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scher gehabt haben kann. Schließlich trägt er, da er mit Phulus eine neue Dynastie beginnen läßt, der wichtigen Angabe, daß Sanherib der 25ste von den 45 Königen gewesen, keinerlei Rechnung.

Das wiederhergestellte ursprüngliche Verhältnis zum echten aus der Verschiebung befreiten Berossos und gleichzeitig die durch die assyrischen Synchronismen gebotene absolute Chronologie für Berossos Dynastien IV bis VI möge die folgende Übersicht veranschaulichen. Ihr Vergleich mit der oben Band X S. 492 gegebenen, dem gleichen Zwecke dienenden Tabelle stellt die Veränderungen und Fortschritte unserer Erkenntnis klar.

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Für die ältere Zeit, die Dynastien I bis IV (A- D), können die Hauptspalten I „Dynastien“ und II „Dauer (in vollen Regierungsjahren)“ der Tabelle Klio Bd. III S. 163 in Geltung bleiben. Nur müssen in Spalte II A und B die Zahlen 318 (7) und 324 für die Dynastie B der Königsliste Berossos III durch je ein x ersetzt und die Anmerkungen 2 und 3 gestrichen werden.

4. Samas-mudammig und das Datum von Bavian. Schnabel's Erörterungen hatten zum Hauptziel den Nachweis. „daß wir, um die Dynastien des Berossos mit den keilinschriftlichen zur Deckung zu bringen, keiner Änderung des Baviandatums bedürfen". Damit war gemeint die Verminderung der Angabe von Bavian um 100 Jahre, wie ich sie früher vertreten und für die ich in dem Vergleich mit Bavian eine Bestätigung zu finden geglaubt hatte. Davon kann nicht mehr die Rede sein, da die Umstände, die diese Änderung zu fordern schienen. durch die neueren Funde gründlich verändert worden sind. Es wäre nur zu begrüßen, wenn sich das aufs Jahr genaue Datum unverändert halten ließe. Ob das der Fall ist, wird sich aber erst nach Auffindung neuer Dokumente über die Regierungsdauer des Samas-mudammig und seines Vorgängers entscheiden

lassen.

a) Erweist sich, daß Sumas-mudammiq mehr als mindestens 31 Jahre bezw. er und Mar-bit-ah-iddin zusammen mehr als mindestens 43 Jahre regiert haben (S. 266 sub 3), so bleibt das Datum von Bavian unverändert, und wir müssen uns dann damit abfinden. daß, entgegen aller Wahrscheinlichkeit. die Niederreißung des Tempels des Adad schon zu Beginn von Asurdan's Regierungszeit erfolgt ist.

b) Ergäbe sich dagegen, daß Samas mudammiq, wie es nach der gesamten Sachlage doch das Wahrscheinlichste ist, nicht viel mehr als 20 Jahre geherrscht hat, und daß die auf der Königsliste für Mar-bit-ahiddin erkennbaren 12 Jahre keine wesentliche Steigerung erfahren, so müßten die 418 Jahre der Angabe von Bavian eine geringfügige Veränderung erfahren.

Ohne der Entscheidung in irgendeiner Weise vorgreifen oder einer Vorliebe für die eine oder die andere Möglichkeit Ausdruck geben zu wollen, möchte ich für den Fall b) die Frage stellen, welcher Abstrich zu erfolgen hätte und wie der dann vorliegende Fehler zu erklären wäre?

Die Heilung wäre mit einer Verminderung um 10-20 Jahre erzielt. 418 müßte dann also ein Fehler sein für 408 oder 398.

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Man könnte erwägen, daß 418 4202 und daß 420 7 X 60 eine beliebte Rundzahl ist. Sie findet sich u. A. bei der Regierung eines sagenhaften Königs ältester Zeit von Uruk (Erech): („Enmerkur, Sohn des

Meskingaser, K. v. U., der Uruk erbaute, herrschte als König 420 Jahre 1)") und beim Umfang des Beckens von Sippar (420 Stadien 2)). Es wäre aber, selbst wenn man annehmen sollte, der Anschein großer Genauigkeit sei nur durch Abzug von dieser mit größerer oder geringerer Willkür angesetzten Rundzahl erweckt worden, nicht ersichtlich, worauf der Abzug

gerade von 2 Jahren beruhen sollte.

Wohl aber stünde eine andere geläufige Fehlerquelle für die Erklärung zur Verfügung, die Umrechnung aus sexagesimaler Schreibung mit undeutlich geschriebener Zehnerzahl.

418660+58. Lautete die Vorlage auf 6 × 60+48 (38) = 408 (398) Jahre und waren die drei oder vier die Zehner bezeichnenden Winkelhaken undeutlich, so werden die Schreiber nach ständigem Brauche (ob. S. 266) die höchstmögliche Zahl von Zehnern, d. h. in diesem Falle 5, eingesetzt haben.

Samas-mudammiq hätte dann spätestens (vgl. oben S. 254, 266 sub 3) 891 (92) zu regieren begonnen, und Dynastie H begänne spätestens 979 (969), Dynastie C schlösse 1159 (1149).

Einstweilen sind wir zu einer solchen Änderung des Datums von Bavian nicht gezwungen.

Abgesehen von dieser Einen Unsicherheit ist nun dank der Ergänzung der Königsliste durch die Berliner Fragmente E und F die für Berossos vorliegende Aufgabe gelöst, die sich, wie zum Schluß nochmals hervorgehoben sei, aus folgender Erwägung ergibt:

Da bei Berossos die Gesamtjahressumme der Dynastien, wie auch die Zahl der Herrscher mit den keilinschriftlichen Nachrichten stimmt, die älteste und die spätere Zeit nicht minder, dagegen die Zwischenzeit ein nicht bloß mit der Königsliste, sondern mit der gesamten Geschichte absolut unvereinbares Bild zeigt, so blieb nur der eine Schluß übrig, daß in der Tradition die an sich richtigen Posten eine der bei Alexander Polyhistor üblichen Verschiebungen erfahren haben3).

Der Nachweis und die Heilung dieser Verschiebung ist in den Betrachtungen, die hiermit zum Abschluß gelangen, geführt worden.

1) Vgl. Poebel, University Museum, Philadelphia vol. V p. 8 und dazu Ungnad, ZDMG 71 (1917) S. 162 Anm. 1.

2) Herodot I 185. Diodor II 9 und Abydenos bei Eusebios (Schöne S. 37 ff., Karst S. 19) haben 1200 Stadien. Die hydraulichen Angaben der Inschriften Nebukadnezar's II. beziehen sich zum Teil auf das Becken von Sippar. Ob sich nicht die Schwierigkeiten in den Maßangaben (vgl. Ed. Meyer, Berliner Sitzungsber. 1912, S. 1102 ff.) dadurch erledigen, daß das beru (KAS. PU) hier verschiedentlich nicht als Längen- sondern als Flächenmaß zu fassen ist? wie mana Mine zugleich nachweislich ein Gewicht und ein Zeitmaß (und wohl auch ein Hohlmaß) bezeichnet.

3) Vgl. Klio X (1910) S. 484f.

Die erhofften weiteren Funde können nur noch eine Vervollständigung ergeben, indem sie die Unsicherheit betreffs der Regierungszeit des Samas. mudammiq beheben und Alles, was damit zusammenhängt, klären.

XV. Berossos' Gesamtsystem und unsere älteste historische. Kunde.

Die cyklische Gesamtrechnung des Berossos stellt sich nach Schnabel's Ausführungen, Das chronologische System des Berossos (MVAG 13 [1908] S. 231 [0] 240 [10]) folgendermaßen dar:

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Die beiden letzten Jahrtausende von Berossos Dynastie I der nachflutigen Könige, die er mit 36000 1910 (9) 34090 (1) Jahre ansetzt. sind für uns längst nicht mehr mythischer Natur. sondern liegen im Lichte der Geschichte und der Chronologie, das sich durch neugefundene Dokumente immer mehr erhellt. Zu den von Hilprecht') und Scheil 2) veröffentlichten Königslisten sind die von Poebel) hinzugekommen, die uns für den Beginn der historischen Kunde bis mindestens 3927 v. Chr. zurückführen. Für diese Dynastien, die der Verlegung der Residenz nach Babylon und der Einigung des Reiches unter der Amoriter-Dynastie von Babel A Berossos II vorausgehen, sei, da ein weiteres Eingehen sich durch den Raum verbietet. auf Ungnad's leider für das allgemeine Verständnis etwas allzuknapp gefaßten Ausführungen ZDMG LXXI (1917) S. 162 6 verwiesen.

1) Babyl. Exped. Univ. of Pennsylvania XX 1 (1906) 39 ff. Dynastien von Ur (III) und Isin, die letztere z. T. der Amoriter-Dynastie A gleichzeitig und beendet mit der Eroberung von Isin durch Simmuballit, den Vater Hammurapi's und Rim-Sin von Larsa (2127 v. Chr.), dessen Herrschaft Hammurapi ein Ende machte (2093 v. Chr.).

2) Comptes rendus de l'acad. des inser. Okt. 1911 p. 606 ff. und Rer. d'Assyr. IV 81. Dynastien von Opis (Akšak),"Kiš (IV), Uruk (III) Agade. Uruk (IV). - Letzterer folgte nach der Scheil'schen Liste die Fremdherrschaft der Dynastie von Gutium, die nach den Poebelschen Listen 21 Herrscher mit 125 Jahren zählt und der Utuhegal von Uruk (V) ein Ende macht. Auf Uruk V folgte dann Ur III der Hilprecht'schen Liste (s. Anm. 1).

3) Siehe S. 300 Anm. 1.

302

Der Ursprung der Buchstabenschrift.

Von Ernst Kalinka1).

Die Buchstabenschrift ist eine Schöpfung der alten Griechen. Es war die erste Großtat des griechischen Geistes. der noch viele andere folgten, und begründete zusammen mit ihnen jene Kultur, in der die heutige wurzelt. Das wesentliche Kennzeichen der Buchstabenschrift ist es. daß jeder Sprachlaut grundsätzlich durch ein eigenes Schriftbild ausgedrückt wird. Doch ist dieser Grundsatz natürlich nicht mit der Strenge der Lautwissenschaft durchgeführt, sondern es sind größtenteils nur die groben, ohrenfälligen Unterschiede berücksichtigt. Keine Buchstabenschrift, weder die griechische noch die aus ihr abgeleiteten der gegenwärtigen Kultursprachen, stellt für die große Mannigfaltigkeit der Vokale eine entsprechende Zahl von Schriftzeichen zur Verfügung. Wie verschieden klingt das e in Berg, Sendung. Vater. und doch begnügen wir uns mit einem Buchstaben für diese und noch andere Laute. Man darf damit umsoweniger streng zu Gericht gehen. als gerade die Einführung von Vokalzeichen das Hauptverdienst der griechischen Buchstabenschrift bildet?), während die anderen Lautschriften, wie die semitischen, sich zunächst auf den Ausdruck der Konsonanten beschränkten und darum eher als Silbenschriften bezeichnet werden können, weil sie für eine aus einem Konsonanten und einem beliebigen Vokal bestehende Silbe ein einziges Zeichen zu verwenden pflegen. Allerdings sind ihnen die eigentlichen Silbenschriften, z. B. die altkyprische, dadurch überlegen, daß diese nicht für alle mit demselben Konsonanten beginnenden Silben dasselbe Schriftzeichen setzten, sondern so viele verschiedene, als verschiedene Vokale auf den Konsonanten folgten.

1) Es sei von vornherein verwiesen auf C. F. Lehmann Haupt's Abhandlung Zur Herkunft des Alphabets, Zeitschrift der deutschen morgenländ. Gesellschaft [ZDMG| LXXIII (1919), S, 51–79, in der er für den Vorgang bei der Bildung des semitischen Alphabets wichtige und lehrreiche moderne Parallelen, bes. die Erfindung einer Silbenschrift durch den Theroki Sikwayĩ im 19. Jahrhundert verwertet, und auf deren Fortsetzung („Forts.”), deren wesentlicher Inhalt mir durch des Verfassers Mitteilungen bekannt ist. Beide Arbeiten ergänzen sich in verschiedenen Richtungen.

2) Vgl. über diesen Vorgang Ed. Hermann, Der Ursprung des Alphabets (Deutsche Literaturzeitung 1919, Sp. 54 f.)

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