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so weniger nöthig, weil der Papst solche Anstrengungen zur Beförderung eines Friedens oder Waffenstillstandes mache, daß die ganze Sache in seine Hände gelegt sei; der Papst habe deßwegen den Erzbischof von Capua als seinen Nuntius an ihn, den Kaiser, an den König von Frankreich und an den König von England abgeordnet' 1.

Die französischen Praktiken' scheiterten für dieses Mal noch an der Energie des Erzherzogs. Auch bezüglich des Reichsregimentes hatten dessen Bemühungen wenigstens in so weit Erfolg, daß die Stände nach langen Verhandlungen sich mit der Fortdauer desselben auf weitere zwei Jahre einverstanden erklärten, falls sämmtliche dermaligen Regimentspersonen beurlaubt, und gehalten würden, Rechenschaft abzulegen. Würden der Erzherzog und der Botschafter auf diese Beurlaubung und Untersuchung nicht eingehen, so sähen sich, lautete eine Erklärung vom 12. März, ,Kurfürsten, Fürsten und andere Stände verursacht, nachdem sie nunmehr eine lange Zeit ob dieser Handlung bemüht worden, zu einem Abschied zu greifen“ 2. Das neue Regiment sollte auf Pfingsten nach Speyer, Frankfurt oder in eine andere Stadt berufen werden, und eine ,verbesserte Regimentsordnung erhalten. Zu den von einem ständischen Ausschuß vorgeschlagenen Verbesserungen gehörte erstlich, daß das Regiment alle Stände des Reiches, hohe und niedrige, bei ihren Regalien, Freiheiten, Gebräuchen und Herkommen und Gerichtszwängen bleiben lasse, darin keine Irrung thue, noch zu thun gestatte 3.

,Da nun doch einmal Alle unter einander streiten, schrieb ein Augenzeuge, so ist es nicht zu verwundern, daß auch, wie man hört, zwischen dem kaiserlichen Statthalter und dem kaiserlichen Gesandten keine Einigkeit vorhanden ist, der Erzherzog vielmehr sich heftig über Hannart beschwert.' So war es in der That der Fall.

,Aller Wünsche, meldete Ferdinand an den Kaiser, waren auf die Abschaffung des Regimentes gerichtet, und die Sache wurde mit wunderbaren Praktiken und Künsten von Allen gesucht. Dann aber wäre fast das ganze Ansehen Eurer Majestät gefallen, eine offene Rebellion im Reiche wäre entstanden und die Deutschen würden sich haufenweise auf Seiten der

1 Schreiben vom 26. Mai 1524. Buchholz 2, 51. Ueber die Friedensbemühungen des Kaisers vergl. den Bericht seines Gesandten Gerard de Pleme vom 20. Aug. 1524 bei Lanz, Correspondenz 1, 143–144.

2 Samstag nach Lätare (März 12), in den Frankfurter Reichstagsacten 39

fol. 284.

3 Reichstagsacten 39 fol. 280.

4 *Carl_von_Bodmann am 19. März 1524, vergl. oben S. 157 Note 4.

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französischen Partei geschlagen haben. Hannart habe sich bei den Verhandlungen übel benommen. Den Kurfürsten von Trier und von der Pfalz und dem Landgrafen von Hessen habe er große Hoffnung gemacht, daß das Regiment abgestellt werden solle; dem Kurfürsten von Trier seine geheimen. Instructienen offenbart. Alles, was ich versuchte, was ich entgegenstellte, erstrebte, sowohl für Erhaltung des Ansehens Eurer Majestät, als für das Heil und die Ruhe dieser Nation, wurde, obschon es nur mit meinen vertrautesten und wenigen Räthen verhandelt worden, einmal und mehrmals der Gegenpartei mitgetheilt. Dieses machte mich sehr bestürzt, obwohl ich es verbarg, und peinigte mein Gemüth mehr, als Hannart's verkehrtes Auftreten; er war kaum geneigt, mich wie einen Statthalter gelten zu lassen und zeigte mehr das Verfahren eines prahlerischen Soldaten, als das eines ernsten Botschafters. Den Verdruß darüber hätte ich leichter ertragen, wenn daraus für die Geschäfte ein Gewinn erwachsen wäre, aber wie viel daran fehlte, will ich Eurer Majestät nicht im Einzelnen erzählen, denn es würde zu lang sein und verdrießlich zu hören. Nur das Eine will ich erwähnen, daß er so haltungslos sich auf Seite der Städte hat ziehen lassen, daß er denselben Einiges verwilligt und vielleicht auch verheißen hat, was ihnen niemals, so lange die Angelegenheiten Eurer Majestät in Deutschland glücklich und wohl stehen, zugestanden werden kann. 1

Bei der von den Ständen bewilligten Fortdauer des Regimentes handelte es sich nun zunächst um die Aufbringung der Kosten für den Unterhalt desselben. Der dafür in Aussicht genommene Reichszoll,blieb kläglich auf sich beruhen', ,was insonderheit die Städte, aber auch etliche Fürsten und Fürstenräthe, wahrlich nicht zur Wohlfahrt des Reiches', er= wirkt hatten. Ferdinand's Vorschlag, daß die Stände nach der alten Matrikel zu dem Unterhalte veranschlagt werden sollten, wurde zurückgewiesen, ebenso dessen Erbieten, daß der Kaiser die Hälfte der Kosten übernehmen, die andere Hälfte von den Ständen getragen werden sollte. Aus redlichen Ursachen und merklichen Beschwerungen, erklärten die Stände am 18. März, ,könnten sie Etwas zum Regimente zu geben, nicht bewilligen'; da dem Kaiser das Regiment zustehe, so möge er es auch allein unterhalten 2. Nur unter der Bedingung, daß die Regimentsordnung in gewünschter Weise

1 Buchholz 2, 45–46. 52. Der Erzherzog, schrieb Hamann von Holzhausen am 5. März 1524, habe im Geheimen bei den Städteboten werben lassen, daß, wenn auch die Regimentspersonen fallen gelassen würden, doch das Regiment als solches nicht abgeschafft werden sollte, weil dadurch das Reich in Schaden gerathen und Friede und Necht verhindert würden. Frankfurter Reichstagsacten * 40 fol. 16.

2* Freitag vor Palmarum (März 18) 1524, in den Frankfurter Reichstagsacten 39 fol. 289.

,verbessert und keiner der bisherigen Regimentsräthe in das neue Negiment berufen würde, verstanden sich endlich Kurfürsten und Fürsten dazu, daß von ständischer Seite die Hälfte des Unterhalts übernommen werde.

Aber nun sperrten sich die Abgeordneten der Städte. Gleich beim Beginne des Reichstages hatten dieselben eine Schrift eingereicht, des Inhaltes: sie hätten Befehl, sich in keine Reichshandlungen zu begeben, es seien denn zuvor ihre Beschwerden bezüglich der Stimme und Session erledigt. Sie nahmen dann an den Verhandlungen nur Theil unter dem Vorbehalte, Nichts zu bewilligen, wenn ihre Herren und Freunde kein Reichsstand sein, noch gebührende Stimme und Session haben sollten' 1. Am 2. April erhielten sie den Bescheid: es sollten, bis der Kaiser in's Reich komme und selbst mit den Ständen über die Sache verfüge, zwei Städteboten, mit einer Stimme, im Reichsrathe zugelassen werden und diese Stimme nach den Grafen und Herren haben, aber dann auch, wie die übrigen Stände, ohne Hintersichbringen beschließen. Aber dieser Bescheid war ihnen nicht zu Gefallen'. Da der größte Theil der städtischen Abgeordneten, erwiederten sie, bereits vom Tage abgeritten sei, so könnten sie ,keine endliche Antwort geben und wollten die Sache an ihre Herren bringen 2. Etwa Geld zu zahlen für das Regiment, hörte man sie sagen, ,wären sie nicht erbötig.'

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Von keiner Seite kamen für das nach Eßlingen verlegte Reichsregiment die nöthigen Unterhaltungskosten ein und schon im Jahre 1524 schien dasselbe seiner Auflösung nahe +.

In Sachen der Monopolien wurde auf dem Reichstage,nichts Wesenhaftes verhandelt, nur die alten Verbote derselben wurden erneuert und sollten zum förderlichsten, auf ziemlichem Weg, dem Rechten gemäß', berücksichtigt werden. Wider die Handelsgesellschaften kam eben wenig Gutes zum Schluß, obwohl dießzmal die städtischen Abgeordneten sich erboten hatten, ,mit Hülfe der übrigen Stände alle großen Gesellschaften abzuthun“ 5.

1*,Der Stett Handlung gegen Kurfürsten und Fürsten und anderen Reichsstend belangend Stimm, Session und Reichsstandt derselbigen', in den Reichstagsacten 39 fol. 239-259.

2* Reichstagsacten 39 fol. 297-298. Vergl. Höfler, Deutsches Städtewejen 222. 3 * Clemens Endres am 5. April 1524, in Trierischen Sachen und Briefschaften

fol. 75.

4 Vergl. Buchholz 2, 68–71.

5 Clemens Endres, vergl. Note 3. Hamann von Holzhausen am 12. Febr. 1524, in den Reichstagsacten 40 fol. 10. Nur Augsburg protestirte gegen das Erbieten. Am 28 Januar schrieb Holzhausen, die Städteboten seien für Abschaffung der Monopolien, weil darin der Hauptartikel bestehe, daraus alle Ungnad der Fürsten, Grafen und Ritterschaft gegen die Städte erwachsen‘.

Man hatte so lange über das Reichsregiment verhandelt und sich gestritten', daß für alle übrige Ordnung keine Zeit mehr da war und nach Gewohnheit Alles auf die lange Bank, auf künftige Reichstage verschoben ward'. Zum Widerstande gegen die Türken sollten zwei Viertel der zu Worms für die Romfahrt bewilligten Hülfe gestellt werden, aber daß,davon Merkliches gar nicht geleistet wird', prophezeite ein Anwesender,,wird man wol in Zukunft zu sagen wissen'1.

Es schien, als sei „Alles darauf gestellt, daß das Reich zu nichte werde'. Seine Statthalterschaft, schrieb Ferdinand in einer überaus trüben Schilderung der deutschen Zustände an seinen Bruder 2, gereiche dem Kaiser mehr zur Erniedrigung als zum Vortheile, da sie nur ein leerer Titel sei ohne Macht und Mittel; bei versammeltem Reichstage bedeute der Statthalter kaum mehr als irgend ein fürstlicher Geschäftsträger; im Reichsregimente sei er bei jedem seiner Schritte an dessen Beistimmung gebunden: ,dem Kaiser und dem Hause Desterreich würde es von größerm Nußen sein, wenn er nicht als Statthalter, sondern bloß als österreichischer Erzherzog auftrete. Alles sei verwirrt und verwickelt; die Stände würden vom französischen Könige auffallend bearbeitet, und wie wenig denselben an der Erhaltung des Reiches gelegen sei, habe sich auf dem Reichstage dentlich gezeigt. Dem Regimente wie dem Kammergericht würden die nöthigen Mittel zum Unterhalte nicht verabreicht, und wenn der Kaiser nicht auf eigene Kosten förderliches Recht im Reiche schaffe und dadurch befugt werde, Gericht und Regiment mit tüchtigen Männern aus eigener Wahl zu besetzen, so werde entweder das Reichsvicariat, wie der Kurfürst von der Pfalz auf dem Reichstage ausdrücklich begehrt habe, oder eine rein ständische Regierung Play greifen, und endlich in Folge der ungeheueren Aufregung des ganzen Landes die Wahl eines neuen Königs von den Kurfürsten erzwungen werden, oder durch das Volk selbst erfolgen. Denn im Volke wurzele sich, was dem Kaiser nicht verheimlicht werden dürfe, die Meinung ein, daß der Gebrauch, die deutschen Könige durch einige wenige käufliche Männer wählen zu lassen, abgethan werden müsse, wenigstens die geistlichen Kurfürsten zu entfernen seien. Niemand könne wissen, ob nicht, wenn man, wie bisher, immer nur nachgebe, irgend Einer, gestützt auf die Stimme des Volkes, durch französische Hülfe und Ränke sich die Königskrone aufsehen werde. Wolle der Kaiser dem drohenden Untergange Deutschlands zuvorkommen, so möge er alle Kräfte aufbieten, um dem Reiche ein Haupt zu geben.

1 * Clemens Endres am 13. Mai 1524, in Trierischen Sachen und Briefschaften fol. 79.

2 Chmel, Ferdinand's Instruction für Carl von Burgund vom 13. Juni 1524. S. 101-122.

Seinem vor seiner Abreise nach Spanien aus eigenem Antriebe gegebenen Versprechen gemäß möge der Kaiser ihn, den Erzherzog, ohne Verzug, bevor es zu spät sei, zum römischen König befördern. Erhalte das Reich kein Haupt, so sei zu befürchten, daß die deutsche Nation, bei dem fortwährenden Gezerre um die Krone, die man von Frankreichs Huld zu gewinnen. hoffe, und bei der fortwährend wachsenden Verwirrung auf religiösem Gebiet, durch Selbstmord enden würde 1.

Die fortwährend wachsende Verwirrung auf religiösem Gebiete trat auf dem Nürnberger Neichstage deutlich hervor.

Papst Clemens VII. hatte den Cardinal Lorenzo Campeggio an die Reichsstände abgeordnet, um mit denselben, wie über einen Türkenzug, so auch über die Schlichtung der Religionswirren und über die Beschwerden der weltlichen Stände wider den römischen Stuhl zu verhandeln 2.

Campeggio war schon einmal während der Regierung Kaiser Maximilian's als Nuntius in Deutschland gewesen und damals allenthalben vom Volke mit der seiner Stellung gebührenden Achtung behandelt worden. Jetzt dagegen fand er ein anderes Deutschland' vor. In Augsburg wurde er, als er, dem Herkommen gemäß, den Segen spendete, vom Pöbel verspottet, und auf einem Flugblatt als ein zur Beschwerung der Deutschen. von Nom geschicktes seltsames Thier bezeichnet, das man ,Karnüffel oder. Kazenal nenne 3. Vor seinem Einzug in Nürnberg ließ das Regiment ihm sagen: daß er seinen Segen und Kreuz zu thun vermeyde, angesehen, wie es deßhalb jezund stehe. Man besorgte seine Mißhandlung durch den Pöbel.

Er müsse sich wundern, sagte Campeggio in öffentlicher Reichsversammlung, daß so viele Fürsten und andere Stände die Ausbreitung der neuen Lehren und die Untergrabung des Glaubens ihrer Vorfahren durch die Schriften einiger weniger Personen gestatteten, daraus doch nichts Anderes erfolgen könne als Ungehorsam und Aufruhr der Unterthanen wider alle Obrigkeit. Er habe vom Papste vollkommene Gewalt, mit den Ständen zu rathschlagen und Mittel zu finden, wie in diesen Dingen Einsehens

1 ,... timendum sit, ne ipsa natio, quam Exteri non possunt opprimere viribus suis, sibi ipsi sit plus quam intestinum malum paritura, nec secus, ac si quisque sibi manum consciret. Chmel, Ferdinand's Instruction 107.

2 * Beglaubigungsschreiben für den Legaten vom 1. Febr. 1524 in den Frankfurter Reichstagŝacten 39 fol. 319 b-324. Nos certe,' versprach der Papst den Ständen,,in omnibus que per nos, deo interveniente, fieri poterunt, neque amore, neque studio, neque liberalitate deerimus.'

3 Vergl. Uhlhorn 58-59.

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