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Rechte des Papsts die Ursache solches Verbots anzeigen, warum er ein solch unerträglich Joch und Tyrannei den armen Priestern (denn an die Mönche gedachte ich nicht, als die sich dazu durch ihre Gelübde selbst verpflichtet hatten), sonderlich aber den Pfarrherren aufgelegt hätte, die doch nicht konnten haushalten ohne Ehe. Aber er konnte mir nichts Gewisses anzeigen, sondern sagte: Der Papst zwänge Niemand Priester zu werden. Konnte mir also nichts auf meine Frage antworten, wie ein gelehrter und fürnehmer Jurist er auch war." Und nun lag das Urtheil schon nicht mehr gar zu fern: „darum sind diese Juristen große und unverschämte Narren und grobe Asinisten, die über solchen unnüßen und gottlosen Satzungen so hart halten, während sie keine Ursache anzeigen können, denn daß der Papst also geboten hat, dem man als dem obersten Haupt der Kirche schuldig sei, gehorsam zu sein." Er erklärte sich gegen die priesterliche Ehelosigkeit erst viel später. Wir sahen indeß schon, daß er, che er sich überhaupt gegen Mißstände erhob, Jahre lang beobachtete, forschte, dachte, überlegte und litt, und Gedanken, Schmerz, Zorn in sich verschloß. Auch hier haben wir ein Zeichen, wie er schlimmen Seiten der vorhandenen Zustände und Rechte genaue Aufmerksamkeit widmete und ihnen auf den Grund zu kommen suchte, über Vieles schwieg, was ihn innerlich bewegte, was er innerlich verwarf; wie er sich zusammenzufassen, Kraft und Feuer zu beherrschen wußte; wie ihm das: der Papst hat es geboten! überall entgegentrat, ihn immer noch fesselte; wie er vernünftige Gründe, Ursachen," suchte, statt derselben nur Autorität fand, und wie sich diese ihm mehr und mehr so entgegenstellte, daß er sich herausgefordert fühlen mußte, ihr gültiges, verpflichtendes Ansehen zu bezweifeln und dann endlich zu verwerfen. Sein Bekanntwerden mit dem päpstlichen Rechte hatte ihn sicher zuerst noch päpstlicher gemacht, seine anhaltendere Beschäftigung damit machte ihr widerpäpstlich. Aus dem Leben hatte er die Wirkungen des geistlichen Rechts erkannt, über seinen theologischen Studien den Grundsaß aufgefaßt, daß man ,,bei dem Evangelio bleiben und demselben schlecht glauben solle;" nun las er mit doppelt geschärften Blicken, bei ganz andern Gesichtspunkten das geistliche Recht, las er,,Dinum über das Dekret," und, sagt er,,,Derselbige konfirmirte mich und gab mir

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Ursache, daß ich wider den Papst schrieb.“ Daher denn auch sein Rath, daß jeder Theolog das Dekret lesen sollte, jedoch mit unterscheidender Beurtheilung nach Paulus' Regel: prüfet Alles und behaltet was gut ist1).

Die Strafgeseße über den Diebstahl. — Kirchenraub.

Wir begegnen an derselben Stelle auch ersten abgünstigen Aeußerungen von ihm über bestehende Gesetze. Sein jeweiliger Tadel des Zustandes und Inhalts der Geseze, auch der weltlichen, hat denselben ursprünglichen Grund wie seine Abneigung gegen die Juristen. Er tadelt sie, sofern er das Christliche in ihnen vermißt. Hier sagt er, der Diebstahl werde nach den Rechten gar hart gestraft. Im alten Testament sei der Tod nicht darauf gesezt. Es ist zu strenge, ja es ist unrecht, daß man einem Menschen um zeitlich Gut das Leben nehmen soll, und die Seele um essende Waare. Ist nicht der Leib mehr denn das Kleid, und die Seele mehr, denn die Speise? Math. 6, 25. Darum sprach der Mann, Sprüchw. 6, 30: Es ist nicht große Sünde, so einer gestohlen hat; und das ist wahr, wenn es nicht mehr als ein Diebstahl ist. Denn, spricht er weiter V. 31, 32, Es stiehlet Mancher, daß er seine hungerige Seele sättige, und so er ergriffen wird, so gibt er es siebenfältig wieder und gibt dran alle seinen Hausrath, daß er sich erledige. Aber ein Ehebrecher, um Dürftigkeit des Herzens, verliert seine Seele. Aber jezt strafet man den Ehebruch gar gelinde; welches ganz unrecht ist: und den Diebstahl, den man gelinder strafen sollte, denn den Ehebruch, nämlich so er aus Leibesnothdurft geschieht, strafet man mit großem Ernste." Ihm entging also die schöne Seite der alt= germanischen Gesetzgebung über den Diebstahl, daß ein so tiefer Sinn für die öffentliche Ordnung und zugleich für Menschenwürde darin sich aussprach. Nicht freilich, daß er überhaupt in die Richtung der neueren Gesetzgebung einlenkte, das Unsittliche, Unwürdige, Schandbare so sehr zu vernachläßigen und vor der Menschenhaut zu schonen. Wir entnehmen es aus seinen Rügen,

1) Walch, XXII, 2199, 1491.

daß die Juristen das siebente Gebot ganz äußerlich allein auf den Diebstahl zögen, daß der Ehebruch so gelinde bestraft werde. Sein Urtheil geht hervor aus der damals noch seltenen christlichen Humanität, die dem Menschenleben einen unendlichen Werth_beilegt, aus dem Bestreben, die christliche Billigkeit und Milde der heidnischen, antiken und germanischen strengen Gerechtigkeit, dem Barbarisch-Grausamen der mittelalterlichen Strafgeseße und Ge= rechtigkeitspflege gegenüber geltend zu machen. Daher auch, daß er, so lebendig das gegen das Eindringen des fremden Rechtes sich sträubende Volksgefühl in ihm war, doch nur selten dem heimischen Rechte das Wort redete. Er nannte wohl „das Regiment", das durch den Sachsenspiegel geführt werde,,,darnach dies Land sich hält", gleich dem der Römer ein fein Regiment, ließ sich aber auch, und weit nachdrücklicher, dawider aus; wider die große scythische Barbarei und Härtigkeit des sächsischen Rechts, wie es gar strenge und scharfe Geseze hätte, wider die Ungunst desselben gegen die Frauen, die Verkehrtheit der Juristen, die ihm obenein falsche Deutungen gäben, indem sie es ohne richtiges Verständniß auslegten und anwendeten u. s. f.

Für zu hart erklärt er die Strafgesehe über den Diebstahl bei noch einem andern Punkte. Was er über den Kirchenraub sagt, zeugt von eben so großer Unbefangenheit als ein Ausfall auf die Habsucht der Geistlichkeit, den er damit verbindet.,,Darnach strafet man den Kirchenraub härter als Alles, nämlich mit dem Nad; so doch eines geweiheten und ungeweiheten Dinges gleicher Brauch und Werth ist; aber weil das Heiligthum verunehret ist, wird solche Schärfe gebraucht. Es brauchen hier die Prälaten eine abergläubige Härtigkeit, die wider Niemand also sehr wüthen, toben und fluchen, als wer ihnen ihre Einkünfte, Eigenthum, Gold und Silber nimmt. Da haben sie, wie der Argus, mehr denn hundert Augen. Aber daß dieweil so viel tausend Seelen verderben, und sie die Christenheit mit so viel Hurerei, Ehebruch und anderer greulicher Unzucht verunreinigen, geschweige des unersättlichen Geizes mit ihrer Simonei, Lücken und Betrug, das strafet Niemand, sondern man hält Die in groBen Ehren, die solches thun. Vielleicht strafen sie geringe Sünden so hart, daß die schweren Laster nicht ihnen, sondern Gott zustehen mit der Schärfe zu strafen. Und ich glaube, daß es wahr

sei, daß Gott ihm desto schärfere Strafe vorbehält in großen Lastern, je härtere Strafe sie brauchen in den kleinern. Sie thäten viel besser, wenn sie der Kirchenräuber und anderer Diebe schoneten, wie sie wollen, daß Gott ihrer schone. Aber wenn sie der Kirchendiebe schoneten, würden sie gezwungen, Armuth_halber frömmer zu leben. Darum schonen sie ihrer nicht, auf daß auch Gott ihrer nicht schone." Deutlich erhellt aus diesen und ähnlichen Aeußerungen, daß der ihn erfüllende Standesgeist ein edler war, gerade der Gegensatz des gemeinen und schlechten einer großen Anzahl der reformistisch gesinnten oder redenden Doktoren und Prälaten in älterer und neuerer Zeit, die sofort auf die andere Seite traten, wenn aus anerkannter und hindurchdringender Wahrheit Gefahr für ihren Nußen hervorging 1).

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Nach den Prälaten kommen die Stegreifritter an die Reihe, die,,rauben und stehlen für einen ehrlichen Titel achten", von deren Raublust die Kaufleute oft schmerzlich zu leiden haben, ,,und werden unter ihnen, seht er kaustisch hinzu, bisweilen diejenigen gestraft, die sich nicht wehren und Widerstand thun können.“ Die Unsicherheit, die Fehde, die Gewaltsamkeiten nahmen eben jezt wieder überhand und riefen die allgemeinsten lautesten Klagen, namentlich auch der Bürgerschaften über den unbändigen, rauf- und raublustigen Adel und die Erbärmlichkeit und Unzulänglichkeit der Justiz hervor. Dann die Wucherer, die Spieler, die betrügerischen Kauf- und Handwerksleute. Der Wucher, der ihn späterhin noch oft in Feuer und Flammen sette, erregt ihn auch schon in dieser Zeit.,,Von Wucher spricht Cato: die Privateigenthum stehlen, legt man in Ketten und Banden, die Räuber des gemeinen Guts leben in Gold und Purpur. Daher ein Wucherer ein Blutsauger des Volks genannt, einem Wurme verglichen wird, der in der Nuß oder im Apfel sizet und Alles darin zernagt. Also verschlinget ein Wucherer mit

1) Walch XXII, 2212.

seltsamen und heimlichen Fündlein das Vermögen der Stadt." Die Juden meinten, es sei ihnen zugelassen, ja geboten, Fremden auf Wucher zu leihen, ihren Brüdern aber sollten sie leihen was noth ohne Wucher. Die Christen wären aber jegt ärger als die Juden, denn sie wucherten auch mit ihren Brüdern. Schon hierbei wir kommen darauf zurück- und beim Zunächstfolgenden übertreibt er, tadelt Unschuldiges, fordert Unthunliches und schießt fehl, in Folge einer unzureichenden Kunde und falscher Ansichten vom täglichen Verkehr und dessen Wesen und Erfordernissen, so preiswürdig und theilweis praktisch sein Absehen und Bemühen ist, auf die in demselben liegenden Verleitungen zur Unredlichkeit und Lieblosigkeit aufmerksam zu machen und die Gesinnungen der Redlichkeit und Liebe lebendig anzuregen. Zu einer fast unerträglichen Höhe däucht ihm der Betrug im Handel und Wandel gestiegen zu sein, wobei er unter Anderm so weit geht, die Ursache des Gebrauchs, „daß der Verkäufer ein Ding theurer beut, und der Käufer weniger darauf beut als es werth ist," darin zu finden,,,daß der Betrug so gemein worden ist, daß Niemand dem Andern auf seine ersten Worte trauen will. Wehe der Welt!" ruft er aus, denn so weit sei es gekommen, daß Einer, wenn er einen Andern betrogen, sich nicht einmal ein Gewissen daraus mache, sondern meine, es wohl ausgerichtet zu haben, daß er den Nächsten geäfft. Allein,,jedermann in allen Häusern und Gaffen" klagte über die Verbreitung und Zunahme der Unredlichkeit, so daß er troß einiger Ueberstrenge doch Anklang fand, zumal da, wo noch die meiste sittliche Gesundheit, Tüchtigkeit und Gewöhnung war, im Mittelstande. Es wirkte desto tiefer, wenn er, das wahre Bedürfniß und das dunkle Verlangen des Volkes in Wittenberg, in Deutschland, nach einer reineren Sittlichkeit und Lehre deutlich erkannte und vorausfühlte und durch das zutreffendste Wort sowohl noch mehr weckte und zum Bewußtsein brachte als befriedigte. Es wurde im Innersten als unwidersprechliche Wahrheit empfunden, wenn er bei diesem wie bei allen Geboten vom höchsten christlichen Standpunkte aus den Hörern ins Gewissen redete, hier, wie man schon die Liebe nicht, sondern die Begierlichkeit habe, wider das Gebot fündige und ein Dieb vor Gott sei, wenn man sich auch nur Reichthum wünsche und ihn dem Nächsten mißgönne, dem man Gunft der

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