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mehreren Stellen deutlich zum Ausdruck. So in dem kultischen Texte IV R 26 Nr. 6 (und Duplikate in den Additions):

Das Lamm1), das Tauschobjekt) für einen Menschen,

das Lamm gibt er3) für dessen Leben.

Den Kopf des Lammes gibt er für den Kopf des Menschen, Den Nacken des Lammes gibt er für den Ñacken des Menschen, Die Brust des Lammes gibt er für die Brust des Menschen.*) Ähnlich ist der Gedanke und die Ausdrucksweise in dem Vertrag zwischen Assurnirâri und Mati'ilu (s. oben S. 49 Anm. 1), wo von einem Schafopfer bei Abschluss des Vertrages die Rede ist und das geschlachtete Tier und seine einzelnen Körperteile als Repräsentanten des Vertragsbrüchigen und seiner einzelnen Körperteile hingestellt werden: Dieser Kopf ist nicht der Kopf des Schafbockes; der Kopf des Mati'ilu ist es, der Kopf seiner Söhne, seiner Grossen, der Leute seines Landes. Wenn Mati ilu diese Eidschwüre [bricht], gleichwie der Kopf dieses Schafbockes abgeschlagen wird. . ., so wird der Kopf des Mati'ilu abgeschlagen u.s.w.5)

Der der Gottheit beim Tieropfer (Schafopfer) in erster Linie dargebrachte Teil ist im babylonischen Kultus die » Rechte<< (imittu)) des Tieres d. i. wol die rechte Keule 7), kaum die rechte Schulter 8). In Verbindung mit der stets an erster Stelle genannten >Rechten << 9) des Opfertiers werden ferner fast regelmässig als

im A. T., Smith-Stübe, Rel. d. Sem. S. 279. In den gleichen Zusammenhang gehört ja auch die Auffassung des Todes Christi als Sühnopfer bei Paulus und sonst im N. T. und die Bezeichnung Christi als Lamm 1. Petr. 1, 19 (vgl. Act. 8. 32) und häufig in der Apoc. Joh., als Passahlamm 1. Cor. 5, 7 und als »Lamm Gottes<< Joh. 1, 29. 36.

1) urişu bedeutet wol nicht gerade ausschliesslich Zicklein, wie Jensen und ich in ZA. III S. 205 annahmen.

2) nigsagilú syn. púhu; vgl. IV R 13, 53b und Meissner, Altbab. Privatrecht S. 130. IV R 13, 53b wird púḥu, mit dem wol auch hier das als »Tauschobjekt für den Menschen eintretende Tieropfer, vielleicht auch speciell das Blut des Opfertiers gemeint ist, parallel takpirtu (s. dazu unten S. 601) genannt.

3) d. h. wol der opfernde Priester.

4) Die einstweilen nur fragmentarisch erhaltene Fortsetzung (s. die Additions) enthielt zunächst jedenfalls noch ganz entsprechende Zeilen für weitere Körperteile und schliesst mit den Worten, dass der Mensch (durch dieses Tieropfer) von seinem Bann oder seiner Krankheit gelöst wird (pasir).

5) Ähnlich, aber doch nicht ganz identisch hiermit, ist die symbolische Bedeutung des Schlachttieres beim Vertragsschluss in Gen. 15, 10. 17; Jer. 34, 18 f. gedacht. Vgl. übrigens noch unten S. 606 Anm. 2 zu .

6) Zahlreiche Belege hierfür, wie auch für die im Folgenden genannten Opferstücke in den in meinen Beiträgen veröffentlichten Ritualtafeln; vgl. auch daselbst S. 95.

7) In diesem Falle wäre das über die Verwendung der rechten Keule, pr , Exod. 29. 22 (vgl. 27); Lev. 7, 32 ff.; 9, 21 (vgl. 10, 14 f.); Num. 18, 18 (vgl. 6, 20) Gesagte zu vergleichen, die ursprünglich (Exod. 29, 22 ff.) zu den für Jahve zu verbrennenden Opferstücken gehörte und erst sekundär zu einem Priesterdeputat wurde. Vgl. Baentsch, Exod.-Levit. S. 252 f. und S. 341 zu Exod. 29, 22ff. und Lev. 7, 30.

8) So Haupt a. a. O. (s. oben S. 589 Anm. 1) p. 59 f. mit Berufung auf Deut. 18, 3 (als Priesteranteil) und unter Vergleichung von Num. 6, 19. 9) Zuweilen ist diese aber auch ausschliesslich als Opfergabe genannt, so z. B. Rit.taf. S. 111, Z. 9.

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Opferteil für die Gottheit genannt »Lenden« (hinṣa) 1), »geröstetes< oder gebratenes Fleisch« (šume)) und zuweilen auch »gesottenes < oder » gekochtes Fleisch« (silķu) 3). Als Priesteranteil beim Opfer wird in der Inschrift des Nabu-abal-iddin Col. V 9ff. (= KB. III 1 S. 181)4) genannt: Lenden (sûnu), Fell (mašku) 5), »Hinterteil< (arkatu) 6), Sehnen (buânê), Hälfte der Baucheingeweide (mišil karši), Hälfte der Brusteingeweide (mišil kirbi)), zwei Knöchel (kursinnu)8), ein Topf mit Fleischbrühe (mê sêri).

Der Ritus des Aufstemmens der Hand auf das Opfertier von Seiten des Opfernden, der im Opferritual bei P eine wichtige Stelle einnimmt (Ex. 29, 10. 15. 19; Lev. 1, 4; 3, 2; 4, 15; 8, 14 u. s. w.), findet sich wahrscheinlich auch in den babylonischen Ritualtexten erwähnt 9).

Dem Ezech. 43, 24 erwähnten Salzstreuen auf das Fleisch der geschlachteten Opfertiere begegnen wir auch im babylonischen Opferritual; s. meine Beiträge Rit.taf. Nr. 1-20, 80. 83. 86.

Dass das Opfertier ohne Fehler (šalmu) sein muss, wird in den babylonischen Opfertexten ebenso betont 10), wie in der alttestamentlichen Opferthora (Lev. 22, 19 ff.; Deut. 15, 21; 17, 1; vgl. Mal. 1, 8. 13).

An einer Stelle (Rit.taf. Nr. 60, 30 f.) wird ähnlich wie Lev. 5, 7. 11; 12, 8; 14, 21 ausdrücklich hervorgehoben, dass das Opfertier ein verschiedenes sein soll, je nachdem es von einem Vornehmen (rubu) oder einem Armen (muškênu) dargebracht wird. Und zwar

1) S. zur wahrscheinlichen Lesung hingá des Ideogramms (šir) ME. KAN meine Beiträge S. 95 Anm. 4, S. 170 Anm. 7; zur Erklärung von hinsa als >Lenden<«< =

Haupt a. a. O. p. 60.

2) So mit Jensen in KB. VI 1 S. 462 und Haupt a. a. O. p. 60; sumé

شوی .arab

=

3) So mit Haupt a. a. O. p. 60; vgl. auch Meissner in ZA. XV S. 415. silku aram. p, arab. i kochen. Die Lesung silku mit s steht fest durch die Schreibung si-il-ka King, Mag. Nr. 40, 10; vgl. auch sa-al-ka Rit.taf. Nr. 61 St. II 13.

4) Vgl. ausser dieser Übersetzung Peiser's auch die Bearbeitung der Inschrift von Joh. Jeremias in Beitr. z. Ass. I S. 268 ff. und die Bemerkungen von Haupt a. a. O. p. 60.

5) Haupt a. a. O. und ebenso schon Joh. Jeremias a. a. O. S. 287 verweisen hierzu auf Lev. 7, 8; Josephus, Antiqu. III 9, 1.

6) Vgl. hebr. 7.

7) So nach Haupt a. a. O., hebr. und np.

.קרסלים .Hebr (8

9) S. meine Beiträge, Ritualtaf. Nr. 1-20, 74. 155: er (d. i. der Opferer, im Gegensatz zum Priester) soll das Schaf halten (ukallu).

10) S. z. B. Rit.taf. Nr. 1-20, 72. 153 (vgl. 36. 113. 121); Nr. 11 Forts.

(S. 111) Z. 9. 15; Nr. 98-99, 7.

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lautet die Vorschrift: >> Wenn es ein Vornehmer ist, soll er eine junge Taube zu Asche(?) verbrennen; wenn es ein Armer ist, so soll er die Eingeweide (?) eines Schafes verbrennen«, also anscheinend gerade umgekehrt, wie an der Leviticus-Stelle.

Die Betonung der Bedeutung des Blutes des Opfertiers fehlt auffallender Weise in den bis jetzt bekannten kultischen Texten der Babylonier fast vollständig. Immerhin finden sich doch auch jetzt schon einige Stellen, die desselben in bezeichnender Weise Erwähnung tun.

Vom Blute des Opferlammes ist jedenfalls an der Stelle Rit.taf. Nr.26 Col. III 20 meiner Beiträge S. 127 die Rede. Ob freilich, wie ich daselbst und in der Einleitung S. 92 annehme, vom Bestreichen der Oberschwellen und Pfosten des Palastthores mit diesem Blute die Rede ist, ist bei der Verstümmelung der Stelle vorerst nicht auszumachen1). Ferner heisst es

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in dem kultischen Texte Cun. Texts IV 5f. (= ZA. III 245 ff.) Z. 27: »ein Lammopfer soll er opfern, das Blut soll er nach den vier Windrichtungen hin (oder nach der vierten Windrichtung d. i. nach Westen (?) hin?) darbringen« und ebenda Z. 31: »ein Lammopfer soll er opfern, das Blut des Schlachttieres soll er an den Verschluss (?) des Thores sprengen«).

Von Menschenopfern, speciell etwa auch Kinderopfern als bei den Babyloniern üblicher Sitte, weisen weder die Inschriften noch auch die bildlichen Darstellungen eine sichere Spur auf.

-

In juristischen Formeln hat sich allerdings, wie es scheint, noch eine Erinnerung an ehemals übliche Kinderopfer (genauer Kinderverbrennung) für Sin und Bêlit-şêri erhalten. S. hierzu oben S. 434. - In dem Beschwörungstexte Bu. 88-5-12, 51 (Cun. Texts IV 5) Z. 34 scheint ferner die Möglichkeit des Opfers eines Sklaven (amélitu) neben der eines Rindes oder eines Schafes ausgesprochen zu sein. Mehr auf Rechnung einer blos rhetorischen Phrase wird es zu setzen sein, wenn Assurbanipal (Col. IV 70ff. = KB. II S. 193; vgl. auch Winckler, oben S. 85) sagt, dass er da, wo man seinen Grossvater Sanherib in Babylon ermordet hatte, Leute als Totenopfer für ihn niedergehauen habe. Von bildlichen Darstellungen könnten mit Joh. Jeremias, Cultustaf. von Sippar S. 29f., allenfalls die Siegelcylinder bei Menant, Pierres gravées I fig. 94. 95. 97 auf Kinderopfer gedeutet werden.

Zum unblutigen Opfer findet im babylonischen Ritual am häufigsten Verwendung ein Gemisch (mirsu) von Honig und Butter (Dickmilch) (dišpu u hêmetu) 3); ferner Milch (seltener), Datteln,

1) Jedenfalls könnte dies nur noch am Schluss von Z. 20 gestanden haben, wo das noch erhaltene I möglicherweise zu I. LU askuppatu (Ober schwelle

=

=

p zu ergänzen ist. Denn sibbé in Z. 21 bedeutet mit Jensen in KB. VI 1 S. 345. 565 nicht »Pfosten« oder »Schwelle«, sondern »Hirten (s. zu sibbu, sippu >>Hirt ausser der bereits von Jensen angeführten Stelle Tig. Pil. I Col. II 76 besonders noch ZA. V 67, 27 (s. oben S. 382) und BA. II 629, 19.

2) dâma niksi(-si) KI. BI. PA (d. i. pihat?) bâbi issallah. saláḥu »sprengen und seinem eventuellen Zusammenhang mit hebr. unten S. 602.

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S. zu noch

S. zur Bedeutung der Verwendung von Honig

und Butter im Ritual bereits oben S. 526.

Die Keilinschriften u. d. A. T. Dritte Aufl.

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Feigen, Öl, und zu Libationen allerlei Sorten von Wein, Rauschtrank (šikaru ), sowie klares Fluss- oder Quellwasser. Ferner werden verschiedene Arten von Gebäck für die Götter erwähnt1); dabei spielt insbesondere das Auflegen von Broten (akalu) auf Tischen vor der Gottheit in der Zwölfzahl oder in der mehrfachen Zwölfzahl (so namentlich bei mehreren Göttern) eine besondere Rolle. Bei diesen vor der Gottheit aufgelegten Broten wird ausdrücklich hervorgehoben, dass sie süss (akal mutki) und aus einer besonderen Mehlart, AŠ. A. AN d. i. wahrscheinlich Weizenmehl, hergestellt sein sollen. Ein näherer Zusammenhang dieser babylonischen Kultsitte mit den sog. Schaubroten des A. T.'s) ist wol sicher anzunehmen, namentlich auch mit der Form, in der diese Sitte bei P auftritt, wo ebenfalls gerade die Zwölfzahl der Brote hervorgehoben wird (Lev. 24, 5ff.).

Die Stellen, an denen in babylonischen Ritualtexten vom Auflegen solcher Brote die Rede ist, sind folgende (vgl. hierzu bereits meine Beiträge S. 94f.): Rit.taf. Nr. 1–20, Z. 33 (für Gula, 12 fach, 12 mal 3 d. i. 36 Brote); Z. 43 ff. (für Anu, Bêl und Ea 3 mal je 24 Brote auf 3 Tischen); Z. 61. 138 (für einen Gott 3 mal 12 Brote); ähnlich King, Mag. Nr. 40, 8 (36 Brote). Ferner IV R 56, 23a; 55, 21b (für die Labartu 12 Brote); Craig, Rel. Texts I 66, 13 (für Ištar 12 Brote). Ferner ist vom Auflegen von Broten noch die Rede Rit.taf. Nr. 26 Col. I 27 f. Col. II 10f. Col. IV 31; Nr. 52, 9; Nr. 57, 5; Nr. 58, 5.

Möglicherweise hat auch das Babylonische, entsprechend dem hebr. , für diese vor der Gottheit aufgelegten Brote die Bezeichnung akal-pánu3).

Neben dem Tier- und Speisopfer spielt im babylonischen Ritual auch das Räucheropfer (kutrinnu, surkinu)4) eine grosse Rolle. Die für das Räucherbecken verwendeten Ingredienzen sind vor allem Cedernholz, Cypressenholz und Mehl, auch »Rohr« (kanû) und Myrthe 3); dagegen scheint der südarabische Weihrauch in Babylonien nicht

1) Vgl. hierzu auch bereits oben S. 441.

2) S. zu diesen Baentsch, Exod.-Levit. S. 419 zu Lev. 24, 5 ff. 3) So Haupt a. a. O. (s. oben S. 589 Anm. 1) p. 59. Ich selbst hatte Beitr. S. 95 oben Z. 2 f. ursprünglich drucken lassen: >Hierzu ist zu vergleichen, dass akal-pánu »Brot des Angesichts als Synonym von matku und daspu »Susses: bezeugt ist; s. Delitzsch, Handw. S. 436 unter matku. akal-pánu findet sich auch Sm. 1702 (s. Meissner, Suppl. S. 19 der Autogr.) und auf dem von Delitzsch ZA. XII S. 410 teilweise veröffentlichten Pariser Vokabular.<< Doch hatte ich diese Worte beim Reindruck wieder gestrichen, da mir die Lesung akal-pánu statt etwaigem alappanu nicht unbedingt sicher erschien.

4) S. bereits oben S. 595.

5) So bei dem Räucheropfer am Schlusse der Sintflut KB. VI 1 S. 241 Z. 159. kanú oder auch voller kanú tábu = 2 nap (= Kalmus?) wird z. B. auch Rit.taf. Nr. 26, Col. IV 32; Nr. 31-37 St. II 24; Nr. 75-78, 7; K. 164 (BA. II 635 f.), 3. 19 als Ingredienz beim Opfer aufgeführt.

Sühne-, Trauer- und Bussriten.

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bekannt gewesen zu sein, oder wenigstens keine Verwendung beim Rauchopfer gefunden zu haben.

Als Ort der Darbringung erscheint in den babylonischen Texten häufig das (flache) Dach des Tempels oder Hauses, was offenbar darin seinen Grund hat, dass die babylonische Religion in der Hauptsache Astralreligion ist, die Opfer demnach zur Nachtzeit angesichts der betreffenden Gestirne, in denen man die Götter sich offenbarend dachte, dargebracht wurden. Vgl. zu solchem (babylonischen) Gestirnkult auf den Dächern 2. Kön. 23, 32, 29; Zeph. 1, 5.

12; Jer. 19, 13;

S. zum Opfern auf dem Dache Gilg. Ep. KB. VI 1 S. 147, Z. 8f. und dazu Jensen S. 438. Ferner Rit.taf. Nr. 1-20, 55: Nr. 48, 3. 6. 7; Nr. 66, Rev. 14 f.; IV R 54, 33b, vgl. 39b; 59, 31a; Craig, Rel. Texts I 66, 12. 15; King, Mag. Nr. 21, 74; 26, 5; 82-3-23, 3 (s. Bezold, Catal. IV p. 1814); K. 3400 Obv. 5; IV R 57, 2a; 55 Nr. 2, 14a; King, Mag. Nr. 31, 8; 21, 28 u. s. w.

Sühne-, Trauer- und Bussriten.

Ausser den eigentlichen Opfern begegnen wir in den babylonischen kultischen Texten zahlreichen Riten, die Sühnung oder allgemein kultische Reinigung bezwecken. Einige derselben verdienen schon wegen der dafür verwendeten termini technici, weil identisch mit entsprechenden alttestamentlichen Kultusworten, an dieser Stelle eine ausdrückliche Erwähnung.

Eine der hauptsächlichen Handlungen, die der Beschwörungsund Sühnepriester (âsipu) vornimmt 1), ist die des kuppuru (Infin. Piel, mit dem entsprechenden Substantiv takpirtu) d. i. abwischen 3) (von Schmutz) zum Zwecke der Lustration. Dieses kuppuru wird sowol an Personen 3) vorgenommen, als an Sachen 4). Sicher ist dieses im babylonischen Sühneritual als terminus technicus verwendete kuppuru identisch mit hebr. 2, der technischen Bezeichnung für »sühnen in der Priestersprache, für das es auch die im Hebräischen selbst wol nicht mehr durchgefühlte Grundbedeutung »abwischen« 5)

1) S. hierzu bereits meine Beiträge S. 92.

2) Die Bedeutung »abwischen«, wie syr., ist im Assyrischen für kapáru auch ausserhalb der Kultussprache noch deutlich erhalten, s. besonders KB. VI 1 S. 78/79, 20 dimtaša ikappar »ihre Thränen wischt er ab« (vgl. oben S. 584).

3) Am König Rit.taf. Nr. 26 Col. I 18 f. Col. II 1f. Col. V 34 f.; Nr. 28, 4; IV R 17, 33 b, am Kranken IV R 13, 51b (vgl. zu dieser Stelle schon oben S. 597 Anm. 2); K. 5410a Obv. 7.

4) So ist Rit.taf. Nr. 41-42 St. I 28 vom kuppuru eines Hauses

die Rede.

5) Also nicht »bedecken«, wie man auf Grund des Arabischen vielfach annimmt.

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