ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

der katholischen Geistlichkeit so sehr zum Verdruß, daß sie die strenge Vollziehung des Edicts immer auf's Neue verlangte, und selbst Beschwerdeschriften an den Hof sendete, weil sie den Reformirten, deren Kirchen niedergerissen waren, nicht einmal das Himmelsgewölbe für ihre Versammlungen gönnen wollte.

Eben weil die katholischen Geißtlichen den Vollzug des Edicts bei den Oberbehörden der Provinzen nicht durchseßen *konnten, wendeten sie sich unmittelbar an den ersten Minister, Cardinal Fleury, mit einer Klagschrift, in welcher sie Alles mit Uebertreibungen schilderten, und sich beschwerten: „daß keßzerische Prediger in großer Zahl häufige Versammlungen hielten, und reichlich dafür bezahlt, die Katholiken aber bedrückt, verführt, selbst hingemordet würden;

„daß die Kinder der Reformirten, statt zur Taufe in die katholischen Kirchen gebracht zu werden, von ihren unberufenen Predigern, oft gar nicht nach der kirchlichen Ordnung wegen der Unwissenheit derselben, ge tauft würden, oder weil sie diese heilige Handlung für überflüssig hielten;

„daß die Jugend dem katholischen Schul- und ReligionsUnterrichte entzogen, oder wenigstens verleitet würde, bei ihrem Erscheinen nichts zu antworten, so daß diese ar men Kinder, die durch ihre natürliche Neigung zum Katholicismus hingezogen würden, durch das Unglück ihrer Geburt ohne Unterricht und Religionsbekenntniß blieben, und oft in zügelloser Freiheit dahinlebten;

,,daß die Ehen zwar öfter nach sechsmonatlichem Unterricht vom Bischof mit dem Versprechen der Brautleute, in der katholischen Religion leben und sterben zu wollen, geschlossen und eingesegnet würden, daß aber die Getrauten sich nicht weiter in der katholischen Kirche

sehen ließen, und wenn man sie aufsuchte, sich entweder mit der Furcht vor Verfolgungen von den Ihrigen entschuldigten, oder gerade heraus erklärten, sie hätten nie im Sinne gehabt, katholisch zu werden; daß endlich die allermeisten Verlobten sich ungesetzlich von ihren kezerischen Predigern trauen ließen;

„daß alles dieß daher rühre, weil man sie gegen das Edict in Ruhe lasse, so daß sie sich einbildeten, dasselbe sen abgeschafft."

Die Klagschrift schließt mit den Worten (die den vorausgegangenen im leßten Saße geradezu widersprechen): Wir bitten Sie, gnädigster Herr, flehentlich und beim Herzen unsers Herrn Jesu Christi, uns dazu behülflich zu werden, daß wir unsre verirrten Schaafe in den Stall durch die wirksamsten, aber sanftesten Maaßregeln zurückführen, die, indem sie die Uebertretungen hemmen, doch die Uebertreter retten.

Der Cardinal Fleury, vielleicht weil er bei seiner Weisheit solchen Einflüsterungen sein Ohr nicht leihen mochte, welche dem Evangelium und der öffentlichen Ruhe gleichmäßig widerstrebten, schickte die Klagschrift der Cevenner Geistlichkeit nach Languedoc an den Grafen Saint-Maurice zurück, der als Statthalter der Provinz eine Widerlegung jener Behauptungen an den Bischof von Alais sendete (1737 den 14ten August); dieser sagte in seiner Darstellung:

„Es sey nichts von einem aufrührerischen Schritte der Protestanten zu seiner Kenntniß gekommen, was dem Staate Beunruhigung verursachen könnte; die Zahl der Prediger sey bei weitem nicht so bedeutend, als in der Klagschrift angegeben sey; statt allgemeiner Beschwerden hätten die katholischen Pfarrer die einzelnen Thatsachen, die sie zu wissen versicherten, nachweisen sollen, damit man die Schaarwachen an die Versammlungsorte hinsenden könnte, und die Streifzüge derselben nicht

wie bisher vergeblich blieben. Eben so müßten die Beschwerdeführer die Sammler der Beiträge für die Prediger kennen, und auch diese hätten sie nicht benannt. Ganz hohl sen die Beschwerde, daß die Kinder, die doch gehorsam zum Unterrichte erschienen, beim Namensaufruf nicht antworteten, da es doch so leicht sey, diese wie die ausbleibenden durch Geldstrafen zu zwingen, die man ihren Eltern auferlegte. In den Taufen und Trauungen läge allerdings der eigentliche Grund des Uebels; aber obgleich die Behörden schon öfter gegen die wilden Ehen eingeschritten seyen, so sey es doch unmöglich, alle zu bestrafen; die Gefängnisse der Provinz würden diese nicht fassen können; deßwegen könne nur durch ein neues Gesetz Abhülfe geschehn; die Geistlichen würden aber wohl gethan haben, wenn sie sich über die angedeuteten milden Maaßregeln genauer erklärt hätten; Alles sey dagegen umsonst, so lange nur die hohlen Klagen vorgebracht würden, mit denen nichts anders ausgesagt würde, als was die Behörden schon wüßten, nämlich daß im Allgemeinen das Uebel tief gewurzelt sey. Deßhalb wäre es viel pafsender, wenn die katholischen Pfarrer sich mit genauen Nachweisungen und Vorschlägen an den Bischof selbst wenden würden."

Die nun folgenden Jahre waren allerdings mit verstärkten Verfolgungen gegen die Protestanten bezeichnet. So ward im Jahre 1737 den 1. März eine Versammlung in Vivarais, die in einer Scheune gehalten wurde, überfallen, und Galeerenstrafe wider mehrere Männer, und Einsperrung geschorner Frauen war die Folge davon, und vom Jahre 1736 bis 1738 wurden Geldstrafen über mehrere Ortschaften in verschiedenen Bezirken verhängt.

Ferner wurden zufolge des im Jahre 1729 schon ergangenen Befehls von Ludwig XV. durch Streifreiter die

Bücher der Reformirten, Katechismen, Predigt- und Gebetbücher u. s. w., in ihren Häusern aufgespürt, weggenommen und verbrannt, was sagar mit einer großen Anzahl von Bibeln und neuen Testamenten auf gotteslästerliche Weise geschah. So loderten besonders auf einem Scheiterhaufen, der vor dem Rathhause in der Stadt Beaucaire errichtet worden war, nebst den benannten Büchern viele Exemplare des trefflichen Katechismus von Charles Darlincourt, des gelehrten und ehrwürdigen Pfarrers in Paris, und der christlichen Lieder seines Sohnes, die moralischen Werke von La Placette, die Bücher von Isaac Jaquelot über das Daseyn Gottes und über die Eingebung der heiligen Schrift, dann 225 Bände der beredten Predigten Saurins in den Flammen auf. Zugleich wurden die Eltern mit Geld bestraft, deren Kinder die katholischen Schulen oder die Messe nicht besuchten. Auch wurde mehr als einmal noch ein Gericht über die Todten gehalten, dem zufolge Verstorbenen die Beerdigung versagt, und eine Frau von Befuc, Schwester des als Statthalter in Neufchatel verstorbenen Herrn von Befuc, eine Wittwe zu 3 jähriger enger Haft und zur Bezahlung von 6000 Livres deßwegen verurtheilt wurde, weil fie einem Reformirten, Joseph Martin, in seinen letzten Zü gen einige Worte des Trostes zugesprochen hatte.

Zweites Buch.

Erstes Capitel.

Gesinnung der Parlamente gegen die Protestanten. Wiedererwa= chen des Gottesdienstes im obern Languedoc, in Guyenne, Poitou, in der Normandie und im Lande Foir. National-Shnode vom Jahre 1744. Ihre Beschlüsse. Die kirchliche Trennung wegen Boyers. Edicte von 1748. Maaßregeln des Intendanten

In

[ocr errors]

von Guyenne, in Beziehung auf die Kirchen.

In dem Zeitabschnitte, bei welchem wir jetzt stehn, beschritt der Hof von Versailles, theils aus Veranlassung auswärStaatsverhältnisse, theils aus beunruhigenden Beweggründen, die vom innern Zustande Frankreichs herrührten, eine Bahn der Unduldsamkeit, die sich mit mehr oder weniger Lebhaftigkeit 20 Jahre hindurch verlängerte. Das ist ein schmerzlicher und dunkler Zeitraum, den man zu durchwandern hat; ein schmerzlicher, weil derselbe das Bild der Leis den in den Kirchen der Wüste unaufhörlich erneuert; ein dunkler, weil es nicht leicht, ja nicht einmal möglich ist, die geheimen Beweggründe so vieler unglückbringenden Maaßregeln zu begreifen.

Dieser Zeitraum beginnt mit dem Erbfolgekrieg nach dem Tode Carls VI. vom Jahre 1740 bis 1748; er umfaßt den Einfluß, den die letzten Jahre und der Tod des ersten Ministers und Cardinals Fleury erzeugten; er erstreckt sich bis zu dem Frieden, der den Heldenmuth Maria Theresia's

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »