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In der praefatio seiner zweiten Ausgabe (12 [1884] p. V sq.) werden von Peter drei Handschriftenklassen der Historia Augusta unterschieden: 1) genuini' (von Peter mit II bezeichnet):

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Dieser Einteilung Peters hat H. Dessau in der genannten Abhandlung die These entgegengestellt, daß alle jüngeren Handschriften direkt oder indirekt aus P geflossen seien1). Den Beweis für diese Behauptung hat Dessau auch wirklich, wenn wir die Excerpta Palatina als bloße Auszüge beiseite lassen, für zwei Handschriften, den Vaticanus Latinus 5301 und den Vaticanus Latinus 1899, von denen Peter den ersteren in Klasse II als selbständig neben P gestellt, den letzteren aber in die Klasse eingereiht hatte. zu erbringen vermocht. Aber dieses richtige Teilergebnis Dessaus läßt sich zwar, wie sich zeigen wird, auf weitere Handschriften, und sogar auf die ganze Familie . ausdehnen, verträgt indes keineswegs die bedingungslose Verallgemeinerung, wie sie Dessau mindestens für wahrscheinlich" gehalten hat. Wenn er weiterhin (a. a. O. S. 407) über die Klasse Yurteilt, daß der Beweis ihrer Unabhängigkeit vom Palatinus erst zu erbringen wäre, so soll dieser zeitgemäßen Forderung im zweiten Abschnitt entsprochen werden.

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Es muß übrigens ausdrücklich hervorgehoben werden, daß der Hauptzweck der Untersuchung Dessaus in der wertvollen Durchführung des Nachweises liegt, daß B nur aus P selbst- ohne jede Vermittlung abgeschrieben sein kann: dieser Zweck ist denn auch lückenlos erreicht2). Aber auch darüber hinaus findet sich manche Anregung, die einen unbefangenen Blick verrät, der, ohne das bisherige Gesichtsfeld zu erweitern. doch einzelne Gegenstände innerhalb dieses Umkreises schärfer erfaßt und in die richtige Perspektive rückt.

Zur ersten und besten Überlieferungsklasse (II) rechnet Peter folgende Handschriften3): 1) Bambergensis ( = B); 2) Palatinus (= P); 3) Excerpta Palatina ( exc.); 4) Vaticanus 5301 (aus ihm die editio princeps, erschienen 1475 in Mailand M); 5) Ambrosianus A 269 infer.: 6) den verschollenen codex Murbacensis.

Alle diese Handschriften haben nach Peter selbständige Beziehungen zum Archetypon, so daß unter ihnen kein weiteres Abhängigkeitsverhältnis statt hat.

1) Hermes 29 (1894) S. 399, wo diese Annahme wahrscheinlich" genannt ist. Vgl. S. 408 und 411. Nur diejenige Handschrift aus der die sogenannten Excerpta Cusana (vgl. über sie den zweiten Abschnitt) ausgezogen sind, betrachtet Dessan als unabhängig von Pa. a. O. S. 414f.).

2) Der Titel „Die Überlieferung der ShA" scheint allerdings mehr zu versprechen.

3) Ich behalte seine Reihenfolge bei.

Daß nun gleich die erste Handschrift, der Bambergensis, nichts als eine Abschrift aus der zweiten, dem Palatinus, freilich die älteste erhaltene, darstellt. hat Mommsen, wie gesagt, entdeckt, Dessau bis ins einzelne nachgewiesen. In der Vatikanischen Bibliothek zu Rom, wohin der Bambergensis in höchst dankenswertem Entgegenkommen leihweise geschickt worden war, habe ich die Originale noch einmal durchgesehen und dabei. wie zu erwarten stand, das Ergebnis Dessaus durchweg bestätigt gefunden. Dessau hat mehrere Fälle, in denen eine in B zunächst ausgelassene Wortfolge genau eine Zeile in P ausmacht, zusammengestellt. Hier sei ein weiteres Beispiel nachgetragen: B fol. 194 hat in v. Tac. 18.6 Schluß: Mediolanensibus bis Atheniensibus deshalb in der Vorlage, P, übersehen, weil die betreffende Stelle in P folgendermaßen sich ausnimmt (f. 200): Zeile 6 sibus. Mediolanensibus usw. bis Athenien Zeile 7

sibus. Privatae autem epistulae.

Das Überspringen von Zeile 6 liegt also nahe genug. Erwähnung verdient noch der Umstand, daß die zuerst ausgelassene Zeile in B auf dem unteren Rand in gewöhnlicher fränkischer, nicht in insularer Schrift, wie sie der Text zeigt. nachgeholt ist, eine Beobachtung, die sich mehrmals wiederholen läßt. An anderen Stellen bemüht sich der Korrektor den ihm ungewohnten insularen Duktus nachzuahmen, freilich mit sehr bescheidenem Erfolg. Bereits der Korrektor des B schreibt also von Haus aus fränkisch, eben die Schrift, in der P, die Vorlage von B, uns vorliegt.

Denselben Schriftcharakter wie P tragen auch die von Peter an dritter Stelle aufgeführten Excerpta Palatina (Pal. Lat. 886 in der Vatikanischen Bibliothek). Sie gehören unzweifelhaft, wie P selbst, in das 9. Jahrhundert, also schon zeitlich in die nächste Umgebung des P. Sie mit Peter erst in das 11. Jahrhundert zu setzen, ist unmöglich1). Daß die erc. aus dem vollständigen Kodex Palatinus der Viten geflossen sind" glaubt Dessau „zum mindesten wahrscheinlich" gemacht zu haben: eine in Rom vorgenommene Durchsicht hat mir Dessaus Annahme vollkommen bestätigt.

Als vierten Vertreter der II-Klasse nennt Peter den Vaticanus Latinus 5301, die Vorlage der editio princeps, die 1475 in Mailand erschien (in Peters Apparat mit M bezeichnet)2). Diese Handschrift konnte bereits Dessau auf P zurückführen: überdies warf er die Vermutung hin, daß Vat. 5301 vielleicht nicht direkt vom P, sondern vom

1) „Von einer Hand, wie es heißt, des 11. Jahrhunderts" sagt vorsichtig Dessau a. a. O. S. 413.

2) Durch diese Sigle ließ sich G. Lenze in seiner Dissertation, Quaestiones criticae et grammaticae ad ShA. pertinentes, Münster 1894, dazu verleiten, die editio princeps als Handschrift zu bewerten.

Parisinus 5816 abgeschrieben sei, freilich nur auf Grund einer einzigen Note Petrarcas, die sich in beiden Handschriften findet1).

Aus der subscriptio ergibt sich, daß Paris. 5816 im Jahr 1356 hergestellt ist, und zwar, wie de Nolhac erkannte, für keinen Geringeren als Petrarca selbst. Aber auch P muß sich um jene Zeit bereits in der Bibliothek des großen Humanisten befunden haben, wie ebenfalls der französische Gelehrte feststellte. Seine Annahme, daß P die Vorlage für Paris. 5816 gebildet habe, bestätigt sich bei einer Vergleichung auf Schritt und Tritt).

Was Dessau über die eigentümliche Anordnung einiger Abschnitte der Vita Alexandri und der Vita Maximini" im Kodex Vaticanus 5301 und der editio princeps ausgeführt hat3), das gilt schon für Paris. 5816, ebenso wie die Erklärung dieses Zustandes, wie sie Dessau aus den Randnoten des Palat. zu gewinnen vermochte.

Doch damit hat uns der Zusammenhang von selbst zu den Umstellungen im P geführt und es scheint geboten, um für die weitere Untersuchung verständlich zu bleiben und Wiederholungen zu vermeiden. diese Frage gleich jetzt zu erledigen. Denn erst die genaue Kenntnis der Unordnung in P, vor allem aber der zur Herstellung der Ordnung gemachten Vorschläge, vermag zu einer sicheren Scheidung der einzelnen Handschriften und damit zu einer klaren Einsicht in die Textgeschichte der Historia Augusta überhaupt zu verhelfen.

Über die Unordnung, in die infolge einer Blätterversetzung, die wohl nicht erst in der Vorlage von P erfolgt war4), der Text der Historia Augusta

p.

1) Dessau a. a. O. Anm. 5 zu S. 409 auf S. 410. Peter, praef. I 2 XXXI begnügt sich für Parisinus 5816 mit einer bloßen Erwähnung und der vagen Vermutung, die Handschrift könnte zur Familie gehören. - Neuerdings wurde Paris. 5816 durch Susan H. Ballou vollständig kollationiert (vgl. Classical Philology III (1908) S. 276; wie schon bemerkt, konnte ich diese Kollationen für den zweiten Band der Peterschen Ausgabe in einer Kopie benutzen. Außerdem hat die Handschriftenabteilung der Bibliothèque Nationale zu Paris mit größtem Entgegenkommen die Herstellung von photographischen Proben gestattet. Vat. 5301 habe ich im Original eingesehen.

2) Pierre de Nolhac, Pétrarque et l'humanisme, 2. Aufl. (1907) I S. 117; II S. 47 ff. 3) A. a. O. S. 401 ff.

4) Daß die Verwirrung älter ist als P's unmittelbare Vorlage, möchte man deshalb vermuten, weil auch die Handschrift, aus der die Excerpta Cusana (über ihre Zeit siehe im 2. Abschnitt) ausgezogen sind, Spuren derselben Störung aufweisen. Daß aber P und die wohl ziemlich ältere Vorlage dieser Exzerpte ohne Zwischenglied aus einer und derselben Handschrift stammen, ist zwar nicht ganz ausgeschlossen, aber doch nicht eben wahrscheinlich. Aus P selbst ist

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die Wirrnis in die Excerpta Palatina, B und, um dies vorweg zu nehmen, in den Vaticanus 1899 übergegangen, ohne daß eine Richtigstellung gewagt worden wäre.

geriet, hat Peter schon in seiner Dissertation1) gehandelt. Es muß gleich hier betont werden, daß die sog. -Klasse von dieser. durch äußere Umstände herbeigeführten Verwirrung freigeblieben ist2).

Der Tatbestand im P ist nun folgender: Auf folio 101 beginnt v. SA und schreitet ungestört von Kap. 1 an fort bis zu Kap. 43, 7 (fol. 115). Hier schreibt P reppererant omnes Christianos futuros si id, optatae uenissent omnibus nominibus est ornatus: an der von mir mit bezeichneten Stelle stoßen zusammen v. SA 43,7 u. v. SA 58, 1.

Im folgenden wird in P von r. SA 58. 1 an die Biographie des Severus Alexander zu Ende geführt, darauf ohne Zwischenfall - die r. Mar. begonnen: sie geht bis Kap. 5. 3 (f. 120): languoribus occupatus est. Occiso Heliogabalo ubi primum || fecisset et templa reliqua (in P die Dittographie rereliqua) deserenda. Mit fecisset setzt wieder r. SA 43, 7 ein: . SA wird fortgesetzt bis v. SA 58, 1 (f. 125): quibus in senatu et apud populum lectis uario tempore cum etiam de Isauria sentiunt et Gordianos patrem ac filium Augustos uocarunt. Ergo si uiri estis, von sentiunt usw. an befinden wir uns in v. Max. 18, 2. v. Max. wird im folgenden abgeschlossen; es beginnt v. MB und geht bis Kap. 8, 2: seueritatem eius homines uulgares (f. 114'), woran sich mit comperit Alexandrum principem u. s. f. wieder v. Max. 5, 3 anschließt und sich fortsetzt bis f. 148, wo v. Max. 18, 2 abbricht mit nec solum me sed etiam uos et omnes qui mecum, worauf mit quam et senatui acceptissimam et sibi aduersissimam esse credebant, quare usw. wieder v. MB 8,2 einsetzt.

Schließlich sind noch in v. Car. auf f. 212′ nach quae illius felicitas (=r. Car. 2, 2) die Kap. 13. 1-15, 5 (von Augustum appellaverunt his dicebat nullam aliam [f. 212]) eingeschaltet; die Fortsetzung von Kap. 15, 5 findet sich auf f. 215TM (sibi causam occidendi u. s. f.): daran fügt sich ohne weitere Störung der Rest der v. Car. bis zum Abschluß der ganzen Handschrift, der auf f. 216 erfolgt.

Daß die Anordnung der . SA. in der Gestalt, die eben bezeichnet wurde, nicht richtig sein kann, mußte schon früh auffallen: so hat bereits eine Hand (wohl des 10. Jahrhunderts) am Eingang der v. SA auf dem

1) Historia critica scriptorum historiae Augustae, Diss. Leipzig 1860, S. 29 ff.; vgl. die praef. seiner Ausgabe I p. XIV sq.

2) Vgl. Peter, praef. I p. XXI; im Apparat zu v. SA 43, 7 (I S. 281 Z. 15) beruft sich Peter für seine Richtigstellung auf das Zeugnis von sechs Handschriften der Familie . Noch bei Jordan und Eyssenhardt hat sich eine letzte Spur der früheren Unordnung erhalten: es heißt dort v. SA 43,7 si id primum fecisset; dagegen v. Max. 5,3 Occiso Heliogabalo ubi comperit: das primum gehört nicht zu v. SA, muß vielmehr in v. Max. hinter ubi gesetzt werden, wie es Peter richtig tut. Ich bediene mich der von Lessing für die einzelnen Viten eingeführten Siglen (vgl. Klio XI S. 179, Anm. 1).

Rand in P bemerkt: Hec istoria incorrecta multa et sollerti emendatione indiget: auf f. 120', beim Zusammenstoß von v. Max. 5, 3 und v. SA 43, 7, resigniert derselbe (oder doch ein etwa gleichzeitiger) Leser mit den Worten: Hic spero minus1).

Doch schon das 14. Jahrhundert hat diese Resignation überwunden und ernsthafte Versuche zur Wiedergewinnung der Ordnung unternommen. Dessau hat den ersten, nicht ganz geglückten Vorstoß besprochen und auch auf die Tätigkeit eines weiteren Benutzers hingewiesen 2). Was von Dessau auseinandergesetzt ist, genügt zwar, um die seltsame Anordnung im Vat. 5301 aus dem Befund des P zu erklären und seine Abhängigkeit von dieser Handschrift auch durch diese Beobachtung zu sichern, reicht aber für die hier verfolgten Absichten nicht aus.

Es muß vielmehr im folgenden ein Überblick über die verschiedenen Umstellungsversuche und die Wirkung der einzelnen Angaben im P auf die aus P abgeleiteten Handschriften gewonnen werden.

Nur der erste Schritt dieser Versuche also ist durch Dessau bekannt gemacht. Charakteristisch für sie ist der unglückliche Einfall nach v. SA 15, 5 einen Verlust anzunehmen und dort hinter die Worte capitali poena adfecit zu stellen Occiso Heliogabalo ubi primum fecisset et templa reliqua deserenda, also v. SA 43, 7 bis 58, 1, wobei die ersten vier Worte in Wirklichkeit zu v. Max. 5, 3 gehören 3).

Die genaue Befolgung der Vorschläge auf dem Rand des P, die Dessau für Vat. 5301 und die editio princeps nachgewiesen hat, zeigt sich schon im Paris. 5816, dem Handexemplar Petrarcas. Da diese Handschrift auf das Jahr 1356 datiert ist, so ist damit ein sicherer terminus ante quem für jene erste Schicht der Herstellungsversuche im P gegeben.

Ein terminus post quem ist aus dem Vaticanus 1899 zu gewinnen; denn, daß dieser Kodex aus P stammt, hat ja Dessau gegen Peter, der ihn zur Familierechnen wollte, bewiesen4). Vat. 1899 stammt nun der Schrift nach sicher aus dem 14. Jahrhundert; da aber sein Text die Unordnung ohne irgend eine Richtigstellung, ganz wie P selbst ursprünglich, wiedergibt, so ist anzunehmen, daß P um die Zeit, als Vat. 1899 nach ihm kopiert wurde, jene Vorschläge noch nicht enthielt: denn hätten sie damals schon vorgelegen, so würde der äußerst gewissenhafte Schreiber des Vat. 1899 gewiß nicht achtlos an ihnen vorübergegangen sein. Durch

1) Gerade diese besonders wichtige Seite, die einen guten Begriff von den verschiedenen Noten in P geben kann, hat mit glücklicher Hand Chatelain, Paléographie des classiques latins pl. 191, zur Wiedergabe ausgewählt. - 3) S. Dessau a. a. O. S. 404.

2) Dessau a. a. O. S. 401 ff.

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4) Daß Vat. 1899 sogar unmittelbar aus P abgeschrieben sein muß, wird sich später ergeben. Dessau nimmt noch ein Mittelglied an (a. a. O. S. 407). Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIII 2.

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