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nach unzweifelhaft der, die Delphier um die Einmeißelung und öffentliche Aufstellung derjenigen γράμματα zu bitten, die der Briefsteller in Z. 21. genannt hatte.

Wer dieser Verfasser war, bleibt zunächst unklar. In Syll.3 613, B war ein römischer Magistrat vermutet; aber da dort von dem Text nur 3 Zeilen nach dem Inventar ediert sind, während der später ermittelte Abklatsch und die Steinzeichnung Candrians 7 Zeilen zeigen, so schließen die neuen. Worte in Z. 4, 5, 7: τῆς ἡμετέρας καὶ Ῥωμαίων κτλ. jene Deutung aus, obwohl der verlorene Anfang sich ungezwungen etwa so ergänzen ließe: [Σπόριος Ποστόμιος, Λευκίου υἱός, ἅπατος Ῥωμαίζων. Denn dieses - kann kaum zu [τ]ών Δελφῶν . . . χαίρειν gehören, weil der Artikel bei solcher Voranstellung des Ethnikons in der Anrede konstant fehlt').

Der ganze Tenor des Briefes macht es vielmehr ziemlich sicher, daß wir einen Fürsten oder König vor uns haben, und da kommt wegen der Koordiniierung mit den Römern hauptsächlich Eumenes II. in Betracht, von dem wir wissen, daß er sich in jener Zeit große Verdienste um die Amphiktyonen erworben und Theoren an sie gesendet hatte, wofür sie ihn im J. 182 mit Kranz und Statue in Delphi belohnten 2). Und auch um die Gunst der übrigen Hellenen hatte er sich durch Wohltaten bemüht (Niese III 107), für die sich die Römer ihrerseits ihm erkenntlich zeigten). So stehen die Inschriftworte von dem ὑπόμνημα τῆς ἡ[μετ]έρας καὶ Ῥωμαίων πρὸς τοὺς Ἕλληνας εὐνοίας (oben Z. 4, vgl. ähnlich Ζ. 5 und 7) in bestem Einklang zu den mehrfach wiederholten Amphiktyonenbezeugungen, er habe bewiesen τὴν πρὸς τοὺς ̓Αμφικτύονας εὔνοιαν καὶ διατηρῶν τὴν πρὸς Ῥωμαίους φιλίαν (Syll. 630 Z. 3 und 17). Daß er auch für Delphi ein großer Wohltäter wurde, beweisen die Texte Syll.3 671 A u. B, in denen er ihnen im J. 161 zweimal beträchtliche Geldspenden sendet zum Getreideankauf und zur Wiederherstellung des Theaters, des Temenos und der Anathemata, wofür die Delphier ihm das Fest Eumeneia und den Fackellauf stiften. Und wenn er in unserem Brief die δημοκρατούμενοι τῶν Ἑλλήνων ganz besonders hervorhebt, so

1) Ζ. Β. Dittenberger, Orient. gr. I. n. 282. Βασιλεὺς Ατταλος Μαγνήτων της βουλῆς καὶ τῶν δήμων χαίρειν. Zahlreiche andere Beispiele in Syll. n. 543 II u. IV; 552; 711 K; 770 A u. B, usw.

2) Vgl. den Haupttext des riesigen Eumenespfeilers Syll. n. 630: [ἐπειδὴ βασιλεὺς Εὐμένης παρειληφώς παρὰ τοῦ πατρὸς βασιλέως ̓Αττάλου τήν τε πρὸς τοὺς θεοὺς] εὐσέβειαν καὶ τὴν πρὸς τοὺς ̓Αμφικτίονας εὔνοιαν καὶ διατη[ρῶν τὴν πρὸς Ῥωμαίους] φιλίαν δεί [τινος ἀγαθοῦ παραίτιος γινόμενος διατελεῖ τοῖς "Ελλη σιν] κτλ. und Ζ. 10: ἀπέσταλκεν δὲ καὶ θε]ωροὺς τοὺς παρακαλέσ[οντας τοὺς Αμ φικτίονας, ὅπως τὸ τῆς ̓Αθηνᾶς τῆς Νικοφόρου τέμενος συναναδε[ίξωσιν ἑαυτῶι Άσυλον κτλ. und Z. 16: [όπως οὖν καὶ οἱ ̓Αμφικτίονες φαίνωνται ἐπακολουθοῦντες τοῖς ἀξιουμένοις [προνοούμενοί τε τζωμ βασιλέων, ὅσοι διατηροῦντες τὴν πρὸς Ῥωμαίους τοὺς κοινοὺς εὐεργέτας φιλίαν δεί τινος ἀγαθοῦ παραίτιοι γίνονται τοῖς Έλλησιν, κτλ.

3) Ebda. (Syll. 630) Ζ. 5: πολλαῖς τῶν ̔Ελληνίδων πόλεων δωρεὰς δέδωκεν ἕνεκεν τοῦ διατηρεῖσθαι τὴν ὑπάρχουσαν αὐτοῖς εὐνομίαν, δι' ἣν αἰτίαν καὶ Ῥωμαῖοι θεωροῦντες αὐτοῦ τὴν προαίρεσιν ἐπευξήκασιν τὴν βασιλείαν κτλ.

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konnte das im bewußtem Gegensatz zu den Makedonischen Königen geschehen sein, die sich auf die Optimaten stützten.

So möchte ich den Brief vorläufig in die Jahre 183-180 verweisen und Eumenes als den Verfasser ansehen. Daß eine Anzahl Gründe aber auch für seinen Gegner Perseus und das J. 179/8 sprechen, ist in der Anmerkung ausgeführt1). Wie jedoch der Briefanfang zu einem der beiden Königsnamen zu ergänzen sei, bleibt unklar. Das Schlußwort vλai[a?] könnte dem Aufstellungstermin der Stele gelten, da mit diesen Amphiktyonenversammlungen große лavrópɛis verbunden waren, bei denen der Zweck des vлóμvnua am besten erreicht wurde.

Während die Beziehungen dieses Briefes zur Amphiktyonie ungewiß blieben, lernen wir in dem nächsten Text eine amphiktyonische Urkunde ersten Ranges kennen.

Eine neue delphische orάois im Jahr 119/17 v. Chr.

125. An der Vorderseite des Aemilius-Paulus-Denkmals, das in den Delphica III S. 107, Taf. V (Berl. ph. W. 1912, 409, Fig. 14) rekonstruiert und in Syll.3 n. 652a besprochen ist, steht als zweiter Text unter der Weihinschrift auf dem Orthostat des Sockels ein sehr merkwürdiges Amphiktyonendekret, das schon vor 25 Jahren (Okt. 1893) ausge

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1) König Perseus ließ bei seinem Regierungsantritt im J. 179 sogleich in Rom die Freundschaft und das Bündnis erneuern, und der Senat sandte 178 ebenfalls eine Begrüßungsgesandtschaft nach Makedonien, die mit allen Ehren aufgenommen ward (Niese III 98). Damals konnte der König also sehr wohl aus politischen Gründen anderen Staaten gegenüber von ἡμετέρα καὶ Ῥωμαίων πρὸς τοὺς Ελληνας εὔνοια reden. Nun begann Perseus selbst seine Regierung mit Gnadenerlaß und Amnestie für die Verurteilten und Verbannten, forderte letztere durch öffentliche Anschläge in Delphi, Delos und Boeotien zur Rückkehr auf und versprach Rückgabe ihres Besitzes (Niese III 99). Gleichzeitig begann er sich im Gegensatz zu Philipp um die Gunst der Hellenen so eifrig zu bewerben (Niese III 99), daß er schon im Herbst 178 als Mitglied in die Amphiktyonie aufgenommen war. Demnach könnte man ohne Rücksicht aut seine noch nicht ganz klaren Beziehungen zu den δημοκρατούμενοι τῶν ̔Ελλήνων zu folgern geneigt sein, daß wir in unserm Stein die Bekrönung des großen Stelendenkmals mit den apoyoaqai vor uns haben, welches der König im J. 179/8 in Delphi errichten ließ. Kai Tovτov (sc. der Verbannten, Verurteilten und Schuldner) ἐξετίθει προγραφὰς εἰς τε Δηλον καὶ Δελφοὺς καὶ to the 'Irovias 'Adŋvās iegóv sagt Polybius 25,3 (vgl. Syll.3 636 not. 4), und man könnte diese apoyo̟aqai eben in den yoćuuata wiederfinden, die nach Z. 2 unseres Briefes in Delphi eingehauen und zur allgemeinen Kenntnis aufgestellt werden sollten (Z. 5f.). Daß über diesem Erlaß auch der Königsbrief selbst eingemeißelt wurde, in welchem er die Delphier und in analogen Schreiben die Delier und Boeoter um die Genehmigung der Aufstellung ersucht hatte, wäre durchaus usuell gewesen. Das Wort лvici[a?] würde man auch hier passend auf den nächsten Aufstellungstermin beziehen, und an die δημοκρατούμενοι τῶν ̔Ελλήνων könnte sich Perseus als an die ehemaligen Feinde seines Vaters gerade besonders eindringlich gewendet haben (vgl. Niese III 111). Schließlich bemerke ich noch, daß die Anklageschrift gegen Perseus (Syll.3 643), die ich einst für einen Brief des Königs hielt, von demselben Steinmetz eingemeißelt ist, wie unser Brief, und daß auch der Marmor beider Texte identisch ist (pentelisch).

graben wurde, aber in seiner Wichtigkeit von den Findern wohl nicht.
erkannt ist. Es lautet:

125.

Inv.-Nr. 926.

(a. 119/17.)

*Ε]δοξε τῷ κοινῷ τῶν ̓Αμφικτιόνων· ἐπειδή, τινων ἀδικήματα συντελεσαμένων πρὸς τὸ ἱερὸν τοῦ ̓Απόλλωνος τοῦ Πυθίου, ἐπελθόντες ἐπὶ τὸ συνέδριον τῶν ̓Αμφικτιόνων λόγους ἐποιήσαντο κατὰ τῶν τὰ ἀδικήματα συντελειμένων Νικάτας 'Αλκίνου, Πολίτας Α]σάνδρου, Δαμαίνετος Θρασυκλέος, Μικκύλος Εὐδόκου, Εὔδοκος Θρασυκλέος, Αγων Αριστί 5 ω]νος, Φίλων Ιατάδα, Αβρόμαχος Μαντία, Πολυτιμίδας καὶ Μεγάρτας οἱ Μελισσίωνος, Κλεόδαμος Κ]λέωνος, Ασανδρος Διονυσίου, Δίων Πολίτα, ὑφ ̓ ὧν καὶ ἐπιβουλευθέντες καὶ ἐκπεσόντες ἐκ τῆς πατ]ρίδος οὐκ ἀπέστησαν τοῦ τε δικαίου καὶ καλῶς ἔχοντος καὶ τῆς τοῦ ἱεροῦ προστάσεως, [παρ]αελθό]ντες δὲ καὶ ἐπὶ τὴν σύγκλητον τὴν Ῥωμαίων καὶ οὐ προϊδόμενοι οὔτε κίνδυνον οὔτε τὰ κόπα [μεγάλα οὔτε δαπάνην, ποτικαρτερήσαντες δὲ καὶ ἐν Ῥώμη χρόνον ἱκανὸν καὶ ἐπελθόντες ἐπὶ τὴν 10 σύγκλητον, ἀντιπρεσβευόντων αὐτοῖς τε (unvollendet)

Die Urkunde scheint zunächst zeitlos, weil die Praeskripte fehlen und da sie nur halb vollendet ist, maß man ihr keine Bedeutung bei. Trotzdem ist sie, abgesehen von dem Piratengesetz vom J. 100, der wichtigste von den 32 Texten des ganzen Denkmals. Denn sie lehrt nicht nur eine dritte große orάoig in Delphi kennen, die ihre Wellen bis in den römischen Senat wirft, sondern liefert uns endlich den Schlüssel zum Verständnis des großen amphiktyonischen Urkunden-Komplexes, der über dem Monumentum bilingue an der Tempelwand stand und in Syll.s nr. 826 A-K bearbeitet ist. Diese 'Iudicia et sententiae Amphictyonum de thesauro Apollinis et de finibus terrae sacrae' beginnen mit dem J. 119/171) und sind oben S. 140 mehrfach erwähnt, weil sie auf den Dekieten des M.' Acilius basieren; aber die eigentliche Veranlassung zu diesem großen Verwaltungsprozeß gegen Delphi blieb völlig dunkel. In der Syll.3 826 not. 3 ist die Vermutung gewagt, daß einige amph. Staaten" bei dem Senat über die schlechte Verwaltung des delphischen Heiligtums und seines Vermögens Anklage erhoben hätten, und daß infolgedessen der Senat durch den Prokonsul von Makedonien eine Untersuchung seitens des amph. Synedrions in einer außerordentlichen Pylaea angeordnet habe. Jetzt lernen wir, daß es statt einige amph. Staaten" vielmehr heißen muß eine von den Delphiern vergewaltigte und verbannte Minderheit delphischer Notabeln".

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Zunächst geht sowohl aus der Schrift und dem Fehlen des Jota adscriptum als auch aus den folgenden Lebensdaten der im obigen Text aufgezählten Delphier hervor, daß wir uns im letzten Drittel des II. Jahrhunderts befinden:

1. Nizáras Aizivov, vgl. Syll. n. 826 E, col. II: 'Aupovaator, 1ɛ¿qoi ὑπὲρ τούτων τοὺς λόγους ἐποιήσατο Νικάτας ̓Αλκίνου Δελφός, im Dezember 119/17; Buleut a. 118/16 (I. Sem.), ¿. ‘Họazhɛida. Als Zeuge a. 139 (ä. Zwoinétyov, s. An

1) Das Jahr des doy. Etzieidas war bisher a. 117/16, muß jedoch auf a. 119 emporrücken, wenn man die makedonische Aera (seit a. 148) statt der achaeischen (seit 146) zu Grunde legt. Siehe die chronologischen Erörterungen im Anhang S. 156f.

hang), 131, 128, 126 (Bürge), 118/16 (II. Sem., zusammen mit 6 und 8; vgl. Beitr. Topogr. Delphi S. 118 zu W-F 427).

2. Пlolitas Aoάrdoov, ist Oheim von 12, Vater von 13, war Buleut a. 145, 129, 91, wurde als Gesandter zum Isthmischen Technitenkollegium geschickt vor a. 130, Syll.3 n. 690 not. 2, ward erster Prytane a. 118/16, ebda. n. 826 I, col. VII, 4. — Als Zeuge a. 160 (ganz junger ovvævdozéor), 155, 150, 148, 146 (Bürge), 142 (dito), 140 (dito), 139, 138 (2mal), 133, 130, 125 (Bürge), 124 (dito), 121 (. Auivra), 118/16, 92 (Bürge). Einen Teil des Familienstemma (s. unten) hat Nikitsky aufgestellt, Iourn. Minist. Volksaufki. 1900, Oktober, p. 21; ihm sind 12 und 13 hinzuzufügen.

8. Aauaivetog Ogaovziios, Bruder von 5; Zeuge a. 134, a. Ayiovos; vgl. das Stemma in Jahrbb. 1889 zu S. 560.

4. Mizzókos Eidózov, Vetter von 3 und 5; Buleut a. 128.

Zeuge

a. 140, 138 (Freilasser), 136 (dito), 121 (". 'Aμirra, s. unten, W-F 28), 109, 108. Vgl. das eben angeführte Stemma.

5. Evdozos Opaovziios, Bruder von 3; Zeuge a. 134, č. ‘Ayiovos, vgl. das angeführte Stemma.

6. Αγων Αριστίωνος, zusammen mit 8 ἱερομνήμων a. 130, Syll. n. 692 Α11; Buleut a. 124, a. 121 (¿. "Aμivia, s. unten); Archont a. 110. Zeuge a. 138, 134 (. Ayiovos), 131 (Bürge), 130, 129, 118/16 zusammen mit 1 und 8 (und einmal ohne sie).

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7. Þíkovlaráða, Buleut a. 120 (ë. Kahhizgát.) und a. 118/16, ä. ‘Họaziɛida (II. Sem.) zusammen mit 9. Zeuge a. 136, 127 (Bürge), 126 (dito), 109.

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8. Αβρόμαχος Μαντία, zusammen mit 6 ἱερομνήμων a. 130, Syll. n. 692 A11; Archont a. 126; Buleut a. 124; zweiter Prytane a. 118/16, ä. 'Họazλeida, Syll.3 n. 826 I, col. VII. Zeuge a. 140, 138, 134, . Ayiovos (Bürge und øvrevdoz.), 133, 131: 116 (I. Sem.) und dito II. Sem. zusammen mit 1 und 6; a. 108, 92 (Bürge).

9. Iloivriuidas Mɛhooiovog, Bruder von 10, Buleut a. 129 (Klio XV nr. 48) und a. 118/16 zusammen mit 7. Zeuge a. 150 (junger ovvevd. mit Bruder), 147 (dito), 142, 138 (2mal), 129, 126, 121 (.'Auivra, Bürge), 108.

10. Meyάotag Mɛkiagiovos, Bruder von 9, Buleut a. 140 und 130 (Fouill. III 2, nr. 162). Zeuge a. 134, . Ayioras, und a. 125.

11. Kiɛódaμos Kitovos, wird spät Archont a. 94 und raozógos a. 84 und 82. Zeuge a. 144 (junger ovvevdoz.) und a. 84.

12. "Asavdoos diovvoiov, ist Neffe von 2, Vetter von 13, wird Buleut 8. 116, Κ. Σωσύλου. Συνευδοκ. 121 (ά. Αμύντα). Er war bisher fast unbekannt und ist streng zu scheiden von seinem homonymen Großvater [dessen Belegstellen sind: Buleut a. 169, 168, 162, 159, Zeuge a. 170, 168 (auch Bürge), 167]. Über das Stemma siehe zu 2.

13. Aiov Hoλita, ist Sohn von 2, Vetter von 12; ist bisher nur hier bezeugt. Über das Stemma siehe zu 2.

Vergleicht man mit dieser Aufzählung die Namen und die Anzahl der im J. 119/17 durch die Abstimmungen der Amphiktyonen verurteilten vornehmen Delphier, die in Syll. n. 826 not. 57 auf einer SchuldnerTafel zusammengestellt und unten wiederholt sind, so ergibt sich, daß keine einzige Person dieser zwei vornehmen Kreise in dem andern wiederkehrt, - was bei der damals nicht mehr großen Kopfzahl edler Delphier sehr verwunderlich ist —, und daß die Zahl (13) in beiden Gruppen übereinstimmt. Das heißt, wir haben in unseren 13 Verbannten die Ankläger der 13 durch die Amphiktyonen im J. 119/17 verurteilten Schuldner zu erkennen, und erstere haben es schließlich vor dem Senat trotz einer Gegengesandtschaft der Majorität durchgesetzt, daß er der Anklage statt

gab und die Untersuchung durch den Prokonsul und die Amphiktyonen anordnete.

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10. "Αζάρατος ̓Αντιχάρεος 11. Ευκλείδας Καλλείδα

12. Κλεόδαμος Πολυκράτεος 13. Μνασίδαμος Ξενοκρίτου

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5.

Δαμαίνετος Θρασυκλέος,

4. . Μικκύλος Εὐδόκου, Ενδοκος Θρασυκλέος. 6. "Αγων Αριστίωνος.

7.

8.

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Φίλων Ιατάδα.

Αβρόμαχος Μαντία. Πολυτιμίδας | ΜελισσίΜεγάρτας

( ωνος.

Κλεόδαμος Κλέωνος.

12. | "Ασανδρος Διονυσίου,

13. | Δίων Πολίτα.

50 tal. + 215 m. (= 30 tal. 35 m.).

Ferner müssen zur Majorität gehört haben (s. unten):

(14) [Καλλίδαμος ̓Αμφιστ]ρά[του]

(15) ̔Αγίων Πολυκλείτου

(16) Βαβύλος Λαϊάδου

(17) Κλεόδαμος Φιλαιτώλου

(18) [Κλεώνδας Μ[ένητος]

(19) Ηράκων (Γενναίου)

(20) Ξένων ̓Αριστοβούλου
(21) "Αρχων (Ευαγόρα);

denn die der außerordentlichen Pylaia im Dezember 119/17 praesidierenden 2 delphischen Hieromnemonen nebst ihren 2 X 2 Pylagoren sind gewiß von der Mehrheitspartei gewählt, nämlich (Syll. n. 826 B, col. Ig): der ἱερομν. [Καλλίδαμος ̓Αμφιστ]οά[του] (14) und sein 2. Pylagore (der erste ist verloren): [Ξενόκριτος Ταραντίνου = 4. Schuldner (oben); demgemäß ist in Syll. n. 826, Η die nota 60 zu streichen und in Text Η überall mit Colin Ξενόκριτος Ταραντίνου] beizubehalten, statt meines Vorschlags Ξενοκράτης ̓Αγησιλάου]. Sodann der ἱερομν. Αμύντας Ευδώρου 9. Schuldner, und seine 2 Pylagoren: der erste ist zwar verloren, war aber wohi ̔Αγίων Πολυκλείτου [(15)], s. unten; der zweite ist ['Αμφλίστρατος Μνάσωνος] = 5. Schuldner (diese Ergänzung ist in der Syll. nachzutragen).

Sodann kommen in Betracht die als Kommissare fungierenden delphischen Gesandten und Archonten (Syll.3 n. 826 E, col. III15); erstere sind: 'Auvrag - δώρου (9), 'Αγίων Πολυκλείτου [(15)], 'Αμ[φίστρατος Μνάσωνος] (5), also wohl der 2. Hieromnemon mit seinen 2 Pylagoren (s. oben). Von den Archonten ist nur der Eponymos bekannt, Ευκλείδας Καλλείδα (11), die Buleuten fehlen noch [sind soeben z. T. aufgefunden, s. unten den Zusatz'].

Endlich bestehen die aus den heiligen Ländereien Ausgewiesenen gleichfalls zur Halfte aus obigen Schuldnern: [(16)] Βαβύλος Λαϊάδου n. 826 Ε ΠΙ28; [(17)] Κλεόδαμος Φιλ. III 23 (1) [Μνασίθεος Διοδ.] ΠΠ3; [(18)] [Αλεώνδ]ς Μ. Π33; (3) und (2) Καλλικράτης καὶ ̓Αντιγένης οἱ Διοδ. II 34· 36; (8) oder (15) 'Αγίων IV3; (7) Γλαῦκος καὶ (19) Ηράκων IV ; - Und auch die ἐπιμεληταί fur die Verwaltung der heil. Heerden gehören hierher: (20) Ξένων Αριστοβούλου und (21) "Αρχων (Ευαγόρα) IV 26.

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[Zusatz. Soeben kommen Buleuten aus dem Eukleidasjahr zum Vorschein in einer unedierten Manumission, die ich als Text N. 128 noch einzuschieben vermag. Sie gehören dem II. Sem. an und heißen Κλεόδαμος, Καλλί

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