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baut die Zahl der Galeerenbestraften auf 50 und der Gefangenen zu Aigues-Mortes auf 24.

Nachdem im Jahre 1757 eine Synode im niedern Languedoc alle Maaßregeln der kirchlichen Zucht wieder verschärft hatte, beschloß dieselbe auch, daß in Nimes ein Seminar gegründet werden solle, um junge Leute zum geistlichen Amte zu bilden. M. Puget wurde zum Director und Paul Rabaut und Jean Pradel zu Aufsehern ernannt. Doch war's zum Besten der Anstalt in Lausanne gut, daß dieser Plan nicht ausgeführt wurde.

Die Hälfte des folgenden Jahres 1758 war noch nicht verstrichen, als der Sturmwind der Verfolgungen noch einmal in der Provinz Bearn über die Gebirge hinwehte, die der Geburt Heinrichs IV. zugeschaut hatten. Bis dahin waren die dortigen Protestanten mit geringerer Härte behandelt worden, weil ihre Versammlungen nicht so häufig als in andern Gegenden gewesen waren. Sobald sie anfingen, den Bewohnern von Languedoc nachzuahmen, brach die Wuth gegen sie aus, und zwar auf Klagen der katholischen Geistlichkeit beim Parlament von Navarra, welches Beschlüsse gegen mehrere Städte gegen Versammlungen in Masse und gegen solche faßte, die man in Verdacht hatte, daß sie Geistlichen eine Zuflucht gewährt hätten. Da wurden 150 Personen persönlich vor Gericht gerufen, Reiter mit Gerichtsdienern durchstreiften das Land; einige Prote stanten nahmen die Flucht, andre kehrten endlich in ihre Wohnungen zurück, um in beständiger Beunruhigung zu leben. Der Pfarrer Douce von Orthez erpreßte erstaunliche Summen von den Protestanten, ehe er sie traute; ein anderer daselbst traute sie um keinen Preis, so daß sie gezwungen waren, nach Bordeaux oder Marseille zu diesem Zwecke überzusiedeln, und dann mußten sie doch erst noch durch einen Parlaments-Beschluß ihre Kinder für rechtmäßige erklären lassen, so daß für alle diese Unkosten die Stadt Orthez

allein einen Aufwand von nah an 100000 Livres machen mußte; übrigens wurden daselbst die Kinder der Brust ihrer Mutter entrissen, um sie auf's Neue zu taufen. Die Beschwerdeschrift hierüber aus Bearn schließt mit der Versicherung: Täglich wandern Protestanten aus Frankreich aus, und die Zurückbleibenden werden nur durch die Hoffnung auf ein besseres Loos zurückgehalten; aber sie werden unfehlbar ihr Vaterland verlassen, wie sie kein Ende ihres Leidens vor sich sehn; die Natur wird des Duldens müde; ein so gewaltsamer Zustand kann nicht von Dauer seyn.“

Beinahe die nämlichen traurigen Ereignisse folgten in Guyenne, und sie sind kräftig vom Pfarrer François, genannt Germain, in seinem Briefwechsel mit Paul Rabaut geschildert. Hinverlegung vieler Truppen, Entwaffnung aller Bürger, Taufen und Umtaufen der Kinder, Trauung der Verlobten oder Wiedertrauung derselben, Gefangennehmungen und Einkerkerungen, unerschwingliche Geldstrafen mit Auspfändungen, Gütereinziehungen zur Strafe der Flüchtlinge, und in Folge dessen der Abfall mancher von ihrem Glauben, das waren die Leiden, die François bewehklagte, indem er mit den Worten schloß: „Ich schreibe eiligst, und gleichsam auf der Flucht vor einem Feinde, der nicht fern von mir ist."

Die Protestanten von Guyenne wendeten sich wegen der Verfolgungen an den König mit einer Bittschrift, welche sie mit den Worten schlossen: „Ja, Sire, die Auswanderungen find unvermeidlich; aber man gestatte uns die kostbare Freiheit, für das Heil unsrer Seelen nach unsern Grundfäßen zu arbeiten, und man beenge unsre Gewissen nicht, die nur Gott über sich erkennen, und die uns vollkommen darüber rechtfertigen, daß unsre Ehrfurcht und Unterwürfigkeit uns mit den stärksten Banden an Ew. Majestät ketten.“

Um der Regierung beim Erscheinen einer feindlichen Flotte vor der Rhede von Rochefort allen Argwohn gegen die Pro

testanten zu benehmen, nahmen nicht nur diese häufig Dienst in dem königlichen Heere, sondern die Bewohner von Saintonge gingen sogar so weit, Geißeln anzubieten, um die Treue der Kirchen an etwaigen Landungspläßen zu verbürgen.

In der obigen Bittschrift aber wurde der König noch gebeten, den Protestanten die Schließung der Ehen vor den weltlichen Behörden zu gestatten, wenn die katholischen Geistlichen von ihren drückenden Forderungen des Uebertritts nicht abgehen wollten.

Aber die Verfolgungen steigerten sich immer mehr in Guyenne, nicht nur durch das strengste Verbot der Versammlungen, so daß nicht einmal mehr als fünf Personen zusammen eines Weges gehen sollten, sondern auch durch drückende Einquartierungen, durch wiederholte Kindertaufen, durch Kinderraub, durch Einsperrungen und Galeerenstrafen. Dazu kam noch der entsetzliche Parlaments - Beschluß von Bordeaux, daß ein Werk: „Abriß der heiligen Geschichte und Katechismus von Osterwald, Pfarrer zu Neufchatel", welches man in 5928 Exemplaren, nebst zwei andern Erbauungsbüchern, und zwar diese in geringerer Anzahl, bei einem Kaufmann zu Bordeaux vorgefunden hatte, im Palasthofe vor der Treppe durch den Scharfrichter zerrissen und verbrannt werden sollten, wie dieß auch nach einem Protokolle vom 17. April 1758 geschehen ist, und zwar: weil diese Bücher verderblich und aufrührerisch, den Gesetzen und den Grundsätzen der Staatsreligion zuwider seyen".

Eine weitere Bittschrift vom 22. April 1758, in welcher jene Protestanten vorzustellen suchten, daß sie nicht gesetzwidrig verführen, wurde vom Staats-Secretair mit Drohungen abgewiesen; aber mitten unter den Verfolgungen, von welchen die Kirchen im Westen betroffen wurden, wuchs ihr Eifer für die gottesdienstlichen Versammlungen; zwei Gemeinden, Rovergue und St. Affrique, schrieben mit bitterer Klage darüber, daß sie das himmlische Brod des Wortes Gottes

und den Genuß der Sacramente entbehren müßten, und der Pfarrer Pomeret aus dem niedern Languedoc schrieb am 1. Juli 1759 an Paul Rabaut: „Wenn Sie uns nur einen Tag in jeder Woche schenken könnten, so würde Alles eilen, Sie zu hören bis zu den Gichtbrüchigen."

Wenn übrigens das Parlament zu Bordeaux doch bald nachher die Strenge der königlichen Befehle milderte, und für einen bei einer Versammlung aufgegriffenen Protestanten, Bergerac, die lebenslängliche Galeerenstrafe in dreijährige Verbannung umwandelte, so verfuhr dagegen das Parlament zu Grenoble mit beharrlicher Strenge zur Abwehr jeder Versammlung.

Zum Schluffe dieses Abschnittes dürfen doch die zwei erfreulichen Bemerkungen gemacht werden, daß troß der Parlaments - Beschlüsse von Pau sich wieder Bethäuser auf der französischen Seite der Pyrenäen, und zwar in den Thälern des Adour erhoben, nicht fern von der Gegend, wo die Inquisition wachsam war, und daß die Söhne der alten Vertheidiger von La Rochelle beinahe die Steine ihrer ehemaligen Tempel wiedergefunden, und so durch die langjährige Beharrlichkeit in ihrem frommen Sinne die Siege Richelieu's sammt den Edicten Ludwigs XIV. vernichtet hatten.

Viertes Buch.

Erstes Capitel.

Proceß und Märtyrertod des Pfarrers François Rochette.

Es beginnt nun ein sehr merkwürdiger und düsterer Zeitabschnitt, bei dessen Schilderung der einzige Trost bleibt, daß in demselben das letzte Blutzeugenopfer für das achtzehnte Jahrhundert gefallen ist.

Der Pfarrer François Rochette, zu seinem Amte am 28. Januar 1760 eingeweiht, hatte der Provinzial- Synode im obern Languedoc vom 28. November 1760 an als Pfar rer von Agenois und als Secretair beigewohnt, eben so einer andern am 3. Juni 1761. Etwas über drei Monate nachher befand sich derselbe in den Kerkern des hohen Gerichtshofes zu Toulouse. Von Agenois hatten ihn die Kirchen von Quercy zu ihrem Pfarrer berufen, und dort gewann er alles das Ansehn und allen den Einfluß, den seine Glaubenstreue, seine Einsichten und Klugheit ihm sicherten. Allein und ohne Beihülfe hatte er so umfangreiche Amtsgeschäfte, daß er wenige Tage vor seiner Gefangennehmung nicht weniger als 25 kirchliche Gemeinschaften zusammenberufen mußte. Hierdurch in seiner Gesundheit erschüttert, war er entschlossen, von Montauban in's Bad zu St. Antonin zu reisen. Alles ringsum schien ruhig und keine Gefahr schien den Protestanten zu drohen. Um ein Kind in Cauffade zu taufen, hatte er, unkundig des Hinwegs, um

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