwerfen konnte, fast nur die subjectivistischen und die negativen Geister günstig über die Resultate der Synode. Die Lichtfreunde waren trotz des vielen Positiven, was im Ordinationsformular stehen geblieben war, doch erfreut über die ganz respectable Bresche, die man in die bisherige Kirchenlehre gelegt hatte, und konnten mit Sicherheit erwarten, daß bei der nächsten Gelegenheit diese Bresche genugsam erweitert werden könne, um den Sturm zu versuchen; sie waren auch klug genug, um einzusehen, daß ein solches Ordinationsformular, wenn es ihnen gegenüber als gesetzliches Instrument gehandhabt werden follte, doch noch Hinterpförtchen genug offen lasse, daß sie sich also nicht eben sehr vor dessen Ernst zu fürchten hätten. Viele von ihnen jubelten, daß doch nun wenigstens das „Anstößigste“ aus dem apostolischen Symbolum entfernt sei. Hatte ja doch Niemeyer in der Commission geradezu erklärt, nur durch die Auslaffung einzelner Dogmen und durch die Mehrdeutigkeit des Ausdrucks sei es auch den Rationalisten möglich geworden, sich das Ordinationsformular anzueignen, und darum stimme er für dasselbe. So gab denn auch Uhlich in seiner Broschüre: „Siebzehn Säße in Bezug auf die Verpflichtungsformel 1846′′ seiner Freude ungehemmten Ausdruck; z. B. Thes. 14: „Der Fortschritt zur evangelischen Freiheit, der in der Verpflichtungsformel liegt, der überhaupt durch die Synode gethan ist, muß anerkannt werden“ und weiter: „Wohl begrüßen wir dieses Zugeständniß an die evangelische Freiheit mit Freuden! Nicht ein einziges altes Bekenntniß steht nach dem Formular noch als solches da, welches, wie es nun ist, Richtschnur für Glauben und Lehre wäre!" Desgleichen verfehlt auch der Sydowsche Subjectivismus nicht, im nächsten Vorwort der „Zeitschrift für die unirte Kirche" der Synode für das Ordinationsformular seine Anerkennung zu zollen und seinen Dank abzustatten.

Ganz anders lautete das Urtheil der kirchlichen Männer. Sander schrieb (Evang. Kirchen-Zeitung 1846 S. 736): „Sie gehen von einem fait accompli aus, wie sie es nennen, von der Thatsache: Die Union ist geschehen, sie ist da. Sie wollen

nicht blos die Vereinbarung zwischen den beiden Schwesterkirchen im Cultus und der Verfassung, sondern auch in der Lehre aussprechen, und sie gelangen zu einer Union mit Halbgläubigen und Ungläubigen. Nicht einmal die großen Hauptsachen des Heils haben sie gewagt auszusprechen; ... um ja nicht die zarten Heiligen zu beschweren, die sich nicht entschließen können, Matth. 1 und 2, Luc. 1 und 2 anzunehmen, giebt man die Kleinodien des christlichen und evangelischen Bekenntnisses hin, — und schlägt es nicht hoch an, die Bekenntnißtreuen, die allein Siß und Stimme in der evangelischen Kirche haben, zu betrüben, zu ängstigen, zu verscheuchen!"

Diese Stimme bezeichnet charakteristisch den Eindruck, den die Beschlüsse der Generalfynode auf alle diejenigen machten, deren Glaube sich über die zum Theil unklare Nebergangsstufe der Vermittlungstheologie bis zu völligem Gehorsam unter die Schrift entwickelt hatte. Die Generalsynode hat, wie dies auch die Verhandlungen der Gnadauer Conferenz lehren, nicht wenig dazu beigetragen, um die ernsten kirchlich gesinnten Männer zu vollerer confessioneller Entschiedenheit zu stärken. Bekanntlich erklärte sich die Gnadauer Versammlung gegen das Ordinationsformular.

Aehnliche Eindrücke aber machten die Beschlüsse der Synode auch auf das gläubige lutherische Ausland. Die Stellung, welche die Leipziger Conferenz zu den Lutheranern_innerhalb der preußischen Landeskirche vor, und die, welche sie nach der Synode einnahm, ist eine völlig verschiedene. Vor der Synode legte sie Werth und Gewicht darauf, Lutheraner aus der preußischen Landeskirche in ihrer Mitte zu haben, und räumte ihnen, deren eine respectable Zahl allzeit sich einfand, gern Siß und Stimme ein. Nach der Generalfynode sehen wir überall die Erwartungen, welche das evangelische Ausland auf Preußen gesezt hatte, völlig herabgestimmt, die Gemüther ernüchtert; den landeskirchlich preußischen Lutheranern wird seit jener Zeit in Leipzig auf eine Weise begegnet, daß sie sich allmälich von der dortigen Conferenz gänzlich zurückziehen, und daß diese Conferenz die lutherische Kirche in Preußen nur noch

in den separirten Lutheranern erkennt. Und in dem Maße, als einzelne entschieden begabte lutherische Theologen Preußen verließen und ihre Kräfte dem Auslande zuwandten, weil sie sich scheuten, länger in einer Union zu verbleiben, die unter den Auspizien des Kirchenregiments solche destruktive Tendenzen zeitigte, in demselben Maße sahen sich ausländische Kräfte durch die Synode verhindert, nach Preußen überzusiedeln. Spitto war eben aufgefordert worden, eine Predigerstelle in Elberfeld zu übernehmen, und man hegte nicht ohne Grund die Hoffnung, daß er kommen werde. Nun aber, als die Beschlüsse der Generalsynode publik wurden, schrieb er entschieden ab. Er bemerkt in seinem Schreiben (Evang. Kirchen-Zeit. 1846, S. 735): „Wenn der Herr nicht drein sieht, so findet im Preußischen, und zwar innerhalb Einer Kirche jede, auch die widersprechendste Verschiedenheit im Glauben nicht etwa, was ja sein soll, eine Toleranz, sondern eine kirchliche Berechtigung, und zwar zum kirchlichen Predigtamte. Der Herr helfe allen bekenntnißtreuen Seelen in dieser Zeit kräftiger Irrthümer, wo eine Synode zusammentritt und, uneingedenk der Treuen in der Gemeinde, zu Gunsten der schiffbrüchigen Theologen ein für den beabsichtigten Zweck nichtssagendes Symbolum biblicum aufstellt, darauf sie sich, als auf ein Minimum des Christlichen, verpflichten und also ihre Berechtigung zum kirchlichen Amte erlangen sollen. Und wie stellt die Synode die Gemeinden, die noch bekenntnißtreu sind, lutherische oder reformirte, nicht als berechtigt in der Kirche des Landes, sondern nur als zeitweilig zu tolerirende kirchliche Extreme dar, welche zu verschmelzen Aufgabe des Kirchenregiments sei.“

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Wichtiger und folgenschwerer als das treuen Bekennern gegebene Aergerniß war es noch, daß die Generalsynode der erste Anstoß wurde zu einer zweiten *) großen Seceffion innerhalb der gläubigen Theologie."

Hengstenberg hatte in seiner gewohnten entschiedenen Weise,

*) Die erste war die ter Schleiermacherianer bei Gelegenheit des Proteftes vom 15. August 1845.

nicht blos die Vereinbarung zwischen den beiden Schwesterkirchen im Cultus und der Verfassung, sondern auch in der Lehre aussprechen, und sie gelangen zu einer Union mit Halbgläubigen und Ungläubigen. Nicht einmal die großen Hauptsachen des Heils haben sie gewagt auszusprechen; ... um ja nicht die zarten Heiligen zu beschweren, die sich nicht entschließen können, Matth. 1 und 2, Luc. 1 und 2 anzunehmen, giebt man die Kleinodien des christlichen und evangelischen Bekenntnisses hin, und schlägt es nicht hoch an, die Bekenntnißtreuen, die allein Sit und Stimme in der evangelischen Kirche haben, zu betrüben, zu ängstigen, zu verscheuchen!"

Diese Stimme bezeichnet charakteristisch den Eindruck, den die Beschlüsse der Generalfynode auf alle diejenigen machten, deren Glaube sich über die zum Theil unklare Uebergangsstufe der Vermittlungstheologie bis zu völligem Gehorsam unter die Schrift entwickelt hatte. Die Generalsynode hat, wie dies auch die Verhandlungen der Gnadauer Conferenz lehren, nicht wenig dazu beigetragen, um die ernsten kirchlich gesinnten Männer zu vollerer confessioneller Entschiedenheit zu stärken. Bekanntlich erklärte sich die Gnadauer Versammlung gegen das Ordinationsformular.

Aehnliche Eindrücke aber machten die Beschlüsse der Synode auch auf das gläubige lutherische Ausland. Die Stel= lung, welche die Leipziger Conferenz zu den Lutheranern_innerhalb der preußischen Landeskirche vor, und die, welche sie nach der Synode einnahm, ist eine völlig verschiedene. Vor der Synode legte sie Werth und Gewicht darauf, Lutheraner aus der preußischen Landeskirche in ihrer Mitte zu haben, und räumte ihnen, deren eine respectable Zahl allzeit sich einfand, gern Siß und Stimme ein. Nach der Generalfynode sehen wir überall die Erwartungen, welche das evangelische Ausland auf Preußen gesezt hatte, völlig herabgestimmt, die Gemüther ernüchtert; den landeskirchlich preußischen Lutheranern wird seit jener Zeit in Leipzig auf eine Weise begegnet, daß sie sich all= mälich von der dortigen Conferenz gänzlich zurückziehen, und daß diese Conferenz die lutherische Kirche in Preußen nur noch

in den separirten Lutheranern erkennt. Und in dem Maße, als einzelne entschieden begabte lutherische Theologen Preußen verließen und ihre Kräfte dem Auslande zuwandten, weil sie sich scheuten, länger in einer Union zu verbleiben, die unter den Auspizien des Kirchenregiments solche destruktive Tendenzen zeitigte, in demselben Maße sahen sich ausländische Kräfte durch die Synode verhindert, nach Preußen überzusiedeln. Spitto war eben aufgefordert worden, eine Predigerstelle in Elberfeld zu übernehmen, und man hegte nicht ohne Grund die Hoffnung, daß er kommen werde. Nun aber, als die Beschlüsse der Generalfynode publik wurden, schrieb er entschieden ab. Er bemerkt in seinem Schreiben (Evang. Kirchen-Zeit. 1846, S. 735): „Wenn der Herr nicht drein sieht, so findet im Preußischen, und zwar innerhalb Einer Kirche jede, auch die widersprechendste Verschiedenheit im Glauben nicht etwa, was ja sein soll, eine Toleranz, sondern eine kirchliche Berechtigung, und zwar zum kirchlichen Predigtamte. Der Herr helfe allen bekenntnißtreuen Seelen in dieser Zeit kräftiger Irrthümer, wo eine Synode zusammentritt und, uneingedenk der Treuen in der Gemeinde, zu Gunsten der schiffbrüchigen Theologen ein für den beabsichtigten Zweck nichtssagendes Symbolum biblicum aufstellt, darauf sie fich, als auf ein Minimum des Christlichen, verpflichten und also ihre Berechtigung zum kirchlichen Amte erlangen sollen. Und wie stellt die Synode die Gemeinden, die noch bekenntnißtreu sind, lutherische oder reformirte, nicht als berechtigt in der Kirche des Landes, sondern nur als zeitweilig zu tolerirende kirchliche Extreme dar, welche zu verschmelzen Aufgabe des Kirchenregiments sei."

Wichtiger und folgenschwerer als das treuen Bekennern gegebene Aergerniß war es noch, daß die Generalsynode der erste Anstoß wurde zu einer zweiten *) großen Secession_innerhalb der gläubigen Theologie."

Hengstenberg hatte in seiner gewohnten entschiedenen Weise,

*) Die erste war die der Schleiermacherianer bei Gelegenheit des Proteftes vom 15. August 1845.

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