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Bilder gekleidet, die aus der äusseren Welt entnommen sind*), die aber, weil sie einem übersinnlichen Ideal zum Ausdruck dienen, selbst in übernatürlichen Vorgängen bestehen müssen. So bilden sich die rein idealen Wundersagen, welchen keine äussere Realität zu Grunde liegt, in welchen nur innere fromme Erfahrungen und Hoffnungen des Gemüths einen symbolisch-bildlichen Ausdruck finden. Doch ist dabei wohl zu beachten, dass die solche poetisch-symbolischen Sagen producirende religiöse Phantasie nicht zu unterscheiden pflegt noch unterscheiden kann zwischen der idealen Wahrheit und ihrer sinnlichen Einkleidung; sie wird sich der idealen Wahrheit nicht in rein geistiger Form und in abgezogenen Begriffen bewusst, sondern nur in der sinnlichen Form der poetischen Intuition; darum glaubt sie auch an die Wirklichkeit der von ihr selbst producirten Wundergeschichte mit derselben unmittelbaren Gewissheit, mit welcher sie von der Wahrheit der darin enthaltenen religiösen Idee überzeugt ist. Die Geschichte aller höheren Religionen, insbesondere des Christenthums, ist reich an Beispielen solcher Wundergeschichten, in welchen der geschichtliche Verstand nichts anderes als poetische Realisirung von religiösen Ideen erblicken kann. Indem wir aber die Entstehung dieser Erzählungen so aus psychologischen Bedingungen und Motiven des religiösen Geistes der Individuen und Gemeinden erklären, sind wir weit entfernt von einem bilderstürmenden Rationalismus, der die Wunder aus Verstandesfanatismus bekämpfte und verächtlich machte, weil er sich nicht in das religiöse Bewusstsein vergangener Zeiten zu versetzen vermochte. Es ist gerade die Entwicklungslehre, welche die Wunden, die sie dem naiven Glauben schlägt, anch wieder zu heilen weiss; denn sie lehrt uns, dass auch die höchsten geistigen Wahrheiten sich im menschlichen Bewusstsein nur allmälig entwickeln können, und dass zu den Gesetzen dieser Entwicklung eben dies gehört, dass das Geistige sich zuerst in sinnliche Hüllen kleidet und erst allmälig von dieser Verhüllung sich befreit. Wer einmal dieses Gesetz begriffen hat, der ist ebensoweit davon entfernt, die Hülse vorzeitig zu zerstören, ehe die Frucht gereift ist, wie davon, die Hülse als für immer nothwendig und unantastbar zu vertheidigen. Dem gereiften Glauben ist die Welt selbst das eine grosse Wunder der

*) Vgl. das oben (S.417 ff.) über die religiöse Volkssage Bemerkte.

successiven Realisirung des göttlichen Ideals; darum ehrt er in allen Wundersagen die schönen Sinnbilder des einen grossen Wunders der göttlichen Weltregierung und Menschheitserziehung, dieses himmlischen Schatzes, den die Menschheit nicht anders als in irdenen Gefässen zu bergen vermochte. So bleibt es auch für uns bei dem Wort Goethes:

„Das Wunder ist des Glaubens liebstes Kind!"

3. Capitel.

Der Mensch im Licht des Gottesglaubens.

„Herr, was ist der Mensch, dass Du sein gedenkest, und des Menschen Kind, dass Du Dich seiner annimmst!" Dieses Psalmwort ist ein klassischer Ausdruck der zwei Seiten, unter welchen sich der Mensch im Lichte des Gottesglaubens darstellt: seiner Niedrigkeit, Ohnmacht, Hilfsbedürftigkeit im Gegensatz zur göttlichen Erhabenheit, und hinwiederum seiner Hoheit und Würde im Unterschied von der übrigen Kreatur, seiner Gottverwandtschaft und Gottähnlichkeit. Auf der Stufe der Naturreligion, wo der Mensch sich und seine Gottheit nur als Naturwesen auffasst, ist es nur der Unterschied der Macht, nicht des Wesens, was den Menschen von seinen Göttern scheidet; mit der Versittlichung der Religion vertieft sich der Unterschied nach der sittlichen Seite bis zum äussersten Gegensatz zwischen dem heiligen Gott und dem sündigen Menschen, der nur noch als Geschöpf und Unterthan, nicht mehr als Kind Gottes gedacht wird. Indem aber das sittliche Selbstbewusstsein so erstarkt, dass der Mensch in der Verähnlichung mit dem göttlichen Ideal seine eigene Bestimmung erkennt, tritt auch das Bewusstsein der Gottverwandtschaft wieder hervor, die aber jetzt nicht mehr als physische Blutsverwandtschaft, sondern als geistige Wesensgemeinschaft gedacht wird, die zunächst nur als göttliche Anlage gegeben ist, deren Verwirklichung im Kampfe mit der ungöttlichen Natürlichkeit durch religiöse Erlösung und sittliche Bildung sich vollziehen soll. Wir haben

also zunächst den Menschen nach seiner göttlichen Idee, dann nach seiner ungöttlichen Wirklichkeit und endlich nach der Verwirklichung der göttlichen Idee durch Erlösung von der ungöttlichen Natürlichkeit. zu betrachten, woran sich die religiösen Zukunftshoffnungen anschliessen.

Gottverwandtschaft des Menschen. In den animistischen Stammreligionen gilt die Gottheit als die physische Lebensquelle, Stammmutter oder Stammvater ihrer Verehrer, diese sonach als Kinder ihres Gottes im eigentlichsten Sinn des Worts. Da dieses Verhältniss nur ein natürliches, die Gottheit selbst nur Naturwesen ist, so liegt darin noch kein Vorzug des Menschen als solchen vor den übrigen Naturwesen; wohl aber bildet schon diese primitive Vorstellungsweise ein mächtiges Band der Gemeinschaft nicht bloss zwischen dem Stamm und seinem göttlichen Ahnherrn, sondern auch zwischen den Stammgenossen unter einander, die als Abkömmlinge von demselben Gott sich wechselseitig zu Hülfe und Schutz und Blutrache verpflichtet fühlen. Das Blut jedes Stammgenossen ist, eben als das gemeinsame Blut des göttlichen Lebensprincips des ganzen Stammes, heilig und unverletzlich, seine Vergiessung ist ein religiöser Frevel, den zu rächen religiöse Pflicht der Stammgenossen ist. So erhält schon auf dieser untersten Stufe das menschliche Leben vermöge seiner Gottverwandtschaft einen religiösen Werth wenigstens innerhalb des Kreises derselben Kultgenossenschaft; und diese religiöse Werthschätzung ist die Grundlage der sittlichen geworden, wie ja die Elemente des bürgerlichen Strafrechts aus der Sitte der Blutrache hervorgegangen sind. Von einer Werthschätzung des Menschenlebens als solchen aber ist hier noch keine Rede; gegen die Fremden, die nicht Theil haben am heiligen Blut des eigenen Stammes und Stammgottes, kennt man noch keine Pflichten. Die Erweiterung des sittlichen Pflichtverhältnisses erfolgte zusammen mit der des religiösen, aber mit seiner Erweiterung veränderte sich zugleich sein Charakter. Als mit der Vereinigung der einzelnen Stämme zu Völkern sich über ihren Sonderkulten der gemeinsame Kult der nationalen Gottheit erhob, konnten die verschiedenen Stämmen angehörigen Volksgenossen. sich nicht mehr als Kinder des gemeinsamen Volksgottes im Sinn der Blutsverwandtschaft, sondern nur als seine Unterthanen und

Schutzbefohlenen, als sein rechtliches Eigenthum betrachten, der Gott ist jetzt der Vater seines Volkes nicht mehr im physischen Sinn des Erzeugers, sondern im rechtlichen Sinn des Schutzherrn oder Patrons. Damit war das Verhältniss zwischen dem Menschen und seinem Gott gelockert; er weiss sich nicht mehr gleichen Wesens mit ihm, sondern fühlt sich ihm tief untergeordnet als Knecht dem Herrn, als Gebilde seines Willens und Werkzeug seiner Willkür; diese Erweiterung des Abstandes war der nothwendige Weg zur Versittlichung des religiösen Verhältnisses und damit zur sittlichen Erhebung des Menschen als solchen.

Gleichwohl blieb nun auch auf dieser Stufe ein innigeres Verhältniss, eine gewisse Gottverwandtschaft des Menschen wenigstens als Ausnahme für einzelne Menschen vorbehalten. Dahin gehörten zunächst diejenigen fürstlichen und priesterlichen Familien, die mit dem Kultus der nationalen Gottheiten in einem engeren Verhältniss als die übrigen Volksgenossen standen, sei es, dass diese Volksgottheiten geradezu aus ihren besonderen Familiengöttern hervorgegangen waren, oder dass wenigstens der in ihren Familien erbliche Kultus für den gemeinsamen Volkskultus von maassgebender Bedeutung geworden war. Wenn Homer die Könige als „Zeusentstammte" bezeichnet, so ist das nicht bloss bildlich gemeint, sondern es besagt, dass die Adelsfamilien ihren Stammbaum auf Familiengötter zurückführten, die mit den Volksgöttern in mehr oder weniger direktem Zusammenhang standen. Hieraus konnte sich in erblichen Monarchien, wie bei den egyptischen Pharaonen oder den Inkas in Peru, die Vorstellung bilden, dass der jeweilige König der Sohn des obersten Volksgottes sei, gleichsam die concentrirte und einzigartige Verkörperung des göttlichen Lebens, an dem in den Stammreligionen. der Urzeit noch alle Glieder gemeinsam Antheil gehabt hatten. Auch der römische Cäsarenkult war nichts anderes als eine Wiederbelebung dieses alten Glaubens an den göttlichen Stammbaum der herrschenden Geschlechter, der selbst nur als Ueberlebsel des urzeitlichen Glaubens an die Blutsverwandtschaft des ganzen Stammes mit seinem Stammgott zu betrachten ist. Neben dieser Gottverwandtschaft einzelner Geschlechter findet sich aber auch eine solche einzelner Personen, die nicht auf Vererbung, sondern auf individueller Begabung beruht: der Seher, der im Zustand der Ekstase von einem göttlichen

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Geist besessen zu sein scheint, dessen Orakel er vernimmt und kundgibt, der nicht bloss an dem höheren Wissen, sondern auch an der übernatürlichen Macht der Götter Theil hat, dessen Wort eine Zauberkraft des Segens oder Fluchs übt er galt überall im Alterthum als ein höheres, mit der Gottheit geheimnissvoll verbundenes Wesen. Der Zustand der Verzückung, wie er im Dionysosdienst üblich war, hiess Enthusiasmus", die davon Ergriffenen vdeot, in Gott Lebende, weil, wie man glaubte, ihre eigene Seele aus ihrem Leib ausgeflogen und ein göttlicher Geist eingezogen sei. Auf die Besessenheit durch einen göttlichen Geist oder Dämon führte man die Weissagung der delphischen Pythia wie anderer in Ekstase hellsehenden Propheten zurück. Die begeisterten Bakchen tragen den Namen ihres Gottes, weil sie im Zustand der Begeisterung nur noch sein Organ, mit ihm eins geworden sind; ebenso werden auch oft bei den Wilden die verzückten Seher und Zauberer mit dem Namen ihres Gottes genannt, um dadurch die Innigkeit ihrer Vereinigung mit diesem auszudrücken.

Diese Zustände religiösen Enthusiasmus, wie man sie zunächst an einzelnen Ekstatischen und Sehern wahrnahm, wurden für die religiöse Ansicht vom Menschen überhaupt insofern von Bedeutung, als man in ihnen das Vorbild einer Vereinigung mit der Gottheit sah, die sich unter gewissen Bedingungen auch an Andern und Allen verwirklichen lässt. Als Mittel dazu galten bei den Griechen die Mysterien; ihre heiligen Handlungen dienten dazu, die Seelen der Gläubigen in eine geheimnissvolle Verbindung mit dem Leben der Gottheit zu versetzen, deren unsterbliche Lebenskraft ihnen mitzuteilen und damit die Bürgschaft jenseitigen seligen Lebens zu verleihen (oben, S. 199). Kann aber göttliches Leben Jedem, der die heiligen Weihen empfängt, mitgetheilt werden, muss dann nicht in der hierfür empfänglichen Menschenseele von Haus aus schon ein göttliches Element vorhanden sein? Diesen naheliegenden Schluss zogen die orphischen Weisen; nach ihnen ist die menschliche Seele göttlichen Ursprungs und hat die Bestimmung und Fähigkeit, durch heilige Weihen und asketische Uebungen sich von dem Kerker der Sinnlichkeit loszumachen und zu der höheren göttlichen Welt, der sie entstammt, zurückzukehren. Diese orphisch-pythagoräische Seelenlehre hat Plato aufgenommen und mit seiner metaphysischen Ideen

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