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für alle Perioden der irdischen Geschichte Wahrheit bleibt: Die Menschen wollen sich meinen Geist nicht strafen lassen, denn sie find Fleisch! Auch in den für das Christenthum Gewonnenen ist das Fleisch noch mächtig, und deßhalb unterläßt es nicht, gegen die ihm widerwärtige geistige Natur des Evangeliums zu reagiren. Wie wir aber oben gesehen haben, daß es gerade feine gefährlichsten Streiche am besten zu verhüllen weiß, so müssen wir das auch hier bemerken. Indem es sich den Anschein giebt, das Christenthum in seiner vollendeten Herrlichkeit darzustellen, hat es den ausgetriebenen Dämon des Heidenthums und Judenthums wieder heraufbeschworen, ihm ein christlich Gewand umgehängt und ist so der lezte Betrug ärger denn der erste.

Noch ein Wort über Kandidaten-Verlöbnisse.

Im Februar- und Märzheft dieser Zeitschrift hat sich eine Stimme über die „frühen Verlöbnisse der Pfarramtskandidaten“ und zwar wider dieselben vernehmen lassen. Ohne Zweifel ist diese nun öffentlich zur Sprache gebrachte Sache nicht nur für den Kandidatenstand überhaupt und viele zu demselben gehörige Individuen insbesondere von Bedeutung, sondern auch für die Kirche selbst nicht ohne Belang, da ihr jener Stand jegt schon wenigstens de facto wiewohl ohne Rang und Eitel dient und die denselben bildenden Individuen über kurz oder lang in die Reihen ihrer Diener definitiv eintreten, und weil sie bei dem persönlichen Wohl und Wehe ihrer Diener nimmermehr unbes theiligt seyn kann. Vielleicht öffnet deßhalb auch die verehrte Redaktion einem weiteren theilweise entgegnenden Worte über

diese Angelegenheit ihre Spalten und vergönnt mir diese Freiheit, der ich dem Kandidatenstand nicht mehr angehöre, auch nicht ein solcher bin, der sich während der Expektanzzeit verlobt hat, demgemäß wenigstens nach dieser Einen Seite hin zu einem ruhigen, unparteiischen Urtheil befähigt erscheine.

Bevor ich jedoch die negativa aufstelle, sollen zuvor der status controversiae und die affirmativa kürzlich bereinigt werden. Vollkommen Eines Sinnes und derselben Ueberzeugung weiß ich mich mit dem befreundeten Einsender jenes Artikels darin, daß die Wahl der Gattin ein eben so bedeutungsvoller und folgenreicher Schritt, als eine selbst für gläubige und erfahrene Christen schwer zu lösende Aufgabe ist; daß diese Wahl für einen Diener am Evangelio noch eine besonders ernste Bedeus tung und größere Schwierigkeiten hat, weil seine Gattin außer den allgemeinen als wünschenswerth und nothwendig anerkannten Eigenschaften einer christlichen Hausfrau noch besondere und eigenthümliche besigen soll, damit sie ihm in seinem schweren Beruf, wiewohl schweigend nach des Apostels Befehl, eine treue Gehilfin werden könne; endlich darin, daß solche Wahl je nach den Zeitverhältnissen und vielleicht gerade unter den gegenwär tigen oft noch viel mehr Schwierig und Bedenklichkeiten unterliegt, wenn und weil derartige besondere Zeitumstände an die Wahl die Forderung eines nicht gemeinen Maaßes herzlicher Gottesfurcht, strenger Häuslichkeit und wahrer nicht eingebildeter und sogenannter Bildung gebieterisch stellen, aber gerade solche Tugenden wie heut zu Tage -zu den seltenern gehören, oder gewöhnlich nur in unzulänglichem Maaße, oft nur in Fragen und Zerrbildern vorhanden sind.

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Unser dissensus bezieht sich also lediglich auf den Zeitpunkt, den xaigós, welcher zur Vornahme einer so schwierigen Wahl als der rechte erscheint. Unsere socialen Verhältnisse find nun einmal so gestaltet, daß sie den Eintritt in den ältesten und heiligsten Orden nicht nur bedeutend erschweren, sondern auch ihn zumeist erst im reiferen Mannesalter möglich machen.

So kommt die von der heil. Schrift als berechtigt anerkannte Bedürftigkeit des Mannes, um deren Willen Gott das Weib geschaffen hat, sobald sie der Mann ernstlich zu fühlen beginnt, in Konflict mit fenen äußerlichen Verhältnissen. Was Wunder nun, wenn ihrer Viele sie dadurch vorläufig zu heben suchen, daß sie Verbindungen eingehen, welche für den Christen so gut wie für den bloßen Mann von Wort die dereinstige wirkliche Vollziehung der Ehe als nothwendige Folge sehen? In solchen Verbindungen sucht und findet der Mann einen Ersag für das, was er nach göttlichem und menschlichem Recht haben darf und nach dem wohlberechtigten Wunsche seines eigenen Herzens gerne haben möchte, aber um äußerlicher Verhältnisse willen noch nicht haben kann. Es ist begreiflich, daß ein solches, wie jedes Surrogat das nicht vollständig zu gewähren im Stande ist, war die Sache selbst. Dennoch nehme ich keinen Anstand zu behaupten, daß Verlöbnisse, welche längere oder kürzere Zeit vor der Ehe geschlossen werden, beiden Theilen zu nicht geringem Segen gereichen können und solchen Segen erfahrungsgemäß schon wirklich gebracht haben. Und kommt dieser dem des ehelichen Lebens nicht gleich, so kann das eben der Natur der Sache nach nicht anders seyn. Doch wie dem auch sey: die Berech= tigung, ein Eheverlöbniß einzugehen, wird Niemand beanstanden wollen, weil sie in und mit der Berechtigung zur Ehe zugleich gegeben ist; daß solche Verlobungen oft längere Zeit der Ehe vorausgehen, wird Jedermann aus den obwaltenden civilen Verhältnissen begreiflich finden; und daß sie nicht leisten, was der Ehestand selbst, wird kein billig Denkender als Anklage gegen fie selbst gebrauchen wollen. Meister Martinus, der gewiß nicht ohne gute, triftige Gründe an irgend einer Stelle, die zu citiren mir unmöglich ist, weil ich sie mir seiner Zeit nicht angemerkt, zu möglichst früher Eingehung der Ehe räth, würde wohl kaum mit so unerbittlicher Strenge als unser Freund gegen frühe Verlobungen zu Feld gezogen seyn, nachdem die Gestaltung

unseres bürgerlichen Lebens die Befolgung seines Rathes zur notorischen Unmöglichkeit macht.

Ich für meinen Theil nun möchte die bei uns oft 10 Jahre und noch darüber dauernde Kandidatenzeit eben so wenig als den ungeeigneten Zeitpunkt zur Verlobung - ansehen, als die wirklich erfolgte Anstellung für den rechten erklären. Nicht genug, daß jene bei unsern unseligen Patronatsverhältnissen für die Einzelnen von sehr verschiedener Dauer ist und daß sonach auch die Anstellung bei dem Einen früher oder später als bei dem Andern fällt: so widerstrebt es meinem, ich will hoffen christs lichen Gefühl, den Entscheid über eine rein ethische und innere Frage von solchen äußerlichen und in dieser Verbindung rein zufälligen Umständen abhängig zu machen. Das apostolische to xαιo dovλevovtes (Röm. 12, 11. wenn anders hier so zu lesen ist), und das ¿§ayogašóuevoi tòv xaigòv (Eph. 5, 16) gilt gewiß auch hier. Darum möchte ich die kritische Frage: „wie lange soll denn ein Kandidat mit seiner Verlobung warten?“ ganz anders beantwortet sehen, als es in der bezüglichen Korrespondenz pag. 170 oben geschehen ist und sie selbst lieber so fassen: wann ist der xaigós eingetreten zur Wahl der Gattin?

Auf diese Frage würde ich dann, von allen äußerlichen Verhältnissen, auch von der dienstlichen Stellung abgesehen, vorerst sagen: Zeit ist's, sobald nur vor allen Dingen die Wahrs heit und die volle Bedeutung jenes göttlichen zwv¬nh Gen. 2, 18, welches zugleich alle müssigen, einseitigen und voreiligen, darum mißlichen Gedanken an einen freiwilligen, selbsterwählten Cölibat, dessen Berechtigung übrigens hiemit gar nicht in Abrede gestellt werden soll, einer scharfen Censur unterwirft und mit fräftiger Hand niederschlägt nach seinem ganzen Umfang durch selbsteigenes Erfahren und Beobachten, durch persönliches Fühlen und Empfinden seine Bestätigung empfangen hat, deren es freilich nicht für sich, um seinet- sondern nur um der Schwachheit unseres Fleisches willen bedarf. Ich meine damit nicht das Fleisch, welches, uns

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etwa in die Ehe, sondern von ihr wegtreibt. Daß ich jugendliches Genebel und Geschwebel in Liebesphantasieen, hohle ästhetische Träumereien von häuslichem Glück, oder auch nur jenen bloß unbewußten und keineswegs noch verstandenen Zug der Geschlechter zu einander, welcher jenen Faseleien allen zú Grund liegt und das Daseyn giebt, gleichwie er auch der rechtmäßige Wegweiser in den gottgeordneten und gøttgefegneten Ehestand ist, nicht jener höhern Erkenntniß und tiefern Erfahrung gleichgesezt, selbst nicht einmal mit ihr in Vergleich gestellt wissen will: Das wird mir wohl Jederinann ohne wei tere Versicherung gerne glauben. Was ich meine, ist vielmehr etwas ganz Anderes und wesentlich davon Verschiedenes. Es ist nicht leere Träumerei und ein Lustwandeln in bødenløsen Lüften: sondern ein solider Niederschlag aus dem fluidum eines in seiner Besonderheit und Verlassenheit von der göttlich verordneten Genossenschaft wenn nicht bis an und selbst über die Gränze des Mannes alters, doch bis an und oft über die Gränze gereiften Mannes finnes geführten Manneslebens, ein Niederschlag, welchen die Kraft des göttlichen Wortes zur r Sefretion und Konsolidirung geführt hat. Es ist die durch Erfahrungen auf welche Weise, durch welche Mittel, unter welchen Umständen, ob in Verhältnissen des Hauses oder des Dienstes fie gemacht werden, ob in einer oder in verschiedenen oder in allen Beziehungen, das ist vollkommen gleichgültig – vermittelte Erkenntniß einer göttlichen Wahrheit, die man eben so wenig als jede andere ohne Strafe und Schaden für die Seele unbeachtet lassen kann und zu der ich mir alle, die überhaupt ehelich werden mit einem klaren Bewußtseyn dessen, was sie' thun, durch dieselben Erfahrungen und Beobachtungen, die Einen aber insonderheit durch diese, die Andern insonder heit durch jene geführt denke. Das Kriterium der Wahrheit und Aechtheit dieser Erkenntniß, ein Merkzeichen, daß sie als völlig und vollständig vorhanden angesehen werden darf, haben wir daran, daß unsere Hände bei dem täglichen Gebet um die

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