| 1902 - 174 หน้า
...abhauen. 196. Wenn jemand einem Andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören/' 197. Wenn er einem Andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen Knochen zerbrechen. 198. Wenn er das Auge eines Freigelassenen zerstört oder den Knochen eines Freigelassenen... | |
| Carl Stooss - 1903 - 44 หน้า
...."--• 1 96. Wenn jemand einem andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören. 197. Wenn er einem andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen Knochen zerbrechen. 1 98. Wenn er das Auge eines Freigelassenen zerstört oder den Knochen eines Freigelassenen... | |
| Johannes Jeremias - 1903 - 78 หน้า
...Hiebwunde. 196. 197. 200: Wenn jemand einem andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören. Wenn er einem andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen Knochen zerbrechen. Wenn jemand die Zähne von einem ändern seines gleichen ausschlägt, so soll man... | |
| Hammurabi (King of Babylonia.) - 1903 - 56 หน้า
...abhauen. 196. Wenn jemand einem Andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstörend 197. Wenn er einem Andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen Knochen zerbrechen. 198. Wenn er das Auge eines Freigelassenen zerstört oder den Knochen eines Freigelassenen... | |
| Hammurabi (King of Babylonia.) - 1903 - 56 หน้า
...abhauen. 196. Wenn jemand einem Andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören. ^ 197. Wenn er einem Andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen Knochen zerbrechen. 198. Wenn er das Auge eines Freigelassenen zerstört oder den Knochen eines Freigelassenen... | |
| Paul Volz - 1914 - 636 หน้า
...196: wenn jemand einem andern das Auge ausschlägt, so soll man ihm sein Auge ausschlagen; § 197: wenn er einem andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen Knochen zerbrechen; § 200: wenn jemand den Zahn von einem andern seinesgleichen ausschlägl, so soll... | |
| Franz Winckel - 1914 - 324 หน้า
...196 vor: Wenn jemand einem andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören, in 197: wenn er einem andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen (dh wohl denselben) Knochen zerbrechen und 'i00: wenn jemand die Zähne von einem andern seinesgleichen... | |
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