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Beitrag

zur

Pastoraltheologic..

Gedanken

zum Ja und Nein der Synodalfrage

"ob ein Prediger an gesellschaftlichen
Spielen und andern Belustigungen ohne
Schaden seines Amtes und ohne ein
Aergerniß zu geben Antheil nehmen
dürfe...

Daß es überall gesellschaftliche Beluftigungen und

namentlich Spiele gebe, wenigstens im schlimmsten Fall geben könne, an welchen auch der reinste moralische Mensch und der religiöseste Christ, als solcher unbedenklich, und vielleicht gerade diese am unbedenklichsten Antheit nehmen dürfen, ist wohl nicht zu bezweifeln. Zwar ertheilt ein gewiffer Katechis mus auf die Frage: ob einem Christen das Tanzen wohl anstehe?" die Antwort: am Rande der Ewigkeit, oben auf einem Mastbaum im Meere und auf dem schmalen Weg laffe sich übel springen und

tanzen," woran eigentlich nichts auszusehen ist. Nur war die Frage nicht so gestellt,,,ob man oben auf einem Mastbaum im Meere 2. gut tanzen könne."

Unsere Frage:,,ob ein Prediger an gesellschaftlichen Spielen und andern Belustigungen ohne Schaden feines Amtes und ohne ein Aergerniß zu geben, Antheil nehmen dürfe," kann nun nicht so zu verstehen seyn, ob ein Prediger ohne Schaden seines Amtes und ohne ergerniß zu geben an folchen gesellschaftlichen Spielen und andern Belustigungen Theil nehmen dürfe, die sich überall kein moralischer, religiöser und gesitteter Mensch erlauben dürfe, sondern es muß nothwendig von solchen Belustigungen die Rede seyn, die in jedem andern Stand einem sittlichen und religio= fen Menschen von gleicher Cultur erlaubt und an= ständig sind. Aber auch so möchte sich eben so schwer das Ia oder das Nein zur Frage mit Gründen, für alle Fålle gültig, unterstüßen lassen. Denn in jedem Fall kommt viel auf den engern Kreis der Fröhlichen selber an, unter welche sich der Prediger zu mischen gedenkt, noch mehr auf den weitern Kreis der Beobachtenden, und am mei= sten auf seine eigene Gabe, sich zu benehmen.

Sonst möchte man im Allgemeinen und vorläufig wohl versucht seyn, zu meinen, wenn ein Prediger dasselbe übe, was er seinen Zuhörern zur

Pflicht macht, und mit weiser Måßigung genieße, was er ihnen mit weiser Måßigung zu genießen, nicht blos wie Moses die Ehescheidung um des Herzens Härtigkeit willen, sondern von Gott und ihrer eigenen Natur wegen, erlauben und gönnen darf und muß, so lebe er wie er lehre, und schwäche nicht, sondern befestige vielmehr seine Lehre durch sein Beispiel, und es liege also ausschließlich in dem Amt eines Predigers nichts, was gesellschaftliche Spiele und andere Erholungen für ihn verwerflich mache, weil er diese nicht verwehren und nicht ein mal mißrathen darf, vielmehr als Mittel zu schonen moralischen Zwecken heiligen kann und soll.

Ja, wenn man zu dieser Behauptung noch eine Autoritat von Beispielen zu bedürfen glaubte, so ließen sich in der Geschwindigkeit zwei derselben finden.

Denn obgleich der Größte unter allen, die von Weibern geboren sind, den ausgenommen, der ihn dafür erklärt, nicht aß und nicht trank, so war doch der Größere, der ihn' dafür erklärt, und zu deffen Religion wir uns bekennen, gerade in diesem Punkt sein Antipode, zum Beweis, daß man groß und klein seyn kann, ob man's thut oder nicht.

Während der Sohn der Elisabeth seine Heuschrecken speiste, war z. B. der menschenfrohe Sohn Maria zu Cana bei einer Hochzeit, und nicht

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