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Christo sind und streiten, also auch Alle in Einer Gemeinschaft, Kirchen und Einigkeit zu leben, und wir, die unten benannten Churfürsten und Fürsten, sammt unsern Verwandten, gleich_andern Churfürsten, Fürsten und Ständen darzu erfordert, so haben wir uns darauf dermaßen erhoben, daß wir, sonder Ruhm, mit dem ersten hierher gekommen.

Und alsdann auch Ew. K. Maj. zu unterthänigster Folgthuung, berührtes Ew. K. Maj. Ausschreibens, und demselben gemäß, dieser Sachen halben, den Glauben berührend, an Churfürsten, Fürsten und Stände insgemein, gnädiglich, auch mit höchstem Fleiß und ernstlich begehrt, daß ein Jeglicher, vermöge vorgemeldetes Ew. K. M. Ausschreibens, sein Gutbedünken, Opinion und Meinung der felbigen Irrungen, Zwiespalten und Mißbrauch halben u. s. w. zu Teutsch und Latein in Schrift stellen und überantworten sollte. Darauf denn nach angenommenen Bedacht und gehaltenen Rath Ew. K. Maj. an vergangener Mittwochen ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Theil das Unsere, vermöge Ew. K. Maj. Vortrags, in Teutsch und Latein, auf heut Freitag übergeben. Hierum und Ew. K. Maj. zu unterthänigstem Gehorsam, überreichen und übergeben wir unserer Pfarrherren, Prediger und ihrer Lehrer, auch unsers Glaubens Bekenntniß, was und welcher Gestalt sie aus Grund göttlicher heiliger Schrift, in unsern Landen, Fürstenthumen, Herrschaften, Städten und Gebieten predigen, lehren, halten und Unterricht thun. Und find gegen Ew. K. Maj., unsern allergnädigsten Herrn, wir in aller Unterthänigkeit erbötig, so die andern Churfürsten, Fürsten und Stände dergleichen gezwiefachte schriftliche Untergebung ihrer Meinung oder Opinion in Latein und Teutsch jezt auch thun werden, daß wir uns mit ihren Liebden und ihnen gern von bequemen, gleichmäßigen Wegen unterreden und dieselben, so viel der Gleichheit nach immer möglich, vereinigen wollen, damit unser beiderseits, als Parten, schriftlich Vorbringen und Gebrechen zwischen uns selbst in Lieb und Gütigkeit gehandelt, und dieselben Zwiespalten zu einer einigen wahren Religion, wie wir Alle unter Einem Christo sind und streiten und

Christum bekennen sollen, Alles nach laut oft gemeldetes Ew. K. Maj. Ausschreibens und nach göttlicher Wahrheit geführet mögen werden: als wir denn auch Gott den Allmächtigen mit höchster Demuth anrufen und bitten wollen, seine göttliche Gnade dazu zu verleihen. Amen.

Wo aber bei unsern Herren, Freunden, und besonders den Churfürsten, Fürsten und Ständen des andern Theils die Handlung dermaßen, wie Ew. K. Maj. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in Lieb und Gütigkeit bequeme Handlungen nicht verfahen (gedeihen) noch ersprießlich sein wollte, als doch an uns in feinem, das mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein kann und mag. erwinden (ermangeln) soll, wie Ew. Kais. Maj. auch gemeldte unsre Freunde, die Churfürsten, Fürsten und Stände und jeder Liebhaber christlicher Religion, dem diese Sachen vorkommen, aus nachfolgenden unser und der Unsern Bekenntnissen, gnädiglich, freundlich und genugsam werden zu vernehmen haben.

Nachdem denn Ew. Kais. Maj. vormals Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs, gnädiglich zu verstehen gegeben, und sonderlich durch eine öffentliche verlesene Instruktion, auf dem Reichstag, so im Jahr der mindern Zahl 26 zu Speier gehalten, daß Ew. Kais. Majestät in Sachen, unsern heiligen Glauben belangend, beschließen zu lassen, aus Ursachen, so darbei gemeldet, nicht gemeinet, sondern bei dem Papst um ein Concilium fleißigen und Anhaltung thun wollten, und vor einem Jahre, auf dem lezten Reichstag zu Speier, vermöge einer schriftlichen Instruktion, Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs durch Ew. Kais. Maj. Statthalter im Reich, Königl. Würden zu Hungarn und Böhmen u. s. w. sammt Ew. K. Maj. Oratoren und verordneten Commissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, daß Ew. Kais. Maj. derselbigen Statthalter, Amtsverwalter und Räthen des Kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Churfürsten, Fürsten und Ständen Botschaften, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu Regensburg versammelt gewesen, Gutbedünken, das Generalconcilium belangend, nachgedacht, und Solches anzusehen auch für fruchtbar erkannt. Und weil sich aber diese Sachen zwischen Ew. Kais. Maj. und dem Papst zu gutem christlichen

Verstande schicken, daß Ew. Kaiss. Maj. gewiß wäre, daß durch den Papst solch Generalconcilium neben Ew. K. Maj. zum ersten auszuschreiben bewilligen, und daran kein Mangel erscheinen sollte: so erbieten gegen Ew. K. Maj. wir uns hiemit in aller Unterthänigkeit, und zum Ueberfluß in berührtem Fall, ferner auf ein solch gemein, frei, chriftlich Concilium, darauf auf allen Reichstagen, so Ew. K. Maj. bei ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Churfürsten, Fürsten und Stände, aus hohen und tapfern Bewegungen geschlossen, an welches auch zusammt Ew. K. Maj. wir uns von wegen dieser großwichtigsten Sachen in rechtlicher Weise und Form verschiedener Zeit berufen und apellirt haben, der wir hiemit nochmals anhängig bleiben und uns durch diese oder nachfolgende Handlung (es werden denn diese zwiespältige Sachen endlich in Liebe und Gütigkeit laut Ew. K. Maj. Ausschreibens, gehöret, erwogen, beigeleget und zu einer christlichen Einigkeit vergleichet), nicht zu begeben wissen; davon wir hiemit öffentlich bezeugen und protestiren. Und sind das unsere und der Unsern Bekenntniß, wie unterschiedlich von Artikeln zu Artikeln hernach folget.

Erster Theil.

Artikel des Glaubens und der Lehre.

Der erfte Artikel.

Von Gott.

„Erftlich wird einträchtiglich gelehret und gehalten laut des Beschlusses Concilii Nicäni, daß ein einig göttlich Wesen sei, welches genannt wird und wahrhaftiglich iß Gott, und find doch drei Personen in demselben einigen göttlichen Wesen, gleich gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott heiliger Geißt, alle drei ein göttlich Wesen, ewig, ohne Stück, ohne Ende, unermeßlicher Macht, Weisheit und Güte, ein Schöpfer und Erhalter aller Winge, der fichtbaren und unsichtbaren. Und wird durch das Wort Persona verstanden, nicht ein Stück, nicht eine Eigenschaft in einem andern, sonders das selbst bestehet, wie denn die Väter in dieser Sache dies Work gebraucht haben.

Werhalben werden verworfen alle Keßereien, so diesem Artikel zuwider find, als Manichäi, die zween Götter gefeßt haben, einen bösen und einen guten. Item Valentiniani, Ariani, Eunomiani, Mahometißten und alle dergleichen, auch Samosateni, alte und neue, so nur eine Person seßen und von diesen zweien, Wort und heiliger Geißt Sophißtereien machen und sagen, daß es nicht müssen unterschiedene Personen sein, sondern Wort bedeute leiblich Wort oder Stimme, und der heilige Geist sei erschaffene Regung in Kreaturen."

Das ist also der erste Glaubenssaß unsrer lutherischen Kirche, die damit von vorne herein ihre Uebereinstimmung mit der alten rechtgläubigen Kirche beweist. In unserer Zeit haben Manche eine wunderliche Furcht vor allen

Glaubensfäßen oder Dogmen und denken sich darunter etwas ganz Erschreckliches, eine Knechtung der Vernunft und des Gewissens. Ich bitte dich vorläufig nur um Eins, lieber Leser: laß dich durch solche Redensarten nicht ver= blüffen! Unsere Väter, die auf Grund der heiligen Schrift und nach langer gewissenhafter Berathung, solche Glaubenssäge aufgestellt haben, waren sehr vernünftige Männer und haben alles wohl überlegt, was sie gesagt und gesezt haben. Alle unsere Glaubenssäge sind eigentlich lauter Glaubensschäße, Schäße, die uns reich machen in Gott und in Noth und Tod uns den sichersten Trost gewähren.

Das siehst du am Deutlichsten und Gewissesten gleich an dem ersten Saß, den dieser Artikel ausspricht: „daß ein einiges göttliches Wesen sei, welches ge= nannt wird und wahrhaftiglich ist Gott." Das. ist die Lehre von der Einheit Gottes, und die wirst du doch nie aufgeben wollen; du würdest ja sonst in heidnische Vielgötterei verfallen. Schon das alte Testament ruht fest auf diesem Glaubensgrunde; denn 5 Mos. 6, 4 heißt es: „Höre, Israel, der Herr unser Gott ist ein einiger Herr," und durch den Mund des Propheten Jesaias (44, 6) spricht Gott: „Ich bin der Erste, und ich bin der Leste, und außer mir ist kein Gott." Auch das neue Testament wiederholt und bekräftigt diese Lehre; denn der Herr Jesus bezeugt (Matth. 19, 17): „Niemand ist gut, denn der einige Gott." Da diese Wahrheit heutzutage keine Anfechtung zu befürchten hat, so bedarf ́sie hier auch keiner weiteren Rechtfertigung.

Dieser eine Gott wird in unserm Artikel genannt, „ein Schöpfer und Erhalter aller Dinge, der sichtbaren und der unsichtbaren." Das ist aus dem ersten Verse der Bibel entnommen: Gott schuf am Anfang Himmel und Erde. Hiegegen erheben nun allerdings einige neuere Naturforscher Widerspruch, welche die Schöpferthat Gottes leugnen und das Bestehen des Weltstoffes von Ewigkeit her behaupten, wobei denn natürlich Gott und Welt in Eins fallen. Aus dem ewigen Weltstoff soll sich die heutige Gestaltung der Dinge allmählich und zufällig entwickelt haben, indem nach der Ansicht des Engländers Darwin gleichsam in einem Kampf ums Dasein aus früheren unvollkommenen spätere voll

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