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des göttlichen Worts die ermahnende Rede desselben anhöre, und daß hierauf bisweilen die Feier des heiligen Abendmahls folge, wonach das Ganze mit dem Kirchengebete, nämlich mit Segenswünschen für den König und die königliche Familie, für die Obrigkeiten, die adeligen Gutsbesißer und für besondere Würdenträger, so wie mit den Bitten für alle Nothleidenden und Bedrängten beschlossen werde, wobei man zur Vorficht nur unbewaffnete Schildwachen auf die Anhöhen hinstelle;

„daß er gewöhnlich die heilige Schrift mit angeknüpften Ermahnungen erkläre, aber in Allem nur eine ein zige Predigt vollständig aufgeschrieben habe, und vielleicht noch einige Schrifterläuterungen, von denen er aber wegen seiner unstäten Umherwanderungen nicht wisse, wo er sie gelassen habe;

,,daß er weder Jemand aus den Versammlungen, noch die Getauften, noch die Getrauten dem Namen nach kenne;

„daß er nur zur Anschaffung seiner Kleidung und seines Unterhalts milde Gaben, und ohne zu wissen von wem, erhalten habe;

daß er wegen des eingerissenen Sittenverderbnisses unter den Bekennern der protestantischen Religion es für seine Gewissenspflicht erachtet habe, sie mit Predigten an ihre Pflicht zu mahnen, und in dieser Hinsicht Gott mehr als dem Könige zu gehorchen;

,,daß er durch Wahl von den Gläubigen zu seinem Amte gelangt sey, und sich durch Lesen der heiligen Schrift und guter Bücher eifrig vervollkommt, und erst seit einigen Jahren die vollständigen Dienste eines Geistlichen verrichtet habe;

,,daß er in einer, dem Namen nach ihm unbekannten Stadt in der Schweiz, wohin ihn ein gleichfalls un

bekannter Maun vom Berge bei Lauzère geholt und begleitet habe, vor 2 Jahren mit Handauflegung in sein Amt eingeweiht worden, und daß dieses in einem Saale von zwei Geistlichen nach einer Ermahnung mit Gebet geschehen sey;

,,daß er nun das Recht habe, dieß gleichfalls an andern zu thun, daß er aber dieser Vollmacht sich noch nicht bedient habe;

,,daß er ein vorgelegtes Heft und ein Quart-Blatt mit Erklärungen, über die Worte der heiligen Schrift, als von ihm geschrieben, anerkenne, und

„daß er nichts Weiteres zu bekennen habe."

So wurde dieses Verhör geschlossen, und wer sollte es glauben, nach dem Ergebnisse, daß der Angeklagte, der im reinsten und heilsamsten Sinne gewirkt hatte, wie ein Verbrecher zum Tode verurtheilt wurde nur weil dieß dem grausamen Edicte von 1724 gemäß war.

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Indessen fand Claris Mittel, der Vollziehung des Urtheils zu entgehen. Eben so gewandt als glaubenseifrig, dazu von den zahlreichen Gläubigen unterstüßt, die er unter den Gefahren seiner Zeit getröstet hatte, hatte er sich glücklicherweise einen 11 Zoll langen Meißel verschafft, und nachdem er mit Hülfe dieses Werkzeuges sich durch Stein und Eisen hindurchgearbeitet hatte, ließ er sich vermittelst eines ihm zugeworfenen Seils bis auf den Wall hinab, mitten unter den Kanonen und Schildwachen, ohne entdeckt zu wer den. Fußstapfen und andere Kennzeichen gaben die Gewißheit, daß mehrere beherzte Leute dazu mitgeholfen hatten, und darin zeigte sich die Liebe der Gläubigen für ihren gefährdeten Seelenhirten. Man ward dieses zum Schlachtopfer bestimmten evangelischen Gefangenen nicht wieder habhaft.

Achtes Capitel.

Ant

Briefe Saurins an die Kirchen. Maaßregeln der Synoden. Bittschrift der Geistlichen in den Cevennen an den Hof. wort des Intendanten in Languedoc. Verbrennung protestan= tischer Bücher. Anwendungen des Edicts vom Jahre 1724.

Während sich nun die Verhältnisse der Kirche in der Wüste wenigstens dadurch etwas besser gestalteten, daß die Vollziehung des Edicts von 1724 auf tausend Unmöglichkeiten stieß, betraf dieselbe ein höchst empfindliches Leid durch den im Jahre 1730 den 30. December erfolgten Tod Saurins, des gewaltigen Redners im Haag, der als Geistlicher unter den französischen Ausgewanderten ihr wärmster und einflußreichster Vertreter gewesen war, so wie die reformirte Kirche auch schon den Tod des berühmten Basnage im Jahre 1723 zu beklagen gehabt hatte. Abgesehen davon, daß Saurin mit seiner Entschiedenheit in der Glaubenslehre den verderblichen Einflüssen der französischen Philosophie über 25 Jahre lang als außerordentlicher Professor entgegen wirkte, waren seine Predigtvorträge die ausgezeichnetsten seiner Zeit, und in diesen hatte er sich voll tiefen Mitgefühls und hinreißender Beredsamkeit seiner Glaubensbrüder, sowohl der ausgewanderten als der zurückgebliebenen und schwer bedrängten, angenommen; und Saurins Leben und Wirken war für diese von einer um so größern Bedeutung wegen seiner politischen Verbindungen mit dem Statthalter und den Hochmögenden in Holland. Je glücklicher übrigens Saurin mit allen seinen geflüchteten Glaubensgenossen sich fühlte, weil sie die Rechte des öffentlichen Gottesdienstes im Auslande wiedergefunden hatten, und je tiefer es ihn schmerzte, daß die Kirche in der Wüste dieser Rechte fort und fort beraubt sey, desto fester war auch in ihm die Meinung gewurzelt, die bedrängten Reformirten in

Frankreich müßten, um nicht länger die Zeit zu verlieren, ihre Rettung auch durch die Auswanderung suchen. Die Aufforderungen hierzu schrieb er in einer Reihe von Briefen nieder, die er mit dem Titel: „Der Zustand des Christenthums in Frankreich" bezeichnet hatte, in welchen er ihnen das höchst glückliche Loos der Ausgewanderten schilderte, und sie zu dem von diesen gethanen Schritte mit Anwendung der Schriftstelle Offenbarung Johannis 18, 4. ers munterte. An der Absendung dieser Briefe wurde übrigens Saurin durch seinen Tod gehindert.

Indeß schritten die Kirchen in den Provinzen von Languedoc immer vorwärts, und die Verfolgungen konnten ihre neue Einrichtung nicht aufhalten. Den Pfarrer Claris sieht man schon ein Jahr nach seiner Entweichung mit seinen Gehülfen sich als obern Lenker vereinigen. Beim immer noch empfindlichen Mangel an Geistlichen that Languedoc den entscheidenden Schritt einer Einladung an die Schweizerischen Mitgeistlichen, sie möchten zeitgemäße Gebete verfassen, welche die Aeltesten in Ermangelung eines regelmäßigen Gottesdienstes einer Anzahl von Gläubigen, wie sie die Klugheit zulassen würde, vorsprechen könnten. Auch über die Prüfung der jungen Männer, die sich für das Predigtamt bilden wollten, wurde alles Nothwendige bei einem Zusammentritt der Abgeordneten aus Guyenne, den beiden Languedocs und den Cevennen festgesetzt, und diese Synode deßwegen für eine nationale erklärt, weil die Verfolgung dem Erscheinen Abgeordneter aus Dauphiné und Vivarais zu viele Hindernisse in den Weg legte. Alle unterzeichneten diesen Beschluß, aus welchem sich die wichtige Thatsache nach seiner Zeitangabe (1733 den 26. Februar) ergiebt, daß das protestantische Frankreich sich damals schon in die genannten Provinzen theilte. Die übrigen im Norden, im Westen, und der Mitte, mußten sich noch länger fort mit geheimem Gottesdienste in den Familien und mit dem sel

tenen Erscheinen eines Geistlichen begnügen, indem Poitou erst 10 Jahre später durch einen Abgeordneten bei den Synoden der muthigen Provinzen des Südens auftrat.

Ein Hauptbedürfniß ward jezt die Ueberwachung der Jugend, um diese vor den Verführungen der katholischen Geistlichkeit zu sichern. Vom Ende des siebenzehnten Jahrhunderts an bis zur vollendeten Hälfte des achtzehnten, legte diese neben der Verfolgung der Eltern schon den zarten Kindern ihre Schlingen. Im weiten Umfange des Südens machten sich die Missionaire hauptsächlich an die jungen Mädchen, erforschten ihre Lüfternheit nach Leckereien oder nach Kleiderpuß, versprachen andern eine gute Mitgabe oder eine vortheilhafte Versorgung, und sicherten jeden Schuß allen denjenigen zu, die sich gegen ihre Eltern auflehnen würden. Da klagten die Reformirten in den Akten einer Synode im Jahre 1733: „Die heftigste Verfolgung ist weniger zu fürchten, als diese heimlichen Maaßregeln. Was wird aus unsern Kirchen werden, wenn man unfre Kinder verführt, die die Pflanzschule derselben sind, und die dieselbe fortseßen follen ?"

Aber nicht nur wurden die Versammlungen immerfort gehalten, sondern es mehrte sich auch die Zahl der Geißtlichen, die aus dem Seminar zu Lausanne herkamen, und der Gottesdienst ward immer geregelter, auch hinsichtlich des Psalmgesangs, der die Herzen hoch erhob, bei dem aber wegen seines weitdringenden Schalls große Vorsicht angewendet werden mußte.

Weil nun, wie schon früher erwähnt wurde, das grausame Edict von 1724 unter den Händen der Unterbehör den und selbst der Parlamente in der Vollziehung gemildert wurde, so daß seit der Hinrichtung des Pfarrers Roussel zu Montpellier, also vom Jahre 1728 an, keine weiter erfolgte - wenn es gleich an Galeeren- und Geldstrafen, so wie an Gütereinziehungen nicht mangelte so war dieß

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