| Old Catholics - 1875 - 658 หน้า
...den zur Theilnahme an dieser berechtigten GemeindeMitgliedern (§ 45) mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. § 39. Die Kirchenräthe werden auf drei...Stellvertreter desselben, einen Schriftführer und einen Rendanten. Die Geschäfte des Rendanten dürfen einem nicht zum Kirchenvorstande gehörenden Gemeinde-Mitgliede... | |
| Emil Friedberg - 1876 - 562 หน้า
...den zur Theilnahme an dieser berechtigten Gemeinde-Mitgliedern (§ 45) mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. § 39. Die Kirchenräthe werden auf drei...Stellvertreter desselben, einen Schriftführer und einen Rendanten. Die Geschäfte des Rendanten dürfen einem nicht zum Kirchenvorstande gehörenden Gemeindemitgliede... | |
| 1880 - 546 หน้า
...den zur Theilnahmc au dieser berechtigten Gemeinde -Mitgliedern (§ 45) mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. | § 39. Die Kirchenräthe werden auf drei...Stellvertreter desselben, einen Schriftführer und einen Hendanten. || Die Geschäfte des Rendanteu dürfen einem nicht zum Kirchenvorstande gehorenden Gemeindemitgliede... | |
| Johann Friedrich Schulte - 1887 - 712 หน้า
...Amtsdauer aus; die ersten beiden Male werden die Austretenden durch das Loos bestimmt. Die Anstiftenden sind wieder wählbar. Für einzelne im Laufe des Jahres...Stellvertreter desselben, einen Schriftführer und einen Rendanten. Die Geschäfte des Rendanten dürfen einem nicht zum Kirchenvorstande gehörenden Gemeinde-Mitgliede... | |
| 1880 - 492 หน้า
...Male werden die Austretenden durch das Loos bestimmt. |] Die Austretenden sind wieder wählbar, fl Für einzelne im Laufe des Jahres ausscheidende Mitglieder...Wochen für den Rest der Wahlperiode neue zu wählen. |j § 40. Der Kirchenvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter desselben,... | |
| Hugo Kremer (Ritter von Auenrode) - 862 หน้า
...berechtigten Gemeinde-Mitgliedern (§ 45) mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. j § 39. Die Kirehenräthe werden auf drei Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet...Stellvertreter desselben, einen Schriftführer und einen Rendanten. | Die Geschäfte des Rendanten dürfen einem niel,t zum Kirchenvorstande gehörenden Gemeindemitgliede... | |
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