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Berossos' Chronologie und die keilinschriftlichen Neufunde'). Von C. F. Lehmann-Haupt.

XI. Zur achten und neunten Dynastie der babylonischen Königsliste.

a) Im vorigen Bande dieser Zeitschrift (S. 244 Z. 3 v. o. f. der Anmerkungen) habe ich die Frage berührt, ob der Nabû-šum-iškun, für den 13 Jahre bezeugt sind, tatsächlich mit dem Vorgänger des Nabû-nasir identisch sei. Die Annahme, daß dies der Fall sei, führt zu Folgerungen, die mit den Angaben der Königsliste vollkommen unverträglich sind.

Die neunte Dynastie (1) der Königsliste, der beide angehören, hat 22 Jahre geherrscht. Da nun Nabûnasir-Nabonassar nach dem ptolemäischen Kanon und der babylonischen Chronik 14 Jahre regiert hat, so kämen für ihn und seinen Vorgänger schon 27 Jahre heraus, zu denen noch die 2 Jahre seines Sohnes Nabú-nadin-zer hinzutreten, sowie die x Jahre des ersten Königs der Dynastie 29x. Forrer 2) will daher die frühere Lesung 31, die von mir als irrig erwiesen ist, an Stelle der 22 setzen, die auf der Thontafel steht.

E. F. Weidner3) aber verwertet das Argument, um aufs Neue der Annahme das Wort zu reden, daß die 22 nicht die Zahl der Jahre, sondern die Anzahl der Könige bedeute, so daß das Ende der Kol. III und der mit dem Vorgänger des Nabúšumiskun beginnende Anfang der Kol. IV zusammen Eine Dynastie bildete. Da zu Anfang der Kol. IV vor der Summierung fünf Könige gestanden haben. so müßten die übrigen 17 am Schluß der dritten Kolumne untergebracht werden, was, wie ich eingehend gezeigt habe1), unmöglich ist. Gegen Schnabels) Versuch, diese Annahme gleichwohl durchzuführen, haben Ed. Meyer) und Forrer die Stichhaltigkeit meiner Argumentation nachdrücklich betont. Auch Weidner hat nichts Neues anführen können, um die Unmöglichkeit, am

1) Siehe oben Bd. VIII S. 227-251, X S. 476–494.

2) Zur Chronologie der neuassyrischen Zeit (Mitt. d. Vorderas. Ges. XX [1915]

Nr. 3 S. 19, s. o. Bd. XV S. 243f. Anm. 3.

3) Studien zur assyr.-babyl. Chronologie (ebenda XX Nr. 4) S. 88 Anm. 1.
4) Zwei Hauptprobleme d. altor. Chronologie u. ihre Lösung (1898) S. 24 ff.
5) Mitt. Vorderas. Ges. XIII (1908) S. 74 ff.

6) GA 132 § 325 A S. 360.

Schlusse von Kol. III hinter dem die VII. Dynastie (G) bildenden Elamiten, 17 Zeilen unterzubringen, in ihr Gegenteil zu verwandeln.

Hätte wirklich Nabonassars Vorgänger mindestens 13 Jahre regiert, so bliebe nur übrig, einen Fehler in der Summierung der IX. Dynastie (1) anzunehmen, so daß die 22, die dasteht, in eine Zahl über 29 zu verbessern wäre.

Auch das wäre aber nur nötig, wenn wir lediglich mit dem Einen Könige namens Nabû-šum-iškun zu rechnen hätten.

Der Nachfolger des Samas-mudammiq, welch letzterer nach dem von Weidner in Umschrift zuerst veröffentlichten neuen Berliner Fragment E der vierte König der Dynastie VIII (H) war, heißt nach der synchronistischen Geschichte Nabû-šum-iškun. Er wäre der erste, der Vater Nabonassars der zweite Herrscher dieses Namens. Die von King veröffentlichte Chronik Br. M. 27859 nennt dagegen an der gleichen Stelle Nabû-šum-ukîn, das Berliner Fragment E bietet Nabú-šum- . ., läßt uns also bezüglich des dritten weggebrochenen Bestandteils im Stich. Der Gedanke, daß man es mit zwei, aufeinanderfolgenden Herrschern einem Nabu-šum-iškun und einem Nabû-šum-ukîn zu tun habe, ist, wie eben das Fragment E zeigt, aufzugeben. Denn dieses bietet die Folge. Šamas-mudammiq, Nabú-šum-. . . ., Nabû-(a)bal-[iddin]. Weidner, der darauf mit Recht hinweist, entscheidet sich für die Namensform Nabûšum-ukîn, so daß es nur Einen Nabû-šum-iškun gegeben hätte.

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Da aber diese letztere Annahme, wie betont, zu Folgen führt, die mit dem Tatbestand der Königsliste unverträglich sind, so muß die Entscheidung zugunsten des Namens Nabû-šum-iškun fallen, wie ihn das assyrische Dokument bietet. Da dieses in Wahrheit nicht eine einfache Chronik, sondern einen Auszug aus den Archiven über ein zwischen Assur und Akkad strittiges Gebiet, also ein staatsrechtliches Dokument darstellt, so liegt darin nichts Befremdliches.

Dem Nachfolger Samas-mudammiq's gibt Weidner ca. 20 Regierungsjahre. Die Nennung seines 13. Regierungsjahres verträgt sich also damit ohne Weiteres. Die Veröffentlichung des betreffenden Textes liegt mir zwar nicht vor. Da es sich aber um eine Privaturkunde handelt, die nach Nabû-šum-iškun 13 datiert ist, so wird darin der König sicher nicht als Vater Nabu-naşir's bezeichnet sein, so daß uns nichts hindert, sie der Regierung des der Dynastie VIII (H) zugehörigen Nabû-šum-iškun I. zuzuschreiben.

Damit werden die Widersprüche, die aus diesem Datum gegen die 22 Jahre als korrekte Summierung der neunten Dynastie hergeleitet worden sind, hinfällig.

b) Die neuen Berliner Fragmente geben die Folge der babylonischen Könige, ohne ihre Angehörigkeit zu verschiedenen Dynastien hervortreten

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zu lassen. Die erhaltenen Teile der Kol. II des Fragments E lassen ohne Trennungslinien oder sonstiges unterscheidendes Merkmal auf einander folgen:

m

Zeile 1. 1) Š[i-la-num-šu-qa-mu-na], den letzten (dritten) König der V. Dynastie (F) der Königsliste.

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,. 2. Mâ[r-bîti-abal-uşu], den Elamiten als einzigen König der VI. Dynastie (G).

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3. m. ilu2) Nabu-mukî[n-ubli], den ersten König der VIII. Dyn. (H). Es folgen:

Zeile 4. m. ilu Nimurti-kudurri-uşu[r] (II.), 2. König der VIII. Dyn. (H).

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Zur gleichen Tafel wie E gehört, nach Weidner, das Fragment F, das lautet:

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3. m. ilu Marduk-abal-[

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4. m Eriba ilu Mar-[duk], . 1. König der IX. Dynastie (1). m. ilu Nabu-šum-[iškun] (II), 2.

5. m.

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Nabûšumiškun II., der zweite König der IX. Dynastie (1), ist der erste der auf der Königsliste in Kol. IV erhaltenen Könige dieser Dynastie; ihm folgen Nabûnaşir, Nabû-nadin-zêri, Nabu-šum-ukin, dann die Summierung: 22 (scil. Jahre).

Rechnen wir diese 3 hinzu, so ergibt sich als Summe der Könige der VIII. und IX. Dynastie (H und I) 16 (Fragment E, Z. 3-118 Könige, Fragment F5 Könige + die 3 letzten Könige der IX. Dynastie), d. h. gerade die Zahl der Könige, die auf der Königsliste bequem unterzubringen") sind, nämlich für die VIII. Dynastie (H) außer den ersten 3 Königen, deren Regierungszahlen am Ende von Kol. III der Königs

1) Determinativ für männliche Personennamen.

2) Determinativ der Gottheit. 3) Keilinschriftl. Bibliothek IV S. 90f. Z. 44. 4) Nur das männliche Determinativ sicher.

5) Siehe meinen Nachweis Zwei Hauptprobleme (1898) S. 28. Bequem unterzubringen sind 11 Könige + 1 Summierung. Denkbar als Äußerstes 12 Könige + 1 Summierung.

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liste erhalten sind, noch & Könige (+1 Summierung), im Ganzen 11 Könige + (1 Summierung) und für die IX. Dynastie (1) 5 Könige, nämlich vor der Summierung „22" 4 Könige und Spuren eines weiteren (Nr. 1), darüber der Rand der Tafel; Gesamtsumme 11+5 16 Könige.

Nun sind aber hinter Marduk-zakir-šum (Dyn. VIII Nr. 8) noch einzufügen: sein Nachfolger Marduk-bala(t)-su-iqbî und Bau-ah-iddin, der 812 durch Samsi-Adad, den Gemal der Semiramis, besiegt wurde. Wir haben also mit der Höchstzahl der für die Dynastie VIII auf der Königsliste dem Raum nach möglichen Könige 12 (+ Summierung)') zu rechnen, und erkennen, daß die Berliner Fragmente eng aneinander anschließen, indem zwischen beiden eine Lücke von einer Zeile für Marduk-bala(t)-su-iqbî anzunehmen und in Z. 1 von Fragment F hinter den erhaltenen Determinativen der Name m. ilu [Bau-ah-iddin] einzuzusetzen ist!

Es ergibt sich also für die 12+ 5 = 17 Könige der Dynastien VIII (H) und IX (I) der Königsliste im Vergleich mit den Berliner Fragmenten E und F das folgende Bild ein zugefügtes (KN) bedeutet, daß der Name, ein (KZ), daß nur die Zahl der Regierungsjahre oder -Monate, ein (KNZ), daß Beides auf der Königsliste erhalten ist.

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9. Marduk-bala(t)-su-iqbî. Zu ergänzende Endzeile von Fragment E.

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7. Marduk-bêl-usâti. 1 Jahr

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2) Nach dem ptolemäischen Kanon und der babylonischen Chronik.
3) Ptol. Kan. Nádios 2 Jahre.

Weidner dagegen sieht sich durch seine irrige Annahme genötigt, zwischen beiden Fragmenten eine Lücke von 8 Zeilen anzunehmen und darin außer Marduk-bala(t)-su-iqbî und Bau-ah-iddin noch weitere 5 Könige, „Nr. 11-15“ vorauszusetzen, die auf der Königsliste absolut nicht unterzubringen sind. Er teilt „Nr. 11-15“ die Jahre 812-780 ca., den beiden am Anfang von Fragment F mit einem Teil ihrer Namen erhaltenen Königen Marduk-bêl-. . . und Marduk-abal je 2 volle Jahre, 779-776, zu. Es ist klar, daß die für 7 Könige äußerst kurze Frist von 36 vollen Jahren (811-776) bequem auf die beiden wirklich bezeugten Herrscher, Mardukbêl... und Marduk-abal verteilt werden könnte. Dies umsomehr, wenn noch ein Interregnum hineinzurechnen wäre, wie es die von King herausgegebene Chronik Br. M. 27 859 gerade vor Erba-Marduk verzeichnet, den unser Fragment E als den Begründer der neunten Dynastie erweist: ,,x Jahre war kein König im Lande." Ein solches auf einer Fremdherrschaft beruhendes Interregnum konnte, wenn man ihrer nicht ausdrücklich oder andeutungsweise gedenken wollte, dadurch verdeckt werden, daß man ihre Jahre einem folgenden oder vorhergehenden Herrscher zurechnete, oder sei es Gegenkönige, sei es als Statthalter fungierende Vizekönige als Vollherrscher aufführte. Dieses Interregnum, das in den Regierungen der beiden uns bisher ganz unbekannten Könige Marduk-bel... und Marduk-abal . . . in irgend einer Weise (s. u. S. 184f.) mitenthalten ist, die dem Eriba-Marduk auf dem Fragment F vorausgehen und also die achte Dynastie beschließen, wird uns, wie wir alsbald sehen werden, zu einer weiteren Klärung der Sachlage verhelfen.

Vorerst halten wir einen Augenblick inne, um die Tatsache hervorzuheben, daß zum ersten Mal dank den Berliner Fragmenten wenigstens die Grundlage und eine Vorstellung von der Gestaltung der achten und des Beginns der neunten Dynastie gewonnen worden ist, zu der allenfalls noch einige das Wesen des Gesamtbildes nicht verändernde Abweichungen sich herausstellen können, u. A. etwa solche der babylonischen und der assyrischen Auffassung.

Daß nämlich unter der Herrschaft des Assyrerkönigs Adadnirari und seiner Mutter, der Sammuramat-Semiramis, Babylonien zeitweilig mit Assyrien vereinigt gewesen ist, geht sowohl aus der „synchronistischen Geschichte" wie aus Berossos hervor, der der Semiramis bei den auf die 9 Araber (= Dynastie V und VI [E und F]+ Nr. 1 bis 3 [oder 1, 2 und 4]1) der Dynastie VIII [H] der Königsliste) folgenden 45 Königen gedenkt, und zwar in demjenigen Abschnitt, der der mit Kinzer beginnenden Gruppe vorausgeht. Der früher auch von mir2) vertretene Gedanke W. Belck's, es sei

1) Vgl. Klio III S. 148, VIII 230 f., X 484 f. Dyn. G, der Elamit bleibt als Fremdherrscher außer Betracht. Ebenso ev., weil nur 8 Monate herrschend, Dyn. H Nr. 3. Näh. in der Fortsetzung. 2) Klio III S. 149, VIII S. 231, X S. 485.

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