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des Tags ausstellen solle. Man hätte glauben können, die Zeit völliger Duldung sey wiedergekehrt, wenn man nicht, wie dieß an einem Decembersonntage 1753 geschah, noch für die Verurtheilten hätte sammeln müssen, die auf den Galeeren schmachteten. Dennoch erhob sich einer von diesen, Namens Bernadou, innerlich so sehr über sein äußeres Elend, daß er den Wunsch aussprach, einen seiner Söhne, der damals 10 Jahre alt war, zum geistlichen Stande gebildet zu sehn, was ihm auch unter der Voraussetzung vorhandener Geistesgaben mit Zusicherung gehöriger Unterstützung verwilligt wurde.

Viertes Capitel.

Allgemeine Verwaltung der Kirchen der Wüste durch den Rath zu Versailles unter Ludwig XV.

Obgleich, wie schon angeführt ist, Paulmy und Richelieu durch ihr Erscheinen in Languedoc den Grund alles Uebels in den militairischen Verfolgungen erkannt, und diese abgestellt hatten, so hingen doch noch bedrückende Maaßregeln in Menge zufolge der königlichen Edicte wie ein Schwert über den Kirchen der Wüste.

Drückend waren besonders diejenigen, denen sich die Protestanten bei Güterverkäufen unterwerfen mußten. Um Auswanderungen, die hieran geknüpft werden möchten, vorzubeugen, mußten dieselben vor dem Verkaufe einen dreijährigen Nachweis darüber liefern, daß sie sich der katholischen Kirche wieder zugewendet hätten, wenn gleich dieß immer nur scheinbar geschahe. Wer aber nicht auszuwandern beabsichtigte, durfte doch nicht ohne besondere Bewilligung von der Regierung zu irgend einem Gutsverkaufe schreiten. Hierüber liefern die Jahresverzeichnisse der Staats- Secretaire von 1750 bis 1755 eine Menge von ermüdenden Beispie

len, und es zeigte sich da, welchen demüthigenden Bedingungen die Bittsteller um ihres Glaubens willen unterwor fen wurden.

Als ein Protestant Roberty an den Minister St. Flo rentin die Bitte gestellt hatte, für 3500 Livres Güter verkaufen zu dürfen, erließ dieser an den Intendanten St. Priest die Entschließung, das Gesuch könne dem Könige nicht eher vorgelegt werden, bis Roberty eine thätige Reue über die Theilnahme an Versammlungen an den Tag gelegt haben würde. Bisweilen stießen die Staats: Secretaire sogar die Testamente der Protestanten für die Ihrigen um, und ließen die Hinterlassenschaft an katholische Seitenverwandte auszahlen. Weil man immer noch die Bekehrung Languedocs im Auge behielt, so verwendete der König jährlich 18,000 Livres für Sendprediger zu diesem Zwecke. Belohnungen für solche Arbeiten suchten gierige Bittsteller in Menge auch aus den Geldern zu fischen, die aus der unerschöpflichen Quelle der Gütereinziehungen floffen; öfter wurde der Minister zu seinem bittern Verdrußse mit Forderungen dieser Art gedrängt, und ein Plan des Abts Vonnet, mit diesen Geldern eine Zwangsanstalt zur katholischen Erziehung reformirter Kinder zu gründen, ward vom Minister entschieden zurückgewiesen, da derselbe mit diesen Geldern lieber gefangene Frauen unterstüßte, die zum katholischen Glauben sich hinzuneigen schienen. So wußte man die Verfolgung durch sie selbst zu nähren, indem man aus dem eingezogenen Vermögen der Protestanten besondere Belohnungen den Officieren und Unterbeamten bewilligte, die sich besonders thätig gegen die Versammlungen und gegen die reformirten Geißtlichen bewiesen hatten. Weil aber die Unterhaltung der geraubten Kinder und der eingesperrten Frauen dem Staate eine große Last aufbürdete, so trat der Minister diesem grausamen Verfahren dann selbst entgegen, wenn die Verfolgten vermögenslos waren.

Bisweilen ließ der Minister in seinen Entschließungen eine Art von Seelsorge durchschimmern, indem er die Probezeit in den Klöstern für reformirte Mädchen wegen ihrer Scheinbekehrung verlängerte, bisweilen auch mitleidsvolle Milde gegen ältere Frauen, deren Gesundheit erschüttert, deren Standhaftigkeit aber unbeugsam war, und die er vermittelst eines beim Könige erwirkten Befehls freigab. So umschlang die Kirchen der Wüste unter der Staatsverwaltung das dreifache Netz der Parlaments - Beschlüsse, der Einschreitungen von den Intendanten, und der willkürlichen Hofbefehle, und selten fanden die Kirchen eine Unterstützung im Staatsrathe zu Versailles; denn obgleich mehrmals die Gesandten von Dänemark, England und Preußen sich für verfolgte Protestanten verwendeten, so war's doch fast immer ganz erfolglos. Erst später sollte es einer Prinzessin von Brandenburg bei einer Reise nach Frankreich gelingen, daß die Ketten der Verurtheilten auf den Galeeren gelöst wurden.

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Wenn sich unter den Katholiken die Herzogin von Aiguil lon durch ihre Verwendung für einen nach Genf geflüchteten Reformirten, Arnauld, auszeichnete, der gerne seine Gattin_aus Dauphiné abgeholt hätte, so war leider auch diese Verwendung erfolglos beim Minister.

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Ein Protestant, der hochgestellt in Frankreich war, der Graf von Sachsen, Moritz, blieb in seinem Glauben troß seiner Standhaftigkeit unangefochten, weil man seiner, als Kriegshelden, nicht entbehren konnte. Nur konnte man sich nach seinem Tode nicht entschließen, ihn in der Kirche St. Denis neben dem Marschall Turenne beizusetzen, und die Königin Maria Leczinska sprach bei seinem Leichenbegängnisse das nachstehende Wort aus: „Es sey traurig, daß man das Gebet: ,,De profundis" nicht für einen Mann sprechen könne, der so oft die Anstimmung eines Te Deum veranlaßt habe." Daß aber dieser Mann sich

je für seine Glaubensgenossen verwendet habe, davon findet sich keine Spur, obgleich diese sich schon während des Kriegs im Jahre 1746 in einer sehr eindringlichen Bittschrift an denselben gewendet, und dabei die Worte gebraucht hatten :

„Wir fürchten uns nicht, gnädigster Herr, es auszusprechen, daß Sie dem Staate einen viel wesentlicheren und sich selbst einen viel rühmlicheren Dienst durch die Vertheidigung unsrer gerechten Sache, als durch die Einnahme einer Stadt oder durch eine siegreiche Schlacht leisten würden. Da würden Sie mit Niemand den Ruhm des Erfolgs theilen; das wäre nicht ein hinfälliger und vergänglicher Ruhm. Dieser wäre so gränzenlos wie die Ewigkeit. Die gepriesensten Kriegsthaten, die vollständigsten Siege haben nicht immer beglückende Folgen, und die schönsten Lorbeeren find immer mit dem reinsten Blute des Staates befleckt. Aber einer unendlichen Anzahl ges flüchteter Unterthanen, reicher und betriebsamer Leute die Zurückberufung in ihr Vaterland erwirken, und der Flucht vieler andern vorbeugen, dieß heißt ein Königreich unfehlbar beglücken."

Aber dieser wurde weder früher, noch im Jahre 1752 vorgebeugt. Hierüber stimmen wieder die Urkunden der Archive mit dem Denkbuche Courts genau überein.

Je mehr der Ackerbau und die Gewerbe seit der Zeit danieder lagen, als die Verfolgten ihre Wohnungen verlafsen, und sich in Wälder und Höhlen geflüchtet, oder Wege zur Auswanderung gefunden hatten, desto mehr suchte der Graf von St. Priest durch ein Rundschreiben an alle seine Unterbeamten zu bewirken, daß den Flüchtigen alle diese Auswege abgeschnitten würden. Nicht nur wurden Reisepässe erst nach geleisteter Bürgschaft, nicht auszuwandern, ausgestellt, nicht nur wurden Flüchtige ohne Paß aufgegriffen und eingesperrt - ob man gleich, um sich ihrer Ernährung zu entledigen, sie in der Regel bald wieder frei

ließ und heimschickte, sondern auch gegen fremde Protestanten, die nach Frankreich kamen, wurde wegen des Verdachts, sie möchten Verabredungen mit den einheimischen, besonders mit Verwandten treffen wollen, die größte Strenge geübt, einmal sogar ein Ausgewanderter troß seines vom französischen Geschäftsträger in Genf ausgestellten Passes, mit dem er nach Frankreich zurückkam, verhaftet, ferner die Ehe des dänischen Viceconsuls Flickweir, weil er sie mit einer französischen Protestantin geschlossen hatte, für ungültig erklärt, und einem holländischen Kaufmanne, Winthuisen, der in Frontignon ein Geschäft gegründet hatte, auf Betrieb des Bischofs von Montpellier ein Kind entrissen, welches erst auf eine Note des holländischen Gesandten zurückgegeben wurde.

Im Jahre 1756 bat der Pfarrer Guin um die Auswanderungserlaubniß; sie wurde ihm vom Grafen St. Florentin troßig verweigert; denn dieser erklärte, sie hätte ihm für seine Person gegeben werden können, aber es sey eine zu große Unverschämtheit, daß derselbe verlangt habe, auch sein Weib, seine Kinder, seine Mutter und Schwester, und seine Habe mitnehmen zu dürfen.

Gegen diese eisigkalten Regierungsmaaßregeln bildete den erfreulichsten Gegensatz die fromme Begeisterung, welche die Protestanten und besonders ihre Geistlichen erfüllte. Diese tritt uns besonders an Paul Rabaut vor Augen. In einem Briefe an den Genfer Geistlichen Moultou, der mit den Aeußerungen der größten Demuth hinsichtlich seiner Leistun gen beginnt, schließt er mit den Worten: Ich komme auf unsre Streitsache hinsichtlich unsrer religiösen Freiheit zurück. Man schreibt mir, daß wir nicht unterliegen können. Noch eine kleine Zeit, und der, der kommen soll, wird kommen und nicht zögern. Ich erfreue mich durch den Gedanken an diese glückliche Zeit. Wie lange währt mir's, bis sie kommt, und bis ich Sie an der Wiedererbauung der

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