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Grundsäßen handeln und von denselben Marimen uns leiten lassen, von denen wir uns bisher leiten ließen. Dazu veranlaßt mich vor Allem die Stadt und der Ort, wo wir uns befinden. Wir befinden uns, wie gestern schon so schön hervorgehoben wurde, in der alten Conzilsstadt Constanz. Man hatte große Dinge vor, als das Conzil von Constanz berufen wurde und es gab damals im heil. römischen Reiche deutscher Nation wenige Herzen, die nicht hofften, daß der Schritt, den Kaiser Sigismund in voller Manneskraft und in vollster Ueberlegung unternahm, zum Ziele führen würde. Es handelte sich darum, der Christenheit wieder ein Haupt zu geben und in Verbindung damit die Reform der Kirche an Haupt und Gliedern herbeizu= führen. Der erste Punkt wurde allerdings erreicht; die Reform der Kirche wurde in Constanz versucht, aber über lauter Glaubenszänkereien kam man zu keiner Reform. Denn was für eine Reform war diese sogenannte concordia Constantiensis, die sich als das Resultat des Concils herausgestellt hat. Divide et impera, diesen Grundsaß pflegte Rom nirgends besser als in Constanz; man verhandelte mit den Einzelnen separat, man entzweite die Geister, man hob die Gemeinschaft auf, man zerstörte die Einigkeit, und aus dem Reformwerk wurde nichts. Ich glaube, es soll uns das vor Allem einen Fingerzeig bieten, daß wir, wie wir uns jeßt zunächst innerhalb des deutschen Reiches ge= schaart finden in Gemeinschaft unter unserem Bischofe, so auch hier in allen Fragen, die uns berühren, in Einigkeit und in Gemeinschaft zusammenstehen. Wir dürfen unserer Freude Ausdruck leihen, daß wir ein Haupt gefunden, zwar nicht das Haupt, wie damals in Constanz, aber ein Haupt, welches die Gemeinschaft durch die Art und Weise thatsächlich darstellt, wie es unser Haupt geworden ist. Damals seßte man von drei Päpsten zwei ab, zwang den dritten zur Resignation und wählte einen neuen; diesen aber wählte nicht die Kirche, sondern Wenige aus ihr. Unsern Bischof hat die ganze altkatholische Kirche, Geistliche wie Laien, des deutschen Reiches gewählt; wir haben daher in ihm unser natürliches kirchliches Haupt. Lassen Sie mich glaube, wir sind das uns und der Sache schuldig unsere Versammlungen damit beginnen, daß ich Sie bitte, ein Hoch auszubringen unserem verehrten Bischof Joseph Hubert Reinkens, er lebe hoch! hoch! hoch! (Hochrufe!)

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ich

Meine Herren! Es ist zu dem Constanzer Congreß eingeladen worden durch ein Circular des Centralcomité für katholische Reform= bewegung in Süddeutschland vom Juli 1873, welches allen Gemeinden wird zugesendet worden sein, im Merkur gestanden hat und in den

Blättern publicirt wurde. Es war in dieser Einladung gesagt, daß schriftliche Anträge, welche in den berathenden Sißungen zur Verhandlung kommen sollen, bis zum 1. August bei den Vorbereitungscommisfionen eingereicht werden müssen, die rein kirchlicher Natur bei mir, solche von juristisch-politischer Art bei Herrn Oberregierungsrath Wülffing in Köln, die auf Organisation und Agitation bezüglichen bei Herrn Dr. Zirngiebl in München. Bis zu diesem Momente sind nun Anträge vorgelegt worden: von der Synodal-Repräsentanz der in Ihren Händen befindliche gedruckte Entwurf der Synodal- und Ge= meindeordnung. Außerdem stellt die Synodal - Repräsentanz einen zweiten Antrag bezüglich der Gründung von zwei Fonds zur Unterstüßung unserer Sache. Bei mir ist sonst kein Antrag eingereicht wor= den. Einen dritten Antrag, welchen die Synodal-Repräsentanz stellt, werde ich mir erlauben, aus zugleich anzugebenden Gründen zuerst zur Verhandlung zu bringen. Von Seiten der Münchner Vorbereitungscommission sind zwei Anträge, die gedruckt in Ihren Händen sich befinden, eingebracht worden. Der eine Antrag, von Herrn Dr. Meßmer aus München, fällt im Wesentlichen, wie Sie sehen werden, mit einem der Synodal-Repräsentanzanträge zusammen; der zweite Antrag ist eingebracht worden vom Altkatholikenverein zu Crefeld. Weitere Anträge sind von München nicht eingebracht worden. Vom Kölner Comité ist bis zu diesem Momente kein Antrag eingereicht worden. Das ist dasjenige Material, welches uns bis jezt vorliegt; es ist, wenn man auf die Zahl sieht, allerdings nicht so bedeutend, wenn man aber die Sache im Auge hat, gewiß durch den Entwurf der Synodal- und Gemeindeordnung an Wichtigkeit wenigstens dem gleichkommend, was auf den früheren Congressen verhandelt wurde. Es sind, wie Ihnen aus der gestrigen Vorberathung bekannt ist, von anderen christlichen Confeffionen liebe und geehrte Gäste anwesend. Es haben ge= stern Abend schon Einzelne derselben gesprochen. Die russische Kirche, die evangelische in Deutschland, die englische Kirche und die anglo-amerikanische Kirche, ebenso die französische haben ihren Gefühlen der Sympathie Ausdruck gegeben. Wenn unsere Angelegenheiten werden erledigt sein, dann wird sich noch Zeit finden für diejenigen fremden Gäste, welche noch zu reden wünschen, und es wird die VersammLung gewiß dann morgen damit einverstanden sein, daß solche Herren noch reden können; aber zuerst, das mögen uns die Herren Gäste nicht übel nehmen, müssen wir mit unseren eigenen Angelegenheiten vollständig zu Ende sein. Wir haben in Köln aus einer gewissen gutherzigen, aber doch wohl übertriebenen Höflichkeit dieses Princip nicht befolgt

und wurde uns daher am Schlusse die Zeit etwas gar knapp. Wir müssen am Princip festhalten: erst unsere eigenen Angelegenheiten vollständig abzuschließen und dann die noch übrige Zeit den Gästen einzuräumen. Es sind Einladungen nach verschiedenen Seiten ergangen und darauf auch Antworten erfolgt, welche ich in Kürze erwähnen will, die Vorlesung derselben würde wohl zu weit führen. Es ist von dem Bischof von Lincoln ein Beglückwünschungsgedicht, gerichtet an den Herrn Professor Cornelius als Vorsitzenden des Münchener Comités, eingegangen, welches ich mit Zustimmung der Versammlung zu den Acten geben würde, damit es, analog wie es bei den Verhandlungen des Kölner Congresses geschehen ist, abgedruckt werden könnte. (Bravo!) Es ist außerdem ein Schreiben des hochwürdigsten Erzbischofes von Syra und Tenos eingegangen, der ebenfalls eingeladen worden ist und in deutscher Sprache antwortete, und sein Bedauern ausdrückt, daß er nicht erscheinen kann. Es wird das auf demselben Wege in den Congreßacten veröffentlicht werden können. Ein ähnliches liebevolles Schreiben kam vom Bischof von Maryland, W. R. Wittingham. Ebenso haben andere Herren, die zu Köln anwesend waren, insbeson= dere Herr Dechant Stanley von Westminster, sich entschuldigt.

Wir haben nun zunächst über die Geschäftsordnung zu beschließen. Bisher ist die Geschäftsordnung, welche sich gedruckt in Ihren Händen befindet, sowohl in München wie in Köln angenommen und gehandhabt worden. Die Aufstellung einer neuen Geschäftsordnung würde gewiß, abgesehen davon, daß gar kein deßfallsiger Antrag vorhanden ist, viele Zeit kosten. Ich erlaube mir den Antrag an die Versammlung zu bringen: die Geschäftsordnung, wie sie bisher bei den beiden Versammlungen gehandhabt wurde, en bloc anzunehmen, und bitte diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Die Versammlung erhebt sich.) Sie ist einstimmig angenommen. In Bezug auf diese Geschäftsordnung muß ich mir erlauben, einen Punct zur Declaration der Versammlung zu bringen.

Es heißt ausdrücklich in der Geschäftsordnung in §. 2: „Alle diese Unteranträge und Modificationen sind schriftlich einzubringen und bedürfen einer schriftlichen oder mündlichen Unterstüßung von 30 Delegirten. Sie kommen zugleich mit dem Berathungsgegenstande, mit welchem sie in unmittelbarer Beziehung stehen, zur Berathung." Es war nun der Usus in Beziehung auf die Handhabung dieses Paragraphen folgender:

In München ist eine weitere Deklaration nicht erfolgt und hat sich auch keine äußere Schwierigkeit ergeben. Man kann den Para

graphen in doppelter Weise interpretiren: Entweder so, daß der Antragsteller berechtigt sei, bevor die Unterstüßungsfrage gestellt wird, seinen Antrag zu motiviren; oder daß erst die Unterstüßungsfrage ge= stellt wird, bevor er seinen Antrag motiviren dürfe. In München wurde der erstere Modus gehandhabt: in Köln trat während der Verhandlungen der Fall ein, daß ein Antrag motivirt wurde und zwar ausführlich, und hernach keine Unterstüßung fand. Es wurde darauf von Herrn Oberregierungsrath Wülffing beantragt, den Paragraphen so aufzufassen, daß erst die Unterstüßungsfrage gestellt werden müsse, bevor der Antragsteller seinen Antrag zu motiviren das Recht habe. Ich bin damals auf diesen Antrag, den ich für ganz zweckmäßig hielt, deßhalb nicht eingegangen, weil in München eine gegentheilige Handhabung stattgefunden hatte, und weil im Beginne keine authentische Interpretation durch die Versammlung stattfand; es schien mir, daß durch eine spätere Aenderung dem einzelnen Antragsteller Unrecht geschehe. Ich möchte nun die Versammlung bitten, eine authentische Interpretation zu geben, und stelle deßhalb den Antrag: Diese in Köln angeregte Interpretation für richtig zu erklären, also zu beschließen, es müsse, wenn ein Antrag eingebracht wird oder ein Amendement, erst die Unterstüßung gestellt werden. Ist er schriftlich von 30 unterstüßt, so fällt das weg. Erst nachdem die Unterstüßung stattgefunden hat, kann die Motivirung des Antrags gestattet werden.

Wünscht vielleicht Jemand darüber das Wort? Da das nicht der Fall ist, so bitte ich, Diejenigen Herren, welche für meine Auffassung und meinen Antrag sind, aufzustehen. (Geschieht).

Ist allgemein angenommen.

Der erste Gegenstand, meine Herren, welchen ich vorbringen muß, betrifft eine Einladung, die an den Altkatholiken-Congreß ergangen ift, und die, wie Sie sehen, keinen Aufschub erleidet. Es hat mir am 21. Juli 1873 der Herr Dr. Philipp Schaff, Profeffor der Theologie und Ehrensekretär der amerikanischen evangelischen Allianz, folgendes Schreiben übergeben:

An den Herrn Geheimen Justizrath

Ritter v. Schulte.

Herr Geheimerath!

Bonn, den 21. Juli 1873.

Im Namen des Amerikanischen Zweiges der Evangelischen Allianz zur Förderung der Gewissensfreiheit und der engeren Vereinigung gläubiger Christen aus allen Confessionen, habe ich die Ehre, durch Sie dem Vorstand des Altkatholiken-Congresses den Vorschlag zu ma= chen, drei Delegaten zu der sechsten internationalen General-Conferenz der Allianz, die in der Stadt New-York vom 2. bis zum 12. Oktober dieses Jahres Statt finden soll, mit dem Auftrage abzuordnen, dem christlichen Publicum von Amerika authentische Mittheilungen über Ursprung, Fortschritt und Absicht der altkatholischen Bewegung zu machen.

Die beiliegenden gedruckten Documente geben den nöthigen Aufschluß über den Charakter der beabsichtigten General-Conferenz.

Die Absicht dieser Einladung ist nicht, die Leiter des Altkatholicismus für die Grundsäße der Allianz verantwortlich zu machen oder sie in irgend einer Weise zu verpflichten, sondern einfach, denselben einen Beweis achtungsvoller Sympathie und eine seltene Gelegenheit zu geben, von ihrem eigenen Standpunkte aus ihre Ansichten über Kirchenreform und Wiedervereinigung der getrennten Christenheit auszusprechen.

Um die Annahme dieser Einladung zu erleichtern, lege ich sogleich drei Freibillete erster Klasse für die Ueberfahrt von Bremen nach New-York und zurück bei, und verpflichte mich zugleich für gastfreundliche Bewirthung der Delegaten während der Conferenz Sorge zu tragen.

In der Hoffnung einer günstigen Aufnahme dieses wohlgemeinten Vorschlages, unterzeichne ich mich

Hochachtungsvoll

Ihr ergebenster

Philipp Schaff,

Dr. und Prof. der Theol. in New-York und Ehrensecretär der Amerik. Evang. Allianz.

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