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Nein, was uns von einer pessimistischen Weltanschauung zurückhalten kann, ist nicht das, was wir in der Welt sehen und erleben, das uns zum Optimismus treiben könnte, sondern die Unmöglichkeit, dass ein sittlich-religiöser Mensch an der siegreichen Macht des Guten verzweifle. Müssten wir jedoch aus der Harmonie zwischen der Beschaffenheit der Welt und dem, was für unser geistiges Leben als Gesetz gelten muss, auf die Einheit des Ursprunges, auf einen unendlichen Geist schliessen, der gerade in dieser Harmonie sich uns in seiner Wirklichkeit offenbarte, dann würden wir nicht wissen, was wir sagen sollten. Und doch ist es keine unbillige Forderung, dass, wenn diese vorausgesetzte Harmonie an Einem Punkte als Beweis für das Dasein eines Gottes ausgegeben wird, auch an dem andern, der ebenso von demselbigen Ursprung hergeleitet wird, sich genug von ihr zeigen müsse, um den Beweis gegen Untergrabung von dieser Seite her zu sichern.

Schon diese Bedenken würden, wie es mir vorkommt, hinreichen, um den Wert des Beweises viel geringer erscheinen zu lassen, als der Autor wollte. Aber es kommt noch etwas anderes hinzu, das, wie ich glaube, dem Beweise alle Beweiskraft nimmt.

Aus der Uebereinstimmung unseres Denkens und des Seins der Dinge in der Welt, wird auf einen gemeinschaftlichen Ursprung beider geschlossen. Die Vorstellung dabei ist die, als ob wir, als denkende Wesen, und die Natur, als Organismus des in ihr herschenden Gesetzes, wie Fremde zu einander kämen, und als ob dann die zwischen beiden bestehende Uebereinstimmung ans Licht träte. Aber woher kommen wir denn? Immerhin doch aus derselben Natur. Wir sehen in ihr verschiedene Kräfte und Gesetze, die die höheren und niederen Formen des Lebens hervorbringen, unbewusstes Leben in der Pflanzenwelt, bewusstes Leben in den Tieren, wenigstens den höheren Tierarten, selbstbewusstes Leben in der Menschheit. Aber alle diese Stufen sind untrennbar miteinander verbunden. Das Niedere lebt im Höheren fort, das Höhere hat immer das Niedere zu seiner Voraussetzung. Dieselben Gesetze der Bewegung, Ernährung, Fortpflanzung, Empfindung, beherschen das allumfassende Ganze in jedem seiner Teile. Es ist Ein organischer Prozess, mit endloser Verschiedenheit der Entwicklungsformen und Phasen, in welchen nirgends etwas Fremdes von aussen hineinkommt, sondern in dem alles aus vorhandener Anlage zur Wirklichkeit wird. Nun unterscheiden wir uns von den anderen Naturprodukten durch den Besitz des Vermögens, uns von dem Rechenschaft zu geben, was wir selbst sind, und von dem Zusammenhang, in welchem wir zu dem grossen Organismus stehen, zu dem auch wir gehören. D. F. Strauss behauptet, dass die Natur, nachdem sie in ihrer aufsteigenden Bewegung den Höhepunkt ihrer Bildungskraft erreicht habe und nun nicht weiter über sich gehen könne, beim Menschen in sich gehen wollte. Sich in

Rauwenhoff, Religionsphilosophie.

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sich reflectiren, ist ein ganz guter Ausdruck von Hegel gewesen. Empfunden hat sich die Natur schon im Tier; aber sie will sich auch erkennen" (Der alte und der neue Glaube S. 240). Andere werden vielleicht einer populäreren Ausdrucksweise den Vorzug geben, aber auf dem gegenwärtigen Standpunkt der Naturwissenschaft wird doch schwerlich jemand leugnen können, dass der Mensch mit allen seinen geistigen Vermögen, ebenso wie jede andere Naturerscheinung, aus dem organisirenden Vermögen der Natur erklärt werden muss; dass in ihm etwas, wozu die Anlage in der Natur vorhanden war, durch die Wirksamkeit der Naturgesetze zur Wirklichkeit geworden ist. Wenn das nun so ist, und dieser Mensch dadurch ein bewusstes Geistesleben bekommen hat, und nun die Denkformen seines Geistes gebraucht, um den Gesetzen nachzuspüren, die in der Natur herschen, die auch ihn zu dem gemacht haben, was er ist, die ihm also auch jene Denkformen zubereitet haben, was Wunder, dass dann sein Denken zu dem Sein der Natur passt? Wenn das allgemeine Naturleben in ihm zu bewusstem Leben wird, wie ist es dann anders möglich, als dass dies Bewusstsein geeignet sein muss, auch die niederen Lebensformen zu begreifen? So weit hier Erklärung möglich ist, ist damit alles erklärt, und hier gibt es am allerwenigsten Veranlassung, um für diese Uebereinstimmung noch wieder einen tieferen Grund unterhalb der Natur und dieser ihrer besonderen Daseinsform zu suchen. Auf streng atheistischem Standpunkte würde man sagen: es kann nicht anders sein, als es nach Pfleiderer zu sein sich ergibt.

So ist auch der letzte der sog. Beweise für das Dasein Gottes ungenügend. Wenn wir Pfleiderer am Ende der Behandlung dieses Gegenstandes erklären hören: ,,Das Ergebnis dieser Beweise ist nun also die objektive Wahrheit des Gottesglaubens" (a. a. O. S. 276), dann können wir ihm unmöglich zustimmen, sondern müssen gerade das Gegenteil als unsern Schluss hinstellen.

Die Glaubensvorstellung eines höchsten Wesens, der Ursache von Allem, des Gesetzgebers auf sittlichem Gebiete, des Regierers der Weltordnung, kann nicht als wissenschaftliche Behauptung geltend gemacht werden. Ein Beweis dafür, der den Forderungen entspräche, die wir in jeder Wissenschaft von einem Beweise verlangen müssen, kann nicht geliefert werden. Das ist unser positives Resultat. Und steht das hinsichtlich der Glaubensvorstellung des Daseins Gottes fest, so gilt dies Resultat für alle davon abgeleiteten Glaubensvorstellungen, die damit den Grund auf welchem sie ruhen müssten verlieren und nun auch selbst als wissenschaftliche Behauptungen dahinfallen.

Nannten wir früher die Gottesvorstellung eine der Philosophie entlehnte Behauptung, die durch das religiöse Bewusstsein in eine Be

hauptung des Glaubens umgewandelt sei, so hat sich uns nun ergeben, dass das philosophische Denken dieser Behauptung des Daseins eines höchsten Wesens nicht die wissenschaftliche Gewisheit zu geben vermag, die sie nötig hat, um von dem religiösen Bewusstsein als Grundlage einer Glaubensvorstellung mit Sicherheit gebraucht werden zu können. Wir können uns nicht verhehlen, dass dies Resultat in unsere Untersuchung tief eingreift. Als wir in dem vorhergehenden Teile die Aufgabe antraten, Wesen und Recht des religiösen Glaubens zu bestimmen, begannen wir damit, uns von der dabei zu befolgenden Methode Rechenschaft zu geben. Wir meinten damals, einen anderen Weg einschlagen zu müssen, als den auf welchem Pfleiderer uns vorangegangen war. Er stellte sich jene Aufgabe so vor, dass, nachdem aus der historischen Entwicklung der Religion ein Gottesbegriff hervorgegangen sei, in Uebereinstimmung mit dem gegenwärtigen Standpunkt in Religion und Philosophie bewiesen werden müsse, diesem Gottesbegriffe entspreche die Wirklichkeit; und er wollte dafür die bekannten Beweise für das Dasein Gottes gebrauchen. Wir hielten es für eine willkürliche Voraussetzung, dass das Wesen des Glaubens in der Anerkennung eines Gottes bestehen, und das Recht des Glaubens bewiesen sein sollte, wenn das Dasein eines Gottes bewiesen werden konnte. Wir meinten besser daran zu tun, dass wir den Glauben selbst fragten, was als sein eigentliches Wesen erkannt werden müsse, um dann das Recht zu bestimmen, mit welchem das, was wir so fänden, Anspruch auf Gültigkeit machen könnte. So begannen wir die Untersuchung, die uns zu dem Resultat führte, dass das Wesen des religiösen Glaubens in die Ehrfurcht vor einer sittlichen Weltordnung gesetzt werden müsse, und dass die daraus hervorgehende Weltanschauung von Seiten der Wissenschaft keine rechtmässige Bestreitung zu fürchten habe. inzwischen hatten wir jene Beweise für das Dasein Gottes noch ruhen lassen, und also die Möglichkeit offen gelassen, dass, wenn sie gültig wären, der religiöse Glaube noch von dieser Seite her eine wissenschaftliche Stütze erhielte. Dann würde er ja doch, als Ehrfurcht vor einer sittlichen Weltordnung, sich an das anschliessen können, was die Philosophie bestätigt hätte: dass alles, was ist, in einer Ursache, die man sich als ein höchstes Wesen denken muss, seinen Grund hat. Ebenso wie die ganze Naturordnung, würde auch die sittliche Ordnung aus Ihm abgeleitet und erklärt werden können, und der Glaube könnte sich zu der Verehrung eines Gottes erheben, aus dem, durch den, und zu dem Alles ist.

Jetzt müssen wir anerkennen, dass die Philosophie uns das nicht geben kann, dass diese Glaubensvorstellung, welchen Wert sie auch im Uebrigen haben mag, auf wissenschaftliche Autorität keinen Anspruch erheben darf. Hätten wir das Recht des religiösen Glaubens von der

Möglichkeit, einen wissenschaftlichen Beweis für das Dasein eines höchsten Wesens zu liefern, abhängig gemacht, sodass die Anerkennung desselben das Wesen des religiösen Glaubens ausmachte, so müssten wir jetzt auch ehrlicher Weise das Recht jenes Glaubens preisgeben.

Wissenschaftlich können wir verteidigen was wir bei unserer eigenen Untersuchung als Wesen und Recht des religiösen Glaubens erkannt haben, aber dort haben wir auch die Grenze gefunden, wo das wissenschaftliche Recht der religiösen Weltanschauung endet. Können wir noch über diese Grenzen hinausgehen, was wir jetzt näher untersuchen werden, so muss das mit anderen Hülfsmitteln als denen, deren die eigentliche Wissenschaft sich bedient, geschehen.

Ob dies Resultat erfreulich oder betrübend sei, ist eine Frage, die bei einer Untersuchung wie der unsrigen, nicht am Platze ist. Plaidirt jemand für eine oder die andere Lieblingsmeinung, so wird er destomehr sich freuen, jemehr es ihm gelingt, ihr Recht zu beweisen. Aber bei der Bearbeitung der Philosophie, auch der der Religion, muss man sich mit solcher Unbefangenheit waffnen, dass man sich nur darüber freut, Licht im Nebelhaften, und Gewisheit im Zweifehaften zu finden.

Aber bei solcher Untersuchung ist es auch vom höchsten Interesse, scharf zu bestimmen, wie weit die erhaltenen Resultate reichen. Es ist hier Veranlassung, daran zu erinnern.

Das Ergebnis unserer Untersuchung war negativ, aber nur negativ hinsichtlich des wissenschaftlichen Wertes des Glaubens an das Dasein eines höchsten Wesens. Das will besagen: durch logische Beweisführung kann dieser Glaube nicht zur Geltung gebracht werden, und darum kann man ihn jemandem, der ihn nicht besitzt, auch nicht durch bloss verständige Ueberzeugung, in der Art, wie man jemandem die Wahrheit einer wissenschaftlichen Behauptung beweist, geben.

Aber damit ist durchaus nicht geleugnet, dass, was wissenschaftlich nicht bewiesen werden kann, nicht dennoch wahr sein, und von uns als wahr erkannt werden könnte. Nirgends in unserer ganzen Untersuchung sind wir an einen Punkt gekommen, wo wir den Schluss auf die Unwahrheit des Glaubens an das Dasein eines Gottes hätten machen müssen oder können. Im Gegenteil, jedesmal fanden wir in den Motiven, durch welche der Mensch zu diesem Glauben geführt wird, ein Recht, für das freilich ein wissenschaftlicher Beweis nicht geliefert werden konnte, das aber darum nicht weniger seine Macht auf uns auszuüben fortfuhr. So war es z. B. mit dem Argument, das der Beschaffenheit der Welt entnommen ist. Wir mussten davon absehen, auf Grund des Causalitätsgesetzes auf einen Weltschöpfer und Regierer zu schliessen, gleichzeitig aber mussten wir anerkennen, dass die denkende Betrachtung des Weltzusammenhanges den vernünftigen Menschen zu der Voraussetzung einer sich darin offenbarenden höchsten Vernunft führen

muss. Hätten wir ein Recht gehabt, die Welt nach der Analogie menschlicher Werke zu erklären, so würden wir sicher dem teleologischen Ar gument wissenschaftlichen Wert zugeschrieben haben, aber wenn uns auch das Recht fehlte, so blieb deswegen doch alles in Kraft, was uns zu der Folgerung geleitet haben würde. Nicht anders war es mit dem, dem sittlichen Bewusstsein entnommenen Beweise. Die Anerkennung eines alles regierenden Willens in der absoluten Autorität, die das Sittengesetz für uns hat, und die Umsetzung des Vertrauens auf seinen Sieg in den Glauben, dass Gott regiert, behielten für uns ihr völliges Recht, als ein Ausdruck der Weise, auf welche der sittliche Mensch sich immer das Gute als im Wollen begründet denken muss; und dass wir von dem sittlichen Bewusstsein nicht auf das Dasein eines Gottes schliessen konnten, kam nicht daher, weil diese Schlussfolgerung in sich selbst irgend welche Unwahrheit zu enthalten geschienen hätte, sondern nur daher, weil wir für ihr Recht keinen wissenschaftlichen Beweis liefern konnten.

Ueberhaupt ist, bei unserer Kritik der Erklärung aus der Voraussetzung des Daseins eines Gottes, das war doch der allgemeine Charakter der Beweise unser Ergebniss nie das gewesen, dass eine bessere Erklärung aus einer anderen Voraussetzung zu geben wäre, sondern immer dies: dass, wie wahrscheinlich auch die Erklärung aus jener Voraussetzung sei, doch keine wissenschaftliche Gewisheit zu erlangen sei, dass sie die einzig mögliche wäre. Unser letztes Wort war denn auch niemals, dass wir einer anderen Erklärung den Vorzug geben müssten, sondern stets: dass wir, nach dem Massstab der Wissenschaft urteilend, der Erklärung uns zu enthalten hätten.

Wir haben uns deswegen durchaus nicht den Weg abgeschnitten, um das Recht der Glaubensvorstellung anerkennen zu können, wenn für dies Recht ein anderer Grund als der eines wissenschaftlichen Beweises aufgewiesen werden kann. Kann sie sich in anderer Art dann als wissenschaftliche Behauptung geltend machen, dann steht das Ergebnis dieser Untersuchung ihr in keiner Hinsicht im Wege, sich durch ihre innere Wahrheit allen empfehlen zu können, welche die Fähigkeit, die Wahrheit zu erkennen, besitzen.

B. Die Glaubensvorstellung eines Gottes durch philosophische Speculation bestätigt.

Was die Wissenschaft nicht vermag, liegt doch vielleicht im Bereiche der Speculation. Es kann sein, dass, während kein Beweis für das Dasein eines Gottes geliefert werden kann, das reine Denken im Stande wäre, zu einem Begriffe aufzusteigen, dessen Notwendigkeit für das Denken zugleich eine feste Grundlage für das abgäbe, was die

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