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Mit Römisch Kaiserlichen auch Kurfürstlich Pfälzischen
allergnädigsten Privilegien.

Verlegts Heinrich Valentin Bender,
Buchhändler in Mannheim.

Heidelberg, gedruckt bey Johann Baptist Wiesen,
Universitätsbuchdrucker. 1785,

J:B:RÉCK

29/62/01,

BV481. R4 G4

Mir Joseph ir Joseph der Andere, von Gottes

Gnaden Erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Jerusalem, Hungarn, Bdheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien, Gallizien und Lodomerien, Erzherzog zu Oestreich, Herzog zu Burgund und Lotharingen, Großherzog zu Toskana, Großfürst zu Siebens bürgen, Herzog zu Mayland, Mantua, Parma, gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol 2c. Bekennen öffent lich mit diesem Brief, und thuen kund allermånniglich, daß Uns Heinrich Valentin Bender Buchhändler in Mannheim in Unterthäs nigkeit zu vernehmen gegeben, was Gestalten er ein neues Gesangs buch, zum Gebrauch der reformirten Gemeinden in Octavo zum offe nen Druck zu beförderen entschlossen sey, hierbei aber von gewinnsuchtigen Leuten einen ihme schädlichen Nachdruck besorge, zu dessen Verhütung uns derselbe um Ertheilung Unsers Kaiserlichen Drucks Privilegii allerunterthänigst bitte: Wenn Wir nun gnådiglich ans gesehen solche des Supplikanten demüthig ziemliche Bitte, so haben Wir ihme die Gnade gethan, und Freiheit gegeben, thun auch solches hiermit wissentlich, in Kraft dieses Briefs, also und dergestalten, daß derselbe, seine Erben, und Nachkommen gedachtes Gesangbuch in offenem Druck auflegen, ausgehen, hin und wieder ausgeben, feilhaben, und verkaufen lassen, auch ihnen solches niemand, ohne ihren Consens, Wissen, oder Willen, innerhalb zehn Jahren, von dato dieses Briefs an zu rechnen, im heiligen Römischen Reich, weder unter diesem, noch anderm Titul, oder Forinat nachdrucken, und verkaufen solle. Und gebieten darauf allen und jeden Unsern und des heiligen Reichs Unterthanen, und Getreuen, insonderheit aber allen Buchdruckern, Buchführern und Buchhändlern, bei Vermeidung einer Poen von fünf Mark löthigen Goldes, die ein jeder, so oft er freventlich hierwider thate, Uns halb in Unsere Kaiserliche Kammer, und den andern halben Theil besagtem Bender oder

feinen

seinen Erben, und Nachkommen, unnachläßlich zu bezahlen vers fallen seyn solle; hiermit ernstlich, und wollen, daß ihr, noch einiger aus euch selbst, oder jemand von euertwegen obangeregtes Gesangbuch innerhalb den bestimmten zehen Jahren nicht nachdrucket, noch auch also Nachgedruckter distrahiret, feilhabet, un traget, oder verkaufet, noch auch solches andern zu thun gestattet, in keine Weise noch Wege, alles bei Vermeidung Unserer Kaiserlichen Ungnade, obbestimmter Poen, und Verliehrung desfelben neuern Drucks, den vielgenannter Bender, dessen Erben und Nachkommen, oder deren Befehlshabern, mit Hülf und Zuthun eines jeden Orts Obrigkeit, wo sie dergleichen bei euch, und einen jeden finden werden, also gleich aus eigner Gewalt, ohne Verhinderung månniglichs, zu sich nehmen und damit nach ihrem Gefallen handlen und thun mögen. Jedoch solle er Bender schuldig, und gehalten seyn, die gewöhnliche fünf Exemplaria von diesem Buch bei Verlust dieses Privilegii zu Unserm Kaiserlichen Reichshofrath einzuliefern, und dasselbe andern zur Warnung dem Buch vordrucken zu lassen. Mit Urkund dieses Briefs befiegelt mit Unserm Kaiserlichen aufgedruckten Sekret - Infiegel. Der geben ist zu Wien den zehnten Augusti, Anno fiebenzehnhundert vier und achtzig. Unserm Reiche des Römischen im einund zwanzigsten, des Hungarischen und Böhmischen im vierten,

JOSEPH.

Vt. X. Fürst
Colloredo mppria.

(L.S.)

Ad Mandatum Sacræ Cæfareæ

Majeftatis proprium.

Ign. v. Hofmann.

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