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Seitdem die religiösen Wirren ausgebrochen, fanden sich die Ehrbarkeiten häufig einer weitverzweigten Verschwörung gegenübergestellt, welche durch das,Evangelium' eine gemeinsame Idee erhalten hatte, alle ihre Forderungen auf das Evangelium stützte und jedes Einschreiten gegen revolutionäre Umtriebe als strafbare Verlegung der evangelischen Freiheit brandmarkte. Die Verbindung der Gemeine mit dem Proletariate gegen die Ehrbarkeiten verschaffte während der jocialen Erhebungen in den Jahren 1524 und 1525 den ersteren fast allenthalben den Sieg; die Ehrbarkeiten erlagen dem Terrorismus der Massen.

Von der fränkischen Stadt Forchheim, wo die Gemeine am 26. Mai 1524 sich der Stadtschlüssel bemächtigte, den Nath in Pflicht nahm, und

als Verschworene auf die Ehebrecher, Weinsaufer, Spieler, Schwelger, Geizige auf fremdes Gut, eigenen Gutes Verluderer, Faulfresser und Andere, die alle Tage frühstücken in dem Wirthshaus und einander gute Nacht geben, so man den Tag anbläst, denen der Wein um Mitternacht erst wohlschmeckt'. Diese gehen auf vollkommenen Umsturz alles Bestehenden aus, auf,das Gold, die Häuser, die Kleider, die Habe aller Reichen, aller Juden Pfand, Ledigung aller Schuld ohne Schaden, Ablaffung aller Steuer, Losung, Ungelt und auf Freiheit. Auch noch andere Elemente zählt der muthwillige frevele Pöbel, das,unartige Bubenvolk, nämlich: Weinbuben, Tabernierer, Freiheiter, Jauffinder, Galgenschwengel, Luderer und „was solcher Hefe mehr'; auch die Handwerksknechte, die alle Feiertag zum Wein, Montag zum Bad, Dienstag zu der Frühsuppe gehen; endlich die gemeinen Verbrecher, Mörder, Verräther, Diebe, Meineidige und Andere. Chroniken der deutschen Städte 3, 131-143. Meisterlin's Schilderung bezieht sich allerdings auf frühere Ereignisse in Nürnberg, aber sie ist von ihm offenbar aus seiner Zeit genommen und auf seine Zeit berechnet, wie v Vezold, die,armen Leute 15, mit Recht hervorgehoben hat. Vergl. unsere Angaben Bd. 1, 194–195 über die der Zeit entnommene Schilderung des verkommenen städtischen Proletariates auf Blättern von Martin Schongauer. Schon während des zweiten Jahrzehnts des sechzehnten Jahrhunderts entstanden in vielen Städten Aufläufe uud Empörungen. Das Proletariat lernte insbesondere in dem Cölner Aufstande vom Jahre 1513 seine Macht kennen. Es saß dort nicht allein neben den Zünften in einem Revolutionsausschuß, sondern bildete auch einen eigenen Ausschuß, verlangte die Schlüssel der Stadtthore, des Rathhauses, des Rathsfellers und des Rentamtes, und schlug in den Häusern der Rathsherren Alles entzwei. Der Aufstand führte die beiden Bürgermeister und mehrere Mitglieder des Rathes auf's Blutgerüft. Sein glücklicher Erfolg flößte, heißt es in einem Bericht, in ganz Deutschland allen Regenten und städtischen Behörden Schrecken ein'. Näheres darüber bei Eckert 197-245. Auch im Erfurter Aufstand von 1509 spielte das Proletariat eine wichtige Rolle. Vergl. Burkhardt, Das tolle Jahr zu Erfurt 344. 372. Ueber die Unruhen in Ulm vom Jahre 1513 vergl. Pressel in der Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins 27, 211–218 In Hall gaben die Stubengesellen im Jahre 1513 ihrem Zorn gegen den Emporkömmling Stadtmeister Hermann Büschler Ausdruck in den Worten: sie wollten bald mit Köpfen auf dem Markte kugeln. Vergl. v. Stälin 4, 94. In demselben Jahre gab es Zerwürfnisse in Schweinfurt. Vergl. v. Liliencron, Volkslieder 3, 120.

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die Bauern der ganzen Umgegend aufbot und gemeinsam mit diesen ‚Artikel' aufstellte über Zinsen und Zehnten und Freiheit von Wasser, Wald und Wild, ging zuerst die sociale Erhebung aus. Gleichzeitig gegen Ende Mai kündigte der gemeine Mann des Schwarzwaldes' dem Abte von St. Blasien den Gehorsam auf: er wolle inskünftig, erklärte er, keine Abgaben mehr entrichten, noch Dienste leisten; hinter ihm steckte die Gemeine der Stadt Waldshut, die ihm solches einbunden. Auch in der Umgegend von Nürnberg rotteten sich die Bauern zusammen und sprachen davon, wie man sich von den Bürden der weltlichen Herren frei machen müsse und fortan weder Zehnten und Rent, noch Gült und Zins zu zahlen schuldig sei. Bürger und Bauern müßten zusammengehen, sonst thue es nicht gut, jagten einige Bewohner der Stadt, welche einen Aufstand gegen den Rath anzetteln wollten. Es gab in Nürnberg Viele, die die Bauern aufwegten und mit den Reichen theilen wollten, denn die Zeit der christlichen Freiheit und Bruderschaft sei gekommen, und müßten die Einen als reich sein, als die Anderen. Diese communistische Gesinnung war, wie sich aus dem Proceß der gottlojen Maler' ergab, auch in gebildeten städtischen Kreisen verbreitet. Die ,gottlosen Maler verwarjen alle weltliche Obrigkeit, verlangten Gütertheilung: jeder Bürger sei Oberer und Strafvollstrecker 1.

Die Aufwiegler der Bauern hatten leichte Mühe, denn auf dem Lande war die Unzufriedenheit mit den bestehenden Zuständen vielfach eben so groß, wie in den Städten, und es gab auch dort Gründe genug zu berechtigten Klagen.

Schon vor der allgemeinen Einführung des römischen Rechtes waren manche Landesherren und Gutsherren, geistliche und weltliche, darauf bedacht, die noch zahlreichen freien Bauern in Eigenhörige umzuwandeln und die Naturallieferungen und die Dienstleistungen der letteren zu steigern. Je mehr dann das christlich-germanische Recht durch das fremde römische Recht verdrängt wurde, desto schlimmer wurde die Lage des armen Mannes', der mit seinem alten Rechte auch die alte Freiheit verlor. Die an dem Recht des altheidnischen Sklavenstaates geschulten Juristen gaben ihren Brodherren ,rechtliche Mittel an, um die übermüthigen Bauern zu zähmen, damit sie nicht allzu stark in's Kraut schössen': Mittel zur Einziehung des Gemeinbesizes der Colonen, sowie zur Erhöhung der Steuern, Abgaben und

1 Vergl. Jörg 142. Brief des Abtes Johann von St. Blasien vom 30. Mai 1524 bei Schreiber, Bauernkrieg 1, 1-2. Glos und Comment Bl. K. Zimmermann 2, 80. Baader, Beiträge 2, 75-77. Vergl. oben S. 382.

Fronen. Hatte man die Markgenossen zuerst zu bloßen Nutzungsberechtigten an den gemeinen Wäldern, Feldern und Wiesen herabgedrückt, so wurde ihnen allmählich vielfach auch das Nutzungsrecht entzogen; insbesondere wurde der Markwald,in den Bann' gelegt, durch grausame Jagdgeseze den Märkern jedes Jagdrecht benommen, durch maßlose Hegung des Wildes den Feldern der Bauern ungeheurer Schaden zugefügt. Je größere Summen durch das veränderte Kriegswesen und den an Stelle der alten Lehnsfolge nach und nach eingeführten Solddienst verschlungen wurden, je kostspieliger und üppiger in den Kreisen der Regierenden und Hochmögenden sich Leben und Treiben gestaltete, desto mehr mußte das bäurlich Volk herhalten mit Beden, Ungeld und anderen Plackereien'. Im Jahr 1502 gestanden die Kurfürsten selbst ein, daß der arme Mann mit Frondiensten, Agung, Steuern, geistlichen Gerichten und Anderem also merklich beschwert sei, daß es in der Harre nicht zu leiden sein werde. Aber noch viel größer Uebel war, daß der Bauer in seinen eigen Sachen gar wenig mehr zu sagen haben sollte'. Allenthalben hatten früher auch die hörigen Bauern ihre gesellschaftlichen Zustände selbst geregelt, hatten Antheil genommen an den Volksgerichten, an den Versammlungen der Gemeinen und Marken, jetzt sollten sie durch das römische Recht aus ihren Gewohnheitsrechten und ihrem vielgestaltigen Herkommen verdrängt werden: das,alte einfeltig Recht wollte man durch fremd Recht verdrücken. Die Advocaten, diese Rechtsbieger, Beutelschneider und Blutsauger', sah der ,arme Mann' für noch schlimmere Feinde an als die Raub- und Fehderitter, welche seine Felder verheerten und seine Wohnung einäscherten. Das Raub- und Fehdewesen verschlimmerte sich unter der allgemeinen Auflösung des Rechtszustandes, und die auf dem platten Lande häufig umherziehenden Banden herrenloser Landsknechte vermehrten die Noth des schußlosen Landmannes 1.

1 Vergl. unsere näheren Angaben über das Besprochene in Bd. 1, 464. 478-491. Dazu Glos und Comment Bl. K. Der Züricher Chorherr Felir Hemmerlin läßt in seinem adelsfreundlichen Dialoge De nobilitate den Nobilis offen erklären, es heiße mit Recht: ,Rustica gens optima flens. Es wäre gut, wenn man in gewissen Zwischenräumen, etwa alle fünfzig Jahre, den Bauern Haus und Hof zerstöre, damit die üppigen Zweige ihres Uebermuthes beschnitten würden. Wenn er den Rusticus über die schmähliche Raubwirthschaft des Adels und über die Niedertracht der Juristen herfahren läßt, gibt er die Sprache des Volkes in lateinischem Gewande wieder. In seinem Grimm über die Gewaltthaten der reisigen Fürsten und Herren wünscht der Bauer, es möchte gar keine Pferde und Maulthiere, sondern nur Acker- und Lastvieh auf der Welt geben; das wäre zum Feldbau genügend und für den Weltfrieden höchst vortheilhaft. v. Bezold, die ,armen Leute' 11, 18. Wimpheling sagt in der Dedication seines Ueberblicks über die Mainzer Geschichte an Erzbischof Albrecht im Jahre 1515, der Erzbischof solle doch dahin wirken,,ut cum incole tum advene tuto per terras nostras ambulent nec

Die vereinzelten Bauernerhebungen am Ende des fünfzehnten und in den ersten Jahrzehnten des sechzehnten Jahrhunderts hatten vielfach ihren Grund in solchen Bedrückungen. Wie soll's wol anders sein, heißt es in einer Schrift aus dem Jahre 1524, wo die reichen Herren und die vielen reichen üppigen Bauern praßen, hinwieder der kleine Mann gar sehr in Noth ist durch Mißwachs, Theuerung, Reuterey, Räuberei, Advocaten, sunstige Schandbuben, da entsteet leichtlich Aufruhr, denn Uebelmüthige und Aufweger haben es nit schwer, diesen armen Pöbel in Aufruhr zu bringen; wobei sich dann Recht und Unrecht menget und man am liebsten ganz ledig wär aller Oberkeit, aller Lasten, oder nur geringe, weniger denn die Vorfahrer, leisten will. Wie dann an mannig Orten solch Aufruhr gewesen und mehr noch in's Künftige, wo Gott nit verhüte, bevorsteht." 1 Er kam binnen wenigen Monaten zum allgemeinen Ausbruch.

Vom Juli 1524 an lief die sociale Erhebung,wie ein Brandfeuer von Stadt zu Stadt, von Dorf zu Dorf'. Anfangs auf den Raum längs der Schweizergrenze vom Schwarzwald bis an den Bodensee beschränkt, ergriff sie bald das ganze Gebiet zwischen Donau, Lech und Bodensee, und erstreckte sich über den Elsaß, die Pfalz, den Rheingau, Franken, Thüringen, Hessen, Sachsen und Braunschweig; im Süden über Tyrol, das Salzburger Erzstift, die Herzogthümer Steiermark, Kärnthen und Krain; im südlichen Deutschland blieb nur Bayern, wo den Aufwieglern des Volkes ,kein Raum gegeben wurde und die Regierung mit Thatkraft und Weisheit vorging, vom Aufruhre frei. Es kam eine Zeit, wo man in deutschen Landen glauben mußt: ,alles Oberst ging zu Unterst und wäre kein Rettung mehr aus der Herrschaft des Pöbels 2.

innocentissimi quique a sicariis equitibus contra rationem et omnem legem inhumanissime depredentur et cum forte qui se ad defendendum parant, jaculis confodiantur, uti cuidam prestanti viro ex Marchia illustrissimi patris tui vel ad Cesarem vel ad summum pontificem equitaturo miserabiliter accidit. Et hi tamen latrones pauperculum ac stolidum pro exiguo furto, quo rapina ipsorum longe immanior est, ad laqueum nonnunquam iudicare solent. Utinam germanici proceres et equites hanc infamem labem, quam de ipsis eciam Suitenses et ore et impressionibus predicant, a se tandem abdicarent: sicut in toto Francie regno terras esse tutissimas viatoresque securissimos, ex pio Guilhelmo Argentinensi episcopo.. in patria mea nuper his auribus audivi. Auf der Schloßbibliothek zu Aschaffenburg.

1 Vermanung an cristlich Oberkeit und alle cristen in gemein. Ohne Ort. 1524. 2 Schrieb Clemens Endres am 18. April 1525. Trierische Sachen und Briefschaften fol. 89.

III. Allgemeiner Charakter der socialen Revolution.

Die zum Ausbruch gekommene Revolution umfaßte bald die verschiedenartigsten Elemente und stellte die mannigfachsten Forderungen auf.

,Viele unter den Aufständischen,“ sagt ein Zeitgenosse, ‚wollten nur ihr altes Recht haben an den Gemeindegütern, ihr altes Gericht nach Herkommen und Gebrauch, wollten Erleichterung der Bürden und Fronen; Viele wollten gar nicht mehr dienen und selbst Herren sein; Viele wollten weder einem weltlichen noch geistlichen Fürsten, sondern allein dem Kaiser gehorchen ; Viele, und diese bildeten die Mehrheit unter den Empörern und Mordbrennern, wollten mit den Reichen Alles theilen und Geld und Gut mit denselben gemein haben; wollten Felder, Wälder, Wiesen vertheilen, denn alles Gut, sagten sie, müsse, der heiligen Schrift gemäß, gemein und kein Unterschied der Stände vorhanden sein; nach göttlichem Rechte wären wir vor Gott alle gleich. Darin waren die Heruntergekommenen und Besitzlosen auf dem Lande gleichen Sinnes mit dem städtischen Pöbel. Forderungen dieser Art wurden ihnen eingeprägt von den zahlreichen Aufwieglern, welche sich als ihre Anführer aufwarfen: von entarteten Weltgeistlichen und ausgesprungenen Mönchen, verdorbenen Edelleuten, erwerbslosen Advocaten und Schreibern, Kriegsknechten, Handwerksgesellen, Wirthen und anderen Anstistern der Empörung.' 1 Auch Eberlin von Günzburg fand den Hauptgrund der Revolution darin, daß die Armen reich, die Unterthanen Herren werden wollten und alle Ding gleich machen“ 2.

Daß eine solche Gleichheit und Brüderlichkeit durch Umsturz aller be stehenden Rechts- und Gesellschaftsordnung wirklich erstrebt wurde, geht aus zahlreichen Bekenntnissen der Aufrührer, insbesondere ihrer Führer, deutlich hervor.

1. Contra M. Lutherum et Lutheranismi fautores fol. 15.

2 Vergl. Riggenbach 243. Und doch könnte, sagt Eberlin, keine Gleichheit einen Tag bestehen. Denn ob man alle Güter auf Erden gleich machte, so ließens die Hurer, Prasser, Spieler nicht lange gleich bleiben, brächten um ihren Theil, hernach wollten sie mehr theilen. Das würden dann die vorigen Theiler und Ausbeuter nicht leiden, also müßten sie Leib und Gut in Verlust sezen, wie sie auch vorhin Anderen ihr Gut aus: gebeutet. Erst rotten sich die Bluthunde gegen ihre Herren und dann erwürgen sie sich selbst unter einander.'

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