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Titel und das Argument, die als freie Umgestaltungen der lateinischen Vorlage dem Sebastian Franck eigenthümlich

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Endlich ist der auffallende Irrthum des Hans Sachs, dass er den Herodot als Erfinder des Brettspiels nennt (V. 123), nur aus der unklaren Übersetzung des Franck zu begreifen. Von den anderen Beispielen seien nur angeführt:

Hans Sachs 162 ff.

Ein Hur ist ein grundloses Meer,
Die dir verschlickt, leyb, gut vnd

Beroaldus - Franck a 4b.

In Truculento sagt ein knecht:
Ich acht das ein huer sey ein

setzung angehängte, von diesem frei erdichtete moralische Nutzanwendung wörtlich in seine Schrift aufzunehmen, ohne seines Vorgängers Wimpfeling mit irgend einer Silbe zu gedenken.' Auch bei einem notorischen Compilator wie Franck muss es auffallen, dass er ein Gedicht aufnimmt, welches die von ihm im Argument noch besonders herausgearbeitete Pointe der Schrift vernichtet. Die Schwierigkeit lässt sich leicht heben, da sie nur auf einem Lesefehler beruht. Knod hat D.MXXIX statt DMXXXIX gelesen. Sicherlich hat der Nachdrucker H. Stainer, welcher die Bilder der Wimpfelingschen Ausgabe genau nachschneiden liess, auch das sinnlose Plagiat an dem Gedicht verübt und so eine Contamination von Wimpfeling und Franck vollzogen. Dieser muss also von der Anklage, die ihm Knod mit gesperrtem Druck vor die Augen hält, freigesprochen werden. Damit fällt wohl auch Knods Hinweis auf stilistischen Zusammenhang der Wimpfelingschen und Franckschen Übersetzung. Hans Sachs hat die Ausgabe von 1539 sicher nicht benutzt. Auf Befragen theilte mir Victor Michels aus seinen noch ungedruckten chronologischen Untersuchungen über Hans Sachs mit, dass unser undatirtes Spiel zwischen dem 20. Februar und dem 23. Mai 1535 entstanden ist.

Hans Sachs 162 ff. ehr, Die niemand nicht erfüllen kan.

Hans Sachs 350 ff.

Die von Sparta hetten ein recht, Das sie mit wein füllten jr Knecht, Liessen jr Sön sehen mit fleiss Der vollen Knecht schendlich abweiss, Die füllerey mit zu verschmehen.

Beroaldus-Franck a 4b.

mör, die verschlindt was du gibst vnd nymmer genung hat. In der Comedi Asinaria sagt ein junger gsel yetzt beraubt vnd von den huren aussgestossen, Das mör ist kein mör, Ir seit das bodenloss mör.

Beroaldus - Franck d 1a. Lacedemonij die aller gnawesten, mässigsten völcker mit den gesetzen Lycurgi wol unterwisen, so sie wolten die iuget von der trunckenheit ableitten, hielten sie dise weiss, das sie an höchzeitlichen tagen jr Knecht mit guttem wein gefüllet, inn das angesicht der jungen füreten, das so die jungen dise schendtliche geperd der vollen knecht ansichtig würden, sie die füllerey als ein schnöd laster zu verhütten ein schrecken trügen.

Entlehnungen und Anlehnungen liessen sich noch anführen für die Verse 33. 89. 90. 92. 108. 111. 116. 132. 210. 213. 231. 327. 336. 345. 380. 413. 416 ff.

Dem Werke des Sebastian Franck darf ein wesentlicher Einfluss auf die Entwicklung der Dichtung des Hans Sachs zugeschrieben werden, wenngleich nicht zu leugnen ist, dass dieser auch wohl ohne Francks Einwirkung den Weg zur dramatischen Gestaltung gefunden hätte. Jedenfalls kann man dem Werke des Sebastian Franck nachrühmen, dass die dramatischen Keime einer Gerichtsverhandlung, welche bei Beroaldus noch fast ganz verborgen lagen, bei ihm durch das Bild, die Überschrift und den Schluss des Arguments - so klar zu Tage treten, dass sie nicht mehr zu übersehen sind. Hans Sachs hat diese Keime zur vollen Entwicklung gebracht. Der Figur des Richters, welche bei Franck ihre bildliche Gestaltung gefunden hatte, verlieh er das dramatische Leben und schuf sich damit die Möglichkeit, ein Fastnachtspiel in viel gepflegtem Stile auf

zubauen. Der Richter gab den Mittelpunkt und 'Sprecher' des Spieles ab, der die Einleitungsrede halten, die Streitreden der Brüder entgegennehmen und schliesslich Urtheil und Moral verkünden muss. Die beiden langen Declamationen der Brüder werden in kleine Stücke zerhackt, die in lebhafter Discussion hinüber und herüber fliegen. Einige dramatisch wirksame Züge werden hinzugethan: das Aufeinanderplatzen der Brüder, nachdem sie sich zum Ausgleich vor dem Richter kaum geeinigt haben; der unmotivirte Anfall des Trinkers gegen Ende des Spiels (V. 428):

Der Trincker torckelt, spricht:

Hör auff! mir wil der kopff vmbgehn.

Mich dunckt, es sein der Richter zwen.

Die deutlichsten Merkmale des Stiles des Hans Sachs zeigt der Bau des Schlusses. Die Schrift des Beroaldus-Franck hatte mit einem Fragezeichen geschlossen, indem die Auswahl des grössten Sünders, welche nach der im Argument überlieferten Testamentsklausel nicht zu umgehen war, dem einzelnen Leser anheimgestellt wurde. Hans Sachs aber konnte weder mit einem Fragezeichen noch mit einem Urtheil persönlicher Willkür sein Stück schliessen. Er brauchte einen allgemeinen und gerechten Spruch, welchen der Richter als Vertreter der öffentlichen Meinung verkünden konnte, um damit eine gemeingiltige Moralrede ad spectatores zu verbinden. Ein solches Urtheil konnte nicht einen von den drei Brüdern zu Gunsten der andern beiden verdammen, zumal in dem Charakter des Hans Sachs die Neigung liegt, gerade derartigen Fastnachtspielen, welche an die Kampfgespräche grenzen, einen ausgleichenden und versöhnenden Schluss zu geben. Da es nun unmöglich wäre, alle drei Brüder durch den Engpass jener Klausel zu bringen, so führt Hans Sachs sie mit einander um ihn herum, indem er sich einen neuen Ausweg schafft durch die Erklärung:

Doch weil ewr Vatter nit hat gwolt,
Das man ewr ein enterben solt,
Weil jr seit sein natürlich Erbn,
Bgert er ewr kein zu uerderbn,
Hat den Artickel hinein gelegt,
Das jr all drey wurd abgeschrecht
Von Hurweiss, Trunckenheit und Spil.

In den veränderten Plan des Aufbaues passt nun das alte Material recht schlecht. Jenes Schleudern mit Citaten, das bei Beroaldus sich als übermüthige Verspottung scholastischen Wesens durch einen sattelfesten Humanisten darstellte, erscheint bei Hans Sachs im Rahmen der Gerichtshandlung wie eine müssige und prahlerische Klopffechterei. Hans Sachs selbst mag das Unpassende der Kampfesweise gefühlt haben. Er scheint sie dadurch erklären zu wollen, dass er wenigstens dem Richter einen fremdartigen Charakter gibt:

Ich komm zu euch hieher auss fern
Griechischen Landen von Athen.

Eine heimische Färbung dagegen scheint er dem Stoff geben zu wollen, wenn er eine Idee, die Sebastian Franck in der angeführten Stelle der Widmung ausgesprochen hatte, in Ausführung bringt und eine Anzahl biblischer Citate einmischt. Doch diese, sich theilweise sogar widerstrebenden, Mittel verschlagen wenig. Man braucht nur einige verwandte Fastnachtspiele wie das 3., 9. und 13. zum Vergleich heranzuziehen, um zu erkennen, dass hier Hans Sachs durch eine ungeeignete und missverstandene Vorlage aus der richtigen Bahn gelenkt worden ist. Während in jenen Spielen die streitenden Personen sämmtlich in lebendigen und angeschauten Zügen gezeichnet sind, dringt hier aus dem Citatenwust nur selten ein lebensvoller Zug hervor.

Als eine interessante Vermischung des scholastischen Stils und greller realistischer Sittenmalerei mag zum Schlusse eine Bearbeitung der Beroaldischen Schrift aus dem 17. Jahrhundert angeführt werden: Lustiger Prozess dreyer Adelicher Brüder u. s. w. 1655. Eingerahmt von juristischem Brimborium, welches sich mit den Äusserlichkeiten des 'Prozesses' beschäftigt, und einem Gedicht 'Urteils bedencken', das sich für den Spieler entscheidet, bieten die drei Reden neben den hier noch gesteigerten scholastischen Ausführungen so lebendige Schilderungen der verschiedenen Sünden in den Farben ihrer Zeit, dass es sich verlohnt. einige Stücke herauszuheben: Ess ist in allen Rechten das Spielen, wie es mein Bruder macht verboten, es wird auch vor ein verbrechen gerechnet, die Spieler zu Herbergen

oder zum Spielen, ihnen einen Platz zu verlehnen, weil das Spielen eine Pest der Jugend gehalten wird, und erstreckt zu der Menschen eusserstem verderben, wann man Profession davon macht; der solches thut kan ihm immermehr rechnung machen, das er in seinem Alter einen Groschen behalte. Gesetzt ein Dopler gewünne so offt als er verlührt, so kommet er dennoch zu kurtz, dann wann man etwas gewinnet halt man es wie gefunden, und ist gantz Liberal damit, die Lacqueyen kriegen Trinckgeld, für die Karten und Wurffel, die Wirthin und Töchter, auch die Magt im Hause kriegen ihre Portion; kommet ein Frantzsch Krämer darzu, so kriegt der ein par Handschuh, der andern Favore, die dritte Messer, welches alles aus dem Gewinn bezahlt wird über diess alles gibt man noch etwas in das Gelach zum bästen: in Summa, der Gewinn hat viel zu ertragen, und blibt oft nicht die helffte über'. Wann ich ihn auss dem Weinhausse voll nach Hausse kommen sehe, so schwebet er von einer seiten zu der andern, seine Haare sind ungekämt, sein Bart vol Weines, seine Bruch unzugenestelt, sein Wammes unzugeknöpfft, immer von oben biss unten befleckt, sein Kragen ist mit Wein und Bier gemarmelt, sein Hut ungefegt, sein Mantel hanget als ein Sack, an einer Seiten länger als an de andern, und wann ich ihm ein guten Abend sage, dancket er mir mit einem solchen Reusper, und geuffer den man wol in drey Brabantische Ellen zehen könnte: wenn ich nun solches sehe, höre, und rieche, denck ich nuer dass solches Leben ein Bestialisches Leben sey, ja ärger alss Bestialisch'.

Berlin.

Siegfried Szamatólski.

Der Bienenkorb.

Ein Beitrag zur Fischart- Litteratur. 1)

1.

Der Verfasser des Biënkorfs, Marnix van St. Aldegonde, wurde 1538 in Brüssel geboren. In Genf studirte er unter

1) Allen in dieser Abhandlung genannten Bibliotheken sage ich hiermit für die mir gewährte Unterstützung meinen verbindlichsten Dank. Vierteljahrschrift für Litteraturgeschichte II

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