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dessen grundlegendes Heilswerk durch das ähnliche Heilswirken seiner Abbilder und Nachfolger stetig durch alle Zeiten herab fortgesetzt wird; dort erscheint er als der einzige überweltliche Gottmensch in unendlicher Erhabenheit über der ganzen sündigen Erdenwelt und das Heilswerk erscheint mit seinem Tode als für immer abgeschlossen. Nehmen wir hinzu, dass auch das Heilswerk Christi von der protestantischen Kirchenlehre noch in der Form vorgestellt wird, die unter Voraussetzung der katholischen Lehre von den Verdiensten und Satisfactionen der Heiligen konstruirt war, die aber zu der protestantischen Verwerfung der verdienstlichen Werke und stellvertretenden Leistungen übel passt (oben, S. 614), so wird sich schwerlich leugnen. lassen, dass die Christuslehre der protestantischen Konfessionen sich. in einer schwierigen und widerspruchsvollen Position befindet. Indessen hat es auch von Anfang der Reformation nicht an Ansätzen zur Verbesserung dieser Mängel gefehlt; sie lagen in der von den traditionellen Theorien unabhängigen praktischen Erfahrung des Glaubens, der auf das biblische Christusbild zurückgehend in ihm das Urbild und die Bürgschaft der eigenen Erhebung zur Freiheit und Seligkeit der Gotteskinder fand; mit dieser praktischen Erfassung des religiös-sittlichen Kernes der Christuslehre war auch schon der Weg zur reineren theoretischen Fassung derselben eröffnet. Wenn Luther lehrt, dass das Gläubigwerden des Menschen die Wirkung derselben Gottesoffenbarung sei, die in Christus erschienen ist, und dass der durch den Glauben freigewordene Christ seinem Nächsten durch die Liebe ein ebensolcher Christus und Heiland werden solle, wie Christus es ihm ward; und wenn die Schweizer Reformatoren in Christus das Haupt der Erwählten und den Anführer der vom Geist getriebenen. Gottesstreiter erblicken: so ist damit thatsächlich schon die Person Christi aus der Transscendenz des dogmatischen Mysteriums herausund in die gliedliche Gemeinschaft des religiösen Gesammtlebens der Christenheit hereinversetzt. Von da ist es aber nur ein kleiner Schritt zu der Erkenntniss, dass das Göttliche in Christus nicht wesentlich verschieden war von dem in den Christen, also nicht eine zur menschlichen Natur hinzukommende „Natur" der zweiten Person der Gottheit, sondern dass es die Wahrheit und Kräftigkeit des menschlichen Gottesbewusstseins war, die in ihm auf ursprüngliche und urbildliche Weise offenbar geworden ist, um von ihm aus sich allen Menschen mitzutheilen.

Indem der neuere Protestantismus diese Auffassung von der Person Christi unter verschieden lautenden, aber in der Hauptsache übereinstimmenden Formulirungen an die Stelle des altkirchlichen Dogmas setzte, verliert die Person Jesu Christi nichts von ihrer praktischen Bedeutung für Glauben und Kultus, sondern sie wird im Gegentheil ein um so wirksameres und werthvolleres Gnadenmittel zur Weckung und Stärkung der christlichen Frömmigkeit und Sittlichkeit, je mehr wir in ihr das echtmenschliche Urbild dessen erkennen, was in uns allen angelegt ist und wozu wir alle bestimmt sind. Allerdings steht damit Jesus nicht mehr wie ein Gott über und ausser der Menschheit, sondern er tritt als der Erstgeborene unter vielen Brüdern", wie ihn schon Paulus (Röm. 8,28) nannte, in eine Reihe mit allen denen, die in seinen Spuren gehend und von ihm lernend sich als Gottes Kinder wissen und fühlen und verhalten. Unter diesen vielen Brüdern finden sich Manche, die obgleich sie jenen Ersten nicht erreichten, doch auch auf irgend welche Art und in irgend welchem Grad sich um das Heil ihrer schwächeren Brüder verdient machten, indem sie ihnen Vorbilder und Vorkämpfer auf der Bahn des Guten und Wahren wurden. Was sollte uns denn hindern, in diesen Propheten der Wahrheit und Heroen der sittlichen Thatkraft und des Opfermuthes Mitarbeiter, Vorläufer und Fortsetzer des Heilswerkes Christi anzuerkennen, in dankbarer Verehrung zu ihnen aufzublicken und an ihrem Vorbild unseren Muth zu stärken? Diese pietätvolle Verehrung des sittlichen Heldenthums, wo irgend es in geschichtlichen oder gegenwärtigen Personen uns entgegentritt, sollte sie dem protestantischen Christen etwa darum verwehrt sein, weil er in Jesus das höchste und unerreichbar erhabene Ideal der religiös-sittlichen Menschheit erkennt? Sollten wir der Sterne uns nicht erfreuen dürfen darum, weil sie an der Sonne Licht nicht heranreichen? Was unter den Sternen die Sonne, das ist Jesus unter den Heroen der Menschheit; darum ist nie zu befürchten, dass sein Licht von diesen verdunkelt werden könnte. Wohl aber liesse sich denken, dass eine protestantisch verweltlichte Verehrung der „Heiligen" d. h. der Heroen im Sinne von Carlyles Hero-worship“ dazu dienen könnte, auch den heiligsten Menschensohn", dem wir das höchste Gut, die Freiheit unserer Gotteskindschaft verdanken, der heutigen Menschheit näher zu bringen, verständlicher und vertrauter zu machen,

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als er es jetzt ist, solange er, auf das Piedestal des kirchlichen Dogmas gestellt, den vergleichenden Blicken sich fast entzieht. Das Irrige des katholischen Heiligenkults wird dann erst ganz überwunden werden, wenn sein wahres Motiv, das Göttliche überall, wo und wie es sich offenbart, in Ehrfurcht anzuerkennen, richtige Befriedigung findet, wenn wir also die Erscheinung der heilsamen Gnade", das erlösende und erziehende Wirken des göttlichen Geistes nicht ausschliessend auf die einzige Person Jesu Christi beschränkt denken, sondern in allen Zeugen der Wahrheit und Helden der That und des Leidens, die an der Vervollkommnung der Menschheit kräftig mitgewirkt haben, die mannigfach individualisirte Strahlenbrechung des göttlichen Lichtes und Verkörperung des göttlichen Lebens anerkennen und dankbar verehren.

3. Capitel.

Kirche und Gesellschaft.

Ursprüngliche Einheit von religiöser und bürgerlicher Gesellschaft. Eine Kirche als rein religiöse Gemeinschaft gab es in den alten Stammund Volksreligionen noch nicht; die Verehrung der Stamm- und Volksgötter war Sache des Stammes und Volkes, das sich als die Nachkommen oder Unterthanen des betreffenden Gottes wusste; die religiösen Pflichten waren ein Theil der bürgerlichen Pflichten und standen unter dem Schutz des Gemeinwesens. Innerhalb des Volksganzen bestanden die engeren kultischen Gruppen der Familien und Geschlechter mit ihren besonderen Festen und Bräuchen fort, in ihren überlieferten Rechten durch die Sanktion des Staates geschützt. An den gemeinsamen nationalen Heiligthümern wurde der Kultus der obersten Volksgötter durch eine Priesterschaft besorgt, die eben dieser Stellung am centralen Heiligthum ihre hervorragende Macht und Würde verdankte. Wo diese Priesterschaft sich als besonderer Stand organisirte, der auf reiche Stiftungen des Heiligthums sich stützte und einen angesammelten Schatz von Wissen und Können als Standesbesitz von Generation zu Generation vererbte, da mochte dieser geist

liche Stand ein gefährlicher und theilweise überlegener Rivale des Königthums werden. So war in Mexiko und Japan der Oberpriester durch viele Jahrhunderte hindurch der thatsächliche Herrscher, der König neben ihm nur eine Schattenexistenz oder die vom Priester völlig abhängige Exekutivgewalt. Auch in der Geschichte Aegyptens und Babyloniens fehlt es nicht an mehr oder weniger andauernden Episoden priesterlicher Oberherrschaft. Einer solchen haben sich die Griechen und Römer dadurch erwehrt, dass sie die Functionen des öffentlichen Kultus gewählten Beamten übertrugen, die der bürgerlichen Obrigkeit durchaus untergeordnet waren. Darum war aber doch auch hier das ganze staatliche Leben von religiösen Bräuchen durchzogen, auf religiösem Glauben ruhend; im Namen der Gottheit wurden Gesetze gegeben und wurde Recht gesprochen, wurde Krieg geführt und Frieden geschlossen; in allen Nothständen wurde der Wille der Gottheit durch orakelkundige Priesterschaften erfragt und ohne ihre günstigen Zeichen durfte keine Volksversammlung gehalten und keine Schlacht geschlagen werden. Das religiöse und das bürgerliche Leben war überall im Alterthum noch in unterschiedsloser Einheit.

Doch fehlt es auch schon damals nicht ganz an Erscheinungen, in denen wir einen Ansatz zur Kirchenbildung sehen können. Dahin gehören die griechischen und orientalischen Mysterienkulte und die orphischen Sekten. Das waren religiöse Genossenschaften, deren Mitgliedschaft nicht mit dem Staatsbürgerthum oder mit der Blutsverwandtschaft einer Sippe von selbst gegeben war, sondern aus freier Wahl auf Grund persönlicher religiöser Bedürfnisse gesucht und Jedem, der sich den Verpflichtungen der Disciplin unterzog, gewährt wurde, gleichviel, welches Volkes, Standes oder Geschlechts er war. war der Anfang einer von den natürlichen socialen Unterschieden unabhängigen rein religiösen Gemeinschaftsbildung. Aber weil sie doch immer noch um den Kult irgendeiner besonderen Gottheit von engbegrenzter Bedeutung sich drehte, konnte sie nicht zu einer umfassenden und dauerhaften Kirche auswachsen.

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Zu einer solchen hat zwar der ethische Monotheismus der israelitischen Propheten den Grund gelegt dadurch, dass sie Gottes Willen nicht mehr in der Beziehung zu seinem besonderen Volk aufgehen liessen, sondern als eins mit dem Wesen des Guten, mit dem all

gemeingültigen Hal der Gerechtigkeit erkannten, und demgemiss auch die Machraptäre und die Absichten seiner Regierung über Israol hinaus auf die Vilkerwelt sich erstrecken liessen. Indem ein Amos und Jesaia den Gedanken erfassten, dass Jahve könne sein Volk Ingol als Ganzes fallen lassen coi nur eine Auswahl einen Rest desselben zur Durchführung selber sittlichen Endrwocke brig bie.bon Insson: und in dem Deutergesala in diesem frommen Kern Isracks das Licht der Nationen, den Träger einer gitlichen Weltmission sur Bokehrung der Völker zum wahren Gott erblickte, war damit bereits die Ahnung einer künftigen universalen, von Volksschranken unabhängigen Ge meinschaft des wahren Gottesdienstes ausgesprochen. Aber gleichwoh hat sich im Judenthum keine Kirche Eden können; trotz der bibə ren Gotteserkenntniss der Propheten blieb der dische Gottesplanche immer, auch in nachexilischer Zeit, zu eng må den nybanglar Hap nungen und Erinnerungen verknüpft, als dass die im Vanth ansich liegende universelle Tendens im sede genasar Schranken der partikulären Volksregion Orx Pow how dings war die nach dem Exil wiederhergose, 10 ein ganz auf religiöser Grundlage rahe.ca giertes Gemeinwesen, das den Angelpurka s haltung und Pflege seiner Religion a thum der Synagoge dem Wesen der A gewiss es deren Kommen im Christer dam vs es doch nie selbst zur Kirche geworeca, eine Volksreligion, in welcher das Religiose auflöslich verbunden ist, die weder ihre ra ihr religiös-bürgerliches Gesetz, noch thre p nungen und Herrschaftsgelüste je verlenger N

༡ ཨཱཎསཱཏི

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Nahezu das Gleiche gilt auch von dem ps, erwachsenen Islam. Gab auch die Energie hy Monotheismus den von Mohammed religios, tad p Arabern eine gewaltige Expansionskraft, so his schen Eroberungen mehr einen auf Religion bog er Staat als eine Kirche geschaffen. In diesem, die We're bad and Gewaltmittel anstrebenden, militärisch relig.ösen Gemeinwesen wunion zwar allerdings verschiedene Völker vereinigt, aber die nationalen Schranken waren dabei doch ebensowenig aufgehoben, wie in dem

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