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Vom formellen staatsrechtlichen Standpunkte aus ist eine Unterordnung des ersteren unter den letzteren nicht zu erweisen. Beide waren aktive Prokonsuln, jeder hatte seine Provinzen zugewiesen, Pompeius hatte überdies ein Kommando in Italien; wie weit sich dieses erstreckte, wird unten untersucht werden. Eine gewisse formelle Trennung ihrer Truppen in Italien erscheint auch in allen Quellen, die näher darauf eingehen, festgehalten (siehe das folgende Kapitel); selbst Pompeius respektiert sie (ad Att. 12 A 1, 12 B 2). Hier erscheint also die Form gewahrt, so wie Pompeius sie den Konsuln gegenüber äußerlich gewahrt hat, die nach der offiziellen Rangordnung zweifellos eine maior potestas hatten 1).

Auf dieses theoretische Rangverhältnis jedoch kommt es für uns nicht an, sondern einzig auf das praktische; und dieses war zweifellos in mancher Hinsicht ein anderes. Als man in Rom den Krieg gegen Caesar beschloß, konnte kein Mensch darüber im Zweifel sein, daß gegenüber dem Besieger Galliens der beste Feldherr eben gut genug war: andererseits war es auch nach der ganzen Vergangenheit des Pompeius ausgeschlossen, ihm in dem bevorstehenden Kampfe eine untergeordnete Rolle zuzuweisen. Das ganze Unternehmen eines Krieges gegen Caesar hatte die Übernahme der obersten Führung durch Pompeius zur zweifellosen und unabweislichen Voraussetzung.

In diesem Sinne war bereits vor Kriegsausbruch ein Antrag gestellt worden, und zwar durch Cato (Plut. Pomp. 61; Cato min. 52). Das Schicksal dieses Antrages ist uns nirgends direkt überliefert. Es scheint, daß er weder formell angenommen, noch abgewiesen, sondern in der Schwebe gelassen wurde, um so weder dem Staatsrecht, noch der militärischen Notwendigkeit einen direkten Affront anzutun: eine Unklarheit mehr in der an bewußten Unklarheiten so reichen Politik der verbündeten Gegner Caesars 2). Ciceros Äußerung ad Att. 15, 3. in der er einschließlich des Pompeius und der beiden Konsuln acht gleichberechtigte Feldherrn anführt

meist absolute militärische Nullen, und Domitius ist nicht einmal erwähnt ist dann nichts weiter als eine bittere Ironisierung dieses militärisch mehr als bedenklichen Zustandes. - Erst nach Ablauf des Amtsjahres 49, also mit dem Erlöschen des offiziellen staatsrechtlichen Verhältnisses, und zweifellos unter dem Eindrucke der bis dahin erzielten Mißerfolge, wurde der Oberbefehl auch formell dem Pompeius übertragen (Caes. b. c. III 16, 4).

Um nun in die erwiesenermaßen vorher bestandene Unklarheit der Verhältnisse möglichst Licht zu bringen, müssen wir vor allem festzustellen trachten, wie weit eigentlich die Klarheit reichte. Mit anderen Worten: welches war das wirkliche, formelle Kommando, das Pompeius in

1) Mommsen, Staatsrecht I3 25.

2) Holzapfel, Klio 1904, IV, 332. Mommsen, Staatsr. II3 655. DrumannGroebe III 727.

Italien ausübte? Denn irgend eines muß er hier doch gehabt haben. Die spanischen Legionen, die ihm als ihrem Prokonsul zweifellos unterstanden, kommen hier nicht in Betracht. da weder von seinem Abgange nach Spanien, noch von ihrer Heranziehung nach Italien je die Rede war.

Sicher ist das eine, daß Pompeius die beiden von Caesar abgetretenen Legionen direkt befehligte. Die Übernahme dieses Kommandos hängt jedenfalls mit der Schwertüberreichung des Marcellus zusammen 1); sie enthielt auch implicite die unausgesprochene Betrauung mit dem Oberbefchl, da ja diese beiden Legionen als der Kern anzusehen waren, um den sich die übrigen, erst neu zu bildenden Truppen zusammenzuschließen hatten.

Ein anderes direktes Kommando läßt sich für Pompeius in diesem Feldzuge nicht sicher erweisen. Inwieweit das von ihm zu Beginn seines Prokonsulates unter die Waffen gerufene und nach der Eidesleistung entlassene Aufgebot ihm jetzt wieder direkt unterstellt wurde, läßt sich nicht eindeutig bestimmen; wir kennen nicht den territorialen Umfang dieser Aushebungen, und müssen annehmen, daß jetzt manche Teile dieser Kontingente in die Formierungsbezirke anderer. Pompeius formell gleichgestellter Befehlshaber fielen. Eine Handhabe scheint die Tatsache zu bieten, daß Pompeius die Kohorten, die sein unzweifelhafter Legat Vibullius Rufus in seinem Auftrage aus dem Debacle in Picenum gerettet und nach Corfinium geführt hatte, in seinem Briefe an die Konsuln (ad. Att. VIII 12 A, 1, 3), im Gegensatze zu den Truppen des Domitius. die seinen nennt. Man wäre versucht daraus zu schließen, daß vielleicht Picenum in gleicher Weise wie das Marser- und Paelignergebiet dem Domitius. Kampanien dem Cicero, Etrurien dem Libo usw., eben dem Pompeius direkt zugewiesen war. um so mehr als er dort großen persönlichen Rückhalt besaß), und daß er einfach die dortigen Aushebungen durch seine Legaten durchführen ließ. Indes manches spricht dagegen. Schon die erwiesene Betrauung mit dem Kommando der beiden in Kampanien stehenden Legionen war mit einer zweiten Aufgabe unvereinbar, insofern sie nicht mit einem tatsächlichen Oberbefehl zusammenfiel. Ferner hätten in diesem Falle die Männer, die vor Ankunft des Vibullius in jenen Gegenden die Aushebungen leiteten (Thermus, Lentulus Spinther, Attius Varus), auch schon wirkliche Legaten des Pompeius sein müssen, was sie jedoch allem Anscheine nach nicht gewesen sind; von Attius Varus wenigstens wissen wir, daß er nach dem Scheitern seiner Aufgabe sich nicht, wie er als direkter Untergebener verpflichtet gewesen wäre, Pompeius wieder zur Verfügung stellte, sondern sich nach Afrika begab, wo er in der Folge zwar im pompeianischen Sinne, aber sonst durchaus eigenmächtig vorging; sein Verhalten gegen den rechtmäßigen Statthalter

1) Orosius VI, 15; vgl. O. E. Schmidt, Briefwechsel p. 97 u. a. a. O.
2) Vgl. Drumann-Groebe IV 542.

Tubero ist mit dem Begriffe eines pompeianischen Legaten ganz unvereinbar. Schließlich hätte Pompeius unter der obigen Voraussetzung auch formell durchaus das Recht gehabt, die picenischen Kohorten unter allen Umständen als die „seinigen" zu bezeichnen. Er tut dies jedoch bezeichnenderweise nur den Konsuln gegenüber, nicht aber in seinen Briefen an Domitius; ja hier vermeidet er nicht nur sorgfältig diesen Ausdruck, sondern begründet auch seine Aufforderung, ihm diese Truppen endlich zu senden, mit ganz anderen, sehr gezwungen klingenden Gründen, die mit ihrer Unterstellung gar nichts zu tun haben (ad. Att. VIII 12 B, 2). Zu dieser Zurückhaltung wäre aber unter jener Voraussetzung absolut kein Grund gewesen. -- Ebensowenig hätte aber dann Domitius, als dem Pompeius gleichgestellter Kommandant, das Recht gehabt, dem letzteren gehörige Truppen, nur weil sie zufällig durch sein Gebiet marschieren, eigenmächtig zurückzuhalten.

Wie also stand die Sache?

Der Ausdruck meas cohortes, den Pompeius mit Bezug auf die Truppen des Vibullius nur den Konsuln gegenüber gebraucht, während er ihn gegenüber Domitius mit offenkundiger Absichtlichkeit vermeidet, erscheint nur dann erklärlich, wenn man ihn eben auf ein Kommandoverhältnis bezieht, das nicht unter allen Umständen auf unbedingte Anerkennung rechnen durfte, oder in dessen Ausübung immerhin eine gewisse Einschränkung zur Schonung berechtigter Empfindlichkeiten geboten schien. Dies aber kann nur der eingangs angedeutete, von den militärischen Interessen unbedingt geforderte und im allgemeinen auch praktisch zu Recht bestehende, staatsrechtlich jedoch nicht gerechtfertigte und daher formell nicht ausgesprochene Oberbefehl des Pompeius gewesen sein. Den Konsuln gegenüber. die staatsrechtlich die eigentlichen Oberkommandanten waren, brauchte Pompeius sich am wenigsten zu genieren; sie waren es ja gewesen, die ihm die Rolle des eigentlichen Führers förmlich aufgedrängt hatten, und sie haben ihm in der Folge nie Schwierigkeiten gemacht; seine zahlreichen, oft abändernden Dispositionen wurden von ihnen pünktlich befolgt; einmal scheint Pompeius sogar die Verfügung eines der Konsuln einfach annulliert zu haben (Caes. b. c. I. 14: Cic. ad. Att. VII, 14, 2). Den Konsuln gegenüber konnte er demnach den praktisch richtigen Standpunkt rückhaltslos zur Geltung bringen. Anders scheint die Sache mit Domitius gestanden zu haben. Der ehrgeizige Konsular wahrte mit ziemlichem Eigensinn seine formelle Stellung. Gänzlich hat auch er die praktische Notwendigkeit nicht ignoriert; denn nach allen militärischen Begriffen konnte er über die zu Pompeius marschierenden Truppen des Vibullius nur dann das Befehlgebungsrecht ergreifen, wenn er sich in gewissem Sinne als Zwischenvorgesetzter betrachtete. Auch ist nicht anzunehmen, daß es in der Folge seine Absicht gewesen sei,

überhaupt dem Pompeius den Gehorsam zu verweigern; allein er glaubte über die Lage und die momentanen Chancen besser orientiert zu sein und aus seiner formellen Stellung das Recht ableiten zu dürfen, dem Oberfeldherrn auch ungefragt Ratschläge zu erteilen. Jedenfalls wollte er sich nicht gänzlich zum Legaten des Pompeius degradieren lassen. Natürlich kam dadurch ein starker Zwiespalt in sein Verhalten; allein Domitius. war eben nicht Soldat genug, um denselben zu fühlen oder gar seine verhängnisvolle Gefährlichkeit zu begreifen. Pompeius wieder war infolge der staatsrechtlichen Unklarheit seiner Stellung nicht in der Lage hier energisch Wandel zu schaffen; er mußte parlamentieren, wo er wohl am liebsten standrechtlich vorgegangen wäre.

Wenn Pompeius in seinen Briefen an die Konsuln, wo er sich doch, wie wir gesehen, kein Blatt vor den Mund zu nehmen brauchte, dennoch die Truppen des Domitius zu den „seinigen" in Gegensatz stellt, so kann sich dies ganz gut auf den rein äußerlichen Umstand beziehen, daß die letzteren von seinem Legaten Vibullius hingeführt worden waren, während die ersteren von Domitius an Ort und Stelle ausgehoben waren und weiterhin von ihm befehligt wurden; erstere sollte und konnte Vibullius, letztere konnte nur Domitius selbst zu Pompeius führen. Es ist aber noch ein anderer Unterschied denkbar. Domitius war designierter Konsul von Gallia Transalpina, also Caesars Nachfolger in dieser Provinz. Daß er dort caesarianische Veteranenlegionen werde übernehmen können, war nach der Sachlage ausgeschlossen. Es ist daher möglich, daß er ermächtigt war im Marser- und Paelignerlande für seine Provinz Truppen auszuheben. Diese Bestimmung der Truppen war freilich im gegebenen Augenblick eine leere Formalität; mit Beginn des Krieges gegen Caesar war es selbstverständlich, daß alle in Italien ausgehobenen Truppen zunächst gegen ihn zu verwenden waren; damit kamen sie ad hoc mit unter das stillschweigend anerkannte Oberkommando des Pompeius, obwohl sie in Wahrheit organisch nicht dorthin gehörten. Hierfür spricht vielleicht am meisten der Umstand, daß selbst Caesar, der im übrigen konsequent Pompeius als Oberkommandanten behandelt und zwischen den diversen italischen Kontingenten sonst keinen Unterschied macht, hier dennoch den Gegensatz wenigstens andeutet (per se... coēgerat: b. c. I. 15, 7).

Das Verhalten Caesars ist übrigens der beste Beweis dafür, daß Pompeius das Oberkommando auch faktisch ausgeübt hat. Von Ausbruch der Feindseligkeiten an wendet er sich mit seinen offiziellen Friedensvorschlägen stets ausschließlich an ihn; und wenn Pompeius entgegnet, er könne in Abwesenheit der Konsuln nichts machen, so ist dies wohl auch ein Tribut an das formell zu Recht bestehende Rangverhältnis, weit mehr noch aber eine billige Ausrede. Caesar erwähnt übrigens auch b. c. I. 23, 4, daß Domitius die Gelder für seine Truppen von Pompeius erhalten hätte; ein

Beweis mehr, daß wenigstens für den Augenblick ihre einheitliche Verwendung beabsichtigt war und Pompeius die Oberleitung inne hatte.

Wir sehen also, daß die Unklarheit, die uns hier entgegentritt, weniger in unserer Kenntnis jener Ereignisse beziehungsweise in der Überlieferung gelegen ist, als vielmehr in den Tatsachen selbst; sie hat auch schwere Folgen gezeitigt. Gewiß wäre Italien nicht zu halten gewesen; aber ein bedeutend größerer Teil des Heeres hätte, ohne den Eigensinn des Domitius, gerettet werden können. Pompeius, Soldat durch und durch, war wohl derjenige, der die Zwitterhaftigkeit dieser Verhältnisse am schwersten empfand. Man merkt es dem Tone seiner Briefe an, daß er nur widerwillig Konzessionen an die Form macht. Er befiehlt nicht direkt, aber er fordert sehr energisch. Jedenfalls hat man bei der Lektüre seiner Briefe an Domitius trotz aller offenbaren Rücksichtnahme auf dessen Stellung nicht den Eindruck, als ob ein Gleicher einem Gleichen schriebe: schon die Selbstverständlichkeit und Schärfe, mit der die Meldung des Domitius urgiert wird (ad. Att. 12. B. 1), läßt dies deutlich hervortreten. Indessen Pompeius war diesen Verhältnissen gegenüber machtlos. und konnte schließlich nichts anderes tun, als die Verantwortung für die Katastrophe von Corfinium ablehnen. Auf sein persönliches Verhältnis zu Domitius scheint diese Sache übrigens keinen nachhaltigen Einfluß geübt zu haben wir finden letzteren unmittelbar nach dem italischen Feldzuge als pompeianischen Bevollmächtigten in Massilia, und im folgenden Jahre, nachdem unterdessen der Oberbefehl des Pompeius auch offiziell ausgesprochen worden war, als wirklichen Legaten in dessen Armee, als welcher er bei Pharsalos den linken Flügel befehligte und als einziger höherer Offizier des Heeres in der Schlacht den Tod fand.

4. Die Truppen und ihre Verteilung.

Es hat einen eigenen Reiz, die Heeresstärken für die Affäre von Corfinium zu berechnen. Der Grund liegt in den hier zur Verfügung stehenden Quellen; es ist dies nämlich die einzige Feldzugsepoche des Altertums, für die uns seitens beider Parteien direkte authentische Daten zur Verfügung stehen.

Auf Seite Caesars existiert die offiziöse zusammenhängende Schilderung der Begebenheiten aus der Feder des leitenden Feldherrn selbst. Auf Seite seiner Gegner aber ein Unikum in der gesamten antiken Überlieferung die, wie es scheint, fast vollständige correspondence militaire" des an den Ereignissen zwar nicht persönlich beteiligten, wohl aber hochgradig interessierten Armeekommandanten.

Es kann als eine besondere Gunst des Schicksals bezeichnet werden, daß uns die beiderseitigen Belege gerade in dieser Form erhalten sind. Caesars militärische Korrespondenz", so schwer ihr Verlust zu bedauern

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