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in weltliches Gebiet, auf Dispensen, Ablaßgelder, Reservatfälle und andere kirchliche Anordnungen, berührten und griffen den göttlichen Grund und Charakter der Kirche aber in keiner Weise an 1.

Bezüglich des verlangten Concils ließen die Stände die gewichtigste Forderung des Gutachtens, nämlich den Anspruch der Weltlichen auf Sih und Stimme, fallen. Bis zu dem in Jahresfrist zu berufenden Concil, über dessen bequeme Malstatt innerhalb Deutschlands sich Papst und Kaiser vereinbaren sollten, erboten sich die Stände,allen Fleiß anzuwenden und insbesondere mit dem sächsischen Kurfürsten Friedrich zu verhandeln, daß es Luther und seinen Anhängern nicht gestattet werde, hinfür irgend etwas Neues zu schreiben und zum Drucke zu befördern 2. Friedrich werde, sei ihre Zuversicht, als ein ehrlicher Kurfürst nach aller Ziemlichkeit dazu behülflich sein. Ferner solle jeder Kurfürst und Fürst und jeder Stand des Reiches innerhalb seiner Obrigkeit verfügen, daß insfünftig bis zum Concil nichts Anderes dann das heilige Evangelium nach Auslegung der Schriften von der christlichen Kirche approbirt und angenommen, gepredigt, und in den Predigten Alles, was zur Bewegung des gemeinen Mannes wider die Obrigkeit diene oder die Christen in Irrung zu führen Ursache gebe', vermieden werde. Welche Prediger sich davon nicht weisen lassen wollten, möchten die Ordinarien mit gebührlicher Strafe belegen. Auch sollte nichts Neues gedruckt und feilgehalten werden, was ,nicht vorher durch gelehrte Personen, so dazu sonderlich verordnet worden, besichtigt und zugelassen' sei; insbesondere, sollte es bei großer Strafe verboten werden, Schmähschriften zu drucken oder feilzuhalten. Geistliche, welche Weiber nähmen, und Ordenspersonen, welche aus den Klöstern austräten, sollten ihre Freiheiten, Privilegien, Pfründen und Anderes verwirkt haben, und man werde öffentliche Mandate und Edicte ausgehen lassen, daß die weltliche Obrigkeit die Ordinarien an solcher Strafe mit Nichts verhindern, vielmehr zur Beschirmung geistlicher Obrigkeit ihnen helfen und Beistand beweisen sollten'.

1 Gravamina sedis apostolicae, non ferenda Germanis, bei Lünig, Reichsarchiv 2, 408-432. Hortleder 1, 9-23. Nicht zu entschuldigen, sagte der Legat, seien diejenigen,,qui Lutherum sectari velint, quod propter sibi inflicta scandala et gravamina a curia Romana (etiam si verum illud esset) deberent ab unitate catholicae fidei propterea resilire,' am wenigsten jezt, wo ein so heiligmäßiger Papst, dazu ein Deutscher auf dem Stuhle Petri säße und sich der Reform annähme. Raynald ad annum 1523 Nr. 15-20. Vergl. über die Beschwerden das treffende Urtheil von Buchholtz 2, 29--34.

2 Also nicht bloß, wie das Gutachten des Ausschusses verlangt hatte,,was zur Empörung und Aufruhr Ursach geben könne. Der kursächsische Reichstagsgesandte Philipp von Feilitsch wollte lediglich den Vorschlag des Gutachtens festgehalten wissen, und protestirte darum gegen den Beschluß des Reichstags. Bei Lünig, Reichsarchiv 19, 111. Janssen, deutsche Geschichte. II. 5. Abdruck.

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Diese am 8. Februar 1523 dem Nuntius ertheilte Antwort ging am 6. März als ein im Namen des Kaisers erlassenes Edict in's Reich aus. Zugleich erließen die Reichsstände eine, jeden Sonntag von allen Kanzeln zu verlesende Ermahnung an das christliche Volk:,Gott demüthiglich anzurufen und zu bitten, den Frrthum, so jezo allenthalben entsteht und erwächst, von allen christlichen Obrigkeiten, geistlichen und weltlichen, auch anderen christlichen Menschen zu nehmen, und Gnade zu verleihen, damit sie in Einmüthigkeit des heiligen christlichen Glaubens leben, bestehen und bleiben und dadurch den Weg zur ewigen Seligkeit erlangen mögen' 1.

1*Im Frankfurter Archiv, Reichstagsacten 38 fol. 344-345. Reichsabschied vom 8. Febr. 1523 in den Reichstagsacten 38 fol. 412 bis 416. Der Tag ergibt sich aus einem Schreiben Hamann's von Holzhausen an den Frankfurter Nath vom 9. Februar in den Reichstagsacten 37 fol. 30. Auf den 8. Februar,' schreibt er, ‚haben Curfürsten, Fürsten und Stände den Reichstag beschlossen, aber ich versehe mich, der Abschied wird nicht durch alle Fürsten versiegelt werden, und also werden die Fürsten und andere verreiten. Die gemeinen Frey- und Reichsstädte werden in großen Ungnaden der Fürsten von diesem Reichstage abscheiden, da sie in nichts bewilligt haben auf diesem Tag. Was Gutes daraus wird, (wird) .man mit der Zeit befinden.‘ Vergl. den Brief des Bischofs Bernhard von Trient an das Regiment zu Innspruď vom 9. Febr. 1523 bei Höfler, Zur Kritik und Quellenkunde 2, 145. Jr solt uns warlich glauben,' heißt es in dem Briefe, ,daß bei Menschen Gedenken als kein schwerer Reichstag nie gewesen . . . .‘

VI. Fortdauernde politisch-religiöse Agitation.

geistigen und charitativen Lebens.

Verfall des

In dem Nürnberger Reichsabschiede war von irgend einer Trennung von Rom und der allgemeinen Kirche keine Rede; wäre demselben gemäß verfahren worden, so würde keine Spaltung der deutschen Nation erfolgt sein. Aber das Reichsregiment selbst verletzte den Reichsschluß und ließ ihn ungestraft verlegen; der Kurfürst von Sachsen und andere Fürsten und die meisten Reichsstädte handelten offen gegen die Bestimmungen desselben. Am wenigsten bekümmerte sich Luther um diese Bestimmungen.

Die Reichsstände in Nürnberg hatten,allen Fleiß' anzuwenden versprochen, daß Luther und seine Anhänger bis zur Berufung des Concils feine neuen Schriften herausgäben; bei großer Strafe' wollten sie insbesondere den Druck von Schmähschriften verhindern.

Aber für Luther gibt's keine Befehle, sie kommen woher sie wollen', schrieb Herzog Georg von Sachsen, und die darob wachen sollten, daß Befehle ausgeführt würden, sind zu saumselig, schwachherzig oder ohnmächtig; so kann er alle Welt, Papst und Bischöfe, Kaiser und Fürsten schumphiren ohne Straf' 1. Als Luther den Herzog Georg in einem an ihn gerichteten Briefe einen Lügner und schändlichen Lästerer der evangelischen Wahrheit genannt hatte und Hans von der Planit, der Minister des sächsischen Kurfürsten, ihm über diese leidenschaftliche Sprache Vorstellungen machte, schrieb Luther zu seiner Rechtfertigung: er habe den Herzog noch nirgend so angetastet wie den Papst, die Bischöfe und den König von England, er habe vielmehr des Herzogs, wie ihn dünke, ‚fast zu viel verschont'. ‚Denn ich einen solchen tobenden Tyrannen, sagt er, längst hätte sollen baß in die Wollen greifen. Ich weiß auch wol, daß meine Schriften allesammt der Art gewest sind, daß sie zuerst angesehen gewest, als seien sie aus dem Teufel, und man besorgte, der Himmel würde bald fallen, aber hernach ist's bald anders worden. Es ist ist ein ander Zeit, daß man die

1 Abgedruckt in: Glos und Comment uff LXXX Artickeln und Keßereyen der Luterischen u. s. w. Bl. K2.

großen Häupter, vorhin ungewohnt, antastet, und was Gott im Sinne hat, wird man sehen zu seiner Zeit! Den Papst Adrian VI. tastete Luther allerdings noch heftiger an, als den Herzog. Als Adrian am 31. Mai 1523 den Bischof Benno von Meißen heilig gesprochen, veröffentlichte Luther die Schrift: Wider den neuen Abgott und alten Teufel, der zu Meißen soll erhoben werden'. Der lebendige Satan, sagt er darin, lasse sich zum Spotte Gottes,mit silbern und gulden Geräthe und köstlicher Pracht unter dem Namen Benno erheben und anbeten." Gott fordere solches durch seinen Zorn, daß die verstockten und verblendeten Tyrannen und Verfolger, als der Papst mit seiner Rotte, die das Evangelium zur Seligkeit nicht hören noch leiden wollen, den Lügen und kräftigen Irrthum und des Teufels Werk glauben müssen zu großer Verdammniß. Er nannte den Papst einen Heuchler und den ärgsten Feind Gottes und seines Wortes'. In sechs Ausgaben wurde diese Schmähschrift verbreitet 2.

Geistliche, welche Weiber nähmen, und Ordenspersonen, welche aus ihren Klöstern austräten, sollten, nach Befehl des Nürnberger Reichsabschiedes, ihre Freiheiten und Pfründen verlieren.

Luther dagegen erließ am 28. März 1523 eine Aufforderung an die Deutschordensherren: sie sollten ihre Gelübde brechen, Weiber nehmen und die Ordensgüter unter sich vertheilen. Auf's erste ist das Vortheil in eurem Orden, sagt er, ,daß er mit zeitlicher Nahrung versorgt ist, daß man das Gut kann unter die Herren austheilen und Landsessen, Amtleute und sonst nütze Leute daraus machen, und nicht die elende Noth da ist, die manchen Bettelmünch oder ander Münch im Kloster behält, nämlich des Bauches Sorge. Es sei nicht zu besorgen, daß die Ordensherren wegen solchen Vorgehens leichtlich angegriffen würden. Mir ist schier," rief er ihnen zu, ‚kein Zweifel, es sollte auch manch Bischof, Abt und andere geistliche Herren zur Ehe greifen, wenn sie nur die ersten nicht wären, und die Bahn zuvor wol gebähnet, und solch Freien gemein wäre worden, daß es nimmer Schand oder Fahr hätte, sondern löblich und ehrlich vor der Welt wäre. Sie möchten die Bahn brechen und ein ,tröstlich Beispiel geben. Sehet itt ist die angenehme Zeit, igt ist der selige Tag. Gottes Wort leucht und ruft. Ursach und Raum habt ihr genug zu folgen, auch zeitlich's Gut halber. Nichts ist, das euch hierin hindert, denn der tollen Welt thōrichtes Urtheil, daß sie sagen wird: ei, thun die

1 Am 4. Febr. (Mittwoch nach Purificationis) 1523, bei de Wette 2, 306. Vergl. Höfler, Zur Kritik und Quellenkunde 2, 135–137, und die Stelle aus dem Briefe des von der Planiz an den Kurfürsten Friedrich bei Buchholz 2, 26 Note.

2 Sämmtl. Werke 24, 237-257.

deutschen Herren das. Aber weil wir wissen, daß auch der Welt Fürst gerichtet ist, sollen wir nicht verzweifeln, daß auch solches und alle anderen Urtheil der Welt vor Gott schon verdammt sind. Wenn man vorgebe, daß die Gelübde ein altes Herkommen in der Apostel Zeit, durch so viele Concilia und heilige Väter gelehret und bestätiget', so sei das nur eine ,Narrheit der Blinden'. Gott habe gesagt: ,ich will, daß du ein Gehülfe habest und nicht allein seiest', und Gott sei,älter, denn alle Concilia und Väter'. So ist er auch größer und mehr, denn alle Concilia und Väter. Item, die Schrift ist auch älter und mehr, als alle Concilia und Väter. Item, die Engel halten's alle mit Gott und mit der Schrift. Item, so ist der Brauch von Adam her gewesen, auch älter, denn der Brauch durch die Päpste aufkommen. Auf ein künftiges Concil und dessen Beschlüsse dürfe man nicht warten; er schrieb sogar die Worte nieder: ,Ob's geschähe, daß ein, zwei, hundert, tausend und noch mehr Concilia beschlössen, daß Geistliche möchten ehelich werden, oder was mehr Gottes Wort zu thun und zu lassen beschlossen, so wollt ich eher durch die Finger sehen, und Gottes Gnade vertrauen, dem, der sein Leben lang eine, zwei oder drei H.... hätte, denn dem, der ein ehlich Weib nehme nach solcher Concilia Beschluß, und sonst außer solchem Beschluß keins dürft nehmen; und wollt auch allen an Gottes Statt gebieten und rathen, daß Niemand aus Macht solches Schlusses ein Eheweib nähme, bei Verlust seiner Seele Seligkeit, sondern sollt nu allererst keusch leben, und wo ihm das unmöglich wäre, in seiner Schwachheit und Sünde nicht verzagen, und Gottes Hand anrufen'. 1

In einem andern Sendschreiben vom 10. April 1523: Ursache und Antwort, daß Jungfrauen Klöster göttlich verlassen mögen', nannte er den Torgauer Bürger Leonhard Koppe, der auf seine Veranlassung neun Nonnen, unter diesen Catharina von Bora, aus dem Kloster Nimptsch,befreit hatte, einen seligen Näuber', gleichwie Christus auch ein Räuber in der Welt gewesen, da er durch seinen Tod dem Fürsten der Welt seinen Harnisch und Hausgeräth genommen. Alle, die es mit Gott hielten, würden den Nonnenraub für großen Frummen preisen, auf daß ihr gewiß seid, daß es Gott also verordnet hat, und nicht euer eigen Werk noch Rath ist 2. In einem Schreiben an das Reichsregiment sagte er im August 1523, Gelübde zu halten sei unmöglich. Wer will doch fliegen geloben wie ein Vogel, und halten, es sei denn Gottes Wunderzeichen da. Nu ist

1 Sämmtl. Werke 29, 17-33. Vergl. die Analyse des Sendschreibens, dieses Meisterstücks fleischlicher Sophistik, bei Näß, Convertiten seit der Reformation 1, 443-446.

2 Bei de Wette 2, 321.

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