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auch seinen Zorn gegen den Kaiser ausließ und demselben die Schuld des Krieges zur Last legte 1.

Diese Schuld des Krieges wies der Kaiser mit vollem Recht von sich ab. Du weißt es hinlänglich, schrieb er am 16. Januar 1524 in einem vertraulichen Briefe an seinen Bruder Ferdinand, und es ist ja Allen bekannt, daß es mein beständiger Wunsch und all' mein Streben ist, Frieden und Ruhe in der Christenheit zu haben. Und Alles, was ich gethan habe und noch thue, hat nur diesen Zweck, damit die Waffen und die Kräfte der Christen sich einigen können, nicht bloß um die Türken und Ungläubigen. abzuwehren, sondern auch um sie zu bekriegen und den Glauben und die christliche Religion zu verbreiten. 2 Er sei stets zum Frieden mit Frankreich geneigt', schrieb er an Clemens VII., der nach dem am 14. September 1523 erfolgten Tode Adrian's den päpstlichen Stuhl bestiegen hatte und die kriegführenden Mächte zur Einstellung der blutigen und Alles verHeerenden Kämpfe aufforderte. Er nehme ihn, sagte der Kaiser, zum Vermittler an, in solcher Weise, daß Jedermann erkennen könne, wie sehr er sich zu allen ehrenvollen und vernünftigen Dingen bequeme 3. Auch nachdem die kaiserlichen Heere im April 1524 in Italien glänzende Erfolge errungen hatten, ertheilte Carl am 14. Mai seinem Gesandten am englischen Hofe nähere Instructionen, um unter Vermittlung des Papstes, im Einverständniß mit den englischen Gesandten, nach Möglichkeit über den Frieden zu handeln *.

Inzwischen hatte der französische König in Deutschland,mächtig prakticirt', um, wo möglich, unter den Fürsten und Städten offene Bundesgenossen gegen den Kaiser zu gewinnen, und diesem einen neuen römischen König entgegenzustellen. Auf dem Nürnberger Reichstage des Jahres 1524 sollten, so hoffte Franz, diese Praktiken,Geltung und Wesen erlangen‘.

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1 Bericht der Abgeordneten im Frankfurter Archiv, Reichstagŝacten 39 fol. 55. 2 ,Mon frere, vous savez assez, et il est a tous notoire, comme touiours mon desir et principale affection a este, davoir et entretenir paix et repoz en la chrestiente. Et tout ce que jay fait et faiz pressentement nest sinon tendant a leffect de ladicte paix, moiennant laquelle les armes et forces des chrestiens se puissent joindre et unir, afin de non seulement repulser les Turcs et infideles en leur emprinses, mais aussi leur faire la guerre, augmenter, exaucer et amplyer la foy et religion chrestiennes. Bei Lanz, Correspondenz 1, 81.

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3 Vergl. Buchholz 2, 248. Carl's Brief an Lannoy vom 15. April 1524.

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4 .. Pour parvenir à quelque honeste moyen de paix universelle entre nous et les autres princes Chretiens a fin de pouvoir mieulx dresser les communes armes contre les infidèles.' Instruction für Gerhard de Pleme, Herrn de la Roche, bei Buchholz 2, 503–519.

VIII. Reichstag zu Nürnberg 1524 Vorschlag eines Religions

conventes.

Beim Schluß des letzten Reichstages war verabredet worden, daß auf St. Margarethen, am 13. Juli 1523, ein neuer Tag in Nürnberg stattfinden sollte. Weil aber zur festgesetzten Zeit lediglich die Räthe der Kurfürsten und einiger Stände in Nürnberg eintrafen, so wurde der Tag bis auf Freitag nach Martini, am 13. November, hinausgeschoben, wo sich dann, meinte das Reichsregiment, bei den so dringenden Nöthen des Reiches, sämmtliche Stände unweigerlich einfinden würden.

Um die Beschlüsse des frühern Reichstages,nach Thunlichkeit zu hintertreiben, und insonderheit den Anschlag des neuen unleidlichen Zolles 1 zu vernichtigen, hatten die Reichsstädte auf einer Zusammenkunft in Speyer den Beschluß gefaßt, eine eigene Gesandschaft an den Kaiser nach Spanien abzuschicken. Am 9. August 1523 erhielten die Gesandten in Valladolid Audienz beim Kaiser und überreichten zwei Tage später den dazu verordneten vier kaiserlichen Räthen eine ausführliche Denkschrift, worin sie alle ihre Beschwerden gegen die höheren Stände des Reiches darlegten. Sie erwiesen ihre Berechtigung zu Sitz und Stimme auf den Reichstagen, welche ihnen beharrlich von den Fürsten verwehrt werde, aber eine Verpflichtung, sich der Stimmenmehrheit zu unterwerfen, erkannten sie nicht an. Sie seien, erklärten sie, nicht allemal schuldig, ihrer Mitreichsstände Beschlüsse zu bewilligen, sonderlich dieweil was viele Stände und Personen antreffe, von ihnen allen gehandelt und approbirt werden soll'; beson= ders,da sie sich bewußt seien, nichts Anderes vornehmen zu wollen, als was dem Rechte, aller Ehrbarkeit und Billigkeit gemäß wäre. Auf den in Nürnberg beschlossenen Reichszoll könnten sie keineswegs eingehen. Aus dieser Zollordnung würde nichts Anderes erfolgen, denn eine ganze Zerrüttung alles gemeinen großen, mittelmäßigen und geringen Kaufhandels, auch eine Vertreibung der hantierenden Leute aus deutscher Nation in fremde Nationen'! Nicht bloß den Reichsstädten sei er,ganz verderblich“, sondern er

1 Vergl. oben S. 262.

werde dem Reiche überhaupt zu größtem Schaden gereichen und den ge= meinen Mann, der ohnehin ,unter dem Scheine der Freiheit seiner Obrigkeit mit mancherlei Nachtheils ungehorsam zu sein' angefangen, zu mehrerem Aufruhr und Empörung' führen. Die Städte kämen durch so große Entziehungen von baarem Geld' an den Bettelstab, und dem Kaiser werde der Zoll wenig Nutzen bringen, da er ihm, wie es bei früheren Zöllen der Fall gewesen, leicht entzogen werden könne und so mehr zum Abfall, als zum Aufnehmen des Reiches gebraucht werde. Der Zoll solle angeblich zur Erhaltung des Reichsregimentes dienen, aber für Friede und Recht werde viel besser gesorgt werden durch Erwählung eines römischen Königs, als durch das Regiment; als römischen König würden die Städte am liebsten den Bruder des Kaisers, Erzherzog Ferdinand, begrüßen.

Als den Gesandten durch die kaiserlichen Räthe vorgehalten wurde, der Papst habe sich in einem Breve beim Kaiser beschwert, daß Augsburg, Straßburg und Nürnberg den Lehren Luther's anhingen und dessen Bücher druckten, läugneten sie diese Thatsache rundweg ab. Sie erklärten dieselbe für eine von ihren Mißzgünstigen, so stätig nach ihrem Verderben trachteten', ausgestreute Verunglimpfung. Sie wären nicht die, so den Luther enthielten, fürschuben, anhingen oder vertheidigten; wer ihn aber enthielt, wäre genug wissentlich. Freilich dürste dem gemeinen Mann nach dem Evangelium und der Bibel'; aber es wäre die Wahrheit', sagten sie,,mit Erbietung Fuß darum zu halten, daß in allen drei Städten, Inhalt des kaiserlichen Befehls, die Lutherischen Büchlein öffentlich verrufen, verboten und dazu aufgehoben und genommen worden wären. Bei ihrer Rückkunft würden sie das päpstliche Breve und den kaiserlichen Befehl ihren Herren mittheilen, und man könne auf deren vollen Gehorsam zählen! 1 Durch Zusicherungen dieser Art wußten sich die Gesandten das Gemüth des Kaisers, dem Nichts mehr am Herzen lag als die Erhaltung der katholischen Religion und die Einheit der Kirche', günstig zu stimmen 2; auch dankbare Verehrungen 3 an kaiserliche Räthe thaten guten Dienst'.

1*,Der gemeinen Fry- und Reichs Städt Potschafften Handl. by Rom. kaiserl. Majestät, im Frankfurter Archiv, Reichstagsacten 39 fol. 39-56. Auf Sonntag Judica (März 22) 1523 war auf einem Städtetag zu Speyer die Absendung einer Gesandtschaft beschlossen worden; am 3. Juni trafen die Gesandten in Lyon zusammen. Die Verhandlungen in Valladolid dauerten bis zum 24. August. Ausführliches über dieselben auch in der im Frankfurter Archiv vorhandenen Erber Frey- und Reichsstete Abschiede der iare 1523-1542'. Vergl. den Bericht bei Höfler, Betrachtungen über das deutsche

Städtewesen 214-219.

2 * wie städtische Abgeordnete selbst bekannten, nach einem Bericht des Clemens Endres vom 11. März 1524 in Trierischen Sachen und Briefschaften fol. 71.

3 * Der kaiserliche Rath Johann Hannart erhielt fünfhundert Gulden; jeder der

Einen endgültigen Beschluß' konnten die Abgeordneten freilich nicht erreichen, da Alles erst auf dem bevorstehenden Reichstage in Nürnberg zur Entscheidung kommen sollte. Tröstlicher Hoffnung aber wurden sie gewiß.' Vertraulich und im Geheimen gab der Kaiser ihnen zu erkennen: er sei ,den Frei- und Reichsstädten vor andern Ständen mit sondern Gnaden geneigt, und wären nur die Kriegsläufe nicht, so würde er einen richtigeren. und königlichen Weg wandeln. Es sei keineswegs sein Gemüth und seine Meinung, den vorgenommenen Zoll in Wirkung kommen zu lassen und zu bewilligen, sondern die Regierung zu seinen Händen zu nehmen und einen tapfern Statthalter sammt einem stattlichen Kammergericht zu verordnen, damit im heiligen Reiche Friede, Recht und Execution erhalten werde. Er wolle bei den Reichsständen und dem Regimente verfügen, daß sie in Sachen der Monopolien und Kaufmannshändel hinfüro, unbesichtigt ihrer Majestät, Nichts ausgehen lassen dürften. Alles solle ihm vorher zugeschickt werden, und was er dem Rechte ungemäß finde, wolle er abthun. Den Kaufmannshandel zu schmälern, sei keineswegs seine Absicht: würden ihm die Städte tapfere Hülfe und Steuer thun, so dürften sie allenthalben bei ihm und seinen Botschaftern auf gnädigen und ehrbaren Bescheid hoffen, und auf Abschaffung des Zolles. Darnach hätten sie sich zu richten.‘1

Am 23. August 1523 ertheilte der Kaiser seinem Nathe Johann Hannart, der nach Deutschland abreisen sollte, nähere Instruction zur Verhandlung mit dem Reichsregimente und den Ständen auf dem Tage in Nürnberg.

Die Instruction bezog sich im Wesentlichen auf folgende vier Punkte: auf den Reichszoll, den Anschlag wider die Türken, die Monopolien, und die Sache Luther's und seiner Anhänger.

Bezüglich des Zolles, hieß es darin, habe der Kaiser erfahren, daß die Städte heftig und mit Ernst dagegen aufträten, dadurch nicht ein kleiner Widerwille, Aufruhr und Empörung' zu befürchten sei. Da er nun in diesen gefährlichen Zeiten Einhelligkeit unter den Ständen wünsche, so solle Hannart mit diesen insgemein auf dem Reichstage, ,von anderen, sämmtlichen Ständen leidlichen Mitteln und Wegen handeln, wodurch Reichsregiment und Kammergericht unterhalten werden könnten'.

drei anderen Räthe, mit welchen die Abgeordneten zu thun hatten, sollte zweihundert Gulden erhalten. Hannart hatte sich gegen die Abgeordneten erboten, daß er beim Kaiser und bei den Ständen in allen Beschwerden der Städte ein günstiger und williger Förderer sein und bleiben, und allen Nachtheil und Beschwerniß abhelfen wolle. Brief Hamann's von Holzhausen vom 12. Februar 1524, in den Reichstagsacten 40 fol. 10. Abschiede der Reichsstädte' von 1524.

1 Vergl. die oben S. 315 Note 1 citirten Quellen, und den Brief Hamann's von Holzhausen vom 28. Januar 1524 in den Reichstagsacten 40 fol. 4.

Was den auf dem frühern Nürnberger Tage gemachten Anschlag wider die Türken anbelange, so könnten die Städte, ihrer Erklärung nach, diesen nicht erleiden; sie hätten sich erboten, lieber den gemeinen Pfennig zu entrichten. Da aber die Einbringung eines solchen mit allzu großen Schwierigkeiten verbunden sei und bei dem immer weitern Vordringen der Türken Eile Noth thue, so begehre der Kaiser nochmals, daß die ihm in Worms zur Romfahrt bewilligte Hülfe zum Widerstand gegen die Ungläubigen verwendet werde.

Wegen der Monopolien und wegen des Münzwesens solle sich Hannart mit den Ständen vereinbaren.

In Sachen Luther's und seiner Anhänger trage der Kaiser nicht ge= ringe Beschwerung, daß seine,mit zeitigem Rath, auch aller Kurfürsten, Fürsten und anderer Stände Gutbedünken' in Worms erlassenen Mandate nicht ausgeführt worden; er dringe darum auf's Neue ernstlichst auf deren Handhabung 1.

Der Reichstag, der im November 1523 beginnen sollte, wurde erst am 14. Januar 1524 eröffnet, und gegen Ende des Monats war noch nichts Förderliches verhandelt'. Zwischen Kurmainz und Kursachsen erhob sich von Neuem der alte Zwiespalt wegen der Umfrage 2; und das alte Lied: wir sind säumig und strittig und verstehen uns gar nit', konnten die Stände auch diesesmal,wieder gar laut anstimmen' 3. Mich will bedünken,' meldete der Frankfurter Abgeordneté Hamann von Holzhausen schon frühzeitig nach Hause,,die Sachen werden überzwerg gehen“ 4.

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Man sollte kaiserlichem Verlangen gemäß Vorsehung thun wegen Unterhalt des Reichsregimentes und Kammergerichtes, aber da war Nichts zu erlangen, denn die allerhöchsten Beschwerden bei allen Ständen richteten sich wider das Regiment, mit dessen Personen Niemand mehr verhandeln wollte“ 5.

Den ersten Sturm' erhoben die Bundesfürsten Trier, Pfalz und Hessen, ,entrüstigt über die Regimentspersonen', weil sie den Befehl erlassen, daß der Landgraf Philipp von Hessen die dem Frowin von Hutten, einem Genossen Sickingen's, entrissenen Besizungen zurückgeben sollte. Das Re

1 * Die kaiserliche Instruction aus Valladolid vom 23. Aug. 1523, in den Reichstagŝacten 39 fol. 231-236.

2 Vergl. Hannart's Bericht an den Kaiser vom 13. März 1524 bei Lanz, Correspondenz 1, 102...,a lon perdu trois sepmaines de temps, avant que lon ait sceu accorder en cecy les parties.'

3* Clemens Endres in dem oben S. 315 Note 2 citirten Brief.

4* Brief vom 18. Januar 1524 in den Reichstagsacten 40 fol. 3.

5* Vergl. Note 3.

6 Vergl. Ulmann 396

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