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macht den Unterschied zwischen Kain und Abel." Was „dargebracht wird, ohn daß das Herz dabei ist, das ist eitel und Lüge. Fehlt das Herz, so wird alle Zeit geirrt, man verfällt in Gottes Zorn, wird der Ruhe in ihm beraubt und verlustig; es wird dann nichts gesucht als Eitelkeit, und statt der (wahren) Ehre sucht man Schande."

Hierdurch hat er sich nun erst den Weg gebahnt, um stufenweis an den Gegenstand heranzukommen. Zunächst spricht er von den Kirchweihen. Sie sind sammt allen bei ihnen üblichen Ceremonien nichts Anderes als ,,Anweisungszeichen, wie wir Gott das Herz weihen sollen." Was fragt aber Gott nach dem Kirchengebäude, dem bloßen Zeichen, wenn es nicht das durch dieses Bezeichnete in sich hat?

Er bemüht sich sodann, gründlich den Wahn zu zerstören, als sei die Theilnahme am Feste, den vorgeschriebenen Gebräuchen, Werken, ein echter Beweis des Verlangens nach Christo, ein wahrhaftes Kommen zu demselben. Sie sei ohne alle sitt liche und religiöse Bedeutung, beruhe lediglich auf Selbstsucht, und dies führt ihn auf die Tagsfrage. Die Selbstsucht herrsche besonders zu dieser Zeit, wo das Volk durch die Verführer, Lügenprediger (fabulatores), in dies Laster geführt würde, da es vielmehr von demselben hinweggeleitet werden sollte.,,Solche find, die den Ablaß predigen, von welchen ich zum Exempel, weil es Viele begehrt haben, ein Weniges reden will. Denn ich habe davon schon Mehres geredet, vornämlich da uns der AbLaßaufzug (pompa) vor der Thür ist, damit ich entschuldiget sei und ihr von der Gefahr falscher Meinungen frei werdet."

Weist er nun hiermit deutlich darauf hin, wie ihn seine Stellung und Predigerpflicht dringe, sich über die Sache zu crklären, so sieht man aus dem Folgenden, daß er schon erkannt hat, es dürfte einem Zusammentreffen mit dem Papstthume selbst gelten, sein Angriff könne wenigstens so ausgelegt werden. Leicht möglich, daß dahin gehende Urtheile sofort nach Anschlag der Thesen verlautet hatten. Der Bischof von Brandenburg hatte es ihm gewissermaßen vorhergesagt und er selbst hatte es sich vorhersagen müssen. Er sucht den Zusammenstoß zu vermeiden, der Mißdeutung zu begegnen. Er hatte noch nicht angefangen, an dem Papstthume und dessen Berechtigung zu zweifeln. Er

beginnt daher mit der Verwahrung: „Zuerst bezeuge ich (protestor), daß des Papsts Abschen richtig und wahrhaftig ist (intentio recta et vera),“ seßt jedoch hinzu: „zum wenigsten Dasjenige, was dem Wortverstande nach die päpstlichen Ausschreiben besagen," die freilich minder anstößig als die Ablaß - Predigten waren. „Sodann, fährt er fort, sind auch vielleicht die Worte, welche die Ablaßprediger in die Welt posaunen, in einem gewissen Sinne wahr; doch nöthigen sie zu schließen, daß fie entweder nicht aufrichtig gesagt oder nicht richtig verstanden werden." Er geht nun tiefer in die Sache ein, auf den Angelpunkt, die Lehre von der Buße. Er dringt auf evangelische Buße, verwirft die Genugthuungen unbedingt, und auch das Bekenntniß mit dem Munde, also gerade die Theile der im gewöhnlichen Sinne genommenen Buße, mit denen der Ablaß seine ganze Grundlage und der Priestereinfluß seine wesentlichste Stüße verlor. Er hatte schon in den Predigten über die zehn Gebote beschränkend von der Ohrenbeichte gesprochen. Hier geht er noch weiter. In der ältesten Kirche war es üblich gewesen, die Sünden mehreren Mitchristen zu bekennen und sodann ein öffentliches Bekenntniß vor der Gemeinde abzulegen. Erst Leo I. bemühete sich, das lettere aufzuheben, und forderte bei schwereren Vergehen ein geheimes Bekenntniß. Noch im 9. Jahrhundert waren beide Gewohnheiten gültig, daß man entweder blos Gott seine Sünden gestand, oder sie auch dem Priester beichtete. Erst durch Innocenz III. wurde 1215 die Ohrenbeichte allen katholischen Christen im hierarchischen Anliegen zur Pflicht gemacht, und noch später zu einem Sakrament erhoben. Er erklärt sich nun gegen die Ohrenbeichte freilich nicht geradezu, aber auf eine Weise, in welcher ein noch umfassenderer Widerspruch lag, indem er den Grundsaß hervortreten, wenigstens durchblicken läßt, daß keine spätere Sahung als christlich und verbindlich anzuerkennen sei, für welche sich nicht eine deutliche Begründung im Schriftworte finde. Er unterscheidet zwischen öffentlichem und geheimem Bekenntnisse. Von dem erstern rede Jakobus: bekenne Einer dem Andern seine Sünde. Doch deutet er diesen Ausspruch keineswegs auf die Ohrenbeichte. Von dieser, der „geheimen,“ sagt er vielmehr, was sie anlange, so wisse er keine Stelle, wo die Schrift davon spreche. Auf dieselbe Weise erklärt er sich über

die Genugthuung. Die, welche der Läufer fordre, sei die „Pflicht des ganzen christlichen Lebens, allgemein, Allen auferlegt und öffentlich," also etwas ganz Andres als die Genugthuung im herkömmlichen kirchlichen Sinne, dieser gegenüberstehend wie die allgemeine durch die Schrift gebotene Christenpflicht des Sündenbekenntnisses der geheimen Beichte vor dem Priester. Aber nur an dieser wie an der besondern Genugthuung war der Hierarchie gelegen, jene im Hintergrunde verschwinden zu lassen ihr Nußen. Er will die Ohrenbeichte den Herren Juristen“ sind die Kanonisten gemeint überlassen, damit sie ihrerseits erweisen, wo nach göttlichem Rechte die Genugthuung und die Beichte, wie sie jeßt üblich, dargethan werden. Er wiederholt:,,ich bekenne nicht zu wissen, wo die geheime Beichte und Genugthuung gelehrt und anbefohlen werden.“

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Von diesen Vordersägen gelangt er sodann zu folgenden Schlüssen in Beziehung auf den Ablaß: der Ablaß seht wahre Buße (Reue, contritio) voraus, soll bekräftigen, daß die Buße eine wahre sei; darin besteht sein Nußen, dazu soll er vornämlich dienen. Nun aber hebt er nur die priesterlich auferlegten Genugthuungen auf, und so ist zu fürchten, daß er häufig der innern wahren Buße entgegenwirkt. Denn der wahrhaft Büßende sucht gar nicht Ablaß und Straf-Erlassung, sondern Vollziehung. Auch die innere Buße ist oft keine wahre, nur Das, was man Galgenreue nennt. Sie pflegt bei Denjenigen vorzukommen, die leicht wieder rückfällig werden, was seinen Grund darin hat, daß ihnen nicht eigentlich die Sünde leid, sondern die Strafe mißbeliebig ist, daß ihnen nicht jene, sondern im Grunde nur Gottes Miffallen an der Sünde mißfällt, daß sie also fern find von der Liebe Gottes und seiner Gerechtigkeit. Die wahre Buße fließt aus dieser her, duldet also die Strafe gern, wünscht selbst, daß die beleidigte göttliche Gerechtigkeit durch dieselbe versöhnt werde, begehrt also nicht Ablaß, sondern Kreuz.

Und so schließt er denn, schon mit einer Andeutung, daß sich der Antichrist im Ablaßwesen offenbare,,,Sehet also, welch ein gefährlich Ding die Ablaßpredigt ist, die der Gnade zuwider (praecisa gratia) lehrt, die Genugthuung und Strafe fliehen, so daß zu fürchten, daß sie die Wirkung des Irrthums ist, die der Apostel vorher verkündiget hat. Wie kann sonst so leicht

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fertig die wahre Buße und zugleich so mühelos zu erlangender und so reichlicher Ablaß gepredigt werden, da die wahre Buße Strafvollziehung begehrt, jener sie gar zu sehr schwächt? Werden wir entschuldigt sein, wenn wir sagen, die wahrhafte Buße sei von der vollkommenen zu verstehen? es sei nicht eben nöthig, das Volk zur vollkommenen anzuleiten? Aber warum fangen die Zöllner und Sünder die vor den Heiligen bei Gott Gerechtfertigten mit ihr an? Zu ihr sind gerade Alle zu ermahnen."

Wir fanden dieselben Gedanken, doch schärfer zugespißt, in der Disputation. Den Gebildeten und Gelehrten sagte er weit mehr und was er ihnen sagte mit stärkerem und lebendigerem Ausdrucke. ')

1) Löscher I, 734 ff. Walch XIX, 929 ff.

Achtes Hauptstück.

Schluß.

Rückblick auf die fünf und neunzig Streitsäge über den Ablaß. Grundsäge über Gehorsam und Widerstand. Spätere Aeußerungen, Selbstbe= kenntnisse und Urtheile. Beweggründe, Absichten, Erwartungen. - Das Sendschreiben an den Erzbischof Albrecht vom 31. Oktober.

-

Mehrfache Bedeutsamkeit des Angriffs (Würdigung Luther's, sein Alleinstehen.)

Nückblick auf die fünf und neunzig Streitsäße über den Ablaß.

Wir haben uns den Gang der Ereignisse und der Entwickelung vorgehalten, wodurch Luther darauf hingeleitet wurde, den Ablaßunfug nachdrücklich anzugreifen. Wir widmeten vornämlich den fünf und neunzig Thesen, durch welche er den Hauptschlag führte, eine längere Betrachtung, und stehen nun an einem zur Umschau einladenden Punkte, dem Schlusse seines ersten Lebensabschnittes, in welchem er so tief in die Elemente der Zeit eintauchte und ob er auch ureigenthümlich nach seinem Wesen, Streben und Bildungsgange erscheint und eine große Wirksamkeit schon begonnen hatte, doch noch weit mehr bestimmt wurde als selbst bestimmte. Auch erübrigen noch ein paar Nachträge und Erläuterungen. Wir gehen dabei von einem Rückblicke auf die Thesen aus, die die ganze Eigenthümlichkeit seiner Art und Schriften schon abspiegeln, obwohl noch nicht vollkommen, deutlich und sicher, wie er auch selbst, als er sie schrieb, noch nicht der vollendete Luther war, sondern auf der Grenzscheide seiner

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