ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Schulte, a. a. D. S. 326 ff.

Friedrich, Documenta I. pag. 263 sq.

6) Daß, wie eine Menge von Originalprotesten und Erklärungen, abgedruckt in

Friedrich, Documenta ad illustrandum Concilium Vaticanum, 2. Abth. Nördl. 1871.

zeigen, zahlreiche Bischöfe aller Länder gegen die Geschäftsordnung, die Willkür und Eingriffe protestirten und das Concil für unfrei erflärten.

7) Daß am 18. Juli 1870 faft die Hälfte der katholischen Welt gar keine Vertretung gefunden hat, wie

Schulte, a. a. D. S. 275 ff.

ziffermäßig bewiesen hat.

8) Daß die nachherige Unterwerfung der Bischöfe nach feststehenden Grundsäßen des Rechts nie und nimmer den Mangel heben kann, wie

Schulte, a. a. D. S. 319 ff.

bewiesen hat.

Würde nun ein Staat diese Constitution als einen verpflich= tenden Glaubens saß der von ihm anerkannten katholischen Kirche erachten, folglich jene Katholiken, welche sie nicht annehmen, von der katholischen Kirche als mit Recht ausgeschlossen ansehen: so gäbe er zu, daß als von einem allgemeinen Concil definirter Glaubensfaß ein Saß aufgestellt werden darf, von dem feststeht:

a) daß ihn weder ein ökumenisches, noch ein freies, vollzähliges abendländisches Concil definirt hat,

b) daß er auf historischer Unwahrheit ruhet, weder in der heil. Schrift noch in den Kirchenvätern auch nur eine Spur von Begründung hat,

c) daß er noch im Texte des 18. Juli 1870 durch Fälschungen gestüßt wird.

Ob es aber die Moral stüßen, das Fundament des Staats kräftigen heißt, wenn der Staat mitwirkt, daß die Lüge siege, braucht nicht erörtert zu werden. Es liegt die Unwahrheit des 18. Juli 1870 ganz klar vor. Jenes Dogma ist mithin evident unmoralisch schon aus äußeren Gründen. Der Staat kann aber nie das Recht und vollends nicht die Pflicht haben, Unmoralisches zuzulassen.

Indessen man könnte einwenden, der Staat könne sagen: ich brauche nicht zu untersuchen, ob jenes Dogma eine historische Lüge

u. s. w. zur Vorausseßung hat; die katholische Kirche hat manche Dog: men, welche die Anderen und insbesondere die Wissenschaft als jeder biblischen und traditionellen Begründung entbehrend erklärt; sie hat sich z. B. 1854 das Dogma von der unbefleckten Empfängniß von Pius IX. octroyiren lassen; ich kümmere mich auch um dies neue nicht.

Man könnte dem Staate ein solches Argumentiren nicht verübeln, wenn es sich blos um theologische Spißfindigkeiten oder um die Definition von Dogmen handelte, über die man - wie bezüglich des Dogma, daß nach der Bulle Ineffabilis Deus vom 10. Dezember 1854 zufolge göttlicher Offenbarung die heilige Jungfrau Maria im ersten Momente (wo ihre Mutter Anna sie von Joachim empfangen habe) von der Erbsünde befreit worden sei vor Kindern und Frauen gar

nicht reden kann.

Es handelt sich aber um ein Dogma, mit dessen praktischer Durchführung die Souveränität, ja die Eristenz der Staaten, die Cultur auf die Dauer unmöglich ist, da, wenn dies Dogma für die Katholiken verbindlich ist, zufolge der alsdann bestätigten Stuhlsprüche eines Gregor VII., Innocenz III., Gregor IX., Bonifaz VIII., Paul III., Pius IV., Paul IV. u. s. w. die Kaiser, Könige und Fürsten nur soviel zu gebieten haben, als ihnen der Papst gestattet. Es ist wohl überflüssig, dies noch zu beweisen, und darf ich auf die beiden Schriften:

Schulte, die Macht der römischen Päpste über Fürsten, Länder, Völker, Individuen u. s. w. 2. Aufl. Prag, 1871.

Denkschrift über das Verhältniß des Staats zu den

Säßen der päpstl. Constit. vom 18. Juli 1870. Prag, 1871. verweisen, welche diesen Punkt außer Zweifel stellen. Auch dürften die hohen Regierungen seitdem zur Genüge erfahren haben, daß die politischen Dogmen, welche jezt religiöse der Vaticanischen Kirche sind, die practischen Marimen Rom's und der Ultramontanen bilden.

Wenn also die Tausende und aber Tausende, in deren Namen zu reden ich durch den wohl in der ganzen Welt bekannt gewordenen Cölner Congreß ermächtigt worden bin, mit Recht wegen der Nichtanerkennung der Constitution vom 18. Juli 1870 aus der katholischen Kirche ausgeschlossen worden sind und ihr nicht mehr angehören,

wenn die hohen Regierungen dieses dulden oder anerkennen, wenn sie dieses thatsächlich dadurch thun würden, daß sie uns den Schuß versagten, indem sie uns zur practischen Uebung unserer katholischen Rechte nicht helfen, sondern den Vaticanisten mindestens passiv beistehen würden, sich als die Katholiken geriren zu dürfen:

dann wären die Katholiken durch den Staat für berechtigt erklärt worden, dann würden sie durch den Staat gezwungen, zu glauben, was die unfehlbaren Päpste über ihre und der Priester Allmacht, über die absolute Inferiorität des Staats in ihren Stuhlsprüchen gelehrt haben;

[ocr errors]

dann hätte der Staat den Katholiken das Recht gegeben, den Staatsgefeßen den Gehorsam zu verweigern, sobald sie mit den Kirchengesehen kollidiren ;

dann eristirte z. B. die österreichische Verfassung, das bayerische Edikt, das württembergische Gesez vom 30. Januar 1862, das badische vom 9. October 1860, das Jesuitengeseh u. s. w. für die Katholiken nicht mehr;

-

dann wären nicht die Könige von Preußen, Bayern, Württemberg, die Großherzöge von Baden, Heffen u. s. w. Souveräne der Katholiken, sondern dann wäre der unfehlbare allmächtige Regent aller Katholiken der Römische Pap st. Wie es unmöglich ist, daß die hohen Regierungen solche Säße dulden oder gar anerkennen, ebenso unmöglich ist es, daß sie uns direct oder indirect nöthigen, sie positiv anzuerkennen. Das thäten wir, wenn wir dem unfehlbaren Papste huldigten, wie das die Bischöfe in der Eingabe vom 10. April 1870 selbst bekundet haben. Dürften oder müßten wir sie annehmen, so hätten wir auch das Recht, sie zu befolgen. Denn die Religion Christi ist eine Religion der Wahrheit, nicht der Lüge, ist eine Religion der That, nicht der Worte.

Wir können als Christen, als Staatsbürger, als Menschen jenes falsche Dogma nicht annehmen. Wir müssen es bekämpfen in der Hoffnung, mit ihm den Schlußstein eines Gebäudes und damit dieses selbst vernichtet zu haben, dessen Säulen der Mangel der Vaterlandsliebe, der Sag von der Heiligung des Mittels durch den Zweck, die Feindseligkeit gegen jeden Fortschritt der Menschheit, die absolute Herrschaft des Clerus über die Welt bilden.

Der Ultramontanismus hat den Kampf auf Leben und Tod mit dem deutschen Reiche, mit den deutschen Staaten begonnen. Im Bunde mit allen Elementen, die ein gleiches Ziel haben, hat er angefangen die Wirksamkeit der Regierungen lahm zu legen; in die Familien, in die Gemeinden, in die Länder hat er die Brandfackeln des Hasses, der Zwietracht und des Fanatismus geworfen; durch einen Aber= glauben, wie ihn die Welt noch nicht fah, umgarnt er die urtheilslose Maffe.

Wir haben offen und feierlich bekannt, daß wir zu unseren von

Gott gesezten Fürsten, zu unseren Verfassungen, zu den Regierungen stehen; daß uns die Liebe zum Vaterlande das höchste irdische Gut ist, daß wir dem wahren Fortschritte auf allen Gebieten der Gesellschaft huldigen.

Wir begehren, wie die Anträge zeigen, wenig; wir fordern keine Proscription, sondern nur den Mitgenuß unserer Rechte; wir überlassen den Sieg über die Unwahrheit getrost der Vorsehung.

Wir appelliren an den Staat, dessen festeste Stüße das wahre Christenthum ist.

Und so hoffen und vertrauen wir, die hohen Regierungen werden uns gnädigst das gewähren, was das Recht, die Billigkeit und das vitale Interesse der Staaten zu erbitten gestatten.

Zum Schlusse geruhen die hohen Regierungen ein Wort zu gestatten.

Man fertigt, wo es sich nicht um Prinzipien handelt und man eine Sache von der Hand weisen will, einen Bittsteller ab mit der mangelnden Legitimation. Man könnte diese mir und Jenen bestreiten, in deren Namen ich rede, mir vielleicht schon, weil ich nicht Unterthan des einzelnen Staats bin, an den ich mich wende, uns Allen, weil wir nicht die katholische Kirche repräsentiren.

Ich befürchte dies nicht, weil ich für unmöglich halte, daß auch nur eine Regierung sich mit solchen Mitteln helfen werde, weil meine Legitimation notorisch ist und weil notorisch ist, daß es in jedem Staate Tausende gibt, in deren Namen ich Kraft des erhaltenen Mandats rede, weil endlich die Lage, in welcher wir uns befinden, eine Nothlage ist. Ich bin aber Rechenschaft schuldig von der Art, wie ich mein Mandat ausgeführt haben werde. Daher glaube ich verpflichtet zu sein, diese gehorsamste Eingabe mit einer Erklärung, welche die durch mich erfolgte Publication bekundet, zu einer Zeit publiciren zu dürfen, wo keine Regierung in der Publication eine Pression sehen könnte.

Prag, den 28. November 1872.

Dr. v. Schulte.

(Diese Eingabe ist am 29. November 1872 den Staatsministerien von Preußen, Bayern, Baden, Württemberg übersandt worden. In der Eingabe für Preußen und Baden ist der Schluß von „Zum Schluffe“ bis „sehen könnte“ ausgelassen worden.)

2.

Ausschreiben bezüglich der am 4. Juni 1873 vorzunehmenden
Bischofswahl.

Die von dem Kölner Congreß (cf. Verhandlungen des zweiten Altkatholiken-Congresses in Köln. Offic. Ausg. S. X fg.) zur Vorbereitung der Bischofswahl eingeseßte Commission hat auf Grund der gepflogenen Verhandlungen, welche gestatteten, die Fragen der Opportunität, Dotation u. s. w. als gelöst anzusehen, und nachdem der hochwürdigste Herr Erzbischof von Utrecht sich zur Vornahme der Consecration bereit erklärt hat, am 19. d. Mts. die folgenden Beź schlüsse gefaßt, deren Mittheilung von der in Bonn am 20. d. Mts. tagenden Delegirten-Versammlung mit Jubel aufgenommen worden ist:

1) Es ist die Wahl Eines Bischofs vorzunehmen, der, unter Festhaltung unseres bisherigen Standpunktes: über das durch unseren Nothstand hervorgerufene Bedürfniß nicht hinauszugehen, nicht auf den Titel eines der in Deutschland bestehenden Bisthümer, sondern schlechthin als Bischof consecrirt werden und demgemäß die Aufgabe haben wird, als eigentlicher Missionsbischof für Deutschland zu wirken.

2) Der Bischof wird seine Residenz im Einvernehmen mit der Bischofs-Commission und nach erfolgter Anerkennung von Seiten der Regierung mit dieser wählen.

3) Die Consecration wird an dem Orte und zu der Zeit erfolgen, welche der hochwürdigste Herr Erzbischof von Utrecht bestimmen wird.

4) Die Wahl hat zu geschehen Mittwoch den 4. Juni d. J. in der Rathhaus-Kapelle zu Köln. Das Nähere ergiebt die Wahlordnung.

5) Am 3. Juni d. J., Nachmittags 5 Uhr, findet in der Rathhaus-Kapelle zu Köln eine Versammlung Statt, welche die in der Wahlordnung angegebene Aufgabe hat; ihr wird außerdem der Entwurf der Synodal- und Gemeinde-Ordnung vorgelegt werden, damit sie über ihn beschließe.

6) Der von der Commission ausgearbeitete Entwurf einer kirchlichen Synodal- und Gemeinde-Ordnung“ ist der Wahlversammlung in der Intention vorzulegen, daß sie denselben provisorisch annehmen könne. Die Commission hat denselben zufolge des ihr gewordenen Auftrags (Verhandl. S. X fg. Num. 15. I sub a, S. XI sub II) ausgearbeitet, von der Erwägung geleitet, daß sowohl zur Sicherheit

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »