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'Die Keilinschriften

und das

Alte Testament.

Von

Eberhard Schrader,

Doctor der Theologie und der Philosophie,

ordentlichem Professor der Theologie an der Universität zu Giessen,
berufenem Kirchenrath und Professor der Theologie in Jena.

Nebst chronologischen Beilagen, einem Glossar, Registern und 2 Karten.

Giessen.

J. Ricker'sche Buchhandlung.

1872.

112 F

RIN OTHECA

REGIA MONACENSIS,

Vorwort.

Die Entzifferung der assyrisch-babylonischen Keilinschriften ist in ihren Grundlagen untersucht und controlirt. Die Sprache der Inschriften ist nach ihrem Wesen erkannt und wissenschaftlich festgestellt. Der Zeitpunkt dürfte gekommen sein, da man die Sichel in die Hand nehmen und die zum Schneiden reife Aerndte einsammeln soll. Diese Aerndte ist eine selten reiche, überraschende, vorallemaus in culturhistorischer und geschichtlicher Beziehung. Unsere bisherigen Ansichten von dem Verlauf der Geschichte des Orients in der vorachämenidischen Zeit werden vielfach modificirt, theilweis von oberst zu unterst gekehrt. Eine Reihe ganz ungeahnter Ergebnisse haben sich dem Forscher dargeboten. Es ist begreiflich, dafs der Löwenantheil dieser Entdeckungen dem Alten Testament zufällt; eine Verwerthung der Ergebnisse der Keilschriftentzifferung für dasselbe hat

zu beginnen. Diese ist nun aber nicht in der Weise in's Werk zu setzen, dafs man dem nach Neuigkeiten lüsternen Publikum sofort elegante Aufrisse der assyrisch-israelitischen Geschichte vorlegt vielmehr sind zuvörderst die Bausteine selber zusammenzutragen, aus denen dann später ein haltbares Gebäude sich aufführen läfst; diese Bausteine aber sind des Sorgfältigsten zu behauen und in Hinsicht auf ihre Solidität gründlich zu untersuchen. Nichts weiter, das aber allerdings wollen, so weit die Kräfte reichen, die nachfolgenden Blätter. An der Hand des Alten Testaments sollen die Paläste von Nimrud-Chalah, Kuyyundschick - Niniveh und diejenigen der Sargonsstadt durchwandert, die Ruinenhügel Babylons bestiegen, die Gräber Warka's und Mugheir's aufgedeckt werden. Was die Alabasterplatten, Backsteine und Thoncylinder auf das Alte Testament Bezügliches enthalten, das soll beigebracht, nämlich im Originaltext beigebracht, übersetzt und wenn nöthig erläutert werden. Auf diesem Wege sind wir zugleich vor aller Geschichtsmacherei bewahrt. Es liegt nicht in unserer Absicht, um jeden Preis etwaige Discrepanzen zwischen Bibel und Keilinschriften zu beseitigen, wohl gar zu vertuschen. Bietet sich die Lösung auf ungezwungene Weise dar, so wird ihr nicht aus dem Wege gegangen. Aber tausendmal lieber werde eine zu Tage tretende Incongruenz, zu deren Lösung das bis jetzt vorliegende Material nicht ausreicht, zugegeben, denn dafs man sie gewaltsam verdecke,

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sei es dafs man die Bibel modelt oder die Monumente zerbricht.

Das Buch macht in seiner Art auf eine gewisse Vollständigkeit Anspruch: mein Streben war, das mir zugängliche Material in der wünschenswerthen Weise auszunutzen. Aber freilich ultra posse nemo obligatur, und des zu schreibenden Buches wegen eine Reise nach London und Paris zu unternehmen, um die etwa noch nicht edirten Inschriften an Ort und Stelle zu studiren, dazu bin ich eben nicht gekommen. Was dagegen an Inschriften edirt vorliegt, dürfte so ziemlich verwerthet sein. Ich bemerke dabei, dass mir bei Niederschrift dieser Glossen bereits auch der III. Band des grofsen englischen Inschriftenwerkes, sowie, wenigstens für die späteren Bogen, Oppert's treffliche Publication: les inscriptions de DourSarkayan (Par. 1870), zu Handen war, welche beiden Werke ich bei der gleichzeitig mit dieser Schrift an's Licht tretenden ausführlichen Abhandlung über die assyrisch-babylonischen Keilinschriften und ihre Entzifferung (Leipz. 1872) lediglich während der Correctur noch benutzen konnte.

Ich habe den mitgetheilten Texten aufser der Uebersetzung mehrfach, wie bemerkt, erklärende Bemerkungen beigefügt, theils in der Form von Anmerkungen, theils in Gestalt von „Erläuterungen". Ich glaubte solches meinen Lesern, die sich ja in ihrer überwiegenden Mehrzahl einem völlig neuen Gebiete gegenüber befinden, schuldig zu

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