ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

194

amelu und hazanu. Ägyptische Kulte im Lande.

satz zu den aus eigenem Recht herrschenden Fürsten (amelu) als hazanûti bezeichnet, mit dem Worte, das in späterer Zeit bei den Assyrern einfach die Benennung des Dorf- oder Stammesscheichs ist. Ein solcher hazanu war Abd-hiba von Jerusalem.

Auch müssen Städte oder doch Gebiete unter unmittelbarer ägyptischer Verwaltung gestanden haben, denn es werden Ortschaften des >Grossen des Königs« erwähnt (78, 13, Städte in Nordphönicien! 258, 11). Ebenso besitzt Janhamu in der gleichen Gegend ein ihm gehöriges Gebiet (61, 39; vgl. auch 78, 10ff. wo »der Grosse<< Sumur und Irkata besitzt und besorgt (maris) ist um Sumur, sodass Rib-Addi zu dessen Verteidigung aufbricht) und es liegt daher die Folgerung nahe, dass er mit dem »Grossen gemeint ist.

Das ist für die Joseph-Frage (S. 211) zu beachten.

Ägypten hat also wenigstens versucht das Land zu ägyptisiren, es durch Einrichtung ägyptischer Verwaltung enger mit sich zu verbinden. Die Reform Amenophis' IV. muss bei ihrem Charakter als völlige Umwälzung aller Religion, also Weltanschauung, hierbei ebenfalls von Einfluss gewesen sein. Wer die ganze Weltordnung reformieren wollte, musste jede Gelegenheit benutzen, wo er seine Ideen durchführen konnte.

Eine solche Massnahme können wir aber vor allem in Jerusalem feststellen. Abd-hiba beruft sich zunächst darauf, dass er ein vom König eingesetzter, kein angestammter Fürst sei (181, 13. 180, 69). Eine solche Massnahme beweist, dass vorher Jerusalem irgendwie Veranlassung gegeben haben muss, ihm seine eigene Verwaltung zu beschränken, es also im gleichen Sinne zu behandeln wie es von Thutmosis III. für Dunip und Katna bezeugt wird. Wenn das aber unter Amenophis IV. geschah, so hat dieser natürlich seinen Kult dabei eingeführt, also den reformierten Sonnenkult, nach welchem Chuenaten selbst der fleischgewordene Gott war. Das spricht Abd-hiba auch deutlich aus: »Siehe der König hat gelegt seinen Namen nach Jerusalem auf ewig, deshalb kann er nicht verlassen das Gebiet von Jerusalem« (180, 61).

Dabei ist für das Wesen der Religion zu beachten, dass der >>Name< das Wesen, das Ich bedeutet, also: der König hat in seiner Gotteigenschaft selbst in Jerusalem seinen Sitz genommen. Selbstverständlich hat die Stadt dabei einen entsprechenden Namen erhalten (also ganz wie -> 777, Epiphania, Aelia S. 163).

Auch diese Tatsache ist zu beachten für die etwaige Verknüpfung der Reform Chuenatens mit der Überlieferung des Judentums (S. 211).

Kult Amenophis' IV. in Jerusalem, Tyrus etc. Die Gegner. 195

Eine weitere Einführung des Kultes Chuenatens scheint in Tyrus erfolgt zu sein, wo sich der diensteifrige Abimilki freiwillig zur neuen Religion bekannt haben dürfte. Wenigstens ist das die einleuchtendste Erklärung der merkwürdigen Bezeichnung der Stadt Tyrus als >Stadt Šalmajatis und Abimilkis als >>Diener Šalmajatis (152). Ebenso wie Abd-hiba nennt sich daher auch Abimilki einen Beamten (rabis) des Königs (150, 48. 154, 20).

Denn wie bereits in der Übersetzung bemerkt, kann diesem Ausdruck nur eine göttliche Eigenschaft des Salmajati zu grunde liegen, während andrerseits die Bezeichnung als Person eine Schwierigkeit bietet, die nur durch die Eigenschaft Chuenatens als Gott und Mensch sich erklärt1). Wie der Name Salmajati dabei sich erklärt, ist noch dunkel (möglich ist auch die Lesung Mim-ma-ja-a-ti). Zu beachten ist auch sie für die Verknüpfung tyrischer und israelitischer Überlieferung, besonders bei Salomo (S. 235).

Ein weiterer Fall, wo Chuenaten versuchte seinen Kult in Palästina einzuführen, liegt vielleicht den Worten Lapajas (162, 16) zu grunde: >was anbetrifft, dass sie das namlu zerschlagen (p) und nicht angenommen (ti-ka-bi-lu bp?) haben, so soll man (?) abschlagen (ta-an-na-ku ?) die Hand des Menschen, der es zerschlagen hat<<. Das namlu müsste dann ein Zeichen des Kultus gewesen sein.

Zur Zeit Amenophis' IV. selbst kommen als augenblicklich wirklich für die ägyptische Herrschaft gefährlich Babylonien (wie früher: S. 178) und Mitani (vielleicht der frühere Herr: S. 184) nicht so sehr in betracht. Immerhin erweisen die Klagen Rib-Addis, dass Aziri es mit ihnen halte, auch das Fortbestehen ihrer Bemühungen. Ein Brief, dessen Absender nicht näher bestimmt ist, meldet auch, dass der König von Mitani ins Feld gerückt sei (B. 214 KB. V S. 415), und der Zusammenhang lässt erkennen, dass sein Ziel dabei Phönicien gewesen ist (Abd-aširti wird genannt). Assyrien ist erst im Begriff sich zu entwickeln und findet daher eher noch Förderung gegenüber den beiden gewichtigeren Gegnern 2).

=

Dagegen machen sich die Hatti bereits mit Einfällen im Lande selbst bemerkbar. Nicht nur dass das Vorrücken des Hattikönigs nach Syrien gemeldet wird, sondern auch anderweitig scheinen Hatti-Abteilungen im Lande zu stehen, mit denen sich einzelne

1) Carl Niebuhr in OLZ. 1898, 363.

2) Tel-Am. 7, 31. Beide gelten als solche auch 181, 32, wo sie aber nur beispielsweise aufgeführt werden, gleichviel ob man fasst: »so lange Schiffe auf dem Meere waren, hat der mächtige Arm des Königs besetzt Nahrima und Kaše, oder: >>wenn wären dann würde Sachlich bleibt der Sinn derselbe.

196

Hatti als Gegner Ägyptens. Die Ḥabiri.

Fürsten in Verbindung setzen um ihre Gegner zu verdrängen, oder denen sie die Tore öffnen müssen (z. B. 104. 125. 151; auch 131-133).

Ob das erst aus Kleinasien eingefallene Schaaren sind, oder ob es sich um im Lande ansässige Stämme handelt also nach Art der Habiri ist dabei nicht klar.

Das sind die äusseren Feinde, die organisirten Staaten, welche die ägyptische Herrschaft bedrohen. Noch weniger vermag der Pharao aber im Inneren ein straffes Regiment aufrecht zu erhalten. Hier herrscht der Krieg aller gegen alle, und die Klagen gegen einander bilden deshalb den Hauptinhalt der Briefe. Um solche Klagen zu entscheiden, sind eben die »Acten<< eingesehen worden. Der Hauptprocess, um den es sich dabei gehandelt hat, ist offenbar der des gefänglich eingezogenen Aziri (s. sogleich) gewesen.

Ausser den Fürsten selbst wird aber noch ein anderer innerer Feind angeführt, der eben von den Fürsten als Gegner der Herrschaft des Königs genannt wird und dessen Ausbreitung als gleichbedeutend mit dem Verluste des Landes für den Pharao hingestellt wird. Dass es sich um eine bestimmte Bevölkerungsklasse handelt, ist klar, die wichtige Frage ist durch die Schreibart der Bezeichnung aber Zweifeln unterworfen. Es sind die in den Briefen Abdhibas von Jerusalem als Habiri bezeichneten 1) Teile der Bevölkerung.

Der Tatbestand ist folgender: Abd-hiba nennt im Gegensatz zu einander die amelu Ha-bi-ri und die hazanûti (179, 18). Das Gebiet des Königs steht unter den letzteren, es gerät aber immer mehr in die Gewalt der Habiri (179, 56; 180, 31; 183, 12). Diese Habiri sind weiter identisch mit bestimmten Fürsten, welche Gegner Abd-hibas sind - wobei gleichgiltig ist, ob diese ethnologisch zu ihnen gehören, oder nur von Abd-hiba mit ihnen zusammengeworfen werden, weil sie zusammen vorgehen (182, 5 und 185, 5 vgl. mit 180, 31; danach sind zum mindesten die >> Söhne Arzawa« auch ethnologisch als Habiri angesehen). Ganz ebenso schreibt der Fürst von Gezer (204 und 205), dass das Land des Königs bedroht werde von den amelu SA.GAS. und ebenso der von Megiddo (193), also Nachbarn von Jerusalem. Der von Abd-hiba als mit den Habiri im Bunde stehend bezeichnete Lapaja (182, 5) verantwortet sich beim König (163, 32): »ich weiss nicht, ob Dummuia (dessen Auslieferung der König verlangt hatte) mit den SA.GAS. gezogen (zu ihnen geflohen ist). Ich hatte ihn Addu-DAN. übergeben«. Dass hier Ha-bi-ri und SA. GAS. sachlich identisch sind, ist zweifellos.

In ganz derselben Weise werden überall im Lande die SA.GAS. in Gegensatz zur botmässigen Bevölkerung gestellt.

Die Ha-bi-ri werden durch das amelu als ein Volk (Name) oder eine Menschenklasse (appellativ), bezeichnet. Einmal ist auch das nur hinter

1) Zur weiteren Begründung meiner Ansicht s. den in F. III S. 90 abgedruckten Aufsatz. Der Vergleich mit den ist zuerst von Zimmern aufgestellt worden (Zeitschr. Palästina-Vereins XIII S. 137).

[blocks in formation]

Länder- und Städtenamen stehende Zeichen KI (185, 11) gesetzt. Sie werden also damit ausdrücklich als Volk gekennzeichnet, und die Deutung als blosse Menschenklasse (appellativ) ist ausgeschlossen.

SA.GAS. (wovon GAS. dâku töten, und GAS. SA. Varianten der mangelhaften Orthographie dieser Schreiber sind) ist das Ideogramm für habátu plündern, rauben«, amelu SA. GAS. ist habbatu »der Räuber, Bandits, also Appellativum. In zwei Fällen (205, 27. 230, 15) wird aber auch hinter dieses SA.GAS. das KI gesetzt, welches nur hinter einem Volksnamen stehen kann.

Ein Mal (144, 27) sagt Namjawza: meine SA.GAS. und meine >Sutis, wo er von seinen Truppen spricht. Die Sutî sind wie die Šerdana gemietete Truppen, welche mit ihrem Volksnamen bezeichnet werden. Danach haben wir die SA.GAS. mit ihnen parallel zu stellen. Da sie Beduinen sind (S. 22), müssen ihre Genossen unter die gleiche Begriffskategorie fallen, denn nur solche kommen in den gegebenen Verhältnissen als Söldner in betracht.

Hiernach ist keine andere Folgerung möglich, als: SA.GAS. und Habiri sind identisch. Die Bezeichnung ist ein Volksname, dem aber ein appellativer Sinn anhaftet. Dessen Erklärung giebt der Gegensatz, in welchem die Habiri zur altansässigen Bevölkerung stehen. Es ist derselbe Bedeutungsübergang wie er auch vorliegt, wenn der Beduine als »Araber< im Gegensatz zum Städter bezeichnet wird, und wenn der Volksname Aramaer die appellative Bedeutung »Heide« erhält. Ethnologische (Volksname) und sachliche (Appellativum) Gegensätze decken sich in den Kulturverhältnissen der Völkerwanderungen, und erst die vollzogene Ansiedlung und der Ausgleich der Gegensätze beseitigt das Gefühl der Stammesfremdheit zwischen den verschiedenen Bevölkerungsklassen (vgl. S. 22).

Wenn Habiri aber Volksname ist, dann steht nichts der Gleichsetzung mit entgegen, es sind in der Keilschrift nur zwei Wiedergaben möglich: biri nach babylonisch-assyrischen Lautgesetzen zurechtgemacht, oder habiri nach dem Gehör zum Ausdruck gebracht, so gut es in Keilschrift möglich ist, wie in my = Hazatu.

Die einzigen Schwierigkeiten, die noch bleiben, sind: 1. die Schreibung SA. GAS.-tum (204, 26), wo das Wort zweifellos appellative Form hat. Es handelt sich wol um eine besondere Absicht des Schreibers (ein Wortspiel o. ä.), denn unmittelbar vorher wird es im gewöhnlichen Sinne gebraucht. 2. Es sind ausserhalb der Tel-Amarnabriefe noch zwei Fälle in babylonischen Inschriften bezeugt, wo Personen als Ḥabiri bezeichnet werden. In beiden Fällen steht zunächst die Form der Nisbe (Gentilicium), sodass also wenigstens kein Zweifel sein kann, dass Habiri auch hier als Volksname zu verstehen ist. Der eine davon führt einen ausgesprochen kassitischen (S. 21) Namen 1). Das beweist aber unter der Kassitenherrschaft nichts gegen unsere Auffassung, denn unsere Einteilungsprincipien nach der Sprache Iwonach wir also von Semiten reden sind nicht die des Altertums und am allerwenigsten die allein im Völkerleben massgebenden, und Kassitennamen unter den Habiri erklären sich in dieser Zeit ebenso wie griechischrömische in Palmyra, und wie griechische in Juda zur Zeit des Hellenismus. Wenn ein Habiriführer einen Kassitennamen trägt, so tragen judäische Fürsten (Herodes, Hyrkan) sogar parthische, und will man selbst den Träger als

1) IV R. 34, 2 F. I S. 390 Harbisihu ha-bir-ai. Ku-dur-ra Sohn des Ud(?)-da(?)-ku-ru auf dem Grenzsteine aus der Zeit Marduk-ahi-irba's (Col. I 21) veröffentlicht vom Scheil Recueil de trav. XVI p. 32 und Hilprecht, The Babyl. Exped. I Nr. 149. Ein >>Hebräer« in Babylonien ist nicht auffälliger als ein Ägypter oder sonstiger Fremder, wie sie häufig in ähnlichen Fällen genannt werden. So lebten Jojakin und die Juden als Judäer in Babylonien.

198

Die Habiri als Völkergruppe (Hebräer). Amurri. Kassiten ansehen, so war auch der König von Juda, Herodes, kein Judäer sondern ein Edomiter.

In diesen gefürchteten Völkermassen können wir also nichts anderes sehen, als Stämme, die sich noch nicht im Besitze der Städte und der dazu gehörigen Landschaften befinden, und die stets bestrebt sind, sich einzudrängen, wo sich eine Gelegenheit bietet. Demnach müssen es Stämme sein, welche in der Einwanderung, im Vordringen gegen das Kulturland begriffen sind, Stämme, welche dieselbe Rolle spielen, wie später die Israeliten. Wenn sie nun mit demselben Namen bezeichnet werden, wie der kanaanäischisraelitische Sprachgebrauch ihn für alle Stämme in gleicher Lage gebraucht, so müssen sie eben »Hebräer« in diesem Sinne gewesen sein.

Der Name ist danach innerhalb der grossen kanaanäischen Gruppe (S. 20) als der eines Unterteils oder einer besonderen, jüngeren Schicht zu fassen, steht also zu dieser im gleichen Verhältnis wie etwa die Amoriter, oder wie die Keis zu den Kelb innerhalb der islamischen Wanderung.

Diese noch nicht in einem fest organisirten Verbande stehenden Habiri-Stämme haben also für die innere Politik eine gleiche Bedeutung wie die Feinde, welche im Lande stehen, also besonders die Hatti. Von ihnen ist das gleiche zu befürchten und sie bilden in den Kämpfen der Fürsten gegen einander ein Mittel, dessen sie sich bedienen, und mit dem man sich gelegentlich von der ägyptischen Herrschaft zu befreien sucht.

Von den Fürsten der Städte sind naturgemäss die hazanûti gezwungen, sich mehr an ihren Lehnsherrn anzuschliessen, der sie eingesetzt hat. Ihre Gegner sind ausser denen, die sie im eigenen Gebiete haben also der verdrängten Partei diejenigen Fürsten, welche noch eine verhältnismässig selbständigere Stellung einnehmen, die amelûti. Denn da diese aus eigenem Rechte herrschen, so sind sie lediglich durch die Gewalt dem Pharao unterworfen und suchen bei jeder Gelegenheit davon loszukommen. Im übrigen ist bei allen solchen Zänkereien die verschiedene Stellung zum Oberherrn nicht allein massgebend, der jeweilige Zweck führt zusammen und trennt, wie es die Art der Kirchturmpolitik mit sich bringt.

Im Norden gruppirt sich alles um Aziri, den Fürsten von Amurri (S. 181). Die Anklagen, welche Rib-Addi, der Fürst von Gebal, gegen ihn richtet, bilden den Gegenstand der zahlreichsten uns vorliegenden Briefe. Er und seine Brüder werden als die >>Söhne Abd-Aširti's« (= Abd-Ašera) bezeichnet. Diese Brüder sind es wol,

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »