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liche amovirt werden soll. Sonst wird die Sache beim Alten bleiben. Ich glaube daher, mich gegen das Amendement aussprechen zu sollen.

Profeffor Meßmer: Meine Herrn! Zu dieser Auseinanderseßung des Herrn Dr. Niedermayer habe ich nur noch eine Kleinigkeit hinzuzufügen: Eben darin geht unser Statut über die Methode der Ultramontanen, die heute öfters erwähnt wurde, hinaus, daß wir endlich einmal auch die Hülfsgeistlichen schüßen. Und das geschieht durch die Paragraphen, die eben Herr Dr. Niedermayer citirt hat, und die in unserem Entwurfe mit Recht stehen. Dieser Paragraph 55 darf nicht hinaus, weil der den Hülfsgeistlichen eben so schüßt, daß er nicht gegen seinen Willen entfernt werden kann u. s. w. Er ist geschüßt durch §. 55 und §. 56. Durch den Schuß, der seiner Würde und seinen Leistungen entspricht, schaffen wir den jungen Kräften die Sicherheit, die Vertrauen erweckt und ganz gewiß Vertrauen hervorrufen wird.

Oberregierungsrath Wülffing: Es ist allerdings von ständigen Hülfsgeistlichen die Rede in dem einen Sage; und in dem andern ift ein Unterschied gemacht, ob ein Geistlicher zu ständiger oder zu zeitweiser Hülfsleistung geschickt wird. Aus diesen Gründen meint Herr Profeffor Dr. Reusch, könnten sie das stehen lassen, daß der ständige Hülfsgeistliche Lebenslänglich anzustellen sei. Will die Gemeinde einen zeitweisen Hülfsgeistlichen, den sie beruft für vorübergehende Fälle, so wäre dieser amovibel. Zeitweilige Hülfsgeistliche werden berufen für vorübergehende Fälle, um in Abwesenheits- oder Krankheitsfällen Vertretung zu leisten. Diese Unterscheidung findet hier nicht statt. Das ist selbstverständlich, daß solche Geistliche, die für vorübergehende Fälle berufen werden, nicht lebenslänglich anzustellen sind. Aber Capläne und Vikare müssen, wenn sie nicht ein lebenslängliches Beneficium haben, nicht lebenslänglich angestellt werden; und ich muß daher meinen Antrag aufrecht erhalten.

Referent Rottels: Mir scheint die Ausführung des Herrn Dr. Niedermayer durchaus richtig zu sein. Würden wir die Hinweisung auf §. 55 streichen, so würde das ganze System des Entwurfes in Verwirrung gerathen, es würde eine vollständige Umarbeitung nöthig werden. Im Allgemeinen aber glaube ich mich an die Ausführung des Herrn Professor Reusch anschließen und Sie demnach bitten zu dürfen, das Amendement zu verwerfen. Die Gründe, die Herr Oberregierungsrath zum Schluffe für die Aufrechterhaltung desselben angeführt hat, scheinen mir nicht zuzutreffen. Diese Hülfsgeistlichen, welche im Sinne des §. 57 zu zeitweiser Dienstleistung angestellt werden können, find offenbar nicht solche Hülfsgeiftliche, die für einen einzelnen

Act, sondern nur auf eine Zeitperiode angestellt, in diesem Sinne aber zu der ganzen kirchlichen Seelsorge berufen werden. Und deßhalb sind meines Erachtens die Ausführungen des Herrn Professor Reusch vollständig richtig und bitte ich daher, das Amendement auf Streichung des §. 55 zu verwerfen.

Präsident v. Schulte: Diejenigen Herren, welche das gestellte Amendement, das Citat des §. 55 im §. 57 zu streichen, annehmen wollen, bitte ich aufzustehen. Es ist außer dem Herrn Antragsteller

Niemand.

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Zu den noch übrigen §§. 58 und 59 sind keine Amendements gestellt. Ich darf also nunmehr die Frage stellen, welche Herren die §. 51-59 einschließlich des bereits angenommenen Zusaßes im §. 57 annehmen wollen und bitte dieselben sich zu erheben. - Die Paragraphen sind einstimmig angenommen.

Damit haben wir die Synodal- und Gemeinde-Ordnung erledigt. Das in den provisorischen Bestimmungen vom 3. Juni dem Congresse gegebene Mandat ist nun erfüllt. Es heißt dort, es solle von der Synodal-Repräsentanz die Synodal- und Gemeinde-Ordnung dem im September stattfindenden Congreffe vorgelegt werden; durch die An= nahme dieser Ordnung von Seite des Congresses und von der ersten Synode werde dieselbe definitiv. Von dem Congresse sind also jezt die einzelnen Paragraphen der Synodal- und Gemeindeordnung angenommen. Ich ersuche nunmehr diejenigen Herren, welche diese von uns im Einzelnen angenommene Synodal- und Gemeinde - Ordnung als Vorlage für die nächste Synode, deren Zustimmung ebenso noth= wendig ist, annehmen, sich zu erheben. Sie ist einstimmig ange

nommen.

Es kommt nun darauf an, ob wir nun heute Abend noch etwas verhandeln wollen oder nicht. Ist es der Wunsch der Versammlung etwa noch eine halbe Stunde zu tagen? (Nein!) Diejenigen Herren, welche den Schluß der Sißung wünschen, bitte ich aufzustehen. E3 ist die Majorität. Ich bitte noch einen Moment zu warten. Es find von der Lesegesellschaft in Cöln 600 Exemplare des Hirtenbriefes des hochwürdigsten Herrn Bischofes zur Vertheilung an die Delegirten ge= schickt worden. Die Lesegesellschaft in Cöln zeigt ferner an, daß sie ein Local habe, welches in jeder Beziehung durch Journale, durch eine Bibliothek, durch die in der Mitte der Stadt gelegenen Räumlichkeiten, durch eine gute Restauration und was sich in Cöln von selbst versteht durch ein gutes „Schöppchen“ in der Lage sei, allen nach Cöln Reisenden einen geselligen Mittelpunkt zu bieten, und ich mache auf Grund

dieses Schreibens die Herren aufmerksam, daß sie in der Lesegesellschaft in Cöln, Glockengasse Nro. 13, ein derartiges ganz comfortables Unterkommen finden. Die Lesegesellschaft hat sich den Zweck gestellt, durch Vorträge, Anschaffung und unentgeltliche Vertheilung von Schriften und dergl. für Verbreitung gemeinnüßiger Kenntnisse ganz in unserem Sinne zu wirken.

Diejenigen Herren, welche noch keinen Hirtenbrief haben, bitte ich beim Bureau einen solchen in Empfang zu nehmen; sie können auch mehrere Exemplare zur Vertheilung mit in ihre Heimat nehmen. Damit schließe ich die Sißung und bitte Morgen 9 Uhr pünktlich wieder zu erscheinen.

Schluß der Sizung 7 Uhr 45 Minuten.

Dritte Delegirten-Versammlung.

Samstag den 13. September, Vormittags 9 Uhr.

Präsident v. Schulte: Ich eröffne die heutige Sigung und erlaube mir zunächst einige kurze Mittheilungen zu machen. Die erste betrifft, wie mir scheint, eine Pflicht der Dankbarkeit und Pietät, zu der uns in diesem Momente Gelegenheit gegeben ist. Es hat gestern der Tod ein Mitglied des Constanzer Comités hinweggerafft, deffen Beerdigung Morgen Nachmittags 2 Uhr vom Sterbehause vis-à-vis dem Conziliumssaale aus stattfinden wird. Ich möchte die verehrten Anwesenden bitten, sich möglichst zahlreich an dem Leichenbegängnisse zu betheiligen. Bei dieser Gelegenheit wird es mir wohl auch erlaubt sein, ein Wort des Nachrufes und warmen Andenkens an einen anderen Mann hier auszusprechen, den wir vor wenigen Wochen in Coblenz zu Grabe geleitet haben. Ich meine. den verstorbenen Herrn Oberlehrer Stumpf aus Coblenz; er hat sich große und bleibende Verdienste um unsere Sache erworben; er war derjenige, der vor dem Conzil die bekannte Coblenzer Laienadresse anregte und verfaßte, in welcher das unserer Bewegung zu Grunde liegende gläubige Christenbewußtsein zum ersten Male einen Ausdruck gefunden hat. Er hat lange gelitten, bis zum Moment des Todes aber sich warm an unsere Sache gehalten. Herr Prof. Reusch hat ihm die Sterbsakramente ge= spendet und ihn zu Grabe geleitet. Da ich selbst zugegen war, so kann ich Zeugniß dafür ablegen, daß dieses Leichenbegängniß in der als ultramontan so verschrieenen Stadt Coblenz den Beweis geliefert hat, daß Niemand einem Manne von solcher Ueberzeugungstreue und Characterfestigkeit die Achtung versagen kann. Es war, um mich so

auszudrücken, fast die ganze Stadt auf den Beinen, wenn auch selbstredend die Meisten aus Neugierde. In der schönsten Ordnung und unter allgemeiner Theilnahme fand das sehr feierliche Leichenbegängniß statt. Er ruhe, wie auch das gestern verstorbene Constanzer Comitémitglied Herr Gasser, im Frieden. Der Herr gebe ihnen die ewige Ruhe!

Es sind einige weitere Beglückwünschungsschreiben eingelaufen von den Altkatholiken in Oberleutensdorf, Obergeorgenthal und Warnsdorf in Böhmen. Ich bin weiter gebeten worden, noch zu erwähnen, daß der hochwürdigste Herr Bischof von Maryland, bevor man wußte, daß der amerikanische Bischof, der gestern im Conciliumssaale gesprochen hat, der Bischof von Albany, hieherreisen könnte, ein Schreiben abgesendet hat, in welchem er sagte: „Wenn Sie Gelegenheit haben sollten, dem hochwürdigsten Herrn Dr. Reinkens zu seiner um diese Zeit vermuthlich glücklich vollzogenen Erhebung in den Episkopat meine Glückwünsche zu überbringen, so bitte ich, thun Sie es doch in den Ausdrücken wärmster Liebe und Achtung. O möchte ich es doch erleben, neben ihm in einem Conzilium von Brüdern zu sigen, die versammelt sind, um miteinander zu arbeiten, zu beten und die gemeinsame Sache brüderlich zu berathen."

Der vorsißende Bischof der anglo-amerikanischen Kirche hatte, bevor die Abreise des Bischofs von Albany entschieden war, ebenfalls in einem Schreiben erklärt: „Ich erlaube mir die Hoffnung auszudrücken, daß die Unmöglichkeit, uns bei dieser Gelegenheit durch einen Bischof vertreten zu lassen, nicht als Beweis angesehen werden möge, daß unser Interesse an den Zielen und Gegenständen dieser Berathungen abgenommen habe. Ich kann im Gegentheil bezeugen, daß dieses Interesse bedeutend sich vermehrt und verbreitet hat, und daß noch niemals so viele Gebete in der Absicht dargebracht worden: es möge die Ankunft der Zeit beschleunigt werden, wo unter allen Nachfolgern Christi Ein Herr, Ein Glaube und Eine Taufe sein möge."

Nun gehen wir zur Tagesordnung über, und als deren ersten Gegenstand bringe ich den Antrag der Synodalrepräsentanz zur Verhandlung, der so lautet:

Es wolle der Congreß in der Erwägung, daß die Aufgabe einer einzigen Commission, das gesammte Werk der Wiedervereinigung mit den verschiedenen christlichen Confeffionen vorzubereiten, eine zu umfassende ist, um zu concreten Zielen zu führen, die Synodalrepräsentanz ermächtigen, Subcommissionen aufzustellen, denen es überlassen sei mit den einzelnen Confeffionen, mit der griechischen Kirche, der russisch

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