ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

sollen; die Tugenden, die Dir wohlgefällig sind, und die Laster, die Du verbeutst; die Strafen, mit welchen Du die Unbußfertigen, die Kaltsinnigen, die Furchtsamen, die Feigen und die Ruchlosen bedrohst, und die herrliche Vergeltung, die Du Deinen Treuen verheißest. Verleihe uns, daß wir nach dieser kleinen Andachtsübung geheiligter, eifriger für Deinen Ruhm und für die Wahrheit, zurückgezogener von der Welt, und als frömmere Beobachter Deiner Befehle auseinandergehn. Erhöre uns um Deines Sohnes willen!"

Aber nun ist's Zeit, auf die angestrengten Bemühungen der Geistlichen überzugehn, die den muthigen Entschluß gefaßt hatten, den öffentlichen Gottesdienst wieder herzustellen, und auf dem noch rauchenden Aschenhaufen des Camisarden-Kriegs und mitten unter den Verirrungen ihrer leßten Propheten die kirchliche Ordnung wieder aufzubauen. Dieß geschah im Zeitraum der 3 Jahre von 1715 bis 1718, und der Anfang wurde dazu in dem Augenblicke gemacht, als der sterbende Ludwig XIV. sein leßtes Edict gegen die Protestanten ausfertigen und sein Staats-Secretair Phélypeaux von Pontchartrain das große Siegel von gelbem Wachs dieser letzten Unduldsamkeit seines alten Herrn anhängen ließ.

Vor Allem fehlte es den Reformirten fast ganz an or dinirten Geistlichen. Nur ein einziger in der Provinz Dauphiné, Namens Jaques Roger, hatte in Würtemberg sich die kirchliche Weihe mit Lebensgefahr auf der Hin: und Herreise verschafft. Um also doch den Trauungen der sacramentlichen Handlungen Gültigkeit nach den kirchlichen Gesetzen zu verschaffen, sendete Antoine Court den ausgezeichnetsten seiner Gehülfen, P. Corteis, zur Ordination nach Zürich, um diese dann bei einer Synode von ihm mit Handauflegung zu empfangen, und dieselbe den andern Geistlichen zur Wiederherstellung der apostolischen Ordnung in Languedoc und den Cevennen auszuspenden. So wurde es schon

im Jahre 1718 den 7. Februar möglich, eine Synode mit 45 Mitgliedern zu halten, durch welche die nothwendigen Eigenschaften eines Geistlichen hinsichtlich des Wissens und Wandels festgesetzt, Jean Bétrine als Reise-Prediger aufgestellt, und die seit 30 Jahren von katholischen Geistlichen vollzogenen Taufen reformirter Kinder als gültig anerkannt wurden, weil man diese alle doch nicht umtaufen könne.

Vermöge der angenommenen Strenge in der kirchlichen Ordnung wurde im Jahre 1720 den 13. December Jean Vesson als unbefugter Geistlicher abgesetzt, und durch eine Synode am 9. Mai jenes Jahres zur Abwehr allzulebhafter Stegreifreden bestimmt, daß die Vorträge geschrieben zuvor einem Prüfungsvereine übergeben werden sollten, und wieder durch eine Synode am 20. September 1820, daß die Geistlichen in kein Haus eintreten sollten, welches sie nur mit dem erregten Argwohn einer irdischen Liebe betreten könnten.

Wo tüchtige Geistliche wirkten, da nahm die kirchliche Zucht einen schnellen Aufschwung. Schon im siebenten Jahre nach der ersten im Jahre 1716 gehaltenen Synode traf eine weitere von 54 Mitgliedern die festesten Bestimmungen, um zu einer starken Einrichtung zu gelangen, und jeder Vermengung mit dem römischen Gottesdienste vorzubeugen, durch welche das reformirte Glaubensbekenntniß verdächtigt wer den könnte. Deßhalb wurde Alles der strengen Aufsicht der Aeltesten unterworfen, die in jeder Gemeinde gewählt werden mußten, und ohne deren Genehmigung nicht einmal zum Anstimmen der Psalmgefänge Jemand sollte auftreten dürfen.

Von geschriebenen Predigtvorträgen aus jener Zeit findet sich, weil die wenigen Ueberreste nicht einmal eine Jahresangabe enthalten, mit Sicherheit nur ein einziger Abschnitt, der auf der Rückseite eines Original-Protokolls der Synode vom 9. Mai 1720 steht, und in welchem der Pfarrer A. Court bei Gelegenheit eines am 19. Mai gehaltenen

Fasttags die Versammelten zur ernstesten Buße aufruft, und Gott um seine Barmherzigkeit auf das Heißeste anfleht, wie sie seine arme Taube, sein liebes Zion in Frankreich bedürfe.

So stärkten sich die Verfolgten desto mehr zum innerlichften Glaubensleben, je mehr sie unter den fortdauernden Bedrängnissen der Hülfe von außen entbehrten, wie sie die Ausgewanderten in protestantischen Staaten empfingen. Selbst mit ihren auf die Galeeren verurtheilten Brüdern blieben sie durch vertraute Mittelspersonen zu ihrer Unterstüßung in Verkehr, und begleiteten mit Vorsicht, ja mit Schlauheit, besonders in der Nacht, mit Ausstellung von Schildwachen auf den Anhöhen, und mit verabredeten Zeichen ihre oft wunderlich verkleideten Geistlichen an die Versammlungsorte hin; diese wechselten jede Nacht ihren Aufenthaltsort, und die Gläubigen rechneten sich's zur Ehre, sich mit denselben den Strafen auszusetzen, mit denen die Gastfreundlichkeit bedroht war. Bei gesteigerter Gefahr schien der Glaube erloschen; aber er bewahrte seine Glut im häuslichen Gottesdienst, obgleich durch bestochene Verräther, oder durch die Einschließung der Versammelten in mörderischen Hinterhalt viele Geistliche gefangen genommen und hingerichtet worden sind, deren Andenken aber in Liedern fortlebte, weil sie beim Hinschreiten zum Galgen ihre Brüder segneten, und die Psalmen der Blutzeugen anstimmten.

Viertes Capitel.

Zustand der Kirche unter der Regentschaft Orleans. Entwürfe zur Abschaffung der peinlichen Geseze und für die Zurückberufung der Ausgewanderten.

Vergebens hatten die Reformirten nach dem Tode Ludwigs XIV. auf manche scheinbar günstige Thatsachen, zu welchen selbst die Umstoßung des Testaments jenes Königs

gehörte, die Hoffnung einer Erleichterung gebaut, die sich vielleicht bis zur Zurücknahme der Aufhebung des Edicts von Nantes steigern könnte. Diese Hoffnungen hätten wenigstens zum Theile erfüllt werden können, wenn Georg I., König von England, sich mit mehrerem Mitgefühl für seine Glau bensgenossen in Frankreich verwendet hätte. Zwar schien der Herzog von Orleans als Regent günstiger für die Verfolgten gestimmt zu seyn, weil er entschieden gegen die Jesuiten auftrat, und die Kirchenstrafen verachtete, mit wel chen die katholische Geistlichkeit gegen die Feinde der Jesuiten donnerte, und weil auch sein erster Minister, der Herzog von Noailles, ein Feind der Jesuiten war; aber bald verlor der Regent im Gewirre manchfacher weltlicher Unternehmungen das Wohl der Reformirten aus dem Auge, obgleich der Vertrag mit England, durch welchen die katholische Regentenfamilie vertrieben, und der Krone von England die protestantische Erbfolge im Jahre 1717 den 4. Januar gesichert wurde, den Reformirten in Frankreich wenigstens nicht ungünstig war; und durch die berühmte Quadrupel - Allianz gegen Spanien, welcher England und Holland 1718 den 2. August beigetreten waren, schien sich Alles noch hoffnungsreicher zu gestalten. Aber der Regent in seiner Sorglosigkeit und Trägheit ließ keine Aenderung in den Schatzkammergefeßen gegen die Protestanten eintreten.

Im ersten Jahre der Regentschaft waren viele Geflüchtete aus dem Auslande voll Hoffnung zurückgekehrt, und hiel ten ansehnliche Versammlungen in Poitou, Saintange, Languedoc und Guyenne, von denen die letztere durch Truppen zerstreut wurde. Als nun vom Staatsrathe vielerlei widersprechende und verwirrende Beschlüsse gegen die Protestan ten erlassen wurden, sprach der Regent, dieser Verwirrungen müde, mit seinem Vertrauten Saint-Simon von der Grausamkeit des verstorbenen Königs gegen die Hugenotten, vom Unrechte, das mit Widerrufung des Edicts von Nan

tes begangen worden sey, und vom unermeßlichen Nachtheil, den dadurch der Staat in seiner Bevölkerung und in seinem Handel erlitten, und vom Hasse, den derselbe sich da durch zugezogen habe, und seßte allem diesen den vielfachen Gewinn entgegen, der aus der Rückkehr der Hugenotten erwachsen würde, weshalb er geradezu ihre Zurückberufung vorschlug. Aber Saint-Simon wußte durch die schlauesten Gegenreden den Regenten von dieser Ansicht abzubringen, wobei die Erregung der Furcht vor neuen Ruhestörungen am wirksamsten war, so daß im Gegentheile bald darauf im Jahre 1716 den 16. Mai durch eine königliche Erklä rung die Strafen gegen alle Versammlungen der Protestanten aufs Neue angedroht wurden. Mochte aber immerhin der Regent die grausamen Maaßregeln seiner Beamten be schränken, mochte er statt der Niedermeßelung der Reformirten, welche der grausame Berwick beantragte, nur die Entwaffnung derselben und die Hinrichtung ihrer Prediger gestatten; mochte er einem Chamilly, der in Saintange die Häuser aller Theilnehmer an Versammlungen anzünden lassen wollte, die mordbrennerische Fackel auslöschen, und ihm nur die Enthauptung der Geistlichen verwilligen, wie Lemantey in seiner Geschichte der Regentschaft Capitel XVI. aus den Urkunden des Kriegsraths nachgewiesen hat, klar ist's, daß die Protestanten auch so durch den Regenten genug zu leis den hatten; denn vom Jahre 1709 bis zum Jahre 1721 wurden die Versammlungen derselben oft genug überfallen, und Hinrichtungen, Niederreißungen der Versammlungshäuser, Galeerenstrafen für Männer und Einsperrungen der weiblichen Personen, auch Verurtheilungen zum Todtengräberdienste während der Pestzeit in Marseille waren die Folgen von der Schwäche des Regenten in seinen Grundsäßen.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »