| Gottlieb Christoph Adolf von Harless, Johann Wilhelm Friedrich Höfling, Gottfried Thomasius, Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid, Adolf Scheurl, Franz Hermann Reinhold Frank - 1856 - 814 หน้า
...folgende Bestimmungen getroffen, und der Geistlichkeit zur wohlbemessenen Wahrnehmung kund gegeben: 1) Die in manchen Orten, namentlich in Landgemeinden, noch bestehende, und gepflegte Einrichtung der Privatbeichte ist sorgfältig aufrecht zu halten und zu fördern. So lange sie noch nicht besteht,... | |
| Joseph Edmund Jörg - 1858 - 1188 หน้า
...Nothwendigkeit einer kirchengemäßern Ordnung des Beichtwesens" aus, und verordnete demgemäß wie folgt: „Die in manchen Orten, namentlich in Landgemeinden, noch bestehende und gepflegte Einrichtung der Privatbeichte ist sorgfältig aufrecht zu halten und zu fördern. Solange sie noch nicht besteht, muß... | |
| Walter Caspari - 1908 - 344 หน้า
...herein erhalten ; vgl. Seeberger, Handb. der Amtsführung — des Königr. Bayern diess. Rh. p. 557 : Die in manchen Orten, namentlich in Landgemeinden noch bestehende und gepflegte Einrichtung der Privatbeichte ist sorgfältig aufrecht zu erhalten und zu fördern. Bei der engen Verbindung, in welcher... | |
| 1871 - 578 หน้า
...folgende Bestimmungen getroffen, und der Geistlichkeit zur wohlbemessenen Wahrnehmung kund gegeben : < 1) Die in manchen Orten, namentlich in Landgemeinden, noch bestehende und gepflegte Einrichtung der Privatbeichte ist sorgfältig aufrecht zu halten und zu fördern. So lange sie noch nicht besteht,... | |
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