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I. Reichstag zu Worms. Urtheile über das neue Evangelium.

Bei der Eröffnung des Reichstages ließ der Kaiser den Ständen vorhalten: als ein Deutscher von Geburt habe er bedacht, daß das heilige römische Reich, wenn nicht der vorhandenen Zerrüttung und Unordnung Abhülfe geschehe, zertrennt werden und verloren gehen würde. Er habe sich deßhalb vorgenommen, Alles zu thun zur Aufhülfe des Reiches, und zugleich zur Erhöhung des christlichen Glaubens, damit die Feinde desselben desto leichter vertilgt würden. Vor allem Andern handele es sich darum, wie man Recht, Friede, gute Ordnung und Polizei wieder aufrichte, und ein Regiment bestelle, welches während der Abwesenheit des Kaisers das Reich regiere, denn nur aus Recht, Friede und Ordnung' könnten,alle guten und austräglichen Händel wachsen und gedeihen'. Auch wolle der Kaiser dem Fordern und Begehren der Kurfürsten gemäß so bald wie möglich die kaiserliche Krone zu erlangen suchen, zugleich Alles aufbieten, um die dem Reiche entzogenen Fürstenthümer und Landschaften wieder zu gewinnen. Ueber alle diese Dinge fordere er den Rath und das Gutbedünken der Stände ein, zuvörderst über Herstellung von Recht und Friede und völlige Abschaffung der Straßenräuberei, welche ihm ganz widerwärtig und ganz unleidlich sei' 1.

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Er habe die Krone angenommen, erklärte Carl den Ständen in einem spätern Vorhalten, nicht um eigenen Nugens willen, nicht um seine Erbkönigreiche und Lande auszubreiten und damit seinen Seckel zu speisen', sondern aus Liebe zur deutschen Nation und zum heiligen Reich, dem an Glorie, Zierde, Macht und Gewalt keine Monarchie der ganzen Welt zu vergleichen gewesen, das aber, in Vergleich zu früher, gegenwärtig weniger als der Schatten geachtet und gehalten werde'.

Seinen,Seckel speisen konnte der Kaiser allerdings nicht aus dem Reiche, welches ihm jährlich,an Nuße und Steuer' nur dreizehntausend

1 * Proposition vom Montag nach Conversionis sancti Pauli (Jan. 28) 1521, im Frankfurter Archiv, Reichstagsacten 34, fol. 1-5.

Gulden eintrug, und er hat ihn aus demselben auch nie gespeist. Ebenso wenig hat er sein erbliches Besigthum durch deutsches Gebiet irgendwie ausgebreitet; vielmehr übergab er sofort die deutschen Erblande seinem Bruder Ferdinand, und verfocht während seiner Regierung oft genug deutsche Interessen mit den Mitteln seiner nichtdeutschen Länder. Die Stände durften, wie die Zukunft zeigte, seiner Versicherung trauen, daß er die Krone um so fröhlicher angenommen habe, weil er,Hoffnung hege, mit Hülfe seiner Königreiche und seiner Freundschaften das heilige Reich wieder in seine ehemaligen Ehren und Würden einzusetzen'. Dieses Unternehmen, sagte er, werde nicht bloß ihm als weltlichem Haupte der Christenheit, als Schüßer und Schirmer der Kirche und des Papstes, zu Gute kommen, sondern besonders auch der deutschen Nation, dem gemeinen Nutzen, der Unterhaltung Friedens und Rechtes'. Sein Gemüth und Wille stehe darauf. wenn nur die Stände treulich helfen und beiständig sein würden, das Reich wieder in Wesen zu bringen; er werde daran Leib und Vermögen zusehen; ehrlich und nüßlich mit tapferen, verständigen und frommen Räthen regieren. Seine Ehre und Würde sei zugleich die aller Stände des Reiches. Darum sollten diese in ihren Berathungen zu Herzen nehmen, daß kaiserliche Hoheit, Obrigkeit, Reputation und Autorität nicht allein bei ihnen, beson= ders bei fremden Nationen auch also bedacht werde, daß wir und sie bei denselben ein An- und Aufsehen erlangen. Das Reich müsse nicht viele Herren haben, sondern, wie es in demselben Herkommen sei, einen allein 2.

Es handelte sich in den Berathungen zunächst um die Einrichtung eines Regimentes, welches nach Vorschlag des Kaisers für die Zeit seiner Abwesenheit bestehen sollte. Bezüglich desselben gaben die Stände am 7. März die Erklärung, sie würden demnächst einen Rathschlag überreichen, aus welchem Seine Majestät ersehen werde, daß ihr Gemüth und Wille auf Erhöhung des Reiches und kaiserlichen Ansehens gerichtet sei, und daß sie ihn für ihren einigen Kaiser und Herrn achten und halten und dessen Ehre und Wohlfahrt begehren und gern sehen wollten'. Sie sähen auf Erden nichts Lieberes, als wenn er allen andern christlichen Gewalten an Pracht und Wohlfahrt voranleuchte 3

Diesen Versicherungen gegenüber erschien der von den Kurfürsten eingereichte Entwurf zu einem Regimente,fast wie ein Spott gen kaiserliche

1 Schon zu Zeiten König Sigmund's, vergl. dessen Schreiben vom 30. Januar 1412 in Frankfurts Reichs correspondenz 1, 242.

2 Von Montags nach Oculi (März 4) bei Olenschlager, Erläuterungen, Urfundenbuch 15-19, aus dem Frankfurter Archiv, Reichstagsacten 34, fol. 53b-59.

3* Donnerstags nach Oculi (März 7) im Frankf. Archiv, Reichstagŝacten 34, fol. 60-64. Walz 26, Note 5.

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Majestät. Die Oligarchen, welche unter dem jungen Kaiser die Zeit für gekommen hielten,,alles Regiment im Reich an sich zu bringen' und mit den übrigen Reichsständen ihres Gefallens' zu handeln1, gingen in ihren Forderungen noch über die Augsburger Regimentsordnung vom Jahre 1500 hinaus. Das neue Regiment sollte selbst während der Anwesenheit des Kaisers die Summe aller Gewalt in Händen haben und, wie ein städtischer Abgeordneter sich treffend ausdrückte, den Kaiser alles Regimentes entheben'. Man scheine ihn, ließ Carl auf den vorgeschlagenen Entwurf erwiedern, „plöglich für zu jung zu halten, nachdem man ihn doch einstimmig gewählt und damit für mündig erklärt habe; einem Mündigen aber pflege kein Curator oder Administrator gesezt zu werden. Es sei seiner Würde, Autorität und Reputation nicht bequem, so Ihre Majestät gegenwärtig und im Reiche sei, daß das Regiment die Administration und Gewalt habe, oder daß die Gewalt, so bisher der kaiserlichen Würde von göttlichen und menschlichen Geseßen und Sitten verliehen oder zugeeignet, in einigen Weg zu vermindern sei“3.

Nach langen Verhandlungen kam man zum Beschluß, daß das Regi= ment nur während der Abwesenheit des Kaisers bestehen, bei dessen Ankunft ins Reich nur den Namen eines Rathes haben' solle und vom Kaiser innerhalb eines bestimmt angegebenen Bezirkes zu sich beschieden werden könne. In den angefangenen Sachen sollte dann jener Rath' die erste Gewalt behalten, dagegen in allen neu vorfallenden Nichts ohne den Willen des Kaisers handeln. Während der Abwesenheit des Kaisers erhielt das Regiment die Befugniß eines obersten Centralorgans für alle inneren Angelegenheiten des Reiches; es wurde höchstes Tribunal und höchste Aufsichtsbehörde und hatte zugleich die Lehenssachen zu regeln, jedoch unter dem Vorbehalte, daß die Verleihung der größeren Lehen dem Kaiser verbleibe und diesem die endgültige Entscheidung über streitige Lehen zukomme. Von weittragenden Folgen für die nächsten Jahre wurde die Bestimmung, daß das Regiment auch die kirchliche Advocatie ausüben, daß es Gewalt haben sollte, des christlichen Glaubens Anfechter halber zu handeln. Das Regiment wurde zusammengesetzt aus einem kaiserlichen Statthalter und zweiundzwanzig Negimentsräthen, von welchen Carl vier ernannte, zwei als Kaiser und zwei wegen seiner Länder Oesterreich und Burgund; die Ernennung der übrigen achtzehn wurde den Ständen überlassen. An Stelle des unter Maximilian bestimmten Namens: Kaiserlicher Majestät und des

1 Vergl. das Schreiben des Herzogs Wilhelm von Bayern vom 9. Febr. 1521, bei Jörg 8.

2 Vergl. unsere Angaben Bd. 1, 526.

3 Harpprecht, Staatsarchiv 4b, 112–117.

Reichs Regenten' wurde auf Verlangen Carl's jetzt der Titel: „Kaiserlicher Majestät Regiment im Reich' eingeführt; ferner sollten die Mitglieder nicht mehr, wie früher, ‚dem Kaiser und Neich', sondern dem Kaiser allein ihren Eidschwur leisten. Als Siz des Regimentes wurde für die nächsten achtzehn Monate Nürnberg ausersehen, wo während dieser Zeit auch das Kammergericht gehalten werden sollte '.

Die Verhandlungen über die Wiederherstellung dieses in Verfall gerathenen höchsten Reichsgerichtes nahmen viel Zeit in Anspruch. ‚Das Kammergericht, meldete der Frankfurter Abgeordnete Philipp Fürstenberg am 9. Februar nach Hause, ist so ein wildes Thier, das Jedermann irre macht. Niemand weiß, wie man es angreifen soll: der Eine räth dahin, der Andere dorthin.2,Wie das Kammergericht in eine gute Ordnung und schleunigen Proceß zu bringen sei, schrieb er weiter am 26. Februar, ‚ist lange mit viel Mühe, Fleiß und Arbeit berathschlagt, aber ich habe in Wahrheit noch keinen Doctor, deren doch viele dabei sind, gehört, der solches anzeigen mochte.'3 Schließlich kam man mit geringen Aenderungen auf die unter Maximilian erlassenen Ordnungen zurück; man vermehrte aber die Zahl der Beisizer um zwei, deren Ernennung dem Kaiser überlassen wurde. Im völligen Einvernehmen mit den Ständen verkündete Carl eine erweiterte und verbesserte Landfriedensordnung, in der auch die althergebrachte Verbindung zwischen der weltlichen und geistlichen Gewalt von Neuem sanctionirt wurde durch die Bestimmung, daß gegen Jeden, der Jahr und Tag freventlich in der Acht verharre, mit dem kirchlichen Banne verfahren werden solle 4.

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Die Kosten für die Unterhaltung des Reichsregimentes und des Kammergerichtes, welche die Stände zu übernehmen sich erboten hatten, wurden auf fünfzigtausend Gulden berechnet, und es handelte sich darum, wie dieselben aufzubringen seien. Summa, schrieb der Frankfurter Abgeordnete, ,will man wieder Frieden und Recht haben, so muß Geld da sein. Aber Jedermann sperrte sich zu bezahlen. Wir sind jetzt alle gefangen, Keiner freit nicht. Mez grenzt an Lothringen und muß alle Tage den Ueberfall der Franzosen erwarten; Nürnberg hat etliche und zwanzig Jahr keinen Frieden gehabt; Ulm gibt viel Gült; Cöln ist arm im Seckel; Frankfurt ist an Menge und Reichthum der Bürger, auch an Ungeld geringert; Worms hat über hunderttausend Gulden seiner Fehden halber ausgegeben;

1 Näheres bei Wyneken 581-628.

2. Samstag nach Dorothea (Febr. 9) 1521, im Frankf. Archiv, Reichstagsacten 35, fol. 16. Ranke, Deutsche Geschichte 1, 468 liest erstere Stelle verkehrt. 3* Dinstag nach Mathie (Febr. 26), Reichstagsacten 35, fol. 21. + Vergl. Häberlin 10, 351–367.

Speyer verdirbt der jetzt aufgerichteten Zölle und der Pfaffheit halber. Größere Klage ist nie gehört worden. Die Grafen, Herren und die von der Ritterschaft ließen sich schriftlich und mündlich vernehmen: wo man ihnen nicht ein austräglich und förderlich Recht, dem Armen als dem Reichen und dem Reichen als dem Armen, aufrichte, so wollten sie in keinen Anschlag bewilligen'. Auch einige Fürsten und Prälaten, fährt Fürstenberg in seinen Berichten fort, entschlügen sich der Aufbringung der Kosten. ,So wollen etliche sagen, sie haben Nichts vom Reich, darum sie zu geben auch nicht gedrängt zu werden hoffen. Von Seiten einiger Fürsten wurde der Vorschlag gemacht, die Gelder aufzubringen durch Zurückhaltung der Annaten, oder des nach Rom gehenden Ertrags geistlicher Lehen, oder durch eine Steuer auf die Juden, oder durch Aufrichtung eines neuen Reichszolles. Man solle einen gemeinen Zoll auf etliche Waaren schlagen, die aus England, Frankreich und welschen Landen kommen. Item was von Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Stahl und allem Metall, gearbeitet oder ungearbeitet, item Pferd und Anderes, so aus deutschen Landen geführt wird, (dafür) soll je von zwanzig Gulden einer gegeben werden. Solches, meinen sie, solle den armen und geringen Mann nicht belästigen. Auf einen Reichszoll aber wollten die Abgeordneten der Städte nicht eingehen. Endlich vereinigte man sich dahin, daß, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, im Allgemeinen ein Jeder zur Unterhaltung des Kammergerichtes und des Reichsregimentes fünfmal so viel, als er zum Kammergericht früher gegeben, darleihen solle 1.

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Bezüglich der auswärtigen Verhältnisse ließ Carl, der in eigener Person in der Versammlung auf dem Rathhause erschien, am 21. März 2 den Ständen vorstellen: des Reiches Ehre, Wohlfahrt, Glorie und Reputation stehe noch auf zwei Hauptartikeln, nämlich daß kaiserliche Majestät die kaiserliche Krone zu Rom empfange, und dasjenige, so dem Reiche in Italien entzogen sei, wiederum zu dessen Gehorsam bringe'. Der Kaiser seinerseits wolle daran, falls ihm die Stände nach Vermögen zu Hülfe kämen, Leib und Vermögen setzen. Er erbiete sich, zu diesem Unternehmen auf eigene Kosten zweitausend Kürasser und mehr, und eine gute Anzahl geringer Pferde, dazu zehntausend Eidgenossen und sechstausend Spanier zu stellen, von den Ständen verlange er auf ein Jahr lang zwanzigtausend zu Fuß und viertausend zu Roß. Ein rascher Entschluß thue Noth, da

1 * Briefe Philipp Fürstenberg's von Montag nach Ascens. Domini (Mai 13) und Montag nach Pfingsten (Mai 20) 1521, im Frankf. Archiv, Reichstagŝacten 35, fol. 52–55.

2* Uff dem heiligen Palmtag (März 24) schrieb Fürstenberg, der Kaiser sei am vergangenen Donnerstag auf dem Rathhause erschienen. Reichstagsacten 35, fol. 37.

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