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(Lucas 1, 52), das gilt euch, lieben Herren, ist auch, wo ihr's versehet.' Er warnte das Volk, Hülfe zu leisten wider die Türken. Ich bitte alle lieben Christen, wollten helfen Gott bitten für solche elende verblendete Fürsten, mit welchen uns ohne Zweifel Gott geplaget hat, daß wir ja nicht folgen wider die Türfen zu ziehen oder zu geben, sintemal der Türke zehnmal klüger und frummer ist, denn unsere Fürsten sind. Eine Lästerung und Schmach göttlicher Majestät wollte er auch darin finden, daß der Kaiser in seiner Stellung als weltlicher Schirmvogt der Kirche, nach langhundertjährigem Gebrauch, sich den obersten Beschirmer des christlichen Glaubens nannte. Unverschämt“, sagte er, rühme sich dessen der Kaiser, der doch nur ein armer sterblicher Madensack und seines Lebens nicht ein Augenblick sicher“ sei. „Hilf Gott, wie unsinnig ist die Welt! Also rühmet sich auch der König von Engelland einen Beschirmer der christlichen Kirche und des Glaubens, ja die Ungarn rühmen sich Gottes Beschirmer und singen in der Litanei: du wollest uns deine Beschirmer erhören. Solches klage ich aus Herzensgrund allen frommen Christen, daß sie sich mit mir über solche tolle, thörichte, unsinnige, rasende, wahnsinnige Narren erbarmen. Sollte einer doch zehnmal lieber todt sein, denn solche Lästerung und Schmach göttlicher Majestät hören. Ja, es ist der verdiente Lohn, daß sie das Wort Gottes' nämlich Luther's neues Evangelium folgen, darum sollen sie mit solcher greiflicher Blindheit gestraft werden, und anlaufen. Gott erlöse uns von ihnen, und gebe uns, aus Gnaden, andere Regenten. Amen.' 1

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,Kann, wer so schreibt und den Kaiser und die Fürsten als Verblendete und Verstockte und als rasende wahnsinnige Narren dem Volk vor Augen stellt, fragte ein Gegner Luther's mit Bezug auf obige Schrift, ‚von sich aussagen, daß er das Volk nit aufreize und aufrührisch mache wider alle Oberkeit, geistlich und weltlich ? 2

Gegen die nach Speyer zu berufende, vom päpstlichen Stuhle unabhängige Entscheidungsbehörde in Sachen des Glaubens legten der Legat Campeggio und der Papst selbstverständlich sofort Widerspruch ein. Auch dem Erzherzog Ferdinand kam es unbegreiflich vor, daß die Stände sich vermessen könnten, über die heiligen Väter und die Concilien zu Gericht zu sizen'.

1 Zwei kaiserliche uneinige und widerwärtige Gebote, Luthern betreffend, mit Luther's Vor- und Nachrede, nebst Randbemerkungen. Sämmtl. Werke 24, 211-213. 236-237.

2 Glos und Comment BI. M1.

Die religiösen Zustände, schrieb Ferdinand an den Kaiser, hätten sich, seitdem dieser das Reich verlassen, unglaublich verschlimmert, und schon sei das gesellschaftliche Leben tief erschüttert durch die herrschend gewordene religiöse Anarchie. Die Sectirer seien, während sie das Evangelium des Friedens im Munde führten, überall darauf bedacht, Zwietracht auszustreuen: durch deutsche Flugschriften würde das Volk bearbeitet nicht bloß gegen den Papst und die Bischöfe, die man als Diener des Teufels verschreie, sondern auch gegen die heiligen Sacramente und alle Lehren der Kirche; sogar gegen die Gottheit Christi seien bereits Schriften erschienen. Unter dem Vorwande des Evangeliums übe man offenen Naub; Aufruhr und Bürgerkrieg wuchere sichtlich empor. Bange Sorge befalle ihn bei seinen täglichen Erfahrungen, um das mit der Religion stets innig verknüpfte bürgerliche Gemeinwesen und um die mit ihrem Untergang bedrohte deutsche Nation; auf das Tiefste sei er betrübt, nicht die Mittel zu besigen, um zum Wohle der Christenheit so aufzutreten, wie der unseligen, alles menschlichen und göttlichen Friedens verlustig gewordenen Zeit Noth thue. Ferdinand beschwor den Kaiser, wie er auch den Papst schon beschworen habe, alle Privatstreitigkeiten fallen zu lassen und der allgemeinen Bedrängniß der christlichen Völker vorzüglich durch die so nothwendige Reform der Geistlichkeit zu Hülfe zu eilen: der Kaiser möge bedenken, was er Gott, von dem er seine Kaiserwürde und so viele Reiche empfangen, was er der Kirche als ihr oberster Schutzvogt, und was er der deutschen Nation schuldig sei, aus deren Schoß das bereits andere Nationen anfressende Krebsübel entsprungen. Was die auf dem Nürnberger Reichstage beschlossene, nach Speyer ausgeschriebene,Generalversammlung gemeiner deutscher Nation' anbelange, so möge der Kaiser dieselbe, insofern sie sich nicht bloß mit Reichsangelegenheiten, sondern auch mit dem lutherischen Handel, also mit Glaubenssachen, befassen wolle, ernstlichst verbieten; denn weltlichen Ständen gebühre es nicht, über die Kirchenväter und Concilien zu Gericht zu sitzen, und die evangelische Wahrheit gehe nicht allein die deutsche Nation, sondern die ganze Welt an und gehöre demnach vor ein allgemeines Concil, nicht vor eine mit kecker Anmaßzung aufzurichtende Behörde deutscher Reichsstände. Die möglichst schleunige Berufung eines allgemeinen Concils beim Papste zu erwirken, möge der Kaiser den Deutschen zusichern 2.

1 ,... etiam si nos manibus et pedibus hunc conventum libenter impedivissemus, parum utilem et fortassis majoris perturbationis fore causam praevidentes, tamen non potuimus ullis rationibus id assequi ...

2 Chmel, Ferdinand's Instruction für Carl von Burgund, an den Kaiser

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Was Ferdinand bezüglich des Speyerer Neligionsconventes verlangte, entsprach durchaus den eigenen Ueberzeugungen des Kaisers. Sofort erließ Carl am 15. Juli 1524 ein scharfes Verbot jener Versammlung, auf der man wegen Einrichtung der Religion einen Schluß fassen und durch gewisse dazu verordnete gelehrte Männer ein Urtheil über Glaubenssachen aufstellen lassen wolle. Auch darüber sprach der Kaiser seinen Unwillen aus, daß die Stände in ihrem eigenen Namen mit dem Legaten über die Berufung eines Conciles verhandelt hätten, als ob solches mehr ihnen, denn dem Papste oder dem römischen Kaiser zu thun' zustehe; er wolle übrigens beim Papste sich verwenden, daß das Concil, sobald er an demselben, wie er sich vorgenommen, Theil nehmen könne, versammelt werde; inzwischen sollten die Stände bei Strafe beleidigter Majestät und der Reichsacht das Wormser Edict genau beobachten und jede Religionsneuerung vermeiden 1.

Schon vor Erlaß dieses kaiserlichen Mandates war am 6. Juli 1524 in Regensburg auf ernstliches Bemühen des Legaten Campeggio eine Einigung zu Stande gekommen zwischen dem Erzherzog Ferdinand, den Herzogen Wilhelm und Ludwig von Bayern und zwölf süddeutschen Bischöfen 2. Dieselben verpflichteten sich darin, dem Nürnberger Reichsabschiede

1 Mandat vom 15. Juli 1524 an den Rath von Eßlingen, in den Frankfurter Reichstagsacten 40 fol. 44-47. Ein etwas fehlerhafter Abdruck des Mandats bei Walch 15, 2705-2709. Vergl. Raynald ad annum 1524 Nr. 12-22. Die Nürnberger Rathsherren Hieronymus Ebner und Caspar Nüzel überschickten am 20. September eine Abschrift des Mandats an den sächsischen Kurfürsten Friedrich. Dieser antwortete ihnen am 3. October, es sei ihm vor vier Tagen von einem Regimentsboten von Eßlingen' ein gleiches Mandat zugekommen, allein daß die Worte: bei Vermeidung criminis laesae majestatis, unser und des Reichs Acht, auch bei Privirung und Entsetzung aller Gnaden und Freiheiten zc. nit darynnen stehen. Bei Walch 15, 2709-2711. Dem= nach müßte das Reichsregiment willkürlich das kaiserliche Mandat geändert haben. Beim Kaiser entschuldigte sich Kurfürst Friedrich mit der Erklärung, „daß er an dem Nürnbergischen Reichsschlusse wegen der Religion keinen Antheil genommen, sondern dawider durch seinen Gesandten habe protestiren lassen. Vergl. Häberlin 10, 623.

2 Von katholischer Seite sah man es als einen großen Sieg des Legaten Campeggio an, daß es ihm gelungen, eine solche Einigung, trotz der zwischen dem Hause Wittelsbach und dem Hause Desterreich vorhandenen Rivalität und mannigfachen Zwietracht, zu Stande zu bringen. Der bayerische Hof hatte übrigens schon in den ersten Monaten des Jahres 1523 einen Bund, wie er in Regensburg erfolgte, zwischen den benachbarten Fürsten beantragt. Jörg 320. Jrrig ist die oft ausgesprochene Behauptung, daß der Eifer der bayerischen Herzoge für die Erhaltung des alten Glaubens durch glänzende Verwilligungen des Papstes Adrian VI. hervorge=

gemäß, das Wormser Edict so viel ihnen möglich sorgfältig auszuführen und innerhalb ihrer Gebiete allen Veränderungen in Sachen der Religion

rufen sei. Bis zum 5. März 1522 war das Wormser Edict in Bayern unbeachtet ge= blieben. An diesem Tage aber erschien ein strenges herzogliches Mandat gegen die lutherische Lehre, wobei als Hauptgrund des Verdotes angegeben wurde, daß daraus „nichts Gewisseres als Zerrüttung aller göttlichen und menschlichen Geseze, Ordnungen und Regiments entstehe und daß zuleht in dem heiligen christlichen Glauben ein unwiederbringlich beschwerlicher Mißverstand einreißen werde'. Aus den von Jörg mitgetheilten Correspondenzen der Herzoge mit ihrem nach Rom abgeordneten Gesandten Dr. Johann Ed geht hervor, daß die päpstlichen Bewilligungen erst in der Folge, nachdem der Papst den Herzogen seine Zufriedenheit über ihr Verhalten bezeigt hatte, und auf solche Veranlassung von ihnen erbeten wurden. Vergl. das Schreiben des Herzogs Ludwig an seinen Bruder Herzog Wilhelm vom 6. Nov. 1522 bei Jörg 323. Dr. Eck erwirkte im folgenden Jahre die von Bayern gewünschten päpstlichen Breven (vom 1. und 12. Juni 1523), betreffend unter Anderm die Verleihung des fünften Theiles der geistlichen Einkünfte an die Herzoge zum Zwecke des Kriegs gegen die Ungläubigen. Contra perfidos orthodoxae fidei hostes', lautet der Ausdruck. Daß damit, sagt Hegel 575, ,nur die Türken, nicht auch die Lutheraner gemeint waren, ergibt sich aus der Correspondenz des Dr. Ec aus Rom bei Jörg 327 Note. Waren es also nicht,' fügt Hegel unbefangen hinzu, die erst später begehrten und erlangten Vortheile, was die bayerischen Fürsten zu ihren strengen Maßregeln gegen die lutherische Lehre und deren Anhänger bewog, so genügt es wol, einfach bei den in dem Mandate selbst angegebenen Motiven stehen zu bleiben, welche auf der gewonnenen Ueberzeugung beruhten, daß aus der lutherischen Lehre Zerrüttung der bestehenden Ordnung und Zerwürfniß im Glauben hervorgehe. Ed hatte bei seiner Abreise nach Rom im Frühjahr 1523 von den Herzogen schwere Klagen mitbekommen über die Saumseligkeit der bayerischen Bischöfe, welche alle Maßregeln gegen das Eindringen der neuen Lehre vereitele. Denn selbst, wenn ihnen Geistliche, welche diese zu predigen sich erkühnten, zur Bestrafung übergeben würden, seien fie fahrlässig, und ebenso fahrlässig in nothwendigen Maßregeln gegen liederliche und lasterhafte Geistliche. Papst Adrian ertheilte daher am 12. Juni 1523 einer aus sechs bayerischen Aebten und drei Dechanten zusammengeseßten Commission die Befugniß: Priester, welche der Keßerei schuldig befunden, zu degradiren und Ser weltlichen Strafgewalt zu übergeben, sobald die Bischöfe in dem ihnen zu stellenden Termin ihre Pflicht gegen die Schuldigen nicht thun würden. Zugleich verlieh der Papst, um der Universität Ingolstadt, insbesondere der dortigen theologischen Facultät, reichere Mittel zum Unterhalt gelehrter, der Bekämpfung der neuen Lehre gewachsener Männer zu verschaffen, den Herzogen das Recht, für ein Canonikat an jedem der bayerischen Domcapitel einen aus den Ingolstadter Professoren vorzuschlagen. Herzog Wilhelm hatte in seiner hierauf bezüglichen Instruction für Eck gesagt: die immer weiter um sich greifende Irrlehre Luther's müsse mit großer Arbeit und Mühe und sonderlich durch Hülf des Allmächtigen ausgereutet werden, das aber nicht stattlicher denn durch die Lehrer der heiligen göttlichen Schrift, die Theologos, geschehen müßt. Nun hätten wir eine Universität zu Ingolstadt, da nicht mehr denn zween Doctores Theologie bisher gewesen, und die Lehrung in kriechischer, ebräischer Sprach, auch Poetrey und dergleichen, fürgedrungen, also daß die Schüler geistlichen und weltlichen Standes aus Anreizung und Bewegung lutherischer, kezerischer Lehr derselbigen Poetren mehr.

entgegenzutreten. In dem Gottesdienste sollte keinerlei Neuerung stattfinden; die ausgesprungenen Mönche und Nonnen und die abgefallenen verheiratheten · Priester sollten nach aller Strenge der kirchlichen Vorschriften bestraft; die Fastengebote aufrecht erhalten; die Schriften der Sectirer und alle Schmachund Schandbücher unterdrückt werden; die in Wittenberg studirenden Landesfinder unter Verlust ihrer Beneficien und Erbfälle in die Heimath zurückkehren; wer wegen Keßerei aus dem Gebiete des einen Fürsten vertrieben worden, solle in keinem der anderen Aufnahme finden. Durch diese, den beschworenen Pflichten gegen die Kirche und gegen das Reich entsprechende Einigung beabsichtigten die weltlichen und geistlichen Fürsten die Glaubenseinheit des deutschen Volkes ungeschmälert aufrecht zu erhalten und die innere Nuhe ihrer Länder zu sichern. Und ob unser einem oder mehr, versprachen sie sich, ‚von wegen dieses unseres christlichen Fürnehmens etwas Widerwärtiges, oder einiger Ungehorsam oder Empörung von seinen Unterthanen. zustünde, alsdann wollen wir einander hülflich und räthlich sein. Doch hierin ausgeschlossen, fügten sie hinzu,,alle Einigung, Bündnisse und Ver= träge, so wir mit anderen Fürsten oder jemand Anderem haben möchten, getreulich und ungefehrdet."

Die Fürsten wollten aber durch ihre Einigung nicht bloß den kirchlichen Umsturz in ihren Gebieten bekämpfen, sondern auch für eine wahre Reformation' thätig sein. Ein vom Legaten schon dem Nürnberger Reichstage zur Hebung der vorhandenen schweren Mißbräuche und zur Wiederherstellung der verfallenen Kirchenzucht vorgelegter Reformentwurf wurde sechzehn Tage lang durchberathen und schließlich als „Reformation, wie es hinfüro die Priester halten sollen', angenommen. Kein Priester solle ohne vorherige strenge Prüfung geweiht werden und keiner predigen dürfen, er sei denn in Lehre und Leben hinlänglich dazu bevollmächtigt; die Priester sollten standesgemäß leben, sich anständig kleiden,

dann der heiligen Schrift anhängig, dadurch die lutherisch Lehr (als von den selbigen Schülern täglich erscheint) je mehr gefördert und bestätigt wird, daraus leichtlich ewige und bleibliche Keßerei erfolgen möcht. Der Herzog verlangte, daß noch vier weitere Theologen angestellt würden, welche ‚öffentlich in Philosophia und der heiligen Schrift lesen sollten. Bei Jörg 323-325. Aehnlich wie die Herzoge von Bayern sagten auch der Statthalter, die Regenten und Räthe des Herzogthums Württemberg in einem für den Erzherzog Ferdinand abgefaßten Gutachten vom 2. Juni 1524, daß die Bischöfe,in ihren Correctionen und Strafen gegen kezerische Priester bisher ganz seumig und verlessig erschienen' seien. In dem Gutachten * wurde verlangt, daß alle kezerischen Priester von iren Beneficien außer Lands gejagt und sollich Pfründen mit andern gottesfürchtigen und christlichen Personen versehen werden. Im Archiv zu Luzern, Convolut: Württemberg, Kirchensachen. Bezüglich der Fahrlässigkeit der Bischöfe vergl. auch oben S. 207.

Janssen, deutsche Geschichte. II. 5. Abdruck.

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