ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

intakt blieben. Die im Folgenden zu behandelnden Erhebungen und Angriffe, welche sich im J. 172 zu einem neuen Partherkriege zuzuspitzen drohten. haben diese Vorsicht gerechtfertigt. Die damals im Orient selbst gemachten Erfahrungen und die günstige Wendung, die der Krieg im Westen seit der Besiegung der Markomannen (Herbst 172) nahm, veranlaßten wohl die Rückkehr eines großen Teils der orientalischen Abordnungen. vor allem der Legionare aus Judäa und Ägypten, so daß zu Ende des Krieges, im Frühjahr 175, nur mehr Teile der Legionen Kappadokiens und Arabiens im Westen standen - ein Umstand, der wohl für die kaisertreue Haltung dieser Truppenkörper bei der Erhebung des Avidius Cassius mitbestimmend war.

Maßregeln der Abwehr.

a) Die erweiterte Kompetenz des syrischen Legaten.

Für den Ernst der militärischen Lage im Orient ist vor allem bezeichnend die Einrichtung eines außerordentlichen Kommandos mit erweiterter Kompetenz, welches dem damaligen Statthalter von Syrien, Avidius Cassius, der schon im Partherkrieg des Verus hervorragend tätig gewesen war, zufiel. Avidius Cassius 1), der Sohn des kaiserlichen Kabinettschefs C. Avidius Heliodorus, aus Kyrrhos in Syrien 2) stammend, geboren spätestens um J. 130, war schon unter Pius, wohl in dessen letzten Jahren, Prätorier und Statthalter einer (wahrscheinlich senatorischen) Provinz. Am Partherkriege unter L. Verus (seit 162) beteiligte er sich anfänglich wohl als Legat einer Legion, vermutlich der syrischen III Gallica (Lukian Πῶς δεῖ ἱστ. συγγρ. 31: τὸ τρίτον τάγμα), später mit der erweiterten Befugnis eines dux (v. Veri 7, 1; vgl. auch Xiphilinos bei Dio LXXI 1, 2). Rangälter als P. Martius Verus, vor dem er an zwei Stellen (Verus ad Fronton. II 3 p. 131 N.4); v. Veri 7, 1) den Vortritt hat und dessen Vorgesetzter er bei Übernahme des höchsten Befehls im Orient wurde, muß er kurz vor diesem, also vor dem Frühjahr 166, zur Würde eines consul suffectus gelangt sein. Wie E. Ritterling (a. a. O. S. 194) entgegen der bis

1) Über seine Laufbahn E. Napp, De rebus imp. M. Aur. Antonino in Oriente gestis (Bonnae 1879) 37; 63; E. Klebs, Prosopogr. I 186 f. n. 1165, wo man die Belege für das folgende, soweit sie nicht ausdrücklich angeführt sind, findet; P. v. Rohden, Pauly-Wissowas RE II 2378 ff.; A. Stein, ebenda III 1844; E. Ritterling, Rhein. Mus. LIX 194. Die quellenkritischen Probleme der größtenteils gefälschten v. Avidii Cassii behandeln nach Früheren E. Klebs, Rhein. Mus. XLIII (1888) 323 ff.; v. Rohden, a. a. O. Sp. 2378f.; Ch. Lécrivain, Études sur l'Hist. Auguste 93 ff.; 246; Otto Th. Schulz, a. a. O. S. 130 ff.

2) Vgl. auch Dio LXXI 31, 1; dazu v. Pesc. Nigri 7, 5.

3) Gegen E. Ritterlings Annahme (a. a. O.), daß darunter die arabische legio III Cyrenaica zu verstehen und Avidius prätorischer Legat von Arabia gewesen sei, s. oben S. 77 A. 3.

4) Zur Zeit des Briefes Mommsen, Hermes VIII 214.

her herrschenden Meinung überzeugend bemerkt, kann Avidius unmöglich schon während des Partherkrieges vor seinem Konsulat, oder als ganz junger Konsular die Verwaltung Syriens erhalten haben1). Vielleicht knüpft die in seiner fast durchaus von Fälschungen strotzenden Biographie (4. 6-9) enthaltene, zweifellos erdichtete Anekdote, daß unter seinem Oberbefehl cum exercitum duceret stehende Auxilien am Donauufer 3000 Sarmaten aufrieben und dafür von ihm, da es ohne sein Geheiß geschehen war, bestraft wurden, an gut überlieferte Fakten an, welche der Fälscher in seiner Vorlage fand und willkürlich ausgestaltete. Avidius konnte sehr wohl, gleich den meisten anderen im Partherzug erprobten Führern, zum bellum Germanicum herangezogen worden sein und in dessen Anfängen, etwa im J. 168, als dux exercitus in Unterpannonien gegen die damals von Rom bekämpften) sarmatischen lazygen zu Felde stehen; der in seiner Vita 4, 9 erwähnte Friedensschluß der Sarmaten mit dem abwesenden 'Antoninus', worunter, wie anderwärts), Marcus zu verstehen ist, mag mit dem in der v. Marci 14, 4 (= v. Veri 9, 9) berichteten1) zusammengehen. Erst nach diesem Zeitpunkte, zu Ende 168 oder Anfang 169, jedenfalls noch zu Lebzeiten des Verus, wird Avidius Legat von Syrien geworden sein (Le Bas-Waddington n. 2525 Inser. Gr. ad res Rom. pert. III n. 11135).

[ocr errors]

1) Als Statthalter Syriens kommen für die Zeit des Partherkriegs in Betracht A. Larcius Priscus in der außerordentlichen Stellung eines leg(atus) Aug(usti) leg(ionis) III[I] Scythicae p[ro] leg(ato) consulare provinciae (CIL VIII 17891; dazu E. Ritterling, a. a. O. S. 188 ft.), mit welchem, was bisher übersehen wurde, der A. [Larcius pro leg. Augg. p}r(o) pr(aetore) in CIL III Suppl. 6715 vom J. 162 identisch ist; ferner die konsularischen Legaten M. Annius Libo (v. Veri 9, 2) und Iulius Verus (etwa J. 164,5); vgl. Napp, a. a. O. p. 63; Stein, a. a. ().

2) Die Kaiser selbst sind noch im J. 168 von Italien aus nach Unterpannonien vorgerückt. Den Aufenthalt des Marcus in Sirmium bezeugt Philostrat im Leben des Herodes Atticus vit soph. II 1, 11 p. 67, 3 ff., eine Episode, die ich im Gegensatz zu A. v. Domaszewski. Neue Heidelb. Jahrb. V 126 und zu den Ansätzen anderer auf den Spätherbst 168 zu datieren versuchen werde; vgl. auch v. Marci 14, 6; v. Veri 9, 7. Eine ägyptische Urkunde, The Oxyrrhynchus Papyri III p. 237 n. 507, legt dem Kaiser Marcus schon im April 169 allerdings adulatorisch den Siegernamen Sarmaticus bei.

3) So auch z. B. v. Cassii 7, 4-8 (sechsmal hintereinander). Zu diesem Gebrauch des Namens Antoninus im s. g. biographischen Bestand der v. Marci s. J. M. Heer, Philologus Suppl.-Bd. IX 151 f.

4) Vgl. dazu vorläufig A. Stein, a. a. O. III 1850f., von dem ich allerdings in der Datierung abweiche.

5) Die späteren Zeugnisse für die syrische Legation des Avidius jetzt auch Inser. Gr. ad res Rom. pert. III n. 1226; 1261; 1270. Bei den Fundorten ist in Betracht zu ziehen, daß diese ursprünglich zu Syrien, erst seit der Grenzveränderung unter Septimius Severus (P. v. Rohden, RE II 359f.; P. M. Meyer, Heerwesen der Ptolem. und Römer 163) zu Arabien gehörten.

Gleichzeitig oder doch sehr bald darauf wurde er mit dem außerordentlichen Oberkommando in sämtlichen übrigen Provinzen des Orients betraut. Unmittelbar an den Tod des Verus (LXXI 3, 1: Anfang 169) schließt sich bei Dio-Xiphilinus die Notiz an: Tòr uértoi Káostor o Μᾶρκος τῆς Ἀσίας ἁπάσης ἐπιτροπεύειν ἐκέλευσεν, worauf der Aufenthalt des Kaisers in Pannonien (seit Herbst 169) und der Germaneneinbruch des J. 172 erwähnt werden. Bei Philostratos vitae soph. II 1, 13 (p. 70 K.) heißt Avidius im J. 175 ὁ τὴν ἐφαν ἐπιτροπεύων. Auf Grund dieses Oberkommandos1), welches sich mindestens auf alle in kaiserlicher Verwaltung stehenden Provinzen Asiens und außerdem auch Ägypten, vielleicht aber in manchen Befugnissen auch auf die Senatsprovinzen erstreckte 2), finden wir Avidius Cassius, wie unten (S. 86 ff.) gezeigt werden wird, in allen Nachbargebieten Syriens wiederholt militärisch tätig: in Armenien (hier neben dem kappadokischen Legaten P. Martius Verus), in Arabien und Ägypten; auch die Provinz Pontus-Bithynia war von ihm abhängig (unten S. 82). Dem Avidius, der als Statthalter Syriens drei Legionen befehligte, unterstand der als Konsular wohl rangjüngere P. Martius Verus (Cos. J. 166) als Legat von Kappadokien, als kriegserfahrener Kommandant zweier Legionen eine hervorragende Stütze des Oberfeldherrn, zugleich aber, wie die Folgeereignisse zeigten, ein wirksames Gegengewicht für den Fall, daß dieser seine Macht mißbrauchen sollte 3). Die nächste Veranlassung für die Errichtung eines umfassenden Kommandos kann der Natur der Sache nach wohl nur die Befürchtung neuer kriegerischer Verwicklungen im Orient, vor allem eines zweiten Partherkriegs gewesen sein, wozu dann allerdings noch die Bedrohung des westlichen Kleinasiens durch den Seezug der 'Skythen' (Klio XII S. 164 ff.) gekommen sein wird.

[ocr errors]

-

b) Pontus-Bithynia in kaiserlicher Verwaltung. In den ersten Jahren des Marcus spätestens im J. 1654) war die Senatsprovinz Pontus-Bithynia, wie schon vorher vorübergehend unter 1) Vgl. dazu Mommsen, Röm. Gesch. V 406 f., 2; Staatsrecht II 3 853 mit A. 3 (wo Analogien früherer Zeit angeführt werden); Marquardt, Staatsverw. I2 421 mit A. 3; E. Napp, a. a. O. p. 38f.; P. v. Rohden, Pauly-Wissowas RE II 2381; A. Stein, ebd. III 1844. Unter Kaiser Philippus war dessen Bruder C. Iulius Priscus Generalstatthalter des Ostens (rector Orientis) mit dem Titel eines praefectus praetorio; vgl. CIL III 14149, 5; Zosimos I 20, 2; dazu A. v. Domaszewski, Rhein. Mus. LIV (1899) 159 f.; derselbe, Philologus LXV (1906) 351; Paul M. Meyer, Klio VII (1907) 129 f.

2) Auch in den freien Städten der Provinz Asia werden damals außerordentliche Aushebungen vorgenommen worden sein; unten S. 85.

3) Über die kaisertreue Haltung des Verus und seiner zwei Legionen gegenüber der Erhebung des Avidius Cassius s. E. Ritterling, Rhein. Mus. LIX 196 ff.; oben S. 76 A. 5.

4) Nach der Inschrift von Amastris CIG 41524 (addit. p. 1113), deren Lesung, G. Hirschfeld, Berliner Sitzungsher. 1888 II S. 875 n. 26 verbessert hat (danach

Trajan und Hadrian'), kaiserlichen Legaten konsularischen Ranges überwiesen worden). Während die früheren Verfügungen dieser Art durch die zerrütteten Verhältnisse in den dortigen Gemeinden hervorgerufen waren), erheischte unter Marcus und Verus das militärische Bedürfnis1) des Partherkrieges die Unterstellung der für die Durchmärsche der europäischen Truppen nach dem Kriegsschauplatze wichtigen 5) Landschaft unter einen kaiserlichen Legaten. Durch die jedenfalls zu seiner Verfügung stehende classis Pontica und durch die Geldsubsidien, welche er im Auftrage der Regierung den mit der Verteidigung des nördlichen Pontus betrauten Königen von Bosporus auszuzahlen hatte 6), konnte der Legat von Pontus - Bithynia einen gewissen über die Provinz hinausreichenden militärischen Einfluß ausüben. Zur Zeit des germanisch-sarmatischen Krieges ließen die beständige Unsicherheit zu Lande und zu Wasser, der Zusammenbruch des bosporanischen Vasallenreiches im J. 170, welcher wahrscheinlich mit einer Folge der damaligen drückenden Finanznot, der Einstellung der römischen Subsidienzahlungen zusammenhängt (Klio XII S. 145), die Bedrohung Kleinasiens durch die Nordbarbaren (ebd. S. 164 ff.), endlich die armenischen Wirren und die Gefahr eines neuen bellum Parthicum im J. 172 (unten S. 91 ff.) die Fortdauer der kaiserlichen Verwaltung wünschenswert erscheinen. Die Mission des nachmaligen Gardepräfekten L. Iulius Iulianus als proc(urator) Aug(usti) et praefectus) classis Po[ntic]ae (CIL VI 31856: Dessau n. 1327, Z. 7f.), die nach ihrer Stellung in der Laufbahn etwa 172/3 fällt und wohl die Bekämpfung der im Schwarzen Inser. Gr. ad res Rom. pert. III n. 84), war Lollianus Avitus im J. 165 legatus Augustorum pro pr. Bithyniae; vgl. auch Digest. L 2, 3, 2 und Lukian Alex. 58, wo schon Jacobitz Aveirog statt des überlieferten "Aveztog oder Autós eingesetzt hat. Dazu C. G. Brandis, Hermes XXXI (1896) 167 f.; Pauly-Wissowas RE III 530; Prosopogr. I 54 n. 434; II 293 f. n. 222.

1) Meine Bemerkungen, Pauly-Wissowas RE IV 1647f.

2) Brandis, a. a. O. S. 169; derselbe, Pauly-Wissowas RE III 529f.

3) Dio LXIX 14, 4: τὸν δὲ Σεονῆρον ἐς Βιθυνίαν ἔπεμψεν (Αδριανός), όπλων μὲν οὐδέν, ἄρχοντος δὲ καὶ ἐπιστάτου καὶ δικαίου καὶ φρονίμου καὶ ἀξίωμα ἔχοντος δεομένην usw. So war es schon unter Trajan gewesen; vgl. Pauly-Wissowa IV a. a. ().

4) Die Verwaltungsänderungen zur Zeit des bellum Germanicum et Sarmaticum erfolgten nach r. Marci 22,9 pro belli necessitate.

5) Dessau n. 8879; G. Mendel, BCH XXV (1901) 75f. (vgl. p. 71ff.); A. v. Domaszewski, Röm. Mitt. XX 160 mit A. 3 (s. auch S. 158f., 1).

6) Vgl. Lukian Alex. 57: aegeaifortez sigor Boatoguerobs tiras agioßes παρ' Ευπάτορος τοῦ βασιλέως ἐς τὴν Βιθυνίαν ἀπιόντας ἐπὶ κομιδή τῆς ἐπετείου ovvrážcos. Die Zeit wird bestimmt durch die darauf folgende Erwähnung des Statthalters Abeitog (0. S. 80 A. 4). Dazu auch F. Cumont, Alexandre d'Abonotichos (Mémoires cour. de l'acad. de Belgique, Coll. in 8o, XL 1887, Abh. 7) p. 49 ff., bes. p. 51. Fur das 3. Jahrh. vgl. Zosimos I 31, 2: τὰ παρὰ τῶν βασιλέων αὐτοῖς ἔτους ἑκάστου πεμπόμενα δώρα.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIII 1.

6

Meere kreuzenden Piraten, vielleicht auch Unterstützung der damaligen Operationen in Armenien (unten S. 95) bezweckte, läßt auf einen hohen Grad der Kriegsbereitschaft schließen (s. dazu Klio XII S. 158).

So ist denn wohl verständlich, wenn dem Legaten von Pontus in dieser kritischen Zeit auch Landtruppen, wenn auch nur in bescheidener Zahl, zur Verfügung gestellt wurden. In der vita des Clodius Albinus 6, 2, wo dessen Laufbahn, wie an anderer Stelle näher nachgewiesen werden soll, nach einer authentischen Quelle und in guter chronologischer Ordnung, wenn auch im Ausdruck überarbeitet und übertrieben dargestellt wird 1), heißt es: egit tribunus equites Dalmatas (d. h. wohl eine Cohors Delmatarum equitata); egit et legionem quartanorum (Legio IV Flavia in Obermoesien) et primanorum (I Italica in Untermoesien); Bithynicos exercitus eo tempore, quo Avidius rebellabat, fideliter tenuit2). denique per Commodum (seit 180) ad Galliam translatus usw. Die hochtrabende Ausdrucksweise der vita, welche den der wirklichen Verhältnisse unkundigen Schreiber des vierten Jahrhunderts verrät, hat zu der Annahme verführt, daß Albinus im J. 175 bereits Prätorier und Legat von Pontus-Bithynien gewesen sei3), und daß somit die an sich unverdächtige Ansetzung der Prätur unter Commodus (vita 6, 7) zu verwerfen sei. In Wirklichkeit war Albinus damals erst zum dritten Militärtribunat gelangt4); unter den Heeren" Bithyniens, wo es ja keine Legion gab, wird man entweder zeitweilig dort liegende Auxilia, bei denen Albinus allenfalls in der nächsthöheren Charge eines Praefectus alae gestanden hätte, oder aber - was mich wahrscheinlicher dünkt eine Vexillation jenes Heeres verstehen, welches schon unter Trajan für die militärischen Bedürfnisse Bithyniens aufzukommen hatte, des exercitus Moesiae inferioris). Als Tribun der Legio I Italica hätte Albinus leicht mit einem solchen detachierten Kommando betraut werden können, nicht anders wie etwa später unter Commodus die untermoesischen Vexillationen an der Nordküste des Pontus Euxinus von Tribunen der nämlichen Legion befehligt wurden). Die Nachricht, 1) Vgl. einstweilen Ch. Lécrivain, Essai sur l'histoire Auguste 256; Otto Th. Schulz, a. a. O. S. 267.

2) Benützt in dem gefälschten Brief des Marcus v. Albini 10, 10: laudanda est Albini constantia, qui graviter deficientes exercitus tenuit, cum ad Avidium Cassium confugerent.

3) So E. Klebs, Prosopogr. I p. 421 ff. n. 937; A. v. Wotawa, Pauly-Wissowas RE IV 70; neuerdings E. Ritterling, Rhein. Mus. LIX 196, 5.

4) Vgl. O. Hirschfeld, Histor. Zeitschr. NF. XLIII 458; ähnlich Brandis, Hermes a. a. O. S. 169, 1.

5) Vgl. Plinius epist. ad Trai. 77, 1; dazu meine Bem. Österr. Jahreshefte I

Beibl. 184 f.

6) CIL VIII 619 (vgl. Suppl. 11780; Dessau n. 2747): trib. milit. leg. I Italicae praepositus vexillationibus Ponticis aput Scythia (so; bald nach J. 180); CIL III 1421434 (Inscr. Ponti Eur. IV n. 94) vom J. 185. S. auch M. Rostowzew, Klio II 85 ff.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »