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aber erhaltene Normalgewichte naturgemäß zu den Seltenheiten gehören, die Gebrauchsgewichte im Altertum aber durchaus nicht immer die wünschenswerte Genauigkeit in der Justierung zeigen von ihrem Erhaltungszustand ganz abgesehen, so ist ein Mittel zur genauen Kontrolle erforderlich. Ein solches bietet sich in den Gewichtsbeträgen der Münzen in Edelmetallen, Gold, Silber, Elektron, die sämtlich einen bestimmten Bruchteil des in dem prägenden Orte gültigen Gewichtes darstellen."

„Da nun die geprägte Münze die Fortsetzung des als Kurant in abgewogenen Stücken umlaufenden ungeprägten Metalls ist, so geben uns die Münzen kontrollierende Aufschlüsse auch für die Zeit vor der Erfindung der Prägung. Natürlich sind nicht alle auf uns gekommenen Exemplare wohl erhalten und auch in der Ausprägung wird es im Altertum vielfach nicht an Ungenauigkeit gefehlt haben. Doch sind von wichtigeren Münzsorten der antiken Welt so zahlreiche Exemplare und Reihen erhalten, daß man ziemlich sicher sein kann, auch völlig wohlerhaltene unter denselben zu finden."

Im Sinne dieser Grundsätze ist es nun allerdings von der höchsten Bedeutung für Metrologie und Numismatik, daß die leichte babylonische Gewichtsmine gemeiner Norm (491,2 g =3⁄41⁄2 römische Pfund) sich nicht bloß wiederfindet im hellenistischen Ägypten als Пtożɛuaïzǹ ură und als römisches Provinzialgewicht (Irakizi ura), sondern auch bis in unsere Tage fort gelebt hat in Gebieten, die einst, sei es direkt römische Provinzen, sei es dem römischen Herrschaftsgebiet benachbart und daher dem Handelsverkehr von dort aus besonders zugänglich gewesen sind, so daß wir sie auch finden im französischen Pfunde und im holländischen 1), wie im hannöversch-friesischen Pfunde 2).

Und nicht minder bedeutungsvoll ist es, daß das 1/60 dieses Gewichtes, der leichte babylonische Goldstater gemeiner Norm (8,19 Gramm), als kröseischer Goldstater und als Aureus Caesars (8,10 g, mit einem Abzug von 1% für den Schlagschatz)") wiederkehrt, wie dessen 50 faches, die leichte babylonische Goldmine gemeiner Norm (5% der leichten Gewichtsmine gemeiner Norm), einerseits in Etrurien im Altertum nachweisbar ist1), andererseits im russischen Pfunde (409,3 g) fortlebt, mit dem als Unterabteilung der Solotnik, das Goldstück (russ. zoloto Gold), als ein 1/100

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1) Zum Vorstehenden s. meine Abhandlung Über altbabylonisches Maß und Gewicht und deren Wanderung [BMGW], Verhandlungen d. Berl. anthropol. Gesellsch. 1889, S. 262 f.

2) Verhandl. Berl. anthropol. Ges. a. a. O. und 1893, S. 25.

3) Hermes 36 (1901), S. 131, vgl. Hermes (1892), S. 535 Anm. 2.

4) Klio VI, S. 528 Anm. 1.

der um 1/24 erhöhten Form B des gleichen Gewichtes verknüpft ist: 1 russisches Pfund hat 96 Solotnik: 25/24 1/100

1/961).

Und ebenso hat es im Sinne der genannten Grundsätze seine volle Berechtigung, wenn für das Nebeneinanderbestehen einer gemeinen und einer erhöhten Norm, wie sie sich der neueren metrologischen Forschung - und zwar nicht bloß mir, sondern auch auf anderem unabhängig begonnenen Wege O. Viedebantt) ergeben hat, auf mittelalterliche) und neuzeitliche Analogien1) hingewiesen wurde, um zu zeigen, daß derartiges auf dem Gebiete der Verkehrsnormen etwas keineswegs Unerhörtes sei. Aber auch hier handelt es sich nicht mehr ausschließlich um Analogien, sondern um Verhältnisse, die sich wahrscheinlich aus dem Altertum bis in die neue und neueste Zeit erhalten haben. In Rom wog man noch im 19. Jahrhundert Waren über 100 Pfund mit Wagen (stadere grosse), die pro 100 Pfund vielmehr auf 104 Pfund lauteten, also eine um 1/25 erhöhte Norm zugunsten des Käufers beim Engroskauf darstellten. ähnlich wie. Solon eine um 1/20 erhöhte Norm zugunsten des Käufers einführte und wie bei uns die sogenannte Bauernmandel 16 statt 15 Eier pro Stück enthält3). So gut wie anerkanntermaßen die Bezeichnung „römische Wage" für den sog. Besemer den Ursprung dieser Art von Wagen richtig bezeichnet, weil es sich tatsächlich um eine aus dem römischen Altertum wohlbekannte Form handelt, so gut ist auch dieser in der Heimat der römischen Wagen haftende Brauch ein Erbteil aus dem Altertum. Nur liegt eine leichte Modifikation im dezimalen Sinne vor: Erhöhung um 1/25, da 100/24 einen Bruch ergäben.

Auffällig ist, daß H. v. Fritze für alle ihm mißfälligen Anschauungen und Ermittelungen den von ihm allein genannten K. Regling als verantwortlich hinzustellen scheint, während sie größtenteils von ihm nur mitvertreten werden. Soll dadurch etwa die von H. v. Fritze angestrebte Trennung von Metrologie und Numismatik, die beiden Disziplinen nur zum ärgsten Schaden gereichen könnte, sinnfällig zum Ausdruck gebracht werden?

Der Hauptgrund für die Differenzierung auf dem Gebiete der Gewichte liegt in dem Wertverhältnis der Edelmetalle mit seinen Schwankungen und in der Entwickelung besonderer Währungsgewichte für den inter

1) Zeitschr. d. D. Morgenl. Ges. [ZDMG] 63 (1907) S. 707.

2) Artikel Hin Pauly-Wissowa; Hermes 47 (1912) S. 562ff. Vgl. dazu vorläufig meine Bemerkung ZDMG 66 (1912) S. 689 Abs. 4.

3) Z. B. die marc du Roy neben der marc de Paris, K. Regling, Zeitschr. d. deutschen morgenl. Ges. [ZDMG] 63 (1903) S. 703.

4) Die Guinea als Rechnungsgröße neben dem Pfund Sterling, das sie um 1/20 übertrifft; s. meine Liverpooler Antritts vorlesung Solon, the poet, the merchant and the statesman (1912) p. 29 und 54.

5) A. Finardi, Manuale di Metrologia (1860) p. 23 (Hinweis von H. Dressel s. ZDMG 66 [1912] S. 659 Anm. 1).

nationalen Verkehr in Vorderasien, von dem uns Herodot in seiner Berechnung der persischen Tribute untrügliche literarische Kunde gibt.

Aber nicht nur Herodot allein. Wir haben abgesehen von den sonstigen in eine erheblich ältere Zeit zurückreichenden metrologischen Beweisen, auf die ich vor kurzem von neuem und eingehend hingewiesen habe'), auch einen Herodot an Alter wesentlich übertreffenden literarischen Beleg für die Ausbildung gesonderter Währungsminen in vorachämenidischer Zeit und deren Verwendung durch die Assyrer im nicht lediglich friedlichen Verkehr mit dem Auslande.

Es ist das die alttestamentliche Angabe (2. Kön. 18) über den Tribut des Hiskia 2). Während der biblische und der assyrische Bericht Sanheribs beiderseits den Goldtribut auf 30 Talente bemessen, spricht das Alte Testament von 300, König Sanherib in seinen Inschriften von 800 Talenten Silbers. Gemeint sind hebräischerseits Talente des doppelt schweren phönikischen Schekels von 29,1 g. assyrischerseits solche des leichten „babylonischen“ von 10,91, zwischen denen ja tatsächlich das Verhältnis 8:3 besteht.

Über die Silbertalente ist kein Wort zu verlieren. Die in beiden Quellen identische Angabe 30 Talente Goldes beweist, daß es sich weder um assyrische „Gewichtstalente" Goldes, noch um phönikische „Silbertalente" Goldes handeln kann, die ja eben keineswegs im Gewichtsbetrage identisch sind, sondern nur um das internationale Goldgewicht, das Talent der Goldmine".

Über das Fortbestehen eines gesonderten Gewichtes für Silber und für Gold im Achämenidenreiche belehrt uns die völlig einheitliche und in sich geschlossene Berechnung der persischen Tribute bei Herodot, die mit Recht einen der Hauptausgangspunkte der vergleichenden Metrologie abgegeben hat und in der eine unverkennbare Textverderbnis rein philologisch eine Emendation zwingend fordert und gefunden hat3).

Jeder Versuch aus Herodot etwas anderes herauszulesen, gehört in den Bereich der haltlosen Bemühungen, die fachmännisch allgemein anerkannten Grundanschauungen schon der älteren Begründer der metrologischen Disziplin zu erschüttern. Es liegt darin, wie O. Viedebantt1) es ausdrückt, ein Zurückgehen bis hinter Brandis und eine Neuorientierung der Forschung auf dem Standpunkt der fünfziger Jahre vorigen Jahrhunderts". Es handelt sich eben, wie bereits oben 5) betont, keineswegs blos um eine Reaktion gegen die neuere Entwicklung der vergleichenden

1) ZDMG 66 (1912) S. 639 ff.

2) Siehe mein Israel. Seine Entwicklung im Rahmen der Wellgeschichte (1911), S. 259 f. (vgl. dortselbst S. 121) und ZDMG 66, S. 693 f.

3) Oben Bd. XII S. 243 ff. — 4) Hermes 47 (1912) S. 567.

5) Bd. XII S. 243,

Metrologie. Die Angriffe gegen die älteren Grundanschauungen und die neuere Entwicklung sind untrennbar verbunden und entspringen den gleichen Ursachen, der Unklarheit über die Quellen und die Methoden der metrologischen Forschung.

Es wird nicht nur verkannt, daß die Metrologie entsprechend ihrem Material und ihren Aufgaben ihre gesonderten Methoden hat, sondern es bleibt selbst außer Acht1), daß sie als historische Wissenschaft nach den Grundgesetzen der Geschichtsforschung zu behandeln ist.

[1) Korrekturzusatz. Ed. Meyer (Sitzungsberichte Berl. Akademie 1912 Seite 1103 Anm. 3) bemerkt: „Die Diskussionen der letzten Jahre über die babylonischen Maße führen auch mich immer mehr zu dem von Zimmern vor zehn Jahren (Ber. sächs. Ges. Nr. 1901, S. 59 Anm.) ausgesprochenen Urteil, daß hier noch gar keine Sicherheit erreicht ist". Es ist Ed. Meyer sicher nicht klar, daß er mit dieser Berufung auf das, was Zimmern vor mehr als 10 Jahren in einer anderweitig sehr verdienstlichen Arbeit ausgesprochen hat, einer Anschauung das Wort redet, die sich völlig über die Quellen der Metrologie als einer historischen Wissenschaft hinwegsetzt, wie ich das eingehend vor mehr als 10 Jahren gleich nach Erscheinen von Zimmerns Arbeit in dieser Zeitschrift Band I S. 481 ff., bes. S. 487 f. dargetan und kürzer im Jahre 1909 in ZDMG 63 S. 727 wiederholt habe. Die Metrologie", so sagte ich an letzterer Stelle, „ist eine historische Wissenschaft, und die Geschichtsforschung hängt von ihren Quellen ab. Das ist überall selbstverständlich, nur nicht auf dem Gebiete der Metrologie. Thureau - Dangin konstruiert ein Urgewicht von 404 g, für das er nicht den geringsten Anhaltspunkt auf dem ganzen Gebiet der Gewichtskunde und der Numismatik gibt. Ein ähnliches Verfahren, wie es Zimmern (Das Prinzip unserer Zeit- und Raumteilung, Sitz.-Ber. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften, 14. XI. 1901, 557 ff.) eingeschlagen hatte, als er eine primitive Elle in verschiedenen Varianten konstruierte und ich ihm vorhalten mußte, daß er hier mit lauter supponierten Beträgen arbeite, daß weder für seine primitive Elle von 0,440, noch für die seiner Ansicht nach aus dem Wegemaß abgeleitete von 0,463 m, noch für den vermeintlichen Ausgleich zwischen beiden, die Elle von 0,450 m, auch nur der Schatten eines quellenmäßigen Anhalts auf babylonischen Boden vorliege.“

Ed. Meyers Worte bilden eine Anmerkung zu dem Textsatze: „Da die Elle jedenfalls ungefähr 12 m ist." Allerdings ist sie das. Aber woher wissen wir denn das anders als durch die Maßstäbe des Gudea, die in ihrer sexagesimalen Anlage auf eine Doppelelle von 990-996 mm und eine Elle von 495-498 mm führen. Was diese Maßstäbe als fundamentale Quelle des babylonischen Längenmaßes lehrten, ist dann bestätigt worden durch die Auffindung derjenigen Mauer in Babylon, der Nebukadnezar in einer seiner Inschriften 360 Ellen Längen gibt und die tatsächlich nahezu 180 m maß (s. S. 7f. des SA. meiner Ausführungen in der Deutschen Revue März 1907. Näheres andernorts, vgl. Babyloniens Kulturmission einst und jetzt S. 81). Wenn ferner Ed. Meyer wie neu hervorhebt, daß als Wegemaß in den historischen Keilinschriften der babylonische kas-pu 10800 (nicht, wie die Tafel von Senkereh angibt, 21600) Ellen betrage und mit dem persischen Parasang identisch sei, so betont er nur, was ich vor nunmehr 20 Jahren in eingehender Untersuchung und unter Widerlegung entgegenstehender falscher Ansichten dargetan habe, siehe Kongr. (1893) S. 227 ff., woraus ich hier nur die Worte (S. 229) anführe: „Im babylonischen metrischen System ist

Die Belehrung, die sie Herodot verdanken, lohnen Metrologie und Numismatik durch die jetzt mehr als ein halbes Jahrhundert alte Erkenntnis, daß wir in einem wichtigen Punkte über Herodots in sich durchaus einheitlichen Bericht hinausgelangen können. In der persischen Münzprägung herrscht zwischen Gold und Silber nicht das Verhältnis 13: 1, sondern 13:140:3 360: 27, das babylonischerseits festgestellt worden ist, wie auch das Sondergewicht für Silber von Herodot als babylonisches' bezeichnet wird. Es handelt sich also um ein von den Babyloniern und auf Grund des babylonischen Systems für den internationalen Verkehr festgesetztes Gewicht1).

Herodots Abweichung vom metrologischen Tatbestande hängt damit zusammen, daß ein dem babylonischen Goldtalent der Dareikennorm (Form C der erhöhten Norm) (60 × 420 g) im Betrage nahe kommendes, die von den Griechen „Stadion“ benannte Länge ein Maß von 360 Ellen. Die höhere Einheit ist der kaspu, ein Maß von 30 Stadien, welchem im babylonischen System älterer Zeiten noch (mindestens) ein gleichbenanntes Maß von 60 Stadien zur Seite war. Das zunächst in Betracht kommende Stadium ist das Maß von 360 königlichen Ellen, welches in gemeinen Maßen ausgedrückt, 400 gem. Ellen resp. 600 gem. Fuß mißt. Dieser babylonische kaspu hat sich im persischen Parasang erhalten; in Ägypten trägt er nach griechischer Überlieferung den Namen ozoivos. (Folgt der Hinweis auf Herodots (Doppel)-Schoinen zu 60 Stadion.) S. ferner speziell im Hinblick auf die Tafel von Senkereh Klio I S. 389f. und Babyloniens Kulturmission einst und jetzt (1904) S. 42.

Ed. Meyer bewegt sich also hier in den Bahnen der neueren Metrologie, gegen deren Grundanschauungen er sich ablehnend verhält. So erweist es sich auf's neue, daß Meyers metrologische Anschauungen, „verschiedentlich wenig geklärt sind, daß sie neben Zutreffendem Unhaltbares und selbst direkte Widersprüche bieten", wie ich das bereits, Zeitschr. für Ethnologie 1909 S. 642 ff. Anm. 3, im Hinblick auf Band I2 der Geschichte des Altertums hervorzuheben genötigt war.

Hinzufügen will ich noch, daß die Bezeichnung kas-pu kakkari („kas-pu des Bodens"), die sich zeitweilig neben dem einfachen kas-pu findet, m. E. bestimmt war, deutlich zu betonen, daß es sich hier um das neuere Wegemaß (kas-pu den Stundenweg) im Gegensatz zum, später noch im Gebrauch gebliebenen Zeitmaße (kas-pu „Doppelstunde" und in älterer Zeit auch der Doppelstundenweg) handelt (vgl. Klio I, S. 388), sowie ferner, daß der Parasang nicht „rund 5 km“ sondern nahezu 6 km beträgt (30 babyl.-pers.-pheidonisch-philetärische Stadien à 198 m - 4 römische Meilen = 5,94 km (Kongr. S. 230).

Der Wunsch, etwas über die älteren primitiveren Vorstufen zu erfahren, die der spätestens unter Dungi und Gudea vollzogenen Ausbildung des so hoch entwickelten babylonischen Systems der Zeit- und Raummessung vorausgingen, ist an sich durchaus berechtigt. Aber solange es an positiven Anhaltspunkten fehlt, ist es zwecklos, darüber zu spekulieren, wie gerade Zimmerns irriger Versuch gezeigt hat. Ob vielleicht das soeben von Scheil, Comptes Rendus de l'Academie des Inscriptions et Belles-lettres 1912 p. 478, veröffentlichte, auf eine Mine von 477,2 g führende Gewichtsstück aus der Zeit des Urukagina (300 Jahre vor Dungi) uns eine solche Vorstufe erkennen läßt, muß weitere Untersuchung lehren.] 1) ZDMG 66 S. 635 ff. und 621 ff.

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