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Mauern Jerusalems mit uns werde arbeiten sehen!" (Vom 24. October 1755.)

Fünftes Capitel.

Militairische Anordnungen bei den Verfolgungen.

Verfügun

gen des Herzogs von Richelieu zum Behuf des Ueberfalls der Versammlungen. Einsprüche der Kirchen. Fortsetzung der öffentlichen Gottesverehrung. Erzählung von der Zerstreuung einer vom Pfarrer Vincent gehaltenen Versammlung.

Seit dem Anfange des Jahres 1754 verdüsterte sich die Lage der Protestanten auf's Neue. Der Herzog von Richelieu, dieser glanzreichste, aber ungläubigfte unter den Großen am Hofe Ludwigs XV., übernahm jeßt die Rolle eines unduldsamen Verfolgers. Sobald er im Februar 1754 in Languedoc angekommen war, um die Stände zu versam meln, bekamen die Angelegenheiten der Kirchen wieder ein drohendes Aussehen. Hatten die Protestanten seit den stillschweigenden Zugeständnissen Paulmy's in einer glücklicheren Ruhe gelebt, ihre Versammlungen wieder bei Tage ge= halten, und ihren Berufsgeschäften in Sicherheit mit erwünschtem Erfolge obgelegen, konnten sie es um deßwillen jeßt nicht verstehen, warum der Sturm so plößlich auf's Neue sich erhob, so durchbrach der Marschall ihre Sicherheit durch die Bekanntmachung eines Kriegsbefehls, der in allen Städten und Flecken angeheftet wurde, und welcher die strengsten Anordnungen gegen Versammlungen jeder Art enthielt. Zu gleicher Zeit erhielten alle Truppenanführer eine bis in's Kleinliche gehende Anweisung, wie sie eine mörderische Jagd auf die Versammlungen machen sollten, bei welchen verhältnißmäßig immer viele Greise, Weiber und Kinder waren. Diese Anweisung war in 17 Artikeln verfaßt, von welchen die auffallendsten diejenigen waren, die die Befehle

enthielten, man solle nebst Verhaftung der überfallenen Theilnehmer auf die Geistlichen oder Prediger, wenn sie zu Pferd entfliehen wollten, schießen lassen, wer aber einen derselben lebendig einlieferte, solle 1000 Thaler Belohnung erhalten; wenn aber ein Officier eines Predigers, der in irgend einem Hause versteckt sey, nicht anders habhaft werden könne, so dürfe er vermittelst der Truppen Gewalt brauchen, und dann solle er auch zugleich alle Andern im Hause verhaften und in festen Gewahrsam bringen, hierüber aber an den Marschall berichten. (Vom 16. Februar 1754.)

Welche Eindrücke dieser Bannbefehl auf die Kirchen machte, und welche Haltung sie dabei annahmen, dieß geht deutlich aus den Bemerkungen des gleichzeitigen Paul Rabaut hervor.

Er führt an, daß er nach der Ansicht seiner Amtsgehülfen eine Vertheidigungsschrift verfaßt, und in fünf Abschriften an die Herren von St. Florentin, von Paulmy, von Machault, von Puissieux und an den Herrn Kanzler gesendet habe. Unterdessen hielt man troß der militairischen Umzüge von Zeit zu Zeit Versammlungen hauptsächlich in Vaunage und dem untern Lande; unmöglich war dieß aber wegen der Wachsamkeit der Truppen in Nimes, Uzès und Montpellier geworden. Einmal wurden am Schlusse einer Versammlung einige Personen beiderlei Geschlechts aufgegriffen, eingesperrt und ihre Kinder noch einmal getauft. Aber wenn gleich nach einem Hofbefehle vom 24. Juli 1754 Alles darauf abzweckte, den Reformirten den Geschmack an den Versammlungen und die Gewohnheit derselben zu verleiden, so war dieß leichter gesagt als gethan. Richelieu in seiner Verlegenheit stellte eine Anfrage um die andere an den Hof, selbst darüber, ob er Versammlungen in Häusern zu stören habe, und der Minister gab ihm die merkwürdige Aufklärung, daß nur die Vereinigung von 150 bis 200 Personen als eine Versammlung zu betrachten sey. Auf die

Anfrage, wie er das Leben der Priester schüßen solle, erhielt er die Antwort, er solle erst abwarten, ob ein Unglück geschehe. Hinsichtlich der Verhaftungen verordnete der Minister, man solle sie nicht zu sehr vervielfältigen, und sich hauptsächlich der wohlhabenden Leute bemächtigen.

Die Verlegenheiten, die dem wollüftigen Höfling Richelieu aus so vielen und unausführbaren Verhaltungsbefehlen erwuchsen, bestimmten ihn, vom darauf folgenden Jahre an sich durch den Marschall von Thomond ersetzen zu lassen.

Im obern Languedoc nahm aber zu dieser Zeit den militairischen Maaßregeln zum Troß der öffentliche Gottesdienst einen größern Aufschwung, und der Bischof von Castres erntete von seinem Gesuche um Dragonerhülfe nur desto größere Verlegenheit, so daß er selbst einen Rückschritt zu thun gezwungen ward.

Auf eine Anzeige von ihm, daß die Reformirten von Castres sich jüngst, 6000 an der Zahl, mit einem Prediger versammelt hätten, und daß die allgemeine Gährung nur durch ein Regiment Dragoner gedämpft werden könne, erließ der Minister scharfe Weisungen zum Behufe der Verhaftung versammelter Reformirten an Moncan und St. Priest. Inzwischen hatte ein Ueberfall bei einer am 1. März 1755 gehaltenen Versammlung in der Nähe von St. Geniès keinen andern Erfolg als die Zerstreuung, indem nicht einmal von den Flintenschüssen der verfolgenden Soldaten Jemand getroffen wurde, wie der muthige und eifrige Pfarrer Vincent erzählt.

Die Kirchen erhoben nun einmüthig ihre Klagen über Richelieu's Bannbefehl, und schrieben an ihn selbst so eindringend, daß sie nach Aufzählung aller jämmerlichen Folgen, die aus dem buchstäblichen Vollzuge seiner Befehle erwachsen würden, mit den kräftigen Worten schlossen:

,,Alle diejenigen, welchen Alter und Vermögen dieß gestatten, und deren ist eine sehr große Zahl, sind geneigt

ihr Vaterland zu verlassen, und von den höchst wohlwollenden Einladungen Gebrauch zu machen, die auf das Dringendste seit drei Jahren von Seiten mehrerer fremden Mächte an sie ergangen sind, in ihre Staaten sich zu begeben, welche auf diese Weise einen sehr beträcht lichen Zuwachs an Menschen, an Geld und Kunstfleiß erhalten werden; diese Wirkung, gnädigster Herr, wird Ihre neue Verordnung hervorbringen, die Entweichung der Einen neben der Hinmeßelung der Andern. Diese Betrachtungen sind demüthigend, aber sie sind wahr, und Sie werden die buchstäbliche Verwirklichung derselben sehen, wenn Sie nicht die Verfügungen zurücknehmen, welche die Zeitumstände zu fordern schienen, um die grausame Geistlichkeit zu befriedigen, und welche der gütigen Gesinnung des Königs und Ihrer eignen so zuwiderlaufen. Wir beschwören Sie, gnädigster Herr, Ihre Gunst uns zuzuwenden; Sie würden dadurch den Segen des Himmels auf sich selbst und auf den Staat herableiten, während die Blutvergießungen diesen Segen für immer entfernen könnten."

Sechstes Capitel.

Gefangennehmung und Blutzeugentod des Pfarrers Etienne Lafage. Zerstörung des Meierhofs von Novis. - Sendbefehle von Versailles. Versuche, Paul Rabauts habhaft zu werden. Auszüge aus seinem Tagebuch. - Fortsegung der Versammlungen. Montesquieu und Voltaire.

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Weder die tückischen Maaßregeln der katholischen Geistlichkeit, noch die militairischen Anordnungen vermochten den muthigen Eifer der Gläubigen in der Wüste zu hemmen. Die reformirten Geistlichen seßten ihre heiligen und friedlichen Amtsverrichtungen fort; aber freilich wurden dadurch

schleunige Maaßregeln auf militairischem Wege hervorgerufen, welche bald einen weiteren Blutzeugen seinen Richtern überlieferten, nämlich Etienne Teisster, genannt Lafage, aus dem Kirchsprengel von Alais, der im Jahre 1743 und in einem Alter von 20 Jahren in der Wüste zu predigen angefangen hatte. Bald nach dem Jahre 1748 war er als Candidat zu seiner theologischen Ausbildung nach Lausanne geschickt, und im Jahre 1751 nach bestandener Prüfung als Geistlicher aufgenommen worden. Nachdem er sich drei Jahre lang durch die Gründlichkeit seiner Kenntnisse und durch Sittenreinheit ausgezeichnet hatte, hatte er für eine Nacht eine Zufluchtstätte im Meierhofe eines Gläubigen, Namens Novis, gefunden. Ohne Zweifel hatte ein habgieriger Angeber dieß verrathen, um die 1000 Thaler Lohn zu erhaschen. Mit Anbruch des Tages wurde der Meierhof durch Truppen umringt, dem Geistlichen, der durch das Dach sich retten wollte, durch einen Flintenschuß der Arm zerschmettert und der Hals nahe dem Kinn verwundet. So wurde er leicht gefangen genommen, und unter starker Bedeckung nach Monoblet abgeführt. Auch die ganze Familie Novis wurde mit verhaftet. Unter beständigen Tröftungen von ihm für diese Familie und unter gemeinsamem Absingen des 142. Psalms ging der Zug fort, während dessen der Officier alle Vorsichtsmaaßregeln verstärkte. In An duze angekommen und dort eingesperrt, ward er von meh rern Personen, unter andern auch von einer angesehenen Katholikin besucht, welche mit Bezeugung ihrer Theilnahme ihren Abscheu gegen die rohen Gesetze nicht zurückhalten konnte. Nachdem er verbunden worden war, brachte man ihn nach Alais unter einer Bedeckung von Soldaten, die von Mitgefühl gegen ihn ergriffen, den am Wege stehenden Protestanten gestatteten, sich mit ihm zu unterhalten, ja die mit Händedruck Abschied von ihm nahmen, und ihn baten, ihnen mit seinen Gebeten beizustehn. Diese Soldaten wa

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