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Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung, vorbehalten.

Vorwort.

Wer »Fragmente<< einer unbezeugten Handschrift mittheilt, muss nothwendigerweise, wenn es sich um die Frage, ob echt oder unecht, handelt, darauf verzichten, den Beweis in ersterem Sinne zu führen, da er nicht den ganzen Umfang dessen kennt, worauf sich die Frage bezieht. Er sieht sich vor die Alternative gestellt, entweder die Sache unentschieden zu lassen oder aus den Fragmenten schon die Unechtheit des Ganzen zu beweisen.

Als ich die Feder ansetzte, habe ich mir die nach jener Seite hin selbstverständliche Grenze meiner Arbeit durchaus nicht verhehlt. Durch günstige Umstände zur Kenntniss des grösseren Theiles der Handschrift gelangt, hielt ich es für angemessen, meinen Besitz auch Anderen mitzutheilen, zumal da ihr derzeitiger Eigenthümer sie zum Verkauf ausbieten wollte

sei es dass ich die Wissenschaft auf einen wirklichen Werth aufmerksam machte, sei es dass meine ersten Bedenken zur Warnung dienen und die Verurtheilung der Handschrift herbeiführen konnten. Es ist mir nun gelungen, letzteres selbst zu besorgen. Die Prüfung des Textes hat mich von dem quälenden Eindruck schwankender Bedenken, welche die Untersuchung der äusseren Beschaffenheit der Handschrift ergab, völlig befreit und zu festen Beweisen ihrer Fälschung geführt.

Desshalb sind die folgenden Blätter geeignet festzustellen, bis zu welchem Grade die Kühnheit der Fälschung auf dem Gebiete des Althebräischen fortgeschritten ist. Die Gefahr der Täuschung wird ja um so grösser, sobald nicht nur handwerksmässige Technik, sondern auch gelehrtes Wissen das

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