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und ihrer treuen Ungarn krönte. Dieser Friede war nur ein Waffenstillstand; der Krieg loderte wieder auf bis zum Vertrage von Paris, in dessen Folge zwei große, die Macht der protestantischen Staaten Europa's und der neuen Welt betreffende Begebenheiten zur Vollendung kamen, die Erhebung des für keßzerisch erklärten Preußens zu einer Macht ersten Rangs, und das Uebergewicht Englands in den Colonieen, weil von dort an seine Seemacht über die ganze Welt sich verbreitete. Das waren die großen Züge in den auswärtigen Staatsverhältnissen. Was die innere Verwaltung Frankreichs betrifft, und seine Berührungen mit den Rechten der Unterthanen, folglich auch mit den Angelegenheiten der Kirchen, so unterscheiden wir als hervorspringendes Kennzeichen die Vorherrschaft der parlamentarischen Gewalt über die Verwaltung und Rechtspflege der Oberbeamten in den Provinzen, deren ungeheure Macht von jeher nicht ohne Mißtrauen betrachtet worden war. Indeß werden wir sehen, daß die Kirchen nichts bei dieser Umwandlung der Dinge gewannen, zufolge welcher sie sich vom Jahre 1740 an unmittelbar vor den Parlamenten über ihre Versammlungen und über ihren Glauben zu verantworten hatten, weil diese strenger an den Buchstaben der Edicte gebunden waren, während dem es solchen Behörden, die ihre Untergebenen nahe um sich hatten und beobachten konnten, noch eher erlaubt war, die Gesetze schlafen zu lassen. Doch sieht man auch die nämlichen Parlamente, die ohne Umstände die reformirten Geistlichen zu rascher Hinrichtung verurtheilten, ohne Schwierigkeit die Ehen der Reformirten anerkennen, ob sie gleich vor eben den Geistlichen geschlossen worden waren, die sie hatten aufhängen lassen. Man kann dabei die deutliche Spur des Jansenistischen Geistes nicht verkennen, der die Thatsache der Weihehandlungen über die Ränke eines ersonnenen Rechts hinaufsetzte. Zu läugnen, daß der innere Wille und die beschworne Treue die Ehe fest

stellten, dieß hätte geheißen, den äußern Willen des Priefters an die Stelle des innern Gerichtshofs desjenigen setzen, der die Weihehandlungen forderte. Es ist nicht zu bezweifeln, daß diese Art des Widerstandsgeistes gegen die päpstlichen Verordnungen eine Art der Bürgschaft für die Ehen der Protestanten vor den Augen der Parlamente geworden ist. Während des Oesterreichischen Erbfolgekriegs, von wel chem Frankreich nichts als Verderben erntete, wurden die Reformirten wenig beunruhigt; denn man fürchtete unter ihnen, wiewohl mit Unrecht, aufrührerische Bestrebungen, als die Oesterreicher die Landschaften Provence und Dauphiné verheerten, und Grasse und Vence in Besitz nahmen, die Engländer aber in Bretagne landeten, und ihre Flotten in Marseille und Toulon eingeschlossen hielten.

Die Reformirten bewahrten in jeder Schicksalsveränderung die nämliche Haltung, und troßten den Edicten, um ihrem Gewissen zu gehorchen und ihrem ererbten Glaubenseifer zu folgen.

Im Jahre 1740 den 9. Junius beschloß eine Synode, daß das Gebetbuch der Genfer Kirche, welches einer Zeit der Verfolgung ganz angepaßt war, von den Kirchen Frankreichs angenommen werden sollte, und im nämlichen Jahre ging nach Lausanne zur Ausbildung in dem dortigen Seminare der nachmalige Geistliche Paul Rabaut, Zögling und Freund des Pfarrers Court, der mit ihm einen so ansehnlichen Plaß in der Geschichte der Kirchen für alle übrige Zeit dieses Jahrhunderts einnimmt. Ebenso ging zwei Jahre später ein anderer, der bisher bloß Prediger gewesen war, dahin, Etienne Deffere, der durch Standhaftigkeit und Muth sich gleichmäßig in diesen unglücklichen Zeiten hervorthat.

Während die Kirchen im niedern Languedoc gegen alle Hindernisse beharrlich kämpften, suchten ihre Gläubigen mit ihren Lenkern auch auswärts den Eifer anzufachen, den sie

so werthvoll bewahrt hatten. Deßwegen schickten sie in den obern Theil der Provinz den Prediger Michel Viala, dessen Wirken auf einer Rundreise so erfolgreich war, daß die alten Kirchen in den obern Theilen von Languedoc und Guyenne an ihre Brüder im niedern Languedoc sich schriftlich mit der Bitte um die Hersendung eines Predigers wendeten, der einen festen Wohnsitz bei ihnen nehmen möchte, und zugleich dieselben ersuchten, sie möchten ihnen jährlich einmal einen Geistlichen zur Ausspendung der Sacramente zusenden. Hierauf erhielten sie als ständigen Prediger Michel Viala, der im darauf folgenden Jahre nach Zürich reiste und nach bestandener Prüfung aus den Händen des Archidiaconus Ott, am großen Münster daselbst, die Ordination empfing. Schon im Jahre 1737 den 17. April vereinigten sich die Kirchen im obern Languedoc zu einer Synode, auf welcher heilsame Beschlüsse für die gottesdienstlichen Einrichtungen und die Kirchenzucht gefaßt wurden; im Jahre 1740 aber beschloß man auf einer Synode, sich mit den Kirchen in Poitou und Normandie in Verkehr zu setzen, in dessen Folge zwei Prediger, einer Namens André Migault in Poitou, und einer Namens Jean Baptiste Loire, in Artois angestellt wurden, deren letzterer auch bald nachher zu Lausanne die Ordination empfing.

Immer allgemeiner verbreiteten sich die kirchlichen Maaßregeln, so daß man sich schon im Jahre 1744 zu einer National-Synode vereinigte, an welcher die Geistlichen und die Aeltesten aus Ober- und Unter-Poitou, aus Aunis, Angoumois, Saintonge, Perigord, Ober- und Unter-Languedoc, Guyenne untern Theils, den Cevennen, Vivarais, Velay und Dauphiné, Theil nahmen, und bei welcher auch zum erstenmale ein Abgeordneter aus der Normandie in der Person der Pfarrers Migault erschien, der die Gefahren der weiten Reise zu diesem kirchlichen Zwecke furchtlos übernommen hatte. Zwei der erschienenen Geistlichen, Majal

aus Vivarais und Roger aus Dauphiné, bezahlten nach wenigen Jahren ihren evangelischen Eifer mit dem Leben. Bei dieser Synode, in einer Wüste des untern Languedoc, und während der heftigsten Kriegsstürme, die rings in den Gränzländern Frankreichs ausgebrochen waren, fand man es ganz unentbehrlich, die Versicherungen vollkommener Treue gegen Frankreich und den König zu erneuern. Diese wurden mit den Worten niedergelegt:

,,Nachdem wir das Wort Gottes gelesen und den Beistand des heiligen Geistes angerufen haben, sprechen wir sämmtliche Mitglieder der Synode die aufrichtig: sten und unterthänigsten Betheurungen unfrer unverleßlichen Treue gegen Se. Majestät aus; und erklären, daß wir uns bloß in der Absicht versammeln, uns immer mehr in dieser Treue zu befestigen, aus unsrer Mitte jede Entzweiung zu entfernen, welche dahin zielen könnte, die öffentliche und die kirchliche Ruhe zu stören, so wie auch, um in dieser Beziehung die gehörigen Anordnungen zu treffen."

Zugleich wurde in den ersten Artikeln festgesetzt: Am Ende des Jahres sollte ein feierlicher Fasttag in allen reformirten Kirchen des Königreichs für die Erhaltung der geheiligten Person Sr. Majestät, für das Glück seiner Waffen, für die Beendigung des Kriegs und für die Befreiung der Kirche abgehalten werden;

alle Geistlichen sollten gehalten seyn, wenigstens einmal in jedem Jahre eine Predigt über die nothwendige Unterwerfung unter die rechtmäßigen Gewalten zu halten; „dem Könige sollte eine Bittschrift im Namen aller Protestanten des Königreichs überreicht, und eine Rechtfertigungsschrift hinsichtlich der kirchlichen und religiösen Versammlungen, ihrer Ehen und Taufen abgefaßt werden."

Höchst weise wurde besonders im 6. Artikel bestimmt: Die Pfarrer und die Prediger sollten sich in ihren Predigten der ausdrücklichen Behandlung jedes Streitpunkts enthalten, und nur mit großer Vorsicht von den Leiden sprechen, welche die Kirchen zu erdulden gehabt hätten; auch sollte kein Pfarrer auf irgend eine Streitschrift ohne die Beistimmung zweier benachbarten Pfarrer und des Consisioriums in der Hauptkirche seines Bezirks antworten dürfen."

In gleichem Sinne wurden durch einen weitern Artikel die Gläubigen ermahnt, geduldig die üble Behandlung zu ertragen, der sie um der Religion willen ausgesetzt seyn könnten, und auf keine Unterredung einzugehn, in welcher man Streitpunkte verhandeln wollte.

Daß man aber jetzt schon die Oeffentlichkeit der Verfammlungen weniger scheute, dieß bewies der 10te Artikel, der großes Aufsehn erregte, und oft in den geschichtlichen Denkschriften, in den günstigen und ungünstigen, für die Protestanten aufgeführt worden ist, des Inhalts:

"Da es mehrere Provinzen giebt, in welchen man die Religionsübungen nur in der Nacht Statt finden läßt, so hat die Synode, theils um immer mehr die Reinheit ihrer Bestrebungen kund zu thun, theils um Gleichförmigkeit herzustellen, die Geistlichen und die Aeltesten in jeder Provinz beauftragt, sich, so weit es die Klugheit verstatten wird, an die Kirchen anzuschließen, die ihre Uebungen am hellen Tage vollziehn."

Endlich wurde auch auf dieser Synode eine Sache entschieden, die im Innern der Kirche selbst den Frieden auf längere Zeit gestört hatte. Ein Pfarrer im untern Languedoc, Jaques Boyer, war eines fleischlichen Vergehens angeklagt und von seinem Consistorium des Amtes entseßt worden. Da aber ein Theil der Gemeinden ihn für unschuldig hielt, so wendete man sich wegen dieser Entzweiung an die

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