Zur Judenfrage in Deutschland: vom Standpunkte des Rechts und der Gewissensfreiheit, àÅèÁ·Õè 1

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Veit, 1843 - 315 ˹éÒ

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˹éÒ 84 - Die Bundesversammlung wird in Beratung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte, gegen die Übernahme aller Bürgerpflichten, in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne. Jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten.
˹éÒ 178 - Insinuatzion die seit Jahren alle Zeitungen durchlaufen. Die Professoren Fr:<ies> und Rü:<hs>, und wie sie heißen. Arn:<im> Brent:<ano, unser Verkehr; und noch höhere Personen mit Vorurtheil.
˹éÒ 53 - Nun erfahre ich in der Wahrheit, daß Gott die Person nicht ansieht, sondern in allerlei Volk wer ihn fürchtet und recht tut, der ist ihm angenehm.
˹éÒ 121 - Kommission ein dem Zeitgeiste und der Billigkeit entsprechendes Regulativ der bürgerlichen Rechte der hiesigen Einwohner jüdischer Konfession unverzüglich entwerfen lassen und solches dem Gesetzgebenden Körper in seiner ersten Zusammenkunft zur Deliberation und Sanktionierung vorlegen.
˹éÒ 72 - Unterthan darf an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen erschwert werden.
˹éÒ 192 - Die nöthigen Bestimmungen wegen des kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichts der Juden, werden vorbehalten, und es sollen bei der Erwägung derselben, Männer des jüdischen Glaubensbekenntnisses, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen genießen, zugezogen und mit ihrem Gutachten vernommen werden.
˹éÒ 123 - Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen, thut wohl denen, die euch hassen, bittet für die, so euch beleidigen und verfolgen ; Auf daß ihr Rinder seid eures Vaters im Himmel.
˹éÒ 38 - März 1812. nur in denjenigen Provinzen, in welchen es bei seiner Erlassung publizirt worden, gelten, in den neuen und wieder erworbenen Provinzen dagegen, als mit dem Allgemeinen...
˹éÒ 12 - Juden hingegen sollen, in sofern diese Verordnung nichts Abweichendes enthält, gleiche bürgerliche Rechte und Freiheiten mit den Christen genießen. § 8. Sie können daher akademische Lehr- und Schul- auch Gemeindeämter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwalten.
˹éÒ 261 - Talmud' bezeichnete Sammlung von Kontroversen, Abhandlungen und Vorschriften hat für uns weder in dogmatischer noch in praktischer Hinsicht irgend eine Autorität. 3. Ein Messias, der die Israeliten nach dem Lande Palästina zurückführe, wird von uns weder erwartet, noch gewünscht. Wir kennen kein Vaterland als dasjenige, dem wir durch Geburt oder bürgerliches Verhältnis angehören».4 Die Sprache dieser Thesen wie auch die kleine Programmschrift von HOLD1 Vgl. ua KARPKLES 1921, 409. Ein Neudruck...

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