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Neque enim quaero intelligere ut credam, sed credo ut intelligam
Nam qui non crediderit, non experietur, et qui expertus non fuerit,
non intelliget.
Anselm. Prosol. 1. de fide trin. 2.

Berlin,

Verlag von Georg Reimer.

1884.

14319% JUN 1 4 1910

BE •SCH 34 Т

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Vorrede

zur zweiten Ausgabe.

Indem mir jezt, eben weil ich sie nicht wieder abbrukken

will, die Vorrede vor Augen liegt, mit welcher ich vor nunmehr Neun Jahren dieses Werk bei seinem ersten Erscheinen begleitete, verweile ich am liebsten bei dem Wunsche, mit welchem sie schließt, daß nämlich das Buch wo möglich durch sich selbst, wo nicht, doch durch den Widerspruch, den seine Unvollkommenheiten aufregen würden, zu einer immer helleren Verständigung über den Inhalt unseres evangelischen Glaubens beitragen möge. Denn dieser Wunsch ist, Gott sei Dank, nicht unerfüllt geblieben, nur daß ich nicht zu unterscheiden vermag, wieviel von der Aufregung, welche es im theologischen Publicum hervorgebracht und von dem Widerspruch den es er= fahren hat, auf seinen Wahrheitsgehalt und wieviel auf seine Unvollkommenheiten zu rechnen ist. Dies wird erst die Sache selbst im weiteren Fortgang des jezt so kräftig aufgeregten Streites zeigen. Möge dieser nur in seinem sachgemäßen Gange bleiben, und niemand meinen, daß

Gewaltsamkeiten, welche in der Kirche selbst geübt werden, das Feuer seien, in welchem sich am sichersten ausweise, wer mit Stroh gebaut habe, und wer mit köstlichen Steinen. Denn so fremdartiger Kämpfe Ausgang giebt niemals eine Bürgschaft für die Güte der Sache.

Ueber mein Verfahren bei dieser neuen Ausgabe habe ich mich im wesentlichen schon anderwärts*) erklärt. Dennoch finden vielleicht viele Leser auch außer der Einleitung den Unterschied zwischen beiden Ausgaben bedeutender als sie erwartet hatten. Wie groß er aber auch sein möge, so ist doch kein Hauptsaz aufgegeben oder in seinem eigentlichen Gehalt verändert worden. Mich kürzer zu fassen ist mir, so sehr ich mich auch bestrebte, im Ganzen nicht gelungen. Es war auch schwer möglich, da die Erfahrung gezeigt hat, daß die Erläuterungen selbst noch mancher Erläuterung bedurften. Doch indem ich mich hiermit nach Kräften abmühte, und hoffte, wenn auch nicht kürzer, so werde doch manches deutlicher gefaßt sein und Mißverständnissen abgeholfen oder vorgebeugt, hat mich doch am meisten das Vertrauen gestärkt, daß die Zeit nicht gar fern sein mag, wann man über manches nun endlich veraltete, so wie über manches immer noch verkannte nicht mehr nöthig haben wird ausführlich zu

*) S. Dr. Schleiermachers Sendschreiben über seine Glaubenslchre an Dr. Lücke, in den theol. Studien und Kritiken. Zweiter Band zweites Heft S. 225 ff. und drittes Heft S. 481 ff.

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reden. Dann wird auch ein späterer von gleicher Ansicht angehender eine bei weitem kürzere Dogmatik schreiben können. Denn daß es solche geben wird auch künftig, daran zweifle ich keinesweges, wenn ich gleich auf das bestimmteste gegen die Ehre protestiren muß, die man mir seitdem hie und da angethan hat, mich als das Haupt einer neuen theologischen Schule aufzuführen. Ich protestire dagegen, weil es mir an beiden fehlt, was hiezu gehört. Ich entsinne mich nämlich nicht etwas erfunden zu haben, ausgenommen die Anordnung und hie und da die Bezeichnung; und eben so wenig habe ich jemals mit meinen Gedanken etwas anderes bezwekkt, als sie anregend mitzutheilen, damit Jeder sie nach seiner Weise gebrauche. Nur in diesem Sinn auch, und nicht als eine Fundgrube von Formeln, an denen sich nachsprechende Schüler wieder erkennen, gebe ich dies Buch zum zweiten undgewiß lezten Mal heraus. Denn sollte mir noch mehr Zeit vergönnt sein: so würde ich lieber noch über andere theologische Disciplinen wenigstens kurze Entwürfe mittheilen.

Habe ich mir nun bei der ersten Ausgabe zu viel angemast, indem ich mein Buch für die erste Glaubenslehre erklärte, welche mit Rücksicht auf die Vereinigung beider evangelischen Kirchengemeinschaften abgefaßt sei, so reiche ich diesen Ehrenkranz mit Freuden meinem lieben Freunde, dem Herrn G. K. R. Schwarz in Heidelberg. Ich bemerke nur, daß, da es als die Grundbedingung der in hiesigen Landen vollzogenen Vereinigung anzusehen ist,

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