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Pfarr- als im Kandidatenstand obwalten?? Was aber die évεot@σav áváɣzyv betrifft, so bin ich, zumal nach den neuesten Erfahrungen, gar nicht gemeint, sie in der dargelegten doppelten Beziehung zu läugnen, erkenne sie vielmehr in ihrem ganzen Umfang und nach ihrem vollen Gewicht als ein bedeutsames Moment an, da sie seiner Zeit in den genannten Beziehungen und in noch weiterer Ausdehnung meiner Erwägung unterlag: aber es ist ja eben auch mit ihr wieder nichts bewiesen, fintemalen sie zu viel beweist und eben so gut gegen die Verehelichung überhaupt und recht eigentlich gegen sie spricht, und nicht allein gegen frühe Verlobung. Bildet sie eine nicht absolut gegen den Eintritt in die Ehe entscheidende Instanz überhaupt, so ist sie eben so wenig beweisend gegen Verlöbnisse, die vor dem Vollzug der Ehe stattfinden.

Was aber die gegen frühe Verlobungen sprechenden posi= tiven Gründe des Einsenders anbelangt, so kommen sie mir eben so unstichhaltig vor, als die Konfutation derjenigen, welche für dieselben vorgebracht zu werden pflegen. Wohl hat der liebe Freund darin Recht, daß ein Kandidat, an dem eben erst nur 6 Tage lang im Eramen schriftlich und mündlich erperimentirt worden ist, und der Menschen und Dinge wenigstens zur Hälfte noch durch eine akademische Brille sieht, nicht mit derselben Umsicht und Bedächtigkeit die Eigenschaften einer zu ihrem Beruf tüchtigen Pfarrfrau zu würdigen weiß, wie einer, der eben so viele Jahre lang im Feuer und Pulverdampf der Praris ererzirt hat. Allein einestheils verlobt man sich ja nicht gerade am Tage nach dem Eramen, anderntheils ist es eben auch keine Unmöglichkeit, daß ein solcher Neophyt, anders während des vierjährigen Fachstudiums so viel gelernt hat, daß er die Wichtigkeit und Aufgabe seines Berufes erkennt und mehr als aus Vorlesungen aus Gottes Wort weiß, was der Herr von einem Weibe fordert, welches Ihm wohlgefallen foll, dennoch eben so gut als ein oft nur durch äußerliche Noth zum Heirathen gedrängter Angestellter zu würdigen

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wenn er

versteht, worauf er bei seiner Wahl vor allen Dingen zu sehen hat. Endlich gesteht Einsender selbst zu, daß Alter nicht immer ein Bürge des Verstandes, nicht immer ein Freibrief gegen Thorheit und Unbesonnenheit ist; und wir fügen bei, daß man in einem gewissen Alter und unter gewissen. Umständen leichter der Gefahr, Fehlgriffe zu thun, ausgesezt ist, als in der freieren und frischeren, oft mit besserem Takt aus einem richtigen Gefühl als aus überkluger Besonnenheit handelnden Zeit des beginnenden Mannesalters. Oder haben denn etwa die Pfarrer in ihrer Anstellung eine habeas corpus Akte gegen schmucke Leiber, schöne Gesichter, Geistreichigkeit, Stand, Vermögen und all die Gögen, vor denen das Fleisch niederkniet und anbetet? Haben wir allein schon in unserem Titel einen Schuß- und Freibrief caesareae majestatis gegen die listig gelegten Schlingen und wohl bestrichenen Leimruthen spekulativer Mütter, die ihre Töchter um Alles in der Welt im wörtlichen Sinne gerne ,,an den Mann" gebracht sähen? Macht uns Rang und Stand sicher gegen die liebäugelnden Lockungen des Erlkönigs Mammon, so daß Kandidaten allein durch sie zu Schaden und Fall kommen, wir aber ungefährdet ausgehen sollten, die wir die Spärlichkeit eines Pfarreinkommens besser kennen und gebührlicher zu würdigen wissen als (in diesem Stücke) ganz unerfahrne Kandidaten?? Cantabit vacuus coram latrone viator! Indeß exempla sunt odiosa, odiosissima! Vor Allem hätte doch der Korrespondent beweisen müssen, daß nur Kandidaten, nur die armen Kandidaten und nicht auch die Herrn Pfarrer bei ihrer Wahl allein jene Rücksichten zu nehmen pflegen, die jeder christlich gesinnte Mann mit Indignation von sich weisen müß, und deren Verwerfung als unchriftlicher, um nicht zu sagen schändlicher Motive, wohl schon zur Genüge aus dem oben Gesagten erhellt. Aber es ist das nicht geschehen. Auf die Behauptung, daß es besser sey de facto frei zu bleiben, legt der Korrespondent selbst kein Gewicht, weil sie in konsequenter Folgerung zum römischen Cölibat fortführt, unangesehen deß, daß es auch

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bei ihr heißt: quod erat demonstrandum. — In dem un terstellten Fall, daß ein Kandidat als Vikar oder Pfarrverweser in einer oder der andern Familie vor Anknüpfung eines (scilicet bräutlichen und nicht bloßen Liebes-) Verhältnisses, dem gegründete Bedenken entgegenstehen, zu warnen hat, wird er, was seines Amtes ist, mit demselben Nachdruck und derselben. Kraft zu thun vermögen als Verlobter wie als Nichtverlobter, vorausgesezt, daß er diesen Schritt erst dann gethan hat, als er nach unsrer Ansicht an der Zeit war; im gegentheiligen Fall aber werden seine abmahnenden und warnenden Worte weit mehr Kraft und Nachdruck haben, wenn er selbst mit christlicher Wahrhaftigkeit und Offenheit, deren er sich nicht zu schämen braucht, wenn es einmal dem Amte gilt, sich als ein warnendes Beispiel hinstellt. Ferner soll ein Kandidat qua Bräutigam bei den leidigen Meldungen nicht so ruhig, gewissenhaft und leidenschaftslos zu Werk gehen können, als wenn er es nicht ist. Mag seyn. Aber dann ist er eben noch kein Christ, der alle feine Dinge dem Herrn zu befehlen und auf andern Gebieten schon gelernt hat, was, wenn ich nicht irre, Bischof Sailer eins mal äußerte: daß man getrost anklopfen darf an Thüren, die sich zeigen, aber dem Herrn es anheimstellen soll, ob er sie aufmachen will oder nicht; und seine Unruhe kommt nicht von seiner Bräutigamschaft her, sondern ist ein Kind seines Kleinglaubens. Uebrigens wird man, auch ohne verlobt zu seyn, nach fünfjährigem Herumirren der Provisorien übersatt bis zum Efel und der dringende Wunsch, in eine fire Anstellung zu kommen, ist auch bei Nicht-Bräutigamen lebhaft vorhanden, was wahrscheinlich nicht allein bei dem Schreiber dieser Zeilen der Fall gewesen. Die dringenden Bedürfnisse der Mission sind mir nicht unbekannt. Aber sicher`läßt sich Niemand, der inneren Beruf und Luft dazu hat, in ihrem Dienst zu wuchern mit dem von Gott verliehenen Pfunde, durch eine Braut daran hindern. Sondern umgekehrt: diejenigen, welche solchen Beruf nicht in sich tragen, nehmen keinen Anstand, sich durch ein bräutliches

Verhältniß zu binden, und darum kann uns auch dieser Grund gegen frühzeitige Verlobungen nichts gelten. In dem Fall aber, daß der innere Beruf zum Missionsdienst erst dann einem Kandidaten klar werden sollte, wann er sich schon durch Verlöbniß gebunden hat: so ist ja dieses Verhältniß nicht wie die Ehe ein unlösbares Band, und ein Mann, der die Gewißheit seines Berufs zum Missionsdienst hell und klar erkannt hat, wird im Glauben auch die Kraft besigen, von jedem Bande sich frei zu machen, welches ihn an der Ausübung des erkannten Berufes hindert, jedoch versteht sich salva ratificatione des andern Theils. Uebrigens braucht er das nicht einmal. Viel leichter wird eine Gattin zu bewegen seyn, ihrem Manne in überseeische Länder unter die Heiden zu folgen, als die leiblichen Aeltern den Sohn von sich in eine so weite Ferne zu entlassen, aus der sie kein Wiedersehen auf Erden mehr hoffen dürfen, wenn sie menschlichen Gedanken und Berechnungen Gehör geben. Demgemäß ließe sich aus den gleichen Prämissen gegen die Heiligkeit jenes Bandes argumentiren, das nach Gottes Willen und Gebot zwischen Aeltern und Kindern besteht. Endlich sind anerkannter Maßen verheirathete Missionäre so zu sagen brauchbarer als unverehelichte, und nach keiner Seite hin können sonach die Bedürfnisse der Mission als Argument gegen Kandidatenverlobungen gelten.

Dies mag genug seyn, um die veränderte Stellung und Beantwortung der p. 170 aufgeworfenen Frage zu rechtfertigen. Dem Folgenden, das Schlußwort ausgenommen, pflichte ich vollkommen bei, indem ich mir in Erinnerung zu bringen erlaube, daß ich ja alle diese Gründe keineswegs als an sich genügende Motive zu einer Verlobung während der Kandidatenzeit geltend gemacht habe oder geltend machen will, vielmehr den Zeitpunkt für diesen Schritt ganz anders bestimme. Auch ich bin gerade kein erklärter Freund früher Verlobungen im Allgemeinen, kann sie aber eben so wenig und noch viel weniger so schlechthin als verwerflich ansehen. Und gewiß läßt sich

neben die etwas grell vorgekehrte Schatten- auch eine erfreuliche Lichtseite solcher Verlobungen stellen, deren Hervorhebung man. in dem fraglichen Artikel so ungerne vermißt. Leider treffen die in demselben gerügten Mißstände eben so sehr die Verlöbnisse bereits angestellter Exkandidaten, und mit Unrecht wird also den Kandidatenverlöbnissen Schuld gegeben, was billigerweise an den Verlöbnissen überhaupt hätte getadelt werden sollen.

Deßhalb möchte ich auch den versprochenen Kandidaten nicht zurufen: poenitentiam agite, sondern Allen, die, wo nicht leichtsinnig, doch ohne die gehörige christliche Ueberlegung und ázaigos in unserem Sinne ein ein unlösbares Band nach sich ziehendes Verhältniß eingegangen haben. Die Reumüthigen wird der Herr mit seiner Gnade heilen und verschaffen, daß ihnen aus dem, was sie gut zu machen meinten, aber böse machten, Gutes und Segen kommt. Wer aber noch zu wählen hat, dem leite der Herr das Herz nach seinem Wohlgefallen zu einer Gehilfin, die da ähnlich sey dem Bilde, welches Sal. Prov. 31; und die Apostel des Herrn 1 Tim. 2, 9-15; 1 Pet. 3, 1-6. Eph. 5, 22–24; 1 Kor. 14, 34. 35. uns vor die Augen malen. T. im Mai 1845. E. Y. Z.

Korrespondenz.

Kirchliches aus Oberbayern.
Dritter Brief.

Lieber Freund!

Mit dem, was ich Dir in meinen beiden ersten Briefen über unsere Verhältnisse mitgetheilt, glaube ich nun zur Genüge jene pia desideria begründet zu haben, die den Gegenstand meines heutigen Schreibens bilden sollen, nachdem sie mir schon von lange her auf den Herzen gelegen waren. Mögen sie bei euch freundliche Aufnahme und Beherzigung finden, da sie ja keineswegs mit dem An

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