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der 21. und von Puhl1) der 22. Dez. angenommen wird. Tillemont 2) erschließt seinerseits aus Tacitus (s. S. 299f.) den 20. und aus Dio (s. unten Note 6 u. S. 298) den 23. Dez. und läßt zwischen beiden Ergebnissen die Wahl.

Zunächst ist es angemessen, einen Überblick über sämtliche Angaben zu gewinnen, die für eine genaue Zeitbestimmung in Betracht kommen. Vitellius soll 8 M. 1 T.3) oder 8 M. 2 T.) oder 8 M. 5 T.5) oder 1 J. weniger 10 T. 6) regiert haben.

Die beiden ersten Berechnungen gehen aus vom 19. April 69, an dem Vitellius vom Senat anerkannt wurde). Von diesem Zeitpunkt gelangt man mit 8 M. 1 T. auf den [19.] oder 20. oder 21. Dezember und mit 8 M. 2 T. auf den 20. oder 21. oder 22. Dezember.

Die dritte Angabe (8 M. 5 T.) geht aus vom Tode Othos, der nach unseren Ermittelungen (S. 293f.) auf den 16. April fällt. Als Endtermin ergibt sich hiernach der 20. oder 21. oder 22. Dez. Setzt man Othos Ende auf den 15. April (S. 289), so ergibt sich der [19. oder] 20. oder 21. Dez. Wer sich dagegen für den 17. April (S. 289) entscheidet, hat die Wahl zwischen dem 21. oder 22. oder 23. Dez.

Die vierte Berechnung endlich, wonach Vitellius 1 J. weniger 10 T. regierte, beruht auf der Auffassung, daß seine Herrschaft bereits begonnen habe, als er von den bei Köln unter seinem Kommando stehenden

1) De Othone et Vitellio imperatoribus, S. 24, Note 1.

2) Hist. des empereurs I, Brüssel 1732, Anhang S. 17.

3) Eutrop. VII 18, 6; Hieronymus im Kanon nach dem Cod. Regius (Euseb. I, ed. Schöne, Anhang, S. 153), wo septimo mense von zweiter Hand in VIII mo mense (so) verbessert ist; Laterc. imp. ad Justin. I (Chron. min. III 420); Anonym. Ervayoyn zgovor nach der Übersetzung des Anastasius (Nicephor. Opusc. hist. p. 222 de Boor). In der Stadtchronik des Chronographen von 354 (Chron. min. I 148) sind VIII M. I T. in VIII M. XI T. und bei Clem. Alex. Strom. I 21, 144, 4 in 7 M. 1 T. entstellt. Casaubonus (zu Suet. Vitell. 18) will μŋraç òztó lesen. Dies ist jedoch unzulässig; denn die 17 M. 8 T., die 146, 6 auf Galba, Otho und Vitellius zusammen gerechnet werden, kommen, wenn Otho 3 M. 1 T. statt 5 M. 1 T. erhält (S. 293, Note 5), gerade heraus und lassen daher keine weitere Änderung zu. Jedenfalls hat Clemens eine lateinische Quelle benutzt, in der sich VIII M. leicht in VII M. verwandeln konnten (vgl. den Anhang).

4) Diese Berechnung darf wohl aus den 8 M. 12 T. bei Epiphan. de mens. et pond. c. 13 Lagarde und den 6 M. 22 T. bei Theophil. ad Autolyc. III 27 entnommen werden. Die Kaiserliste des Theophilus beruht auf einem lateinischen Original, in dem aus VIII M. leicht VI M. werden konnten (vgl. den Anhang).

5) Joseph. B. Jud. IV 11, 4, 652; Cod. Vat. 163 (Byz. Zeitschr. V 1896, S. 513) und Randnote zweiter Hand zu den Excerpta Salmas. (Dio, ed. Boissevain, Bd. III. S. 765). Der Lib. generat. (Chron. min. I 138) gibt VIIII M. XV T., welche Ziffern wohl gleichfalls aus VIII M. V T. entstanden sind.

6) Dio LXV 22, 1; Zon. XI 16 fin. Bei Leo Grammat. p. 64 Bekk., im Cod. Paris. 1712 (Byz. Zeitschr. V 1896, S. 513) und bei Cedrenus p. 379 Bekk. ist die Zeit auf 1 J. abgerundet.

7) Vgl. S. 294.

Nach

untergermanischen Legionen zum Kaiser ausgerufen worden sei. Tacitus1) und Plutarch) geschah dies am 2. Januar, nachdem in der Nacht zuvor von Mainz aus ein Adlerträger bei Vitellius mit der Nachricht eingetroffen war, daß sich die beiden dort befindlichen) obergermanischen Legionen am 1. Januar von Galba losgesagt und dem Senat Treue geschworen hätten.

Nach Sueton1) war es Abend, als Vitellius von seinen Soldaten als Imperator begrüßt wurde. Hieraus zieht Unger) die Folgerung, daß der von Tacitus und Plutarch erwähnte Adlerträger noch am Abend des 1. Januar in Köln eingetroffen und hierauf Vitellius von den bei ihm selbst befindlichen Truppen sofort zum Kaiser ausgerufen worden sei, und stellt die Annahme auf, daß dieser Akt und nicht etwa die erst am folgenden Tage bekannt gewordenen Kundgebungen der in der Provinz stehenden Truppen nach Dios Ansicht die Epoche der Regierungszeit von 1 J. weniger 10 T. dargestellt habe.

Diese Annahme muß aus zwei Gründen zurückgewiesen werden. In erster Linie spricht dagegen die zwischen Mainz und Köln liegende Entfernung von 1122 M.), die zwischen dem Morgen und dem Abend eines Wintertages von dem Adlerträger unmöglich zurückgelegt werden konnte. Nicht minder wird der 1. Jan. ausgeschlossen durch die Beschaffenheit des fraglichen Tages, der nach Suetons Ausdrucksweise für einen politischen Akt ungeeignet gewesen sein muß7). Für den 1. Jan. trifft dies in keiner Weise zu, wohl aber, wie bereits Noris 8) richtig bemerkt. für den 2.. der ebenso wie alle dies postriduani (Klio XII, S. 491) eine ungünstige Vorbedeutung in sich schloß.

Vitellius erstes Regierungsjahr hätte demnach, je nachdem man rechnet (S. 292), am 2. oder am 1. Januar 70 sein Ende erreicht. Zählt man von dem einen oder andern Termin 10 T. rückwärts, so ergibt sich als Todestag der 23. oder der 22. Dezember. Es ist indessen zu berücksichtigen, daß 1 J. weniger 10 T. auch 11.M. 20 T. (S. 292f.) bedeuten kann. Bei dieser Auffassung gelangt man vom 2. Jan. 69 auf den 21. oder 22. oder 23. Dez.

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3) Vgl. Bergk, Zur Geschichte u. Topographie der Rheinlande in röm. Zeit, Leipzig 1882, S. 72f., besonders S. 79.

4) Vit. 8. 5) A. a. O. S. 462 f.

6) Vgl. Bergk, a. a. O. S. 164f., nach dessen Ausführungen die in der Tabula Peuting. angegebene Distanz von 75 Leugen (1121, M.) erst im dritten Jahrhundert durch eine Straßenkorrektion auf 72 Lengen (108 M.) ermäßigt wurde.

7) Vit. 8: neque diei neque temporis ratione habita ac iam vespere rator est consalutatus.

8) Annus et epochae Syromaced. S. 58. Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIII 2.

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.....

impe

Zu den soeben besprochenen Berechnungen gesellt sich eine Angabe Dios, wonach Vitellius 54 J. 89 T. gelebt haben soll1). Sein Geburtstag war nach Sueton 2) der 24. Sept., nach einer andern von ihm erwähnten Tradition aber der 7. Sept. und als Geburtsjahr wird von dem nämlichen Autor 15 n. Chr. genannt, worauf auch Dios Angabe zurückführt). Als Geburtstag muß von ihm, wie man sieht, der 24. Sept. betrachtet worden und hiernach Vitellius am 21. oder 22. oder 23. Dez. gestorben sein.

Hält man nun alle bisher angeführten Berechnungen zusammen, so erscheint der 21. Dezember, für den sich Unger entschieden hat (s. oben S. 295), als der einzige Tag, der sich mit jeder von ihnen vereinigen lässt. Leider widerstreitet diesem Ergebnis ein Kalenderdatum, das durch Josephus überliefert ist. Nach seiner Angabe fand Vitellius seinen Tod am 3. Apellaios). Wir haben es hier mit dem dritten Monat des Makedonischen Kalenders zu tun, der durch Alexander d. Gr. im Orient zur Herrschaft gelangte und dessen Monatsnamen sich auch da erhielten, wo an die Stelle des Makedonischen Mondjahres das reine Sonnenjahr getreten war. Es kann nun keinem Zweifel unterliegen, daß Josephus in seiner Darstellung des Judenkrieges an einzelnen Stellen unter den Makedonischen Monaten Mondmonate versteht, die sich mit denen des jüdischen Kalenders deckten 5). Im vorliegenden Falle trifft dies jedoch nicht zu, denn als Mondmonat hätte der Apellaios etwa mit dem 4. Dezember beginnen müssen, so daß sich als Vitellius' Todestag ungefähr der 6. Dez. ergäbe. Dagegen gelangt man zu einem annehmbaren Resultat, wenn man mit Noris) und anderen Forschern im Apellaios einen Monat des Tyrischen Sonnenjahres erblickt, dessen Verhältnis zu dem Julianischen durch Pariser und Leidener Hemerologien bekannt ist 7). Hiernach entsprach der 1. Apellaios dem 18. Dezember. Vitellius wäre mithin am 20. Dez. gestorben.

Niese hat sich bemüht, nachzuweisen, daß bei Josephus in der Geschichte des Judenkrieges auch noch anderweitige Datierungen nach dem Tyrischen Sonnenjahre vorkommen 8); doch ist dieser Versuch, wie von Unger gezeigt worden ist 9), in keiner Weise gelungen. Unger geht nun seinerseits darauf aus, das soeben besprochene Datum einesteils mit dem jüdischen Mondkalender, andernteils mit seiner Annahme, wonach Vitellius

1) LXV 22, 1. Die Tage sind bei Xiphilinus ausgefallen, dagegen durch Zon. XI 16 fin. überliefert.

2) Vitell. 3.

3) Über das wirkliche Geburtsjahr und den wirklichen Geburtstag s. unten. 4) B. Jud. IV 11, 4, 654.

5) Noris, Annus et epoch. Syromaced. S. 44f.; Ideler, Handbuch der math. u. techn. Chronol. I 400f.; Niese, Herm. XXVIII (1893), S. 199 f.

6) A. a. O. S. 54f. 61.

8) A. a. O. S. 202 f.

7) Ideler I 410f.; Niese a. a. O. S. 203 f.

9) A. a. O. S. 487f.

am 21. Dez. starb, in Einklang zu bringen, und vermutet demgemäß, indem er den 1. Appellaios mit dem 4. Dez. gleichsetzt (s. oben S. 298), dass τρίτῃ μηνός Απελλαίου aus τῇ τη oder TH μη. Απ. hervorgegangen sei1).

Die Angaben über Vespasians Regierungszeit bieten keinerlei Kontrolle; denn sie setzen, soweit sie genau und gut überliefert sind, als Anfangstermin den 1. Juli 69 voraus 2). Eine Entscheidung kann nur gewonnen werden aus Tacitus. Nach seinem Bericht haben sich die Begebenheiten, die zu Vitellius Ende führten, folgendermaßen abgespielt.

Nachdem Vespasian am 1. Juli 69 in Alexandria zum Kaiser ausgerufen worden war3), rückte im Herbst sein Legat Antonius Primus mit den Pannonischen und Mösischen Legionen in Italien ein) und erfocht gegen Ende Oktober über die ihm entgegengetretenen Vitellianer bei Cremona einen entscheidenden Sieg"), der ihm den Vormarsch auf Rom ermöglichte. Kurz vor den Saturnalien (17.-19. Dez.) ergaben sich ihm vor Narnia in Umbrien die Truppen, die ihm Vitellius entgegengesandt hatte 6). Vitellius schickte sich, nachdem er von diesem Ereignis Kenntnis erhalten hatte, am 18. Dezember an, abzudanken, wurde jedoch von seinen Soldaten und dem Volke hieran gehindert?). Mittlerweile hatte aber auf das Gerücht von der Abdankung bereits der Stadtpräfekt Flavius Sabinus die Regierung, deren Niederlegung ihm Vitellius zugesagt hatte 8), für seinen Bruder Vespasian in die Hand genommen. Durch einen nachteiligen Kampf der unter seinem Befehl stehenden Truppen mit den Germanischen Legionen des Vitellius wurde er indessen genötigt, sich mit seinen Anhängern auf das Kapitol zurückzuziehen, das am folgenden Tage (19. Dez.) von den Vitellianern erstürmt wurde und in Flammen aufging. Sabinus geriet in Gefangenschaft und wurde auf grausame Weise getötet 9).

Antonius war mittlerweile von Narnia nach Ocriculum (Otricoli) vorgerückt, dessen Entfernung von Rom etwa 45 Meilen 10) betrug. Während er dort die Saturnalien (17.-19. Dez.) feierte, traf bei ihm die Nachricht von der Belagerung des Kapitols ein. Er brach nunmehr auf und gelangte tief in der Nacht nach Saxa rubra, das von der Hauptstadt 9 Meilen 11) entfernt war. Dort vernahm er, daß Sabinus getötet und das Kapitol niedergebrannt sei und daß das Volk und die Sklaven die Waffen für

1) A. a. O. S. 491. Zustimmend Weynand, Pauly-Wiss. RE VI 2640.
2) Vgl. Klio XII, S. 488, und den 4. Abschnitt zu Anfang.

3) Hist. II 79. 4) Ebenda III 1f.

5) Ebenda III 15f.
6) Ebenda III 63.
7) Ebenda III 67f.
10) 45 M.: Itin. Ant.

It. Ant. p. 311, 1.

Über die Zeit s. III 37 und näheres unten.
Über die Zeit s. III 78.

8) Ebenda III 65.
p. 124, 9f.; 44 M.: It.

9) Ebenda III 68 f.
Hierosolym. p. 612, 11f.; 47 M.:

11) It. Hieros. p. 612, 11. Vict. Caes. 40, 23.

Tab. Peut.

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Vitellius ergriffen1). Das Volk tat dies indessen erst, nachdem die von Antonius vorausgesandte und bereits bis in die Nähe der Stadt vorgedrungene Reiterei unter Petilius Cerialis von den Vitellianern in die Flucht geschlagen worden war2).

Durch den Kampfeseifer des Volkes sah sich Vitellius zunächst veranlaßt, ein rasches Vorrücken anzuordnen, doch berief er sodann den Senat, auf dessen Beschluß Unterhandlungen mit den feindlichen Truppen eingeleitet wurden. Die hierauf abgeschickten Gesandten richteten indessen weder bei Petilius Cerialis noch bei Antonius etwas aus. Ebenso wurde das von einer Deputation Vestalischer Jungfrauen dem Antonius überreichte briefliche Gesuch des Vitellius um Gewährung eines eintägigen Waffenstillstands abgewiesen. Immerhin bemühte sich Antonius, seine durch das grausame Wüten der Vitellianer in Rom erbitterten Legionen soweit zu besänftigen, daß sie zunächst an der Mulvischen Brücke, die zwei Meilen nördlich von der porta Flaminia über den Tiber führte, ein Lager schlügen und erst am folgenden Tage in die Hauptstadt einrückten. Sie waren aber nicht mehr zurückzuhalten. So kam es denn zum Kampfe mit den Vitellianern, die sich vor der Stadt dem Feinde vergebens entgegenstellten, nachher aber in der Stadt einen hartnäckigen Widerstand leisteten, der erst gegen Abend überwunden wurde3). Als alles verloren war, faßte Vitellius den Entschluß, sich für den Rest des Tages in der Stadt verborgen zu halten, in der Nacht aber zu seinem Bruder Lucius zu flüchten1), der Tarracina eingenommen hatte), das vorher von Ruderern und Gladiatoren, die Vespasians Partei ergriffen hatten, besetzt gewesen war). Er begab sich daher aus seinem Palast in das Haus seiner Gattin auf dem Aventin, dann in banger Unschlüssigkeit wieder in den Palast und endlich in ein unwürdiges Versteck. Hieraus wurde er hervorgezogen, sodann mit gefesselten Händen wie ein Verbrecher nach der dem Staatsgefängnis benachbarten Gemonischen Treppe geführt und niedergestochen).

Wie man sieht, endete Vitellius noch an dem nämlichen Tage, an welchem Rom von Vespasians Truppen eingenommen wurde. In der vorhergehenden Nacht war Antonius in Saxa rubra angekommen. War dies nun die Nacht vom 19. auf den 20. oder, wie Unger in umständlicher Argumentation zu beweisen sucht 8), die vom 20. auf den 21. Dez.?

1) Tac. hist. III 78f.

2) Vgl. ebenda III 79: plebem quoque et servitia pro Vitellio armari nuntiabatur mit III 80: eo successu studia populi aucta; vulgus urbanum arma cepit...

3) Ebenda III 80f. Daß der Kampf sich bis zum Abend hinzog, ergibt sich aus c. 82: superstantes maceriis hortorum Vitelliani ad serum usque diem saxis pilisque subeuntes arcebant.

4) Ebenda III 82: ut, si diem latebra vitavisset, Tarracinam ad cohortes fratrempue perfugeret.

5) Ebd. III 76f. 6) Ebd. III 57. 76.

7) Ebd. III 84f.

8) A. a. O. S. 459 f.

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