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setzt wurden, und in welchen der Glaube der Reformirten seine Zufluchtsstätte fand.

Indeß konnte es doch theils wegen der Gefahren, die von außen her drohten, theils wegen mißlicher Umstände im Innern, besonders wegen des Mangels an ordentlichen Geistlichen, an deren Statt sich Fanatisirte aus dem Volke öfter, selbst Weiber, zu Vorträgen hervordrängten, nicht eher zur völligen Wiedergeburt des Gottesdienstes und zur kirchlichen Ordnung kommen, als bis der im Jahre 1696 zu Villeneuve-de-Berg, in der Landschaft Vivarais, geborne Geistliche Antoine Court Hand an's Werk legte. Geistig und körperlich mit gleicher Kraft ausgerüstet, in Wort und Schrift gleich gewandt, liebreich im Umgang, und ausgezeichnet durch sittliche Reinheit, lebte er nur für den Glauben und für seine Brüder, und leistete troß des Mangels an classischer und academischer Bildung auch mit Briefen und Schriften voll Beredsamkeit so erstaunlich viel, daß ihm der Name eines Wiederherstellers des Protestantismus in Frankreich zuerkannt wurde; denn er vollbrachte sein Werk, während er eben so kräftig gegen den erwachten Fanatismus unter der eignen Heerde, als gegen die Verführungen der katholischen Priester zu kämpfen hatte. Durch diese, und mehr noch durch die schreckenden Edicte, welche die religiösen Zusammenkünfte der Reformirten bei Galeerenstrafe verboten, und jeden Prediger mit der Todesstrafe bedrohten, war es bei vielen dahin gekommen, daß sie bei Tag die katholische Messe besuchten, um ihre nächtlichen Glaubensversammlungen damit zu verdecken. Aber als Ludwig XIV. am 21. August 1715 in Versailles gestorben war, da brach der Tag der Wiedergeburt für die reformirte Kirche in der Landschaft Vivarais an, und Antoine Court, der sich schon seit seinem Eintritte in's achtzehnte Lebensjahr nur mit dem Gedanken an diese beschäftigt und sich überzeugt hatte, vier Mittel seyen zu diesem Zwecke unentbehrlich nämlich die Belehrung der Menge in Ver

sammlungen, Bekämpfung des Fanatismus unberufener Prediger, Herstellung der kirchlichen Ordnung durch Consistorien, Aelteste, Religionsgespräche, Synoden, und die Bildung junger Prediger nebst Berufung ausländischer — schritt er im Jahre 1715 den 21. August an's Werk, und berief als Prediger in Nimes eine Versammlung der Prediger von den Cevennen und dem untern Languedoc nebst einigen einsichtigen Laien zusammen; und nachdem in dieser ersten Synode die Wahl von Aeltesten an allen Predigerorten be schlossen worden war, die die Fürsorge für sichere Versammlungsorte, für die Prediger und für die Armen und Gefangenen auf sich zu nehmen hätten, wurde von einer im Jahre 1719 gehaltenen Synode ein Schreiben an M. Jaques Basnage abgefaßt, welcher den Bericht von der neuen kirchlichen Ordnung mit freudigem Beifall beantwortete. Antoine Court, der schon von der ersten Synode zum Dirigenten erwählt worden war, berief eine zweite im Dauphiné den 22. August 1716, und eine dritte in Languedoc den 2. März 1717 zusammen, durch welche von ihm als Secretair und fünf mitunterschriebenen Geistlichen in dreizehn Haupt- und sechs Zusatz-Artikeln alles festgestellt wurde, was in Rücksicht auf die Gottesdienste und den Jugendunterricht mit alleiniger Zugrundlegung des göttlichen Worts, dann hinsichtlich der Kirchenzucht und der Amtsverwaltung der Geistli chen, gesetzliche Gültigkeit haben solle.

Zweites Capitel.

Die Edicte Ludwigs XIV.

Alle unter seiner Regierung ergangenen Edicte gegen die Protestanten zeugen von seiner hochmüthigen Herrschbegier, wie sie in der Weisung deutlich bezeichnet ist, welche sein Minister Louvois am 5. November 1685 dem Herzog von

Noailles, Befehlshaber in Languedoc, mit den Worten ers theilte: Seine Majestät verlangt, daß Sie sich auf das Härteste gegen diejenigen erklären, die als die leßten Bekenner einer Religion auftreten wollen, welche dem Könige mißfällt.

Vom Jahre 1669 an, in welchem der König die 49 Artikel lange Erklärung über die Verfahrungsweise gegen die reformirte Kirche gegeben hatte, folgten mit immer steigenden Drohungen die Edicte gegen die Auswanderungen, bis im Jahre 1686 geradezu die Galeerenstrafe gegen die Männer und lebenslängliche Einkerkerung der Frauen, und zwar mit abgeschorenen Haaren, ausgesprochen wurde. Ja es wurde die Todesstrafe auch denen angedroht, welche andern zur Flucht behülflich seyn würden.

Vom Jahre 1679 an ergingen die strengen Edicte ge gen gemischte Ehen, und über Einziehung der Güter, welche Ausgewanderte, und besonders die Mitglieder der reformirten Consistorien und die Geistlichen besessen hatten, und welche ein Eigenthum der Krone werden sollten, um theils zu Verpachtungen, theils für katholische Schulen und Spitäler verwendet zu werden. Daran knüpften sich die Edicte, durch welche die Reformirten von allen öffentlichen Aemtern, von der Ausübung der Arzneikunde, und von der Betreibung mehrerer Geschäfte, wie der Apotheker, Buchhändler, Buchdrucker, Goldschmiede u. s. w., ausgeschlossen wurden.

So liegt es in der Natur der Sache, daß vor der Aufhebung des Edicts von Nantes schon vorbereitende Eingriffe in die Rechte der Reformirten geschehen seyn mußten. Nur eine traurige Täuschung hatte der Eingang zur weitläufigen Willenserklärung des Königs vom 1. Februar 1669 enthalten, daß nämlich Freundschaft, Einigung und Verträglichkeit zwischen den Protestanten und Katholiken erhalten werden sollte. War doch dort schon bestimmt, daß die reformirten Geistlichen sich nicht mehr Pfarrer nennen, noch

außerhalb ihrer Tempel ihre kirchliche Kleidung tragen durften. Ein Schritt um den andern geschah zur Vorbereitung auf den leßten, und nachdem im Jahre 1680 zwei Edicte allen Katholiken den Uebertritt zu den Reformirten verboten hatten, und dagegen auffallend genug im Jahre 1681 durch ein Gesetz verordnet worden war, daß den Kindern der Reformirten schon in ihrem siebenten Lebensjahre verstattet seyn sollte, die römischkatholische Religion anzunehmen“, und daß diese, auch wenn sie das Haus ihrer Eltern verließen, von diesen verpflegt werden müßten; ja nachdem den Reformirten durch Edict vom 17. Juni 1681 befohlen worden war, bei ihren Tempelversammlungen, den einzigen, die ihnen verstattet blieben, für Katholiken Size frei zu halten, damit diese, wenn sie wollten, den Vorträgen der Prediger widersprechen könnten, so war's kein Wunder, daß im Jahre 1684 der Got tesdienst der Reformirten in allen Städten mit bischöflichen Sigen untersagt, und in denselben die Kirchen der Refor mirten, zufolge Befehls vom 30. Juli 1685 niedergerissen wurden. Nichts anders als die Aufhebung des Edicts von Nantes, wie sie unmittelbar darauf erfolgte, hatten die Protestanten erwarten können; und sie erfolgte mit den grausamen Befehlen, daß alle Tempel derselben zerstört werden, Versammlungen nirgendswo verstattet seyn, die nicht übergetretenen Geistlichen der Reformirten bei Galeerenstrafe Frankreich nicht verlassen, alle Kinder katholisch erzogen, und die Güter aller Reformirten, die nicht binnen 4 Monaten zurückgekehrt seyn würden, eingezogen werden sollten. Nur unter der Bedingung, sich von allen gottesdienstlichen und andern Versammlungen zu enthalten, sollten die Reformirten in Frankreich ungestört bleiben (gegeben zu Fontainebleau im October 1685. Unterzeichnet Letellier und Phélypeaux). Kinderraub, Todesstrafe gegen alle, die bei Versammlungen ertappt würden (mit Ausnahme der Versammelten in

den Capellen protestantischer Gesandten), Galeerenstrafe gegen die hinterher ergriffenen Flüchtlinge waren die Folgen jenes widerrufenden Edicts, und den Schluß machte die königliche Erklärung von Versailles vom 29. April 1686, daß alle Franzosen, die sich innerhalb des Königreichs be fänden, schon aus diesem einzigen Grunde als Bekenner der katholischen, apostolischen und römischen Kirche betrachtet werden müßten; alle die sich dessen weigerten, und in ihren Krankheiten den katholischen Geistlichen den Zutritt und die Spendung der Sacramente verwehrten, sollten, wenn sie wieder gesund geworden seyn würden, streng bestraft werden, nämlich Männer und Weiber mit schimpflicher Ausstellung, dann weiter die erstern mit Galeerenstrafe und die leßtern mit Einsperrung; wenn sie aber stürben, so sollten ihre Leichname geschleift, auf die Aaspläße geworfen, und in diesem, wie im vorigen Falle die Güter aller eingezogen werden (Versailles, den 29. April 1686 und 8. März 1715).

Kaum bedarf es der Erwähnung, daß an diese Gewaltmaaßregeln auch die Unterdrückung der religiösen Bücher der Protestanten sich knüpfte. Marquis von Trousse, Befehlshaber in Languedoc, bestimmte in Folge eines Edicts vom Jahre 1685 und eines Parlaments-Beschlusses, daß alle Uebergetretene ihren nunmehrigen katholischen Vorgesetzten unter der Geistlichkeit alle Gebetbücher und Genfer Bibeln ausliefern, und daß diejenigen Bücher, welche ihnen selbst gehört hätten, verbrannt, die andern aber zurückgegeben werden sollten (Montpellier, den 5. Februar 1686).

Aber trotz aller dieser unerhörten Gesetzesstrenge ließen sich die Versammlungen der Reformirten nicht hemmen. Zurückgezogen in die entlegensten Oerter versammelten sie sich schon im November, also im ersten Monate nach Aufhebung des Edicts von Nantes, in den Cevennen. Bei der ersten, bei welcher sie überfallen wurden, in der Nacht zwischen dem 19. und 20. Februar 1686, zwischen Durfort

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