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führen; durch ihn würden alle Handwerker und guten Arbeiter an andere Orte getrieben; Deutschland werde durch ihn verarmen! Sie könnten, würden die Fürsten auf ihrem Vorschlag beharren, einig dieses Reichstags Fürnemen, Beschluß und Abschied keineswegs bewilligen' 1.

Der neue Zoll, erwiederten die übrigen Reichsstände, beschwere gar nicht den gemeinen Mann, denn die zum gemeinen Gebrauch nothwendigen Waaren: Wein und Bier, Ochsen, Schafe, Schweine und alle übrigen Thiere, ferner Käse, Salz und Schmalz, grüne und gesalzene Fische, Leder und Kupfer seien sämmtlich zollfrei; nur solche Güter seien zollbar, bezüglich welcher ein Jeder nicht mehr beschwert werden könne, als er selbst aus Wollust und gutem Willen wolle'. Weil der Zoll lediglich zur Unterhal tung des Regimentes und Kammergerichtes und zur Handhabung des Landfriedens, zur Sicherstellung der Straßen bestimmt sei und demgemäß Frieden und gute Ordnung im Reiche befördere, so käme er sowohl den Kaufleuten als den arbeitenden Menschen zu gut. Andere Nationen hätten, wie allgemein bekannt, zur Unterhaltung ihres gemeinen Nußens sogar auf sämmtliche Waaren einen ähnlichen oder noch höhern Zoll gelegt, der keineswegs Handel und Wandel mindere, sondern vermehre, weil sein Ertrag verwendet würde für die Sicherung der Straßen: ein Gleiches werde auch in Deutschland der Fall sein. Dazu komme, daß der Grenzzoll zum allermeisten nur die fremden Länder belaste, wie Böhmen, Ungarn, Polen, England, daraus und darein solche zollbaren Güter gingen. Auch sollte ja, wie die Zollordnung des Nähern angebe, der neue Zoll ohne weitere Bewilligung des Kaisers und der Reichsstände nicht länger als fünf Jahre dauern. Aus allen angegebenen Gründen sei zu verwundern, daß die Städteboten in dem Zoll eine Beschwerung erblicken wollten, und den Vortheil einiger wenigen Kaufleute höher achteten, als den gemeinen Nußen von etlichen hunderttausend Menschen'. Was die wiederholt vorgebrachten Beschwerden der Städte wegen Stand und Stimme anbelange, so wolle man dieselben an den Kaiser und an die abwesenden Reichsstände bringen und auf dem nächsten Reichstage darüber weitere Antwort ertheilen. Besäßen aber auch die Städte, wie sie begehrten, eine Stimme in den Berathungen des Reiches, so könnten sie doch dadurch den Beschluß der Mehrheit der Stände nicht verhindern. Denn es würde eine unerhörte, allerhöchste und beschwerlichste Neuerung sein, daß die Beschlüsse aller oder der meisten Stände Nichts gelten sollten, falls die Städteboten in dieselben nicht einwilligten; es stehe

1 * Die Eingabe der Städte, auf unser lieben Frauentag Purificationis (Febr. 2) 1523, ferner Vorhalten des Erzherzogs Ferdinand vom 9. Febr. und die Antwort der Städte von demselben Tage, in den Reichstagsacten 38 fol. 365–375, 378–387.

dann ja,alle Ordnung des Reiches, entlich und allein in der Städte Willen' 1.

,Meines Verstandes, schrieb der bayerische Kanzler Leonhard von Eck an Herzog Wilhelm, ,werden die Städte diesen Zoll in keinem Weg bewilligen und deßhalb zu kaiserlicher Majestät in Hispania und zu Ferdinanden schicken, und ob man sie darüber mit dem Regimente oder Kammergericht dringen wollte, so vermeinen etliche, sie werden sich an die Schweizer oder Franzosen schlagen.'2

Die wichtigsten Verhandlungen des Nürnberger Reichstages betrafen die kirchlichen Angelegenheiten.

Das Reichsregiment hatte seit seiner Eröffnung der kirchlichen Bewegung gegenüber ,nirgends festen Fuß gehabt, sondern die Dinge treiben lassen von ohngefähr, bald mal für Luther, bald gegen. Für die Ausführung des Wormser Edictes, welche der Kaiser dringend befohlen,,geschah vom Regimente so wenig, daß in Nürnberg selbst lutherische Bücher gedruckt und öffentlich feil geboten, ja gar von einigen Kanzeln lutherische Lehren verkündigt, und Papst und Bischöfe, Kirchengebote und alte Bräuche und Ordnungen hart geschmäht wurden'. Die juristischen Beisitzer des Regi= mentes waren großentheils abgesagte Feinde des alten Kirchenthums', dagegen Liebhaber der Kirchenschäße und Güter'; sie träumten sich ein gulden Jahr, wenn einmal das Kirchengut getheilt würd, der geistlich Hochmuth, als sie sagten, gedämpft würd, das bischöfliche Regiment abge= than würd und Bischöfe und Papst nichts mehr zu befehlen' hätten. durch würde, glaubten sie,,weltlich Regiment, worin sie selb, Gelehrte des Rechts, an Statt der Fürsten und Bürger befehlen würden, gar groß aufgehen. Als Herzog Georg von Sachsen sich beim Regimente wiederholt über die Schmähungen Luther's gegen Papst und Kaiser und gegen die

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Da

1 * Antwort auf die Supplikation der Städte, in den Reichstagsacten 38 fol. 388-400.

2 Bei Jörg 14-15. Ed selbst war auf das Aeußerste gegen den Reichszoll aufgebracht. Derselbe würde, meinte er, zur Unterdrückung aller Fürsten und Stände gereichen, denn dasselbe Geld, welches in viel hunderttausend Gulden läuft, wird an das Haus Desterreich kommen und dabei bleiben, und damit wird er (Kaiser Carl) die welsch und französisch Gehorsam bei den Deutschen erobern und sie unter das Joch bringen, was doch allen Fürsten unleiblich ist. Er schilt die Fürsten, welche für diesen Zoll gewirkt. In dem sieht man, wie Gott euch Fürsten verblendet, daß sie mit sehenden Augen in die Strick fallen, wie die Vögel auf einen Vogelheerd! Bei Jörg 14, 16. 3 * Clemens Endres in dem oben S. 258 Note 5 angeführten Brief.

Reichsfürsten beschwerte und die betreffenden Schriften, worin diese Schmähungen ausgesprochen, einschickte, erhielt er zur Antwort: Wir ersehen, daß Ew. Liebden die Schmähungen gegen päpstliche Heiligkeit und kaiserliche Majestät mißfallen, geben darauf Ew. Liebden zu erkennen, daß wir kaiserlicher Majestät Schmach und Schaden nicht gern gedulden wollten, wo wir sie erführen und sähen. Gegen Dinge dieser Art, erklärte später der kaiserliche Statthalter, Pfalzgraf Friedrich, dem Herzog, habe sich Nichts thun lassen 2. Als Sickingen mit dem Umsturz der Reichsverfassung zu Gunsten des neuen Evangeliums umging, glaubte der Kanzler des Statthalters und Beisiger des Regimentes, Doctor Johann von Fuchsstein, den Ritter versichern zu können: er solle getrost sein, denn das ganze kaiserliche Regiment wäre ihm geneigt und wohlgewogen 3. Der Kurfürst Friedrich von Sachsen, der nach der Regimentsordnung im Sommer 1522 beim Regimente anwesend sein mußte, kam in seiner Politik kaum zum Wollen, nie zum Handeln. Die lutherische Angelegenheit wollte er weder rechtfertigen noch urtheilen und wartete den Gang der Ereignisse ab. Gegen päpstlicher Heiligkeit, kaiserlicher Majestät und anderen Ständen, ließ er an Luther schreiben, habe er sich,allweg vernehmen lassen', daß er mit ihm und seiner Sache Nichts zu schaffen gehabt'*; an den Kaiser schrieb er:

1 Die Correspondenz des Herzogs Georg mit dem Reichsregimente bezüglich Luther's in den Jahren 1522-1523 bei Chmel, Actenstücke 21. 24. 36. 39. 53-56. Auch bei Höfler, Zur Kritik und Quellenkunde 2, 138–142.

2 Vergl. Ranke, Deutsche Geschichte 2, 52.

3 Vergl. oben S. 241.

• Spalatin an Luther auf Befehl des Kurfürsten am 13. Mai 1523, bei Burkhardt, Luther's Briefwechsel 57. Für Luther's leibliche Bedürfnisse war Kurfürst Friedrich sehr wenig besorgt; er ließ ihn in pecuniärer Noth. Sehr merkwürdig sind in dieser Beziehung Luther's Klagebriefe an den kurfürstlichen Geheimschreiber Spalatin. Er müsse, schrieb er im Nov. 1523, Schulden über Schulden machen; der Rentmeister bekümmere sich nicht um ihn; Dürftigkeit und Noth würden ihn aus Wittenberg treiben und er würde gern die Gelegenheit ergreifen, da er der Härte und Undankbarkeit (duritiam et ingratitudinem) dieser Stadt überdrüssig sei. Bei de Wette 2, 433. Die Anhänglichkeit an Luther muß demnach in Wittenberg nicht groß gewesen sein. Am 1. Februar 1524 erhob er neue Klagen. Schon seit zwei Jahren hätten die Mönche des Augustinerklosters keine Abgaben mehr erhalten, der Rentmeister benehme sich herrisch (satis imperiosus in nos fremit). Bei de Wette 2, 473. Bitterer äußert er sich in einem Briefe aus dem Ende des Jahres 1524. Troß wiederholter Bitten lasse man ihm Nichts verabfolgen; der Kurfürst würde sich nicht darum bekümmern, wenn er seiner Straße ziehe, und in der That, er würde sich längst an einen andern Ort begeben haben, wenn nicht die Schmach,des Evangeliums und also auch die des Fürsten selbst ihn zurückgehalten, indem man ihn sonst für vertrieben ausschreien und die Feinde des Glaubens sich freuen würden (nisi contumelia Evangelii atque adeo principis me tenuisset, ne dicerer expulsus et laetificarentur hostes pietatis, quod

,man möchte doch, wie er so oft gebeten, mit ihm von dieser Sache nicht handeln; er sei vor Alter und Krankheit schwach, und der Sachen unverständig; er wisse demnach wenig oder nichts darin zu thun'1. Friedrich's Minister, Hans von der Planit, eröffnete dem Regimente: der Kurfürst dürfe Luther, troß der kaiserlichen Acht, in Wittenberg dulden, denn Luther lehre keine Keßereien; würde man ihn entfernen, so würden sich Nachahmer erheben, welche nicht bloß gegen die Kirche, sondern gegen Christenthum und Gott predigen würden; ein vollkommener Mißglaube würde sich . erheben 2.

Ein solch' vollkommener Mißglaube erhob sich schon an allen Enden als eine Frucht der Auflehnung gegen die kirchliche Autorität, mit den geistlichen Stüßen wankten zugleich alle weltlichen; jeglicher Willkür war Thür und Thor geöffnet.'

,Werden diejenigen, fragte Papst Adrian VI. die auf dem Nürnberger Reichstage versammelten Stände, welche die geistlichen Gesetze und die heiligen Concilien verachten, und die Decrete der Väter zu zerreißen und zu verbrennen sich nicht scheuen, und dem Priesterthum allen Gehorsam entziehen, den Reichsgesetzen gehorsam sein? Hofft ihr, daß Menschen, welche die gottgeweihten Gegenstände unter euern Augen hinwegnehmen, ihre Hände nicht auch nach den Gütern der Laien ausstrecken werden? Werden sie wol eure Häupter verschonen, da sie die Gesalbten des Herrn verlegen?"

Im Geiste des Friedens und der Eintracht wollte Papst Adrian mit den Reichsständen in Nürnberg die kirchlichen Angelegenheiten verhandeln.

Aufrichtiger und wohlwollender, wie Adrian, konnte „Niemand sein“. Von deutschen Eltern bürgerlichen Standes in Utrecht geboren, von den Brüdern des gemeinsamen Lebens in Zwolle unterrichtet, hatte Adrian durch Frömmigkeit, Sittenstrenge und Gelehrsamkeit frühzeitig ein großes Ansehen erlangt, bekleidete in Löwen eine Professur der Theologie, wurde der Er

sperant). Bei de Wette 2, 584. In demselben Jahre klagt er in einem Briefe an Joh. Heß über die Habsucht der Fürsten: Nihil mirum, si principes in Evangelio sua quaerunt et raptores novi raptoribus veteribus insidientur. Lux orta est, qua videmus, quid sit mundus, nempe regnum Satanae. Bei de Wette 2, 592. Jm Jahre 1525 erhielt Luther vom Kurfürsten, der sich als Herr des kirchlichen Eigenthums ansah, das Kloster der Augustiner zu Wittenberg, auch das Hausgeräth und den Kirchenschmuck und den Klostergarten, zum Geschenk. Luther nahm dort viele ausgesprungene Mönche und Nonnen auf. Vieles sei ihm, sagt er in seiner,Hausrechnung, aus dem Kloster gestohlen worden; die besten Cafeln habe er verkauft und mit dem Erlös,die Nonnen und Mönche (Diebe und Schelke mitunter) gekleidet, gespeiset und versorgt. Vergl. Seidemann, Luther's Grundbesiß 481–483.

1 Am 6. Januar 1523, vergl. Buchholz 2, 10.

2 Bei Ranke 2, 50-51.

zieher Kaiser Carl's und versah eine Zeit lang als dessen Statthalter die Regierungsgeschäfte in Spanien. Nach dem am 1. December 1521 erfolgten Tod Leo's X. wurde er ganz unerwartet und zur Freude aller Guten' vom Cardinalscollegium zum Papste gewählt, und sein ganzes Sinnen und Trachten galt seitdem der Reform des kirchlichen Lebens, der Befreiung der Christenheit vom Joche der Türken, der Beilegung der religiösen Streitigkeiten in seinem deutschen Vaterlande' 1.

,Mit einer Offenheit sonder Gleichen' sprach sich der Papst über die Nothwendigkeit der so oft verlangten Reformation an Haupt und Gliedern aus,

1 Vergl. über Adrian die Aussprüche der Zeitgenossen bei Höfler, Wahl und Thronbesteigung Adrian's VI. S. 36-37. Albergati Vianesio, obgleich als Italiener nicht eingenommen für die Deutschen, urtheilte am 15. Febr. 1522 in einem Briefe an den Senat von Bologna über Adrian: meritasse la sua santissima vita, che certo in questo mondo non ha pari: da poi ancora è piacciuto alla divina clementia, che sia stato eletto in Sommo Pontefice. . . di che la christiana republica se n'ha da rallegrare et rendere infinite gratie all' Altissimo, maggiormente li subditi della Santa Apostolica Sede.' Fantuzzi, Notizie degli Scrittori Bolognesi 1, 137. Das merkwürdigste Reformprogramm der Zeit enthält die dem Papste Adrian überreichte Denkschrift des Cardinalpriesters Aegidius von Viterbo, Generals des Augustinerordens, bei Höfler, Analecten zur Geschichte Deutschlands und Italiens, in den Abhandlungen der histor. Classe der bayerischen Academie der Wissenschaften 4, 62–89. Auf das Eindringlichste verlangte Aegidius die Reform des römischen Hofes, das gänzliche Verbot der Vereinigung mehrerer Pfründen auf eine Person, die völlige Abschaffung des Commendenwesens, die Aufhebung der Reservation von Beneficien u. s. w. Nur ganz taugliche und tüchtige Personen dürften zu den Aemtern zugelassen werden; durch Zugeständnisse, Bewilligungen oder geradezu durch Verträge mit Fürsten sei es dahin gekommen, daß der größere Theil 'geistlicher Rechte und Angelegenheiten außerhalb der Sphäre des römischen Stuhles liege, so daß jene nach Willkür darüber verfügten; deßhalb sei es nothwendig, so viel als möglich diese Bewilligungen zu be schränken und die Mißbräuche zu bessern. Alle deßfallsigen Maßregeln müßten aber mit großer Umsicht und Mäßigung geschehen, da leider frühere Päpste, habsüchtig und kurzsichtig, sich nicht gescheut hätten, um eines augenblicklichen Vortheils willen der Kirche einen bleibenden Schaden zuzufügen u. s. w. Diese Denkschrift wurde die Grundlage der reformatorischen Wirksamkeit des Papstes. Vergl. auch Höfler, Wahl und Thronbesteigung Adrian's VI. S. 84-96. Der Papst ernannte eine Commission, welche die auf Spendung des Ablasses bezüglichen Einrichtungen prüfen und alle dabei eingeschlichenen, von den Gegnern der Kirche zur Beschönigung ihrer Neuerungen bemußten Ungehörigkeiten abstellen sollte; er verminderte die zahlreichen Ehehindernisse und die darauf gegründeten Dispensationen; schaffte viele Reservationen, Coadjutorien, Anwartschaften und andere von der ordnungsmäßigen Aemterbestellung abweichende Einrichtungen, auch viele einträgliche, mehr zum firchlichen Glanze als zum Wesen kirchlichen Dienstes gestifteten Aemter ab, und vergab die kirchlichen Stellen nur an fromme und gelehrte Männer. Ich will,' war sein Grundsay, ‚die Kirchen mit Priestern zieren, nicht die Priester mit Kirchen. Hoffentlich wird Höfler's ausführliche Biographie Adrian's, eine Arbeit vieler Jahre, bald veröffentlicht werden.

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