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daß der Ablaß stehen daß aber der Ablaß

Mit einem Worte, das Ergebniß ist, bleibt und der Papst seine Ehre behält aufhört eine Geldquelle, der Papst ein Tyrann der Kirche zu sein, gerade Das zu sein, was sie waren und sein wollten, daß sie zurückgewiesen werden auf die Bedeutung und in die Schranken, die sie in der älteren Kirche gehabt und überschritten hatten und in Uebereinstimmung mit dem Evangelium haben konnten und durften, das durch sie verdrängt war. Wir können hier noch ein Mal die Bemerkung machen, wie leicht er für eine durchgreifende Reformation auf der Grundlage des Bestehenden und auf dem organisch gesetzlichen Wege hätte gewonnen werden können, und wie sehr er der Mann für eine solche gewesen wäre, wegen seiner tiefen Einsicht, seiner geschichtlichen und kirchlichen erhaltenden Sinnesart; zugleich aber, wie wenig er bei seinem Ernst und Feuergeiste zum Werkzeuge einer Besserung taugte, wie sie bei den vorhandenen Zuständen und der Geistes- und Willensrichtung der Häupter allerhöchstens denkbar gewesen wäre, und wie nothwendig bei seinem Sinne, seiner Kraft und Art und den Verhältnissen und Persönlichkeiten, die ihn fern und nahe umgaben, eine gewaltsamere Bewegung erfolgen mußte.

Allein so bestimmt das Ergebniß hervortritt, das wir so eben bei unsrer Betrachtung der Ablaßthesen gewannen, man sagt doch mit vollem Rechte, daß seinen Begriffen und Ansichten die volle Klarheit und wissenschaftliche Durchbildung und Harmonie abgehe, daß Wesel bei der Abfassung seiner Schrift gegen den Ablaß theoretisch schon weiter vorgeschritten gewesen, als es Luther jest war, der seine Polemik minder bewußtvoll und umfassend nicht so sehr gegen das ganze Institut und dessen lehte Gründe, sondern mehr gegen augenblickliche Uebelstände richtete. Nur ist dies nicht so zu verstehen, daß seine Umschau und sein Angriff bei diesen stehen geblieben wären; zu offenbar sucht er die Verderbniß im Ganzen der Kirche und des Lehrsystems, zu klar hat er schon die klaffende Abweichung des Bestehenden von dem ursprünglich Evangelischen ins Auge gefaßt. Er verzweifelt eben deshalb an der Befähigung aller dazu sich darbietenden, angewendeten und angerathenen Werkzeuge, Mittel und Kräfte, selbst des Papsts und der Koncilien, die nöthige Besserung zu erwirken. Neben Wesel hatte Wessel nicht blos den Ablaß weit III.

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entschiedener verworfen, als cs Luther thut, sondern auch seine Bestreitung weit systematischer durchgeführt als Luther, den wir mit Dem, was jene Beiden darüber geschrieben, auch in dieser Zeit schwer. lich werden bekannt halten dürfen, wenn wir seine Thesen damit vergleichen. Zum wenigsten könnte nur eine mittelbare Bekanntschaft damit angenommen werden und eine solche mag stattgefunden. haben, wie sie auch leicht möglich und wahrscheinlich, da sich die weselischen und wesselischen Ansichten vielfach verbreitet hatten. Um so mehr erklärt sich dann die theilweis sehr nahe Uebereinstimmung der lutherischen mit ihnen. Da indeß Luther gerade wie besonders Wessel bei seiner Bestreitung von dem evangelischen Begriffe der Buße, und auch sonst von den Grundbegriffen jener vorreformatorischen Männer ausging, so kann er auch sehr wohl selbständig auf manche seiner Folgerungen gekommen sein. Hätte er die betreffenden Schriften jener Männer gekannt, welcher Grund wäre denkbar, daß er, indem solche Autoritäten ihm so wichtig waren, sich nicht, und daß er auch späterhin sich nicht auf sie berufen? Wie angelegentlich wies er auf Tauler, auf die deutsche Theologie hin, wie groß war seine Freude, als er nach ein paar Jahren mit Wessel's Schriften bekannt wurde und so viel Uebereinstimmendes fand. Und was noch mehr sagen will, wie ganz unerklärlich würde das Unklarere, Unbewußtere und Beschränktere seiner Erkenntniß und Bestreitung sein, so viel Schwanken und Unsicherheit bei ihm, wo er aufs sichtlichste mühselig und angstvoll nach Klarheit, nach einem festen Boden ringt, auf welchen ihn die Bekanntschaft mit Wesel's und Wessel's Polemik håtte gestellt haben müssen? Fast alles, was auf den Urzustand, den er ins Auge faßt, auf den Gegensaß des Bestehenden zu demselben, das Bestreben, den Ablaß, das Bußwesen, die Stellung des Papstes auf ihn zurückzuführen, sich bezieht, und noch mehr was er darüber nicht sagt, beweist, wie mangelhaft überhaupt seine geschichtliche, seine literar- geschichtliche Kunde bei sonst großer Gelehrsamkeit war. Wie Vieles würde er klarer gedacht und gesagt haben bei einer umfassendern, die ihm so viel Willkommnes, so Viel geboten hätte, das ihn aus so manchem Zweifel herausgerissen haben würde. Denn in der That, zweifelnd und unfest sehen wir ihn in hohem Maaße, seine Erkennt: nicht blos die geschichtliche ist noch unsicher fast

niß

überall, wo es sich nicht um seine religiösen und theologischen Grundanschauungen und Begriffe, um Punkte handelt, über welche sie ein bestimmtes Maaß an die Hand geben.

Offenbar fließt die Unsicherheit seiner Erkenntniß und seiner Polemik - denn auch sie ist unsicher, wo es jene ist zum großen Theile aus der Pietät und dem Vorurtheile her, womit er am Bestehenden festhält, aus seiner hingebenden redlichen Pietät, die ihn so inkonsequent macht, wie die Selbstsucht umgekehrt naturgemäß und leicht mit Folgerichtigkeit handelt; aus der Eingenommenheit, deren ganze Gewalt er an sich erfuhr und die ihn späterhin so oft duldsam machte und vor Gewaltsamkeit bewahrte, wo Andre neben ihm, denen er dann Einhalt that, Gewalt brauchten oder zu üben trachteten.,,Das Gefängniß ist also gethan, daß der gemeine Mann durch päpstliche Tyrannei und Gesch im Gewissen so hart verstrickt und geschwächt ist am Glauben, daß ers nicht kann so plöglich fahren lassen, und sein Gewissen festigen, daß des Papsts Ding unrecht, und dieser Brauch recht und evangelisch sei. Hab doch ich selbs wohl drei Jahr mich geärbeitet, ehe ich aus des Papsts Geseßen mein Gewissen erlöset hab, mit täglicher Uebung des Evangelii, in Predigen, Lesen, Trachten, Disputirn, Schreiben und Hören: wie sollt denn der gemein Mann so schnell heraus zu bringen sein." Ehrerbietung und Befangenheit verhindern ihn offenbar gleich sehr, zu fest bestimmten Ansichten und Grundsäßen über die Grenzen der Denk- und Lehrfreiheit, der Autorität des Papsts, der Kirche zu gelangen. Wo der Papst nicht als solcher redet oder handelt, da ist er ihm ein fehlbarer Mensch wie Andre, auch soll er in Glaubenssachen nichts bestimmen dürfen ohne eine Kirchenversammlung. Dennoch wird es nicht vollkommen klar, wiefern er ihn auch als öffentliche Person für fehlbar oder untrüglich hält; und wenn er der auf einem Koncil versammelten Kirche das Recht zuerkennt, Zweifel in Glaubenssachen zu lösen, Gewisses festzusehen, so scheint es doch wieder oder es ist mehr wie Schein als ob er weiter Vernunft- und Schriftbegründung zu Kirchenbeschlüssen für nöthig erachtete, die den Einzelnen verbänden. Eine ähnliche Unbestimmtheit begegnet uns mehrfach, wo er den Papst anzugreifen und nicht anzugreifen scheint. Bisweilen und eben hier ist jedoch seine Unsicherheit gewiß nur eine scheinbare, und der Schein ent

steht nur durch seine Zurückhaltung, durch die Situation. Wir können nicht zweifeln, daß er über Manches gewiß war, worüber er nur noch nicht gerathen hielt, sich rücksichtslos auszusprechen, daß er innerlich schon weiter vorgeschritten war, als es selbst die Resolutionen bekunden, wie er bei den Thesen Vieles dachte und nicht sagte, womit er erst in jenen hervortrat. Die Lage gebot und erklärt diese Vorsicht um so mehr. Sein theils wirkliches, theils scheinbares Schwanken hat nicht selten seinen Grund in dem unklaren,,verworrenen" Zustande selbst. Es fanden eine Menge der gröbsten Mißbräuche gegen die Kirchengesete statt, die, wie z. B. die Pfründenhäufung, von den Päpsten selbst geduldet, ge= fördert, geübt wurden. So war es gerade auch, und noch ver wickelter mit dem Ablaß. Getadelt beriefen sich die Päpste und ihre Fürsprecher auf die Kirchengesche und Kirchenlehre, welche die Rüge nicht traf, auf die unschuldigen päpstlichen Intentionen, die päpstliche Schuldlosigkeit bei Ausschreitungen, die ihnen nicht einmal bekannt. Grenzenlos, jedoch bestritten waren die Ansprüche der Päpste auf Unfehlbarkeit und Verbindlichkeit ihrer Erklärungen, Gebote, Anordnungen. Streitig waren die Machtbefugnisse der Päpste und Kirchenversammlungen, die Statthaftigkeit und Art der Unterscheidung zwischen römischer und allgemeiner Kirche. Nur erst durch päpstliche Bestimmungen, noch nicht durch Kirchengesehe stand die Meinung vom Schahe der Heilgenverdienste, der Sag fest, daß der Papst auch andre als Kirchenstrafen erlassen könne, und weiter die Gewalt der Päpste im Fegfeuer. Ging man nun bei einem Angriffe von der, auf päpstlicher Seite wohl selbst geforderten, oder aus manchfachen Rücksichten sich empfehlenden Voraussetzung aus, daß der Papst wolle, was die Kirchengesehe vorschrieben, so konnte man in folchen Fällen mit vollkommenem Rechte für und wider den Papst reden und eine schwankende Unbestimmtheit nur schwer vermeiden. Das Eine und Andre trifft bei Luther ein: es hat uns nicht entgehen können, und eigne Aeußerungen von ihm werden es uns noch deutlicher erkennen lassen. Auch seine Ansichten über Gehorsam und Widerstand hängen damit zusammen, zu deren genauerer Betrachtung wir uns jezt zunächst wenden wollen. Es erscheint eine solche um so nothwendiger, wegen mehrfacher und nicht geringer Mißverständniße nicht blos einzelner Meinungen oder Aus

sprüche Luther's, sondern eben des wahren Sinnes und Zusam menhangs seiner Gedanken über den Gegenstand. 1)

Grundsähe über Gehorsam und Widerstand.

Schon in der Psalmerklärung hörten wir ihn dringen auf Demuth und Leiden, aber auch auf Thun und Ueberwinden durch) Leiden. Wir sahen ihn gleichzeitig in der rüstigsten Thätigkeit, in Kämpfen begriffen, erfüllt vom entschlossensten Muthe. Gerade so in den Predigten, in der Erklärung des Vaterunsers. Da forderte er, Christen sollten sich nimmermehr selber rächen, lieber Unrecht leiden als processiren, die Obern nicht schelten, Bedrückungen der Gewaltigen ruhig über sich ergehen lassen: nicht aber ein stummes knechtisches Dulden. Den Unrecht Uebenden sollte ihr Unrecht vorgehalten, wie von den Märtyrern, von dem Erlöser sollte die der Sünde angehörende Gewalt erduldet und bekämpft werden. Niemand sollte der Gewalt Gewalt entgegensehen, Jeder aber zur nachdrücklichsten Gegenrede nicht blos berechtigt, sondern verpflichtet sein. Er selbst tadelte Raubsucht, Heuchelei, Druck und Unrecht aller Art an der Hierarchie, am Adel, den weltlichen Fürsten, überall. Die schwere Pflicht, die Gefahr der offnen Rüge der Mißthaten der Obern wollte er vom Prediger am wenigsten gemieden wissen. Die Untern sollten auch tyrannischen Herren gehorchen, nicht, leichtfertig sie durchziehend, die Ehrerbietung gegen sie aus den Augen sehen, weil Gottes Stelle vertrete, wer die öffentliche Gewalt inne habe; allein aus demselben Grunde sollten die Obern um so mehr zu einem gemeinnüßigen, gerechten und gütigen Regimment verpflichtet, als um so schwerere Vergehen Machtmißbräuche anzusehen sein, weil ihr Regiment nach seinem Wesen und seiner Bestimmung nicht sowohl als eine Herrschaft, sondern als ein Amt, ein Dienst zu betrachten.

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Aehnlich nun in den Streitfäßen und Erläuterungen. Man soll den Obern Gehorsam leisten, selbst den tyrannischen, auch offenbares Unrecht, das von ihnen ausgeht, duldend ertragen, je

1) Von beider Gestalt des Sacraments zu nehmen und anderer Neuerung, Plochm. XXVIII, 300.

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